Transportschaden diletantisch nachlackiert >>> Wie weiter???
Hallo Leutle,
wollte mal eure Meinung zu meinem Fall abfragen :
Habe nach vier Wochen bei strahlendem Sonnenschein den kleinen erstmal durch die Waschanlage geschoben, und was soll ich sagen, da sieht man doch tatsächlich einen nicht unerheblichen Farbunterschied von der Fahrertüre zur hinteren Türe.
Nachfrage beim Verkäufer ergab dass ein mir mitgeteilter Transportschaden sich an der Fahrertüre befunden hatte, Aussage damals, es musste eine Beule "Gezogen" werden.
Nun sieht es nach genauer Betrachtung unter Hinzuziehung eines bekannten Gebrauchtwagenhändlers so aus, dass die Fahrertüre ganz eindeutig nachlackiert wurde!!!
Ich möchte den Wagen in jedem Fall behalten, werde den Freundlichen aber in jedem Fall zur Nachbesserung, sprich qualifizierten und optisch akzeptablen Nachlackierung auffordern!!!
Sollte ich bei diesem Arbeitsumfang auch noch eine Wertminderung einfordern???
Was meint Ihr??? Wandlung kommt für mich def. nicht in Frage.
Vielen Dank für eure Meinungen und eventuell auch Erfahrungen!
Beste Antwort im Thema
Neuwagen
Wann ist ein neues Auto kein Neuwagen mehr?
Wenn Sie ein Auto kaufen, das Modell aber zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits nicht mehr unverändert produziert wird, dann ist das Kraftfahrzeug nicht mehr fabrikneu. Sollten Sie ein solches Auto gekauft haben, ohne vom Verkäufer diesbezüglich aufgeklärt worden zu sein, dann haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Verschuldens des Verkäufers bei den Vertragsverhandlungen.
Mängel
Ein Auto ist immer dann mangelhaft, wenn es technisch und optisch nicht einem Neuwagen entspricht oder nicht voll funktionsfähig ist. Aber auch das Fehlen vertraglich vereinbarter Eigenschaften ist ein Mangel. Dazu zählen z.B. Angaben über das Alter/Baujahr des Fahrzeugs, Hubraum, Motorleistung, Benzinverbrauch oder Unfallfreiheit.
Aber auch der Verkäufer muss für die Erwartungen einstehen, die er bei Ihnen als Käufer durch seine bzw. die Werbeaussagen des Herstellers geweckt hat. Ein typisches Beispiel dafür ist ein besonders günstiger Spritverbrauch oder auch Versprechungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit des Fahrzeuges (z.B. eine bestimmte Höchstgeschwindigkeitsangabe). Diese Angaben müssen zutreffen. Somit können aus Werbeaussagen der Verkäufer für Sie verbindliche Zusicherungen werden, deren Fehlen einen gewährleistungspflichtigen Mangel darstellt, für den der Verkäufer haftet.
Aber auch mangelhafte oder missverständliche Bedienungsanleitung stellen einen Mangel dar, für den der Verkäufer oder Händler Ihnen gegenüber haften muss. Die so genannte IKEA-Klausel bedeutet beim Autokauf, dass nicht nur Montagefehler (z.B. bei Einbau von Handyset, Antenne, Radio) haftungsrechtliche Konsequenzen haben, sondern auch mangelhafte oder missverständliche Bedienungsanleitungen, die Ihnen nicht helfen oder ggf. durch Missverständnisse sogar zu Schäden führen. Kurzum: Die Anleitungs- und Bedienungstexte müssen so gefasst sein, dass Sie sie als Laie verstehen können.
Häufig gibt es Streit über die Abgrenzung zwischen Mangel und normalem Verschleiß. Dann ist meist ein Sachverständiger gefragt, der über die fahrzeugtypischen Mängel informiert ist und einschätzen kann, welches Problem eine Verschleißerscheinung bzw. einen Mangel darstellt. Doch manchmal ist die Zuordnung auch ganz offensichtlich. Bricht z.B. eine Bremsscheibe nach 10 Monaten, spricht das für einen Mangel. Ist sie dagegen nach 20.000 km abgenutzt, liegt ein normaler Verschleiß nahe. Letztlich müssen diese Fragen immer konkret und mit Sachverstand beantwortet werden. Wir helfen Ihnen dabei.
Nicht immer können Sie Ihre Gewährleistungsansprüche beim Händler problemlos durchsetzen. Im Falle eines Streits lohnt es sich deshalb durchaus, wenn Sie mit anwaltlicher Hilfe die Auseinandersetzung mit Ihrem Händler führen, auch ohne sofort zu klagen.
Hinweis: Unter Umständen können Sie beim Ausfall des Autos in Folge von Mängeln zusätzlich auch die Folgekosten, d.h. Übernachtung, Rücktransport etc. geltend machen.
Verspätete Lieferung des Händlers
Haben Sie einen Kaufvertrag über ein Fahrzeug geschlossen, ist der Händler verpflichtet, Ihnen das bestellte Fahrzeug innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern. Geschieht dies nicht, müssen Sie dem Händler eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Verstreicht auch diese Frist erfolglos, können Sie vom Vertrag zurücktreten, Ersatz des Verzögerungsschadens, Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Ersatz der vergeblichen Aufwendungen verlangen.
Sollten Sie keine genaue, sondern nur eine unverbindliche Lieferfrist vereinbart haben, müssen Sie dem Händler nach Ablauf dieser Lieferfrist eine erneute Nachfrist zur Lieferung von bis zu 6 Wochen gewähren. Erst danach können Sie dem Händler eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Ist auch diese Frist ohne Lieferung verstrichen, haben Sie die Möglichkeit, die oben genannten Rechte geltend zu machen.
Haben Sie Ihr altes Auto im Vertrauen auf die feste Lieferzulage verkauft oder gibt es während der Wartezeit den Geist auf, dann haben Sie Anspruch auf einen Leihwagen für den der Hersteller die Kosten tragen muss.
Sollten nach der Lieferfrist die Preise steigen, so können Sie vom Vertrag zurücktreten. Preiserhöhungen dürfen nur dann an Sie weitergereicht werden, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde und zwischen Bestellung und Lieferung mehr als vier Monate liegen. Das gilt selbst dann, wenn die Erhöhung auf eine "Modellpflege" zurückgeht.
Kauf & Garantie/Gewährleistung
Kaufen Sie ein Auto bei einem Händler, dann haben Sie sowohl bei Neu- als auch bei Gebrauchtwagen eine gesetzlich verbriefte Garantie. Mindestens 2 Jahre haftet der Verkäufer eines Autos für Sachmängel. Der Ausschluss der Gewährleistung ist gesetzlich verboten.
Während dieser Gewährleistungsfrist muss ein Verkäufer für alle Mängel seiner Ware haften. Liegt ein Mangel vor, so haben Sie die Option zwischen Rücktritt vom Vertrag oder der Minderung des Kaufpreises. Die gesetzliche Mängelgewährleistung ist nicht identisch mit einer Garantie, die der Verkäufer anbietet. Bei einer Garantie haftet der Verkäufer auch für Mängel, die erst nach dem Verkauf des Fahrzeuges entstehen. Bei der gesetzlichen Regelung ist jedoch Voraussetzung, dass der Fehler von Anfang an bestand.
Der Hersteller muss im Rahmen der Sachmängelhaftung immer nur für solche Mängel einstehen, die bei der Übergabe des Fahrzeugs bereits vorhanden waren. Dies gilt auch dann, wenn der Mangel erst später zum Vorschein kommt.
Entsteht der Mangel hingegen erst danach, besteht die gesetzliche Sachmängelhaftung des Händlers nicht. Hier hilft nur eine ggf. vom Hersteller eingeräumte Garantie weiter.
Hinsichtlich der Beweislast gilt: Tritt der Mangel in den ersten 6 Monaten nach Übergabe des Fahrzeugs auf, geht das Gesetz davon aus, dass dieser von Anfang an vorhanden war. Der Verkäufer muss im Zweifel dass Gegenteil beweisen. Tritt der Mangel dagegen erstmals nach 6 Monaten ab Übergabe des Fahrzeugs auf, müssen Sie beweisen, dass dieser schon bei der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war.
Unterschied Sachmangelhaftung / Hersteller-Garantie
Der Unterschied liegt darin, dass die Sachmängel-Haftung über die vom Hersteller gegebene Garantie hinausgeht. Die Sachmängel-Haftung ist im Gesetz (§ 437 BGB) geregelt und umfasst das gesamte Fahrzeug. Sie beinhaltet das Recht auf Mängelbeseitigung, Ersatzlieferung, Rücktritt und Preisminderung.
Wichtig für Sie zu wissen ist, dass der Hersteller im Rahmen der Sachmängelhaftung immer nur für solche Mängel einstehen muss, die bei der Übergabe des Kfz bereits vorhanden waren. Dies gilt auch dann, wenn der Mangel erst später zum Vorschein kommt.
Dagegen ist die Garantie des Herstellers immer eine freiwillige Leistung, deren Umfang und Dauer von ihm bestimmt werden. Räumt der Hersteller eine Garantie (auf das gesamte Fahrzeug oder nur bestimmte Teile) ein, verspricht er damit für einen bestimmten Zeitraum die Haltbarkeit des Kfz oder einzelner Fahrzeugteile (z.B. Motor, Lack, Karosserie). Treten innerhalb dieser Frist Schäden auf, übernimmt der Hersteller die unentgeltliche Nachbesserung. Preisminderung oder gar Rücktritt vom Kaufvertrag sind regelmäßig keine Bestandteile einer Garantie.
Die Garantie eines Herstellers ist außerdem zumeist an bestimmte Bedingungen geknüpft (z.B. Wartung und Reparatur in einer Vertragswerkstatt).
Im Gegenteil zur Sachmängelhaftung muss der Hersteller im Rahmen einer Garantie Ihnen gegenüber auch für solche Fehler einstehen, die erst nach Übergabe des Kfz entstanden sind.
Der Link:
http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/artikel/A7-Neuwagen.php
11 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Castro67
Hallo Leutle,wollte mal eure Meinung zu meinem Fall abfragen :
Habe nach vier Wochen bei strahlendem Sonnenschein den kleinen erstmal durch die Waschanlage geschoben, und was soll ich sagen, da sieht man doch tatsächlich einen nicht unerheblichen Farbunterschied von der Fahrertüre zur hinteren Türe.
Nachfrage beim Verkäufer ergab dass ein mir mitgeteilter Transportschaden sich an der Fahrertüre befunden hatte, Aussage damals, es musste eine Beule "Gezogen" werden.
Nun sieht es nach genauer Betrachtung unter Hinzuziehung eines bekannten Gebrauchtwagenhändlers so aus, dass die Fahrertüre ganz eindeutig nachlackiert wurde!!!
Ich möchte den Wagen in jedem Fall behalten, werde den Freundlichen aber in jedem Fall zur Nachbesserung, sprich qualifizierten und optisch akzeptablen Nachlackierung auffordern!!!
Sollte ich bei diesem Arbeitsumfang auch noch eine Wertminderung einfordern???
Was meint Ihr??? Wandlung kommt für mich def. nicht in Frage.
Vielen Dank für eure Meinungen und eventuell auch Erfahrungen!
Gesetz steht jedenfalls auf Deiner seite, Gesetzlage ist genau beschrieben was neu ist und was nachgebessert ist.
Aber 2 auf einmal - geht glaube ich nicht, entweder qualifizierten Nachbesserung oder Wertminderung, soweit ich weiss.
Bitte belehrt mich (uns) des Besseren falls nicht so ist.
Jedenfalls muß dies beim späteren Verkauf dem Käufer angegeben werden, daher ist es immer von Vorteil - eine Bestätigung vom Freundlichen zu bekommen.
einfach nur krass
ich würde auch auf beides bestehen
Siehe mal hier:
Fast Dein Fall, ist nicht all zu Lange her
http://...toversicherung-online.info/.../
Neuwagen
Wann ist ein neues Auto kein Neuwagen mehr?
Wenn Sie ein Auto kaufen, das Modell aber zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits nicht mehr unverändert produziert wird, dann ist das Kraftfahrzeug nicht mehr fabrikneu. Sollten Sie ein solches Auto gekauft haben, ohne vom Verkäufer diesbezüglich aufgeklärt worden zu sein, dann haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Verschuldens des Verkäufers bei den Vertragsverhandlungen.
Mängel
Ein Auto ist immer dann mangelhaft, wenn es technisch und optisch nicht einem Neuwagen entspricht oder nicht voll funktionsfähig ist. Aber auch das Fehlen vertraglich vereinbarter Eigenschaften ist ein Mangel. Dazu zählen z.B. Angaben über das Alter/Baujahr des Fahrzeugs, Hubraum, Motorleistung, Benzinverbrauch oder Unfallfreiheit.
Aber auch der Verkäufer muss für die Erwartungen einstehen, die er bei Ihnen als Käufer durch seine bzw. die Werbeaussagen des Herstellers geweckt hat. Ein typisches Beispiel dafür ist ein besonders günstiger Spritverbrauch oder auch Versprechungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit des Fahrzeuges (z.B. eine bestimmte Höchstgeschwindigkeitsangabe). Diese Angaben müssen zutreffen. Somit können aus Werbeaussagen der Verkäufer für Sie verbindliche Zusicherungen werden, deren Fehlen einen gewährleistungspflichtigen Mangel darstellt, für den der Verkäufer haftet.
Aber auch mangelhafte oder missverständliche Bedienungsanleitung stellen einen Mangel dar, für den der Verkäufer oder Händler Ihnen gegenüber haften muss. Die so genannte IKEA-Klausel bedeutet beim Autokauf, dass nicht nur Montagefehler (z.B. bei Einbau von Handyset, Antenne, Radio) haftungsrechtliche Konsequenzen haben, sondern auch mangelhafte oder missverständliche Bedienungsanleitungen, die Ihnen nicht helfen oder ggf. durch Missverständnisse sogar zu Schäden führen. Kurzum: Die Anleitungs- und Bedienungstexte müssen so gefasst sein, dass Sie sie als Laie verstehen können.
Häufig gibt es Streit über die Abgrenzung zwischen Mangel und normalem Verschleiß. Dann ist meist ein Sachverständiger gefragt, der über die fahrzeugtypischen Mängel informiert ist und einschätzen kann, welches Problem eine Verschleißerscheinung bzw. einen Mangel darstellt. Doch manchmal ist die Zuordnung auch ganz offensichtlich. Bricht z.B. eine Bremsscheibe nach 10 Monaten, spricht das für einen Mangel. Ist sie dagegen nach 20.000 km abgenutzt, liegt ein normaler Verschleiß nahe. Letztlich müssen diese Fragen immer konkret und mit Sachverstand beantwortet werden. Wir helfen Ihnen dabei.
Nicht immer können Sie Ihre Gewährleistungsansprüche beim Händler problemlos durchsetzen. Im Falle eines Streits lohnt es sich deshalb durchaus, wenn Sie mit anwaltlicher Hilfe die Auseinandersetzung mit Ihrem Händler führen, auch ohne sofort zu klagen.
Hinweis: Unter Umständen können Sie beim Ausfall des Autos in Folge von Mängeln zusätzlich auch die Folgekosten, d.h. Übernachtung, Rücktransport etc. geltend machen.
Verspätete Lieferung des Händlers
Haben Sie einen Kaufvertrag über ein Fahrzeug geschlossen, ist der Händler verpflichtet, Ihnen das bestellte Fahrzeug innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern. Geschieht dies nicht, müssen Sie dem Händler eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Verstreicht auch diese Frist erfolglos, können Sie vom Vertrag zurücktreten, Ersatz des Verzögerungsschadens, Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Ersatz der vergeblichen Aufwendungen verlangen.
Sollten Sie keine genaue, sondern nur eine unverbindliche Lieferfrist vereinbart haben, müssen Sie dem Händler nach Ablauf dieser Lieferfrist eine erneute Nachfrist zur Lieferung von bis zu 6 Wochen gewähren. Erst danach können Sie dem Händler eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Ist auch diese Frist ohne Lieferung verstrichen, haben Sie die Möglichkeit, die oben genannten Rechte geltend zu machen.
Haben Sie Ihr altes Auto im Vertrauen auf die feste Lieferzulage verkauft oder gibt es während der Wartezeit den Geist auf, dann haben Sie Anspruch auf einen Leihwagen für den der Hersteller die Kosten tragen muss.
Sollten nach der Lieferfrist die Preise steigen, so können Sie vom Vertrag zurücktreten. Preiserhöhungen dürfen nur dann an Sie weitergereicht werden, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde und zwischen Bestellung und Lieferung mehr als vier Monate liegen. Das gilt selbst dann, wenn die Erhöhung auf eine "Modellpflege" zurückgeht.
Kauf & Garantie/Gewährleistung
Kaufen Sie ein Auto bei einem Händler, dann haben Sie sowohl bei Neu- als auch bei Gebrauchtwagen eine gesetzlich verbriefte Garantie. Mindestens 2 Jahre haftet der Verkäufer eines Autos für Sachmängel. Der Ausschluss der Gewährleistung ist gesetzlich verboten.
Während dieser Gewährleistungsfrist muss ein Verkäufer für alle Mängel seiner Ware haften. Liegt ein Mangel vor, so haben Sie die Option zwischen Rücktritt vom Vertrag oder der Minderung des Kaufpreises. Die gesetzliche Mängelgewährleistung ist nicht identisch mit einer Garantie, die der Verkäufer anbietet. Bei einer Garantie haftet der Verkäufer auch für Mängel, die erst nach dem Verkauf des Fahrzeuges entstehen. Bei der gesetzlichen Regelung ist jedoch Voraussetzung, dass der Fehler von Anfang an bestand.
Der Hersteller muss im Rahmen der Sachmängelhaftung immer nur für solche Mängel einstehen, die bei der Übergabe des Fahrzeugs bereits vorhanden waren. Dies gilt auch dann, wenn der Mangel erst später zum Vorschein kommt.
Entsteht der Mangel hingegen erst danach, besteht die gesetzliche Sachmängelhaftung des Händlers nicht. Hier hilft nur eine ggf. vom Hersteller eingeräumte Garantie weiter.
Hinsichtlich der Beweislast gilt: Tritt der Mangel in den ersten 6 Monaten nach Übergabe des Fahrzeugs auf, geht das Gesetz davon aus, dass dieser von Anfang an vorhanden war. Der Verkäufer muss im Zweifel dass Gegenteil beweisen. Tritt der Mangel dagegen erstmals nach 6 Monaten ab Übergabe des Fahrzeugs auf, müssen Sie beweisen, dass dieser schon bei der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war.
Unterschied Sachmangelhaftung / Hersteller-Garantie
Der Unterschied liegt darin, dass die Sachmängel-Haftung über die vom Hersteller gegebene Garantie hinausgeht. Die Sachmängel-Haftung ist im Gesetz (§ 437 BGB) geregelt und umfasst das gesamte Fahrzeug. Sie beinhaltet das Recht auf Mängelbeseitigung, Ersatzlieferung, Rücktritt und Preisminderung.
Wichtig für Sie zu wissen ist, dass der Hersteller im Rahmen der Sachmängelhaftung immer nur für solche Mängel einstehen muss, die bei der Übergabe des Kfz bereits vorhanden waren. Dies gilt auch dann, wenn der Mangel erst später zum Vorschein kommt.
Dagegen ist die Garantie des Herstellers immer eine freiwillige Leistung, deren Umfang und Dauer von ihm bestimmt werden. Räumt der Hersteller eine Garantie (auf das gesamte Fahrzeug oder nur bestimmte Teile) ein, verspricht er damit für einen bestimmten Zeitraum die Haltbarkeit des Kfz oder einzelner Fahrzeugteile (z.B. Motor, Lack, Karosserie). Treten innerhalb dieser Frist Schäden auf, übernimmt der Hersteller die unentgeltliche Nachbesserung. Preisminderung oder gar Rücktritt vom Kaufvertrag sind regelmäßig keine Bestandteile einer Garantie.
Die Garantie eines Herstellers ist außerdem zumeist an bestimmte Bedingungen geknüpft (z.B. Wartung und Reparatur in einer Vertragswerkstatt).
Im Gegenteil zur Sachmängelhaftung muss der Hersteller im Rahmen einer Garantie Ihnen gegenüber auch für solche Fehler einstehen, die erst nach Übergabe des Kfz entstanden sind.
Der Link:
http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/artikel/A7-Neuwagen.php
Hallo,
folgender Rat:Gehe in eine qualifizierte Autulackiererei und laß dein Problem begutachten.
1.Beim ziehen einer Beule verändert sich kein Farbton
2.Bitte den Werkstattmeister die Schichtdicke des Lacks zu messen.normal ca.90-110 my
3.Der Farbtonangleich ist durch ein fachgerechtes Einlackieren in die angrenzenden Teile machbar ca.300-500,-€
Bei weiteren Fragen bin ich Mo - Do von 7.00- 16.00 unter 03464 521716 erreichbar
Jochen Franke Lackiermeister
Zitat:
Original geschrieben von jolojochen
Hallo,folgender Rat:Gehe in eine qualifizierte Autulackiererei und laß dein Problem begutachten.
1.Beim ziehen einer Beule verändert sich kein Farbton
2.Bitte den Werkstattmeister die Schichtdicke des Lacks zu messen.normal ca.90-110 my
3.Der Farbtonangleich ist durch ein fachgerechtes Einlackieren in die angrenzenden Teile machbar ca.300-500,-€Bei weiteren Fragen bin ich Mo - Do von 7.00- 16.00 unter 03464 521716 erreichbar
Jochen Franke Lackiermeister
Danke, so habe ich mir das auch schon gedacht, noch besser, dein Beitrag zeigt mir dass es offensichtlich Lackierer gibt die sich beim Lesen solcher Beiträge in Ihrer Berufsehre getroffen fühlen und es klar stellen dass solche Arbeiten auch anständig und ohne solche offenkundigen Mängel zu leisten sind.
😉
Castro....M.Eng.;Dipl.-Ing.(FH) unter anderem mit Schwerpunkt Oberflächentechnik/Dickschichttechnologie 😁
Falls dies nicht so ganz beim Beitrag von jojochen rausgekommen ist :
alles unter 125 µm ist original bzw nicht nachlackiert,
bis ca 300 µm heißt sehr gut nachlackiert
alles darüber heißt entweder Spachtel oder schlechter Lackierer 😉
So heute back to 😁 schaun wir mal was der Lacker kann 😠
Am besten war die Aussage bei Übernahme des Ersatztwagens, Neuer Passat 1.4 TSI :
"Bitte kein E10 nachtanken" ?????? MUAHAHAHAHAH der war gut!!!!
hallo,bin auch gespannt ob du mit dem Ergebnis zufrieden bist.
MfG Jochen der Lackierer !!!!!!
Sodele, melde mich dann nochmal 😁😠😠
Farbanpassung und gesamtoptik war jetzt gut beim abhohlen (15.03.) Jetzt zeigt sich aber nach drei Wochen ein Lackfehler, eindeutig Haftungsproblem des Klarlacks, ist zwar nur Stecknadelkopfgroß, aber genau im Sichtfeld beim Einsteigen 😠
Ich wusste es, ist die Kacke erst am Dampfen wird sows zum Running Gag, ich bekomme bei sowas echt die Krise 😠
War heute schon beim Freundlichen, werde das Wägelchen dann mal am WE sanft von Hand waschen und er wills dann bei gelegenheit dem Lackierer zeigen.
....kann ja alles vorkommen und der Freundliche hat wohl auch begriffen dass er mit mir nicht den Kasper machen kann.....aber es Nervt halt !!!!1😁
Grüße aus Cuba 😁
Ja, echt ärgerlich sowas bei einem Neuwagen! 🙄
Aber auf Cuba fällt das doch kaum auf, oder? 😁 😰