Transporterreifen oder Pkw-Reifen?
besitze einen wowa der marke "hobby" und brauche demnächst neue reifen. habe in einem anderen thread schon fragen zum thema reifen gehabt, die mir beantwortet wurden. jetzt die nächste frage: lieber transporterreifen (c-reifen) draufziehen, oder normale pkw-reifen mit dem nötigen traglastindex? habe einen 520 tqm mit 1300kg GG. mir wurde beim reifenhändler gesagt, daß c-reifen besser sein sollen, da sie sich wohl nicht so stark verformen beim längeren stehen. ist das so oder sind das nur verkaufsmärchen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von c250tdt
die Reifen, die in den Papieren stehen gehören drauf. Alles Andere ist Unfug.
Oder aber man ist schlauer als der Hersteller
Was Du hier schreibst ist Unfug.
Der Hersteller nimmt nur das was unbedingt nötig ist,kein Gramm mehr.
Nimm C-Reifen und Du hast ein bischen mehr Sicherheit.
Der Preis ist nicht viel höher.
Gruss Dieter
90 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
D. h.; wenn ich am 31.05. um 24:00 Uhr unterwegs bin, darf ich noch 100 fahren und um 00:00 Uhr (bitte schon vorher rechtzeitig runterbremsen) dann am 01. Juni nur noch 80, weil doch die Gefahr eines Reifenplatzers zu groß ist.
Genau das meine ich. Das Ende eines Reifenlebens bestimmt nun mal nicht die gesetzlich vorgegebene Stechuhr. Da sind viele Faktoren dabei, welche nunmal ein Teil der Gleichung sind. Für den Allerweltsfahrer, welcher einfach auf Vollkaskomentalität fährt ist das genau richtig und passt. Ich weiß aber selbst wann meine Reifen hin sind. Naja, um einen Wechsel werde ich nicht rum kommen. Aber wahrscheinlich werden es meine Alten von meinem Auto. Dort habe ich 205/60R15 drauf, auf dem Anhänger sind 205/65R15. So kann ich die halb abgefahrenen Reifen vom Auto (Herstellung Mitte 2008) am Wohnwagen nutzen und mein Auto bekommt rundherum neue (die andere Achse ist eh runtergefahren). Muss das nur eintragen lassen. Lohnt sich zwar im ersten Moment nicht richtig, jedoch hat es den Charme, dass ich den Reservereifen vom Auto auch am Wohnwagen nutzen kann. Der Lochkreis und alle Maße passen nämlich. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von VentoRenner
Aber wahrscheinlich werden es meine Alten von meinem Auto. Dort habe ich 205/60R15 drauf, auf dem Anhänger sind 205/65R15. So kann ich die halb abgefahrenen Reifen vom Auto (Herstellung Mitte 2008) am Wohnwagen nutzen und mein Auto bekommt rundherum neue (die andere Achse ist eh runtergefahren). Muss das nur eintragen lassen. Lohnt sich zwar im ersten Moment nicht richtig, jedoch hat es den Charme, dass ich den Reservereifen vom Auto auch am Wohnwagen nutzen kann. Der Lochkreis und alle Maße passen nämlich. 🙂
Das ist/wäre natürlich die TOTAL elegante Lösung, weil Du keine WW-Pneus mehr zu kaufen brauchst.
Allerdings vom LI her müssten es dann bei Dir schon eine Tandemachse sein und was das R.-Rad anbelangt auch die Felge von der Dimensionierung über Lochzahl/Abstand (Schraubenlänge) und Einpresstiefe her passen. Ganz schön viel auf einmal.
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
Das ist/wäre natürlich die TOTAL elegante Lösung, weil Du keine WW-Pneus mehr zu kaufen brauchst.Zitat:
Original geschrieben von VentoRenner
Aber wahrscheinlich werden es meine Alten von meinem Auto. Dort habe ich 205/60R15 drauf, auf dem Anhänger sind 205/65R15. So kann ich die halb abgefahrenen Reifen vom Auto (Herstellung Mitte 2008) am Wohnwagen nutzen und mein Auto bekommt rundherum neue (die andere Achse ist eh runtergefahren). Muss das nur eintragen lassen. Lohnt sich zwar im ersten Moment nicht richtig, jedoch hat es den Charme, dass ich den Reservereifen vom Auto auch am Wohnwagen nutzen kann. Der Lochkreis und alle Maße passen nämlich. 🙂
Allerdings vom LI her müssten es dann bei Dir schon eine Tandemachse sein und was das R.-Rad anbelangt auch die Felge von der Dimensionierung über Lochzahl/Abstand (Schraubenlänge) und Einpresstiefe her passen. Ganz schön viel auf einmal.
Diese Lösung hatte ich bei meinem alten Gespann auch. Konnte die PKW-Reifen am WW nutzen. Habs dann aber schnell bleiben lassen, weil die PKW-Pneus nur LI 91 hatten - grade mal 615 kg je Rad. Für meinen damaligen WW mit 1250 zGG gesetzlich noch ok.
Aber wohlgefühlt hab ich mich nicht. Hab dann häufig nach der Temperatur geschaut wenn wir unterwegs waren. Die wurden schon ganz schön warm. Einerseits weil ich betimmt das zGG leicht überschritten hatte und weil auch diese Reifen kaum über 3 bar nehmen und ich andererseits auf der AB permanent zwischen 110 und 120 unterwegs war (und auch mit dem neuen Gespann bin).
Habe dann auf C-Reifen gewechselt mit deutlichen LI-Reserven. Alle Unsicherheiten waren vergessen.
Muss da tempomat beipflichten. Hast du dein zGG schon mit dem LI der PKW-Reifen verglichen?
Gruß
Günter
Zitat:
Original geschrieben von kurare
Muss da tempomat beipflichten. Hast du dein zGG schon mit dem LI der PKW-Reifen verglichen?Gruß
Günter
Mir ist klar, das der LI 91 der PKW-Reifen genau NICHT den Sicherheitsgewinn/feeling hergeben, den ich anstrebe. Von den restlichen Parametern einmal ganz abgesehen, da geht eh nix.
Für mich, bei Beibehaltung der gleichen Stahlfelge, kommen nur zwei 185er Reifen (ich habe jetzt 195er) in betracht.
Einer mit dem LI 99 und der andere mit LI 102.
Nun ist mir der höhere LI natürlich von seinem alleinigen Wert her lieber, aber er wird auch härter sein, zumal der einen Reifendruck von 4,5 Bar (LI 99 3,5 Bar) fordert.
Da kommen mir dann wieder Zweifel, ob der nicht so hart ist, dass er meinem Aufbau zusetzt.
Da ist dann wieder die Meinung des erfahrenen Reifenhändlers gefragt.
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Ihr wisst aber schon, dass der Lastindex stark steigt, wenn man weit unter der vom Reifen freigegebenen Maximalgeschwindigkeit bleibt, nech? 🙂 Man soll natürlich bei maximaler Last nicht hergehen und die läppischen 2 Bar Druck, die beim Auto gefragt sind draufpumpen. Da müssen dann schon 3 Bar oder mehr anstehen, was dem Reifen nix ausmacht. Eher im Gegenteil, denn die Walkarbeit wird extrem vermindert. Mein Auto hat Reifen mit LI 91 drauf, der WW wiegt 1100 kg (maximal). Das reicht völlig aus. Mein Auto kann auf der Vorderachse noch mehr wiegen als mein WW. Und damit fahr ich weit über 200 km/h...
Zitat:
Original geschrieben von VentoRenner
Ihr wisst aber schon, dass der Lastindex stark steigt, wenn man weit unter der vom Reifen freigegebenen Maximalgeschwindigkeit bleibt, nech? 🙂 Man soll natürlich bei maximaler Last nicht hergehen und die läppischen 2 Bar Druck, die beim Auto gefragt sind draufpumpen. Da müssen dann schon 3 Bar oder mehr anstehen, was dem Reifen nix ausmacht. Eher im Gegenteil, denn die Walkarbeit wird extrem vermindert. Mein Auto hat Reifen mit LI 91 drauf, der WW wiegt 1100 kg (maximal). Das reicht völlig aus. Mein Auto kann auf der Vorderachse noch mehr wiegen als mein WW. Und damit fahr ich weit über 200 km/h...
Nein, wusste ich nicht, dass mit dem steigenden LI ...
Da wird meine Verdacht ja noch erhärtet, ich zitiere mich selbst:
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
Für mich, bei Beibehaltung der gleichen Stahlfelge, kommen nur zwei 185er Reifen (ich habe jetzt 195er) in betracht.
Einer mit dem LI 99 und der andere mit LI 102.
Nun ist mir der höhere LI natürlich von seinem alleinigen Wert her lieber, aber er wird auch härter sein, zumal der einen Reifendruck von 4,5 Bar (LI 99 3,5 Bar) fordert.
Da kommen mir dann wieder Zweifel, ob der nicht so hart ist, dass er meinem Aufbau zusetzt.
Da ist dann wieder die Meinung des erfahrenen Reifenhändlers gefragt.
das dieser von mir avisierte LI von 102 und 4,5 (!) bar des Guten ein wenig zuviel sein könnte für den Aufbau meines 1100/1200kg Reisegewichtes?!
Zitat:
Original geschrieben von VentoRenner
Ihr wisst aber schon, dass der Lastindex stark steigt, wenn man weit unter der vom Reifen freigegebenen Maximalgeschwindigkeit bleibt, nech? 🙂 ..........
Sorry, aber da fehlt mir ein wenig der Glaube daran.
Ich weiß, dass bei Reifen die in höheren Geschwindigkeiten gefahren werden (über 200) Abschläge beim Tragfähigkeitsindex zu machen sind. Das konnte ich auch nachlesen. Aber dass bei Geschwindigkeiten unter dem Speedindex der Lastindex steigt? Ich weiß nicht.
Gibt es dazu was nachzulesen?
Gruß
Günter
Zitat:
Original geschrieben von kurare
Sorry, aber da fehlt mir ein wenig der Glaube daran.Zitat:
Original geschrieben von VentoRenner
Ihr wisst aber schon, dass der Lastindex stark steigt, wenn man weit unter der vom Reifen freigegebenen Maximalgeschwindigkeit bleibt, nech? 🙂 ..........Ich weiß, dass bei Reifen die in höheren Geschwindigkeiten gefahren werden (über 200) Abschläge beim Tragfähigkeitsindex zu machen sind. Das konnte ich auch nachlesen. Aber dass bei Geschwindigkeiten unter dem Speedindex der Lastindex steigt? Ich weiß nicht.
Gibt es dazu was nachzulesen?
Gruß
Günter
Hallo Günter,
genau diese Erklärung hat mir vor 2 Wochen ein befreundeter Reifenhändler auch gegeben.
Wir waren eigentlich schon so weit, von Uniroyal einen Allwetterreifen ( reinforced ) zu bestellen.
Am Ende habe ich mich jedoch gegen den Rat entschieden und einen C-Reifen von Conti genommen.
Ich wollte keine Probleme wegen der 100 km Zulassung haben. Dies erschien mir sicherer zu sein.
Gruss
Thomas
Zu dem Thema gibt es auch Listen von den Reifenherstellern. Habe aber aktuell keine hier. Es ist aber garantiert so, dass die Reifen bei niedriger Geschwindigkeit mehr Traglast haben. Wie gesagt, meine Sommerreifen können mit 220 km/h durch schärfstekurven auf der Autobahn gescheucht werden. Da ist ne Bummelfahrt mit 100 km/h und vielleicht 20% Mehrlast als angegeben doch gar kein Thema.
@VentoRenner
Bis zum Beweis des Gegenteils glaub ich nicht daran.
Hier eine kleine Story aus der Praxis:
Freunde von uns fuhren auf ihrem 1.200 kg WW den Reifen der in den Papieren stand, nämlich 185 R14 88 L !! Das bedeutet wie du sicher auch weißt, Si = 120, LI = 2*560 = 1.120 kg. Und das bei einem Hänger mit 1.200 kg und 100-er Zulassung.
Das Ende vom Lied: Er hatte in 5 Jahren 3 mal einen Reifendefekt. Er blieb aber auch stur bei den in den Papieren stehenden 88 L Reifen. Die waren pro Rad etwa 15,-- Euro billiger.
Nach endlosen Debatten hat er dann einen C-Reifen mit 102 T montiert und nie wieder ein Problem gehabt – bei gleichen sonstigen Umständen.
Nach deinen Aussagen hätte der 88 L Reifen die 1.200 kg eigentlich wegstecken müssen, was er bewiesenermaßen aber nicht tat.
Ich bleibe dabei: WW heißt C-Reifen + erhöhte Traglast + normaler SI (z.B. T) + Wechsel nach 5 Jahren.
Gruß
Günter
Zitat:
Original geschrieben von kurare
@VentoRennerBis zum Beweis des Gegenteils glaub ich nicht daran.
Hier eine kleine Story aus der Praxis:
Freunde von uns fuhren auf ihrem 1.200 kg WW den Reifen der in den Papieren stand, nämlich 185 R14 88 L !! Das bedeutet wie du sicher auch weißt, Si = 120, LI = 2*560 = 1.120 kg. Und das bei einem Hänger mit 1.200 kg und 100-er Zulassung.Das Ende vom Lied: Er hatte in 5 Jahren 3 mal einen Reifendefekt. Er blieb aber auch stur bei den in den Papieren stehenden 88 L Reifen. Die waren pro Rad etwa 15,-- Euro billiger.
Nach endlosen Debatten hat er dann einen C-Reifen mit 102 T montiert und nie wieder ein Problem gehabt – bei gleichen sonstigen Umständen.
Nach deinen Aussagen hätte der 88 L Reifen die 1.200 kg eigentlich wegstecken müssen, was er bewiesenermaßen aber nicht tat.
Ich bleibe dabei: WW heißt C-Reifen + erhöhte Traglast + normaler SI (z.B. T) + Wechsel nach 5 Jahren.
Gruß
Günter
Hallo Günter,
bei einem Lastenindex von 2 x 560 kg = 1.120 kg gibt es keine 100 km Zulassung bei einem WW mit 1.200 kg zGG.
Gruss
Thomas
Noch dazu kommt, dass L Reifen nur 120 Sachen abkönnen. Ich habe gesagt, dass Reifen, wenn sie nicht mit Maximalgeschwindigkeit gefahren werden, sondern (z.B. nur mit der Hälfte) deutlich mehr Traglast haben als eigentlich drauf steht. Ich meine damit aber nicht, dass man einen Reifen 20% langsamer fahren kann und dann einfach 20% Last draufpacken könnte. Das Verhältnis wird wohl eher in Richtung 1:3 gehen. Hierzu gibt es wie gesagt auch "Umrechnungstabellen" der Hersteller. Hab aber keine gefunden, die muss man bei denen wohl anfragen.
Zitat:
Original geschrieben von Groelheimer
. . . . . bei einem Lastenindex von 2 x 560 kg = 1.120 kg gibt es keine 100 km Zulassung bei einem WW mit 1.200 kg zGG.Gruss
Thomas
Wie kommst du denn auf die Idee? Schon mal die 9. Ausnahmeverordnung zur 9.STVOAusnV gelesen (§3)? Da steht, dass du die 100 bekommst mit Reifen die jünger als 6 Jahre sind und mindesten L haben! Von Traglast steht da nix!
Was bleibt von meinem vorstehend Geschriebenen (6.03.09; 7:48)? Alles!
Natürlich hatte er die 100-Zulassung. Die Traglast wird vom TÜV nicht für die 100 kontrolliert, sie muss nur mindestens den Papieren entsprechen - das taten sie ja auch. Da stehen definitiv 185 R14 88 L drin.
Und wenn die Reifen bei 100 km/h (also rund 17% weniger Tempo) nur um runde 7% mehr getragen hätten, dann hätten diese Platzer nicht passieren dürfen. Soweit zur Theorie (? noch ist es m.E. nicht bewiesen) von VentoRenner.
Gruß
Günter
Hallo Günter,
hier nochmals für Dich. Schau Dir mal den Punkt 5 an. Der Lastindex spielt bei der 100 km Zulassung eine wesentliche Rolle.
Die 100 km/h-Zulassung
Nachdem darüber allerlei Informationen im Web herumgeistern, keine aber ganz korrekt und komplett ist, habe ich mir kompetente Quellen gesucht:
Um mit einem Wohnwagen-Gespann 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen fahren zu dürfen, bedarf es folgender Dinge:
1. TÜV-Bestätigung gem. 9. AusnVO zur StVO § 18 und Eintrag in den Fahrzeugschein des Anhängers.
2. Gesiegelte Plaketten vom Landratsamt
Beides hat unser ADRIA nach bestandener Prüfung erhalten. Das Alter des Wagens tut also nichts zur Sache !
Grundlage für die Erteilung für die Ausnahmegenehmigung ist die
Vierte Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 25.04.2008 (BGBl. I Nr. 17 S. 780).
Voraussetzung für die Erteilung sind folgende Punkte:
1. Das zul. Gesamtgewicht des Zugwagens darf max. 3,5 t betragen.
2. Das Zugfahrzeug muß mit ABS ausgestattet sein.
3. Das zul. Gesamtgewicht des Anhängers darf maximal 100 % des Leergewichtes des Zugfahrzeuges betragen, wenn dieser über eine Schlingerkupplung verfügt oder mit einem anderen Bauteil ausgerüstet ist, bei dem durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb eier Komination bis Tmepo 120 km/h verbessert wird. Gleiches gilt, wenn ersatzweise das Zugfahrzeug über ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb verfügt, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespannes bis 120 km/ vorliegt. Trifft keiner dieses Punkte zu, darf das zul. Gesamtgewicht des Anhängers maximal 80 % des Leergewichtes des Zugfahrzeuges betragen.
4. Die Reifen des Wohnwagens müssen jünger als 6 Jahre sein und mindestens der Geschwindigkeitskategorie L (= 120 km/h) entsprechen.
5. Die Reifen des Wohnwagens dürfen für Tempo 100 km/h keinen Zuschlag für den Lastindex erhalten.
6. Der Wohnwagen muß über hydraulische Stoßdämpfer verfügen. Außerdem muß am Caravan eine Stabilisierungseinrichtung gemäß ISO 11555-1 (z.B. Al-Ko etc.) installiert sein. Ersatzweise muß der Caravan mit anderen technischen Einrichtungen ausgerüstet sein, denen ein Gutachten den sicheren Betrieb des Gespannes bis 120 km/h bestätigt oder das Zugfahrzeug ist mit ESP für Anhängerbetrieb ausgestattet.
Die Vorführung beim TÜV kostet 45 €, die Bescheinigung der Straßenverkehrsbehörde (Landratsamt) und die Aufkleber für Zugfahrzeug und Hänger kosten nochmal 13 €.
Dann steht der flotten Fahrt über Deutschlands Autobahnen nichts mehr im Weg.
Die Sondergenehmigung ist übrigens seit 2006 nicht mehr an eine bestimmt Gespannkombination gekoppelt. Es ist jetzt unter Beachtung der genannten Kriterien ein freier Tausch des Zugfahrzeuges möglich. Auch die 100er-Plakette am Zugfahrzeug ist nicht mehr erforderlich.
Geltungsbereich:
Tempo 100 gefahren werden darf im Rahmen dieser Genehmigung auf Autobahnen, aber nicht auf Bundesstraßen, es sei denn sie sind als Kraftfahrstraßen (zweispurige, autobahnähnliche Schnellstraßen) gekennzeichnet.
Die Tempo-100-Regelung im Alltag:
Problemfälle gab es in den letzten Jahren offenbar durch Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsübertretungen ("..die zulässige Geschwindigkeit von 80 km/h um... überschritten.."😉, gegen die dann jeweils mit Hinweis auf die Sonderregelung mühevoll Einspruch erhoben werden musste, sowie auf Autobahnabschnitten mit Überholverboten für Gespanne, was dann de facto Kolonnenfahren hinter Lkw´s und anderen Gespannen mit niedrigerer Geschwindigkeit zur Folge hatte. Diese und andere Problempunkte sind aber Gegenstand weiterer Erörterungen bis zur endgültigen Verabschiedung eines neu gefassten Gesetzes.
Quelle: www.adac.de und www.tuev-nord.de
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Gruss
Thomas
Zitat:
Original geschrieben von Groelheimer
5. Die Reifen des Wohnwagens dürfen für Tempo 100 km/h keinen Zuschlag für den Lastindex erhalten.6. Der Wohnwagen muß über hydraulische Stoßdämpfer verfügen. Außerdem muß am Caravan eine Stabilisierungseinrichtung gemäß ISO 11555-1 (z.B. Al-Ko etc.) installiert sein.
Geltungsbereich:Tempo 100 gefahren werden darf im Rahmen dieser Genehmigung auf Autobahnen, aber nicht auf Bundesstraßen, es sei denn sie sind als Kraftfahrstraßen (zweispurige, autobahnähnliche Schnellstraßen) gekennzeichnet.
Punkt 5. hab ich nicht verstanden.
Punkt 6. was ist mit der Stabilisierungseinrichtung gemeint?
Tempo 100 auf den Kraftfahrstraßen (zweispurige, autobahnähnliche Schnellstraßen), d. h. wenn die Fahrbahnen durch Leitplanken oder sonstige bauliche Maßnahmen voneinander getrennt sind.