ForumWohnmobile & Wohnwagen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen
  5. Transporterreifen oder Pkw-Reifen?

Transporterreifen oder Pkw-Reifen?

Themenstarteram 13. März 2009 um 14:37

besitze einen wowa der marke "hobby" und brauche demnächst neue reifen. habe in einem anderen thread schon fragen zum thema reifen gehabt, die mir beantwortet wurden. jetzt die nächste frage: lieber transporterreifen (c-reifen) draufziehen, oder normale pkw-reifen mit dem nötigen traglastindex? habe einen 520 tqm mit 1300kg GG. mir wurde beim reifenhändler gesagt, daß c-reifen besser sein sollen, da sie sich wohl nicht so stark verformen beim längeren stehen. ist das so oder sind das nur verkaufsmärchen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von c250tdt

die Reifen, die in den Papieren stehen gehören drauf. Alles Andere ist Unfug.

Oder aber man ist schlauer als der Hersteller

Was Du hier schreibst ist Unfug.

Der Hersteller nimmt nur das was unbedingt nötig ist,kein Gramm mehr.

Nimm C-Reifen und Du hast ein bischen mehr Sicherheit.

Der Preis ist nicht viel höher.

Gruss Dieter

90 weitere Antworten
Ähnliche Themen
90 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von V-Max-Plus

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat

Weiss jemand von Euch, ob, und ja wie lange, die Reifen vom WW noch eine Restlaufzeit (von den sechs Jahren) haben müssen, um mit selbigen noch eine neue TÜV-Plakette für zwei Jahre zu bekommen.

Beispiel: 6 Jahre nach DOT-Nr laufen Ende Mai aus, TÜV-Fälligkeit wäre im Mai.

Reifen haben kein Haltbarkeitsdatum die kannst du 100Jahre fahren wenn sie nicht vorher kaputtgehn.

Wenn du die 100kmh Zulassung meinst, die hat mit dem TÜV nichts zu tun. Sind die Reifen zu alt, darfst du keine 100 mehr fahren.

Genau das meine ich! D. h.; wenn ich in der ersten Maiwoche zum TÜV gehe und die Reifen genau in der letzten Maiwoche 6 Jahre alt werden, dann gibt es für zwei Jahre den TÜV-Stempel, mein 100ter Schild bleibt wo es ist, aber ich darf nicht mehr als 80?!

So richtig?

Ich würd sagen, dass das 100er Schild immer dran bleibt. Nur darfst du keine 100 mehr fahren. Wenn das anders ist bitte ich um eine kurze Nachricht, denn unser Wohnwagen mit mittlerweile 8 Jahren alten Reifen muss bald zum TÜV und das wäre echt schlecht wenn da die 100er Plakette auf einmal abgekratzt wird. ^^

am 16. März 2009 um 20:29

Zitat:

§ 3

Die Reifen des Anhängers müssen zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt, erkennbar am eingeprägten Herstellungsdatum, jünger als sechs Jahre und mindestens mit der Geschwindigkeitskategorie L (= 120 km/h) gekennzeichnet sein.

 

Quelle

Zitat:

[

Genau das meine ich! D. h.; wenn ich in der ersten Maiwoche zum TÜV gehe und die Reifen genau in der letzten Maiwoche 6 Jahre alt werden, dann gibt es für zwei Jahre den TÜV-Stempel, mein 100ter Schild bleibt wo es ist, aber ich darf nicht mehr als 80?!

So richtig?

Richtig.

Gruss Dieter

Zitat:

Original geschrieben von V-Max-Plus

Zitat:

§ 3

Die Reifen des Anhängers müssen zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt, erkennbar am eingeprägten Herstellungsdatum, jünger als sechs Jahre und mindestens mit der Geschwindigkeitskategorie L (= 120 km/h) gekennzeichnet sein.

 

Quelle

Ok, die Passage kenne ich.

Heißt das nun:

A: Solange der Wohnwagen die Bedingungen für die 100 km/h Zulassung hat darf man die auch fahren, wenn man z.B. zu alte Reifen hat, dann fährt man halt 80 und alles ist gut. --> TÜV interessierts nicht, solange die Reifen ansonsten noch ok.

B: Man verliert bei einem Verstoß gegen die 100 km/h Regelung automatisch die 100er Plakette und muss die bei nem TÜV-Termin abmachen... --> TÜV meckert, wenn die Reifen zu alt sind und will den Wohnwagen erneut vorgeführt bekommen. Alternativ: 100km/h Plakette ab, dafür neue TÜV-Plakette drauf.

Was gilt nun? A macht keinen Stress, B zwingt mich neue Reifen zu kaufen, obwohl die alten echt noch gut sind (wurden vom Vorbesitzer im Stand abgedeckt und sehen wirklich aus wie neu). 100 Sachen muss ich mit meinem Alfa gar nicht fahren, denn dann steigt der Verbrauch sicher exorbitant an.

Zitat:

Original geschrieben von VentoRenner

Zitat:

Original geschrieben von V-Max-Plus

Zitat:

§ 3

Die Reifen des Anhängers müssen zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt, erkennbar am eingeprägten Herstellungsdatum, jünger als sechs Jahre und mindestens mit der Geschwindigkeitskategorie L (= 120 km/h) gekennzeichnet sein.

 

Quelle

Ok, die Passage kenne ich.

Heißt das nun:

A: Solange der Wohnwagen die Bedingungen für die 100 km/h Zulassung hat darf man die auch fahren, wenn man z.B. zu alte Reifen hat, dann fährt man halt 80 und alles ist gut. --> TÜV interessierts nicht, solange die Reifen ansonsten noch ok.

B: Man verliert bei einem Verstoß gegen die 100 km/h Regelung automatisch die 100er Plakette und muss die bei nem TÜV-Termin abmachen... --> TÜV meckert, wenn die Reifen zu alt sind und will den Wohnwagen erneut vorgeführt bekommen. Alternativ: 100km/h Plakette ab, dafür neue TÜV-Plakette drauf.

Was gilt nun? A macht keinen Stress, B zwingt mich neue Reifen zu kaufen, obwohl die alten echt noch gut sind (wurden vom Vorbesitzer im Stand abgedeckt und sehen wirklich aus wie neu). 100 Sachen muss ich mit meinem Alfa gar nicht fahren, denn dann steigt der Verbrauch sicher exorbitant an.

.... oder C:

Das Reifenalter von nicht über 6 Jahre ist für den WW-Betrieb, auch unabhängig von der 100ter-Zulassung, ein MUSS?!

Zitat:

Original geschrieben von VentoRenner

 

Was gilt nun? A macht keinen Stress, B zwingt mich neue Reifen zu kaufen, obwohl die alten echt noch gut sind (wurden vom Vorbesitzer im Stand abgedeckt und sehen wirklich aus wie neu). 100 Sachen muss ich mit meinem Alfa gar nicht fahren, denn dann steigt der Verbrauch sicher exorbitant an.

Dann mach doch das 100-Schild ab und gut is!:o:o

 

@ Tempomat

Nix mit C!! Und auch nix muss! Aber besser ist vielleicht?:confused::confused::rolleyes:;)

am 18. März 2009 um 7:21

Hallo WW-Fahrer,

 

hier bereits festgestellt worden ist, dass bestimmte Bedingungen an die 100 geknüpft sind. Will ich nicht wiederholen. Aber dazu gehören auch die Reifen.

 

Und wenn da steht, dass diese max 6 Jahre sein dürfen, um 100 zu fahren, dann erübrigt sich doch die Frage, ob 5 Jahre und 49 Wochen diesem entsprechen. Da wird der TÜV allenfalls darauf hinweisen, aber angehen tut ihn das nichts.

 

Etwas völlig anderes ist es, Reifen auf WW so lange zu fahren. Ich persönlich werfe die Reifen nach 5 Saisonen weg! Auch wenn sie noch so gut aussehen. Innenrein sehen kann nämlich keiner von uns. Und überwiegend rumstehen macht sie halt doch recht flott kaputt.

 

@tempomat: Kleinen Scherz gemacht? Nach C fragen, wo er ganz genau die Regel kennt.

@ventorenner: Der von dir als Zitat wiederholte §3 sagt es doch aus: ….. muss zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt …. Da steht nichts von TÜV.

@franjo001: Du bringst es auf den Punkt: Besser ist es die Dinger unabhängig von einer 100 Regel spätestens nach 6 Jahren zu wechseln.

 

Ich für meinen Teil habe wenig Mitleid mit den WW-Fahrern, die wegen 8, 9, 10 Jahren und älteren Reifen mit Platten (und oft größeren Folgeschäden) liegenbleiben.

 

Gruß

Günter

 

Zitat:

Original geschrieben von kurare

 

@tempomat: Kleinen Scherz gemacht? Nach C fragen, wo er ganz genau die Regel kennt.

Ich kenne natürlich die Regel, dass die unter Sechsjährigen eine notwendige Vorschrift für 100 sind.

Nach der hier genannten §-Lesung war/bin ich jedoch dahingehend verunsichert, ob die Sechsjährigen-Regelung eine MUSS-Vorschrift für ALLE WW sind, auch UNABHÄNGIG von der 100ter Zulassung.

Das wir alle sichere Reifen haben wollen ist klar und ich setze mal voraus, dass die Poster hier diesen wichtigen Punkt in der Praxis auch entsprechend umsetzen, sonst würde dem Thema nicht soviel Aufmerksamkeit geschenkt. Gleichmaßen würde mich ein Wechsel nach fünf oder nach einem Jahr auch nicht unbedingt in den finanziellen Ruin führen, aber wie so oft geht es hier um Klarheit im manchmal monetären geringen Bereich.

Jeder muss für sich rauskriegen, wann ihn die innere Unruhe zum, Reifenwechsel antreibt, das ist klar, mir geht es erst einmal um die `objektiven´ (Bestimmungen, physikalische Bedingungen) Fakten.

am 18. März 2009 um 8:22

Zitat:

........Nach der hier genannten §-Lesung war/bin ich jedoch dahingehend verunsichert, ob die Sechsjährigen-Regelung eine MUSS-Vorschrift für ALLE WW sind, auch UNABHÄNGIG von der 100ter Zulassung.

Du musst den §3 im Zusammenhang mit dem Gesamtwerk lesen. Dann wird dir deine wie du schreibst (war/bin) Verunsicherung genommen. Im §1 steht nämlich sinngemäß ...wer 100 fahren will, muss bestimmte Dinge beachten. Nur in dem Zusammenhang ist §3 zu lesen.

 

Schau mal da: (Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (9. Ausnahmeverordnung zur StVO - 9. StVOAusnV) http://www.buzer.de/gesetz/6594/

 

Gruß

Günter

Zitat:

Original geschrieben von kurare

Zitat:

........Nach der hier genannten §-Lesung war/bin ich jedoch dahingehend verunsichert, ob die Sechsjährigen-Regelung eine MUSS-Vorschrift für ALLE WW sind, auch UNABHÄNGIG von der 100ter Zulassung.

Du musst den §3 im Zusammenhang mit dem Gesamtwerk lesen. Dann wird dir deine wie du schreibst (war/bin) Verunsicherung genommen. Im §1 steht nämlich sinngemäß ...wer 100 fahren will, muss bestimmte Dinge beachten. Nur in dem Zusammenhang ist §3 zu lesen.

Schau mal da: (Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (9. Ausnahmeverordnung zur StVO - 9. StVOAusnV) http://www.buzer.de/gesetz/6594/

Gruß

Günter

Danke, ich werde es mir in einer ruhigen Minute/n durchlesen, ausdrucken und zu den WW-Papieren legen, vielleicht ist das Thema ja mal `on the road´ mit der Exekutive zu diskutieren.

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat

 

Danke, ich werde es mir in einer ruhigen Minute/n durchlesen, ausdrucken und zu den WW-Papieren legen, vielleicht ist das Thema ja mal `on the road´ mit der Exekutive zu diskutieren.

Hilft aber nicht nach einem Deiner 130-er Spurts; da hilft nur zahlen! ;)

Zitat:

Original geschrieben von Franjo001

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat

 

Danke, ich werde es mir in einer ruhigen Minute/n durchlesen, ausdrucken und zu den WW-Papieren legen, vielleicht ist das Thema ja mal `on the road´ mit der Exekutive zu diskutieren.

Hilft aber nicht nach einem Deiner 130-er Spurts; da hilft nur zahlen! ;)

Die neuen C-Reifen werden bis 180 (!) zulässig sein.

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat

Die neuen C-Reifen werden bis 180 (!) zulässig sein.

Solange Du die im Kofferraum zum Wohnwagen fährst geht das an. :) Nach der Radmontage haben sie dann den 100-er Stempel! :D :D

Ich habe bezüglich der 100er Zulassung und den Reifen mit dem TÜV gesprochen. Wenn man eine 100er Plakette hat, dabei Reifen die älter als 6 Jahre sind und zum TÜV fährt gibts keine Plakette. Also muss ich neue drauf machen. Die 100er Plakette kratze ich nicht ab, blöde Aussage... Mein Vater wird den WW auch ziehen und wenn er damit 100 Sachen fahren will soll er halt neue Reifen drauf machen. ;) Ich habe kein Problem damit 10 Jahre alte Reifen zu fahren, solange ich weiß wie sie vorher behandelt wurden. Auf unserem kleinen Anhänger sind die Reifen 23 (!!!) Jahre alt. Dadurch, dass der Hänger eh immer in der Garage steht (keine UV Alterung), die Traglast der Reifen weit über dem zulässigen Gesamtgewicht ist und noch dazu die Reifen für 190 km/h ausgelegt wurden, aber nur mit 80 bewegt werden ist das kein Risiko. Gerade die geringere Geschwindigkeit lässt die theoretisch mögliche Traglast nämlich extrem ansteigen.

Da ich bisher auch schon viele km mit Anhänger gefahren bin braucht ihr euch keine Sorgen zu machen, dass ich unseren Wohnwagen irgendwann mal in Einzelteilen auf der Straße verstreue. :)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen
  5. Transporterreifen oder Pkw-Reifen?