Transporter gesucht (Dieselfahrverbot)
Moin zusammen,
aktuell fahre ich einen T4 2.5 TDI. Dieser funktioniert einwandfrei und ich bin mit Fahrzeug sehr zufrieden, werde aber ab dem 1. Juli 2019 aufgrund eines Dieselfahrverbots damit nicht mehr legal fahren dürfen. Daher bin ich nun auf der Suche nach einem neuen Kastenwagen, bin aber stark verunsichert, was ich überhaupt mittel- bis langfristig noch fahren darf.
Ich suche nach einem Kastenwagen mit Trennwand und nicht nach einem vollverglasten Bus. Dies stellt sich als Problem heraus, da diese Fahrzeug Nutzfahrzeuge sind und meines Wissens kein Hersteller aktuell ein solches Fahrzeug mit Euro 6d (temp) anbietet. Auch die wenigen verfügbaren Benzinmotoren scheiden praktisch aus, da die Verbräuche indiskutabel hoch sind.
In meiner engeren Auswahl befinden sich zur Zeit
- Ford Transit Custom 2.0 TDCi 77 kW
- VW T6 Transporter 2.0 TDI 75 kW
wobei ich nach Besichtigung und Angebot stark zum Ford tendiere, da dieser bei niedrigerem Preis eindeutig eine bessere Ausstattung bietet.
Beide Fahrzeuge haben Euro 6b (wie alle anderen vergleichbaren Fahrzeuge auch) und es gibt anscheinend keine Sicherheit, dass ein Fahrzeug mit Euro 6b in 3-4 Jahren nicht auch von Fahrverboten betroffen sein wird. Unkenrufe kündigen sogar bereits das Ende von Euro 6d(temp) Dieseln an. Ich bin auf ein Fahrzeug dieser Größe angewiesen und, da ich es privat nutze, habe ich auch keine Möglichkeit an Ausnahmegenehmigungen zu kommen. Eine Fahrzeugkategorie kleiner (Transit Connect, Caddy, etc) ist wegen zu geringer Höhe des Laderaums leider nicht möglich.
Gibt es also Optionen die ich bei meiner bisherigen Suche übersehen habe? Seht Ihr den Kauf eines Euro 6b Diesels kritisch?
Viele Grüße und Frohe Weihnachten
Lukas
PS: Ich bitte allgemeine Diskussionen zu Sinn oder Unsinn der Fahrverbote an anderer Stelle zu führen!
45 Antworten
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 31. Dezember 2018 um 08:28:32 Uhr:
Dieses Verhalten könnte Mittelfristig tatsächlich das Ende des Diesels als PKW und LNFZ Antrieb bewirken.
Untersucht man die aktuellen Produktpaletten gerade im Bereich LNFZ, findet man aber einen gegenläufigen Trend, nämlich das vollständige Verschwinden des Benziners. Das kann natürlich daran liegen, dass wir jetzt gerade die Antwort des Marktes auf die schlechten Verkaufszahlen von Benzinern sehen. Die Hersteller also die zusätzliche Mühe für die Entwicklung eines Benziners vermeiden, da sie aus der Vergangenheit gelernt haben, dass sich die Modelle zu schlecht verkaufen. Außerdem werden diese meist gewerblich genutzten Fahrzeuge nach einigen Jahren wieder abgestoßen, sodass zukünftig drohende Fahrverbote nicht den Stellenwert haben.
Mittelfristig weiß man über die Absichten der Hersteller natürlich nichts. Interessant sind aber Entwicklungen in Richtung Hybrid mit dem Ford Transit Custom PHEV. Wenn man ins nächstkleinere Segment schaut, findet man auch eine Vielzahl von
Hybrid- oder E-Fahrzeugen. Und innerhalb der Hybrid-Technologie wird ja ausschließlich auf Benzin gesetzt.
Andersherum. Die Benziner wären da - sie werden nur nicht eingebaut. Vereinfacht vieles. Muss schon nicht so viel bei der Endmontage im Werk herumstehen.
Beispiel das es auch anders gehen würde:
https://de.wikipedia.org/wiki/Mercedes-Benz_Sprinter#Motoren
Den M271 gibt es auch noch in anderen Varianten:
https://de.wikipedia.org/wiki/Mercedes-Benz_M_271
Da könnte man die Palette an Benzinern für den Sprinter auch noch nach unten erweitern.
90 kW wären doch auch schon was? 😉
Im Mercedes Benz T1 hatte ich damals Anfang der 1990er 58 kW. 😁
Grüße, Martin
Zitat:
Das Land NRW und die Stadt Essen haben gegen die Urteile Berufung eingelegt.
An deiner Stelle würde ich deshalb noch abwarten.
Die Rechtsabteilung eines großen deutschen Automobilclubs weiß übrigens nichts von der Berufung.
Du scheinst aber trotzdem Recht zu haben. So wurde es mir telefonisch von der Stadtverwaltung mitgeteilt.
Kennst du das Aktenzeichen?
Hier die Infoseite der Stadt Essen:
https://www.essen.de/.../fahrverbote_fuer_dieselfahrzeuge_faq.de.html
Auf der Presse-Seite des Umweltminsteriums findet man ebenfalls die Information (siehe hier).
Ähnliche Themen
Zitat:
@Takahashi schrieb am 3. Januar 2019 um 14:26:08 Uhr:
Zitat:
Das Land NRW und die Stadt Essen haben gegen die Urteile Berufung eingelegt.
An deiner Stelle würde ich deshalb noch abwarten.Die Rechtsabteilung eines großen deutschen Automobilclubs weiß übrigens nichts von der Berufung.
Du scheinst aber trotzdem Recht zu haben. So wurde es mir telefonisch von der Stadtverwaltung mitgeteilt.
Kennst du das Aktenzeichen?Hier die Infoseite der Stadt Essen:
https://www.essen.de/.../fahrverbote_fuer_dieselfahrzeuge_faq.de.html
Wen interessiert es, was ein großer Automobilclub weiß oder nicht weiß!?
Natürlich stimmt meine Info bzgl. der Berufung. Hätte es ja sonst nicht geschrieben.😉
Das Aktenzeichen kenne ich nicht, ist aber für die Sache im Moment auch egal.
LG
Udo
Dass das Land NRW und die Stadt Essen Berufung eingelegt haben, stand übrigens in fast allen großen überregionalen Tageszeitungen - und ich meine nicht Bild oder Autobild 😉
Zumindest stand drin, dass man in Berufung gehen möchte.
Deinen Smiley kannst du dir an die Backe schmieren.
Zitat:
@Takahashi schrieb am 3. Januar 2019 um 18:09:52 Uhr:
Zumindest stand drin, dass man in Berufung gehen möchte.
Deinen Smiley kannst du dir an die Backe schmieren.
Bitte einfach nur höflich und sachlich bleiben.
Dein zweiter Satz ist beides leider nicht...
Jetzt wird es doch sehr OT...
Ist dieser freundliche 😉 für dich bereits eine Beleidigung? 😕
Und dieser 😕 eventuell auch?
[offtopic]
Zitat:
@A346 schrieb am 3. Januar 2019 um 18:56:54 Uhr:
Jetzt wird es doch sehr OT...
Ist dieser freundliche 😉 für dich bereits eine Beleidigung? 😕
Und dieser 😕 eventuell auch?
Er hatte erst 42 Beiträge hier im Forum. Er kennt Smileys noch nicht. Die machen ihm Angst.
[/offtopic]
btt. please. TIA.
Grüße, Martin
Nein. Er suggeriert, dass ich Bild oder ausschließlich Bild lese, da ich über das Berufungsverfahren nicht informiert war.
Wer diesen Satz in Verbindung mit dem Smiley liest, weiß, wie er gemeint ist:
Zitat:
@Badland schrieb am 3. Januar 2019 um 17:52:19 Uhr:
..., stand übrigens in fast allen großen überregionalen Tageszeitungen - und ich meine nicht Bild oder Autobild 😉
Anstatt einen Artikel zu verlinken wird eine Beleidigung abgesetzt.
Womöglich informiert sich die Rechtsabteilung eines großen deutschen Automobilclubs ebenfalls nur in der Bild.
Zur Richtigstellung:
Dieser 😉 Smile sollte nicht ausdrücken das hier irgendwer nur Springer Presse liest, ich lese selber hin und wieder Autobild Klassik und Autobild Reisemobile. Es sollte zum Ausdruck bringen, das die Bild manche Sachen in Ihrer Funktion als Boulevardblatt künstlich aufbläst um Clickbait und Verkauf zu steigern.
Wenn ich mich über jeden 😉 hier Forum aufregen würde, müsste ich Tranquilizer futtern wie Smarties 😛
Also bleibt mal alle schön geschmeidig.
Zum Topic
Ich vertrete auch die Meinung das der TE seinen alten Wagen erstmal halten sollte, um zu schauen was passiert. Wenn der Wagen eine Schwerbehinderten Zulassung haben sollte, wäre er von Fahrverboten eh nicht betroffen wegen einer möglichen Ausnahmegenehmigung.
Ausnahmegenehmigungen werden für verschiedene Fahrzeuge gewährt. U.a. sollten auch für Handwerker und Gewerbetreibende Ausnahmen erteilt werden.
Auskunft könnte die Zulassungsstelle geben.
Ggf. ist es möglich einen Gewerbeschein zu beantragen und den T4, mit vertretbarem Aufwand, als Nutzfahrzeug eintragen zu lassen.