Transparente Sonnenschutzfolie erlaubt/geduldet?

Hallo zusammen,
da mein Oldtimer im Sommer platzbedingt meist draußen in der Sonne steht (und zuvor 35 Jahre lang ein Garagenwagen mit dementsprechend gut erhaltenen Kunststoffen war), möchte ich die Kunststoffe vor Ausbleichung schützen. Getönte Frontscheiben sind illegal, das weiß ich. Aber wie sieht es mit transparenten Sonnenschutzfolien aus, welche die zu großen Teilen glasdurchdringende UVA-Strahlung filtern? Mit einer Lichtdurchlässigkeit von >90%? (als Beispiel: 3M Crystalline 90)

15 Antworten

Auf der Frontscheibe geht gar nichts, außer Abdecken. Aber für die vorderen Seitenscheiben schon. Das nennt sich Sicherheitsfolie und ist vorrangig gegen Einbruch gedacht. Ist 89% lichtdurchlässig und hat 99% UV-Schutz und das ist ja daran das äußerst Interessante. Die Folien haben zwar grundsätzlich eine ABG, aber das reicht für diesen Fall nicht. Eine Anbringung auf den vorderen Seitenscheiben ist nur nach einer Abnahme mittels TLG Lichtmessgerät bei einer Prüforganisation zulässig. Ein Muster kann man sich auf Anfrage zusenden lassen, um vorweg mit TÜV/Dekra die Eintragungsmöglichkeit zu checken.

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