Tram gegen Auto

Hallo Mitschrieber und -leser!

Aus br-online

Leider hab ich ned mehr Infos dazu, aber dennoch könnt ma drüber reden. Ich finds scho bissl merkwürdig, daß ma da dem Autofahrer ne Schuld gibt. Denn oft gibts halt dann ne Situation, wo man ja auch nicht mehr rückwärts kann. Naja seis drum. Es sollte auch als Warnung an alle gelten!

Hier nochmal der Text, falls der Link ned geht:

"Eine Berliner Gericht hat jetzt entschieden, dass bei einem Unfall zwischen einem Auto und einer Tram praktisch immer der Autofahrer Schuld ist.
Ein Autofahrer wollte links abbiegen und war deshalb auf die Tramgleise gefahren ist. Dort musste er den Gegenverkehr abwarten. Dann kam die Tram. Obwohl die Straßenbahn noch weit genug weg war und der Fahrer das Auto rechtzeitig sehen konnte, rammte er es und gab dem Autofahrer dann später die Schuld. Der zog dagegen vor Gericht.
Die Richter ließen den Autofahrer aber im Regen stehen. Auch wenn die Tram noch weit genug weg war und hätte bremsen können und das Auto sozusagen in einer "rechthaberischen Art" gerammt hat, trägt der Autofahrer eine Mitschuld.
Grundsätzlich gilt nämlich: Man darf nur auf Trambahngleise fahren wenn weit und breit wirklich keine Tram zu sehen ist. Sobald sich eine Bahn nähert, muss man von den Schienen verschwinden."

Beste Antwort im Thema

Ich sehe das Ganze anders:

Der Autofahrer will links abbiegen und muss den Gegenverkehr abwarten. Was soll er jetzt machen wenn von hinten eine Strassenbahn kommt??
Dann kommt es zum Zusammenstoss, obwohl der Fahrer der Trassenbahn genug Zeit gehabt hätte zu bremsen (von Notbremsung kann anscheinend keine Rede sein).

Da liegt die Schuld ausschliesslich bei der Strassenbahn (wenn man dem Bericht glaubt).

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Naja, so ganz ohne Warnsignale wird das schneiden des Busses nicht abgegangen sein!
Du begehst sogar dann Fahrerflucht, wenn Du jemanden schneidest, der schreckhaft bremst und hinten irgendjemand auffährt. Der Verursacher für die ganze Bremserei warst in diesem Fall nämlich Du, selbst dann wenn Du es nicht mitbekommen hast.
Dann hast Du zwar Fahrerflucht begangen, kannst aber mit viel Glück und einem sehr guten Anwalt vielleicht da rauskommen.
Sollten aber mehrere Leute schon aufgeregt reagieren (hupen, etc.), geht der Richter meist davon aus, dass Du etwas mitbekommen hast. Zumindest das irgendetwas los sein muss.
Somit bist Du verpflichtet, anzuhalten und zu klären, ob Du eventuell irgendwie am Unfall mit beteiligt warst und ggf. bis zum Eintreffen der Polizei zu warten.
Man sollte immer daran denken, egal wie schlimm der Unfall auch ist, es hat weniger Konsequenzen dazu zu stehen als abzuhauen.
Fahrerflucht ist immerhin kein Verkehrs- sondern ein Strafvergehen!
Der o.g. PKW-Fahrer hätte übrigens ohne Fahrerflucht seinen Führerschein (nur ein kurzfristiges Fahrverbot bekommen) behalten, trotz der Körperverletzung. Das sind nämlich dann 2 verschiedene Dinge!

bevor es weiter geht mit Schätzungen, hier die Fahrschulformeln:
Bremsweg: (V/10)x(V/10)x2
Reaktionsweg: V/10x3
Anhalteweg: Reaktionsweg + Bremsweg

Beispielrechnung mit 50km/h:
(50/10)x(50/10)x2 = 50 Meter
50/10x3 = 15 Meter
50 + 15 = 65 Meter

Also braucht eine Tram von erkennen der Gefahr bis zum Stillstand bei einer Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometer ca. 65 Meter. Bei schlüpfrigen Gleisen (z.B. durch Laub) oder durch Überbremsen (nur bei älteren Fahrzeugen mit Kontaktfahrschaltern) sind Anhaltewege von bis zu 100 Metern (bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 50km/h) keine seltenheit.

Zitat:

Original geschrieben von Kay1963


Man sollte immer daran denken, egal wie schlimm der Unfall auch ist, es hat weniger Konsequenzen dazu zu stehen als abzuhauen. Fahrerflucht ist immerhin kein Verkehrs- sondern ein Strafvergehen!

Genau.

Lieber dreimal zu viel anhalten als einmal zu wenig...

Zitat:

Bremswegvergleich Auto gegen Straßenbahn
25.09.2003 19:19 Uhr

mid Köln - In Köln wurden in einem Test die Bremswege eines Autos und einer Straßenbahn miteinander verglichen. Grund:
Viele Autofahrer kennen weder den Bremsweg des eigenen Wagens und noch den einer Straßenbahn.

Die Bremswege eines Autos und einer Straßenbahn sind nun in einem Test in Köln miteinander verglichen worden. Grund: Viele Autofahrer kennen weder den Bremsweg des eigenen Wagens und noch den einer Straßenbahn.

In einem nächtlichen Vergleich in der Innenstadt traten die beiden ungleichen Fahrzeuge gegeneinander an:
ein Ford Mondeo
und eine "Tram" der KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG.
Die Werte wurden in einer parallel ablaufenden Fahrt bei den drei verschiedenen Geschwindigkeiten 15 km/h, 30 km/h und 50 km/h gemessen.

Bei Tempo 15 km/h ist das Auto bereits nach1,20 Metern zum Stehen gekommen, die Straßenbahn erst nach 3,90 Metern.
Bei 30 km/h braucht der Pkw nur vier Meter, das Schienenfahrzeug immerhin 7,60 Meter.
Noch weiter klaffen die Werte bei 50 km/h: Der Ford ist nach 14 Metern zum Stillstand gekommen, die Straßenbahn hat erst nach 43 Metern ihre Haltepunkt gefunden.
(Weinand)

Bergab, bei Regen oder mit feuchtem Laub sieht die Geschichte noch dramatischer aus als auf der Ebene.

Nicht vergessen:

In der Tram wirken trotz der viel schlechteren Bremswerte wesentlich höhere Kräfte auf die Passagiere.

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Zitat:

Nicht vergessen:
In der Tram wirken trotz der viel schlechteren Bremswerte wesentlich höhere Kräfte auf die Passagiere.

Genau deswegen sollten die Fahrer endlich mal lernen vorsichtig genug zu fahren. Ein Großteil kann es nicht. Vereinzelt beherrschen es ein paar.

Dann gäbe es keine Ausreden bezüglich "der PKW da, der Stand auf meine Gleisen, ich ramm den weg" mehr.

Zitat:

Original geschrieben von dannyhb


bevor es weiter geht mit Schätzungen, hier die Fahrschulformeln:
Bremsweg: (V/10)x(V/10)x2
Reaktionsweg: V/10x3
Anhalteweg: Reaktionsweg + Bremsweg

Beispielrechnung mit 50km/h:
(50/10)x(50/10)x2 = 50 Meter
50/10x3 = 15 Meter
50 + 15 = 65 Meter

Das mag vielleicht für ein Auto gelten, bei einer Bremsung von Gummi (Reifen) auf Asphalt. Aber sicher NICHT bei einer Tram, wo Eisen auf Eisen bremst bzw. im Notfall Eisen auf Sand....

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


In der Tram wirken trotz der viel schlechteren Bremswerte wesentlich höhere Kräfte auf die Passagiere.

wenn die bremswerte schlechter sind, können keine höheren kräfte wirken. die auftreten kräfte wirken nur subjektiv höher (weil keine gurte etc.) - objektiv sind sie geringer als im auto

@Bucklew

Die Kräfte im Auto sind größer, werden aber auch durch entsprechende Rückhaltesysteme (Gurt, Airbags) wieder vernichtet.

Die Kräfte in der Strassenbahn sind geringer und werden bestenfalls durch ein Festhalten reduziert.

Damit sind unter dem Strich (Bremskräfte minus Rückhaltekräfte) die Kräfte in der Tram höher.

redest du jetzt über die kräfte beim bremsen oder bei einer kollision?

Ich kenne zufälligerweise einen Straßenbahnfahrer hier in Hannover... Es ist genau so wie es bereits gesagt wurde, wenn er in das Auto hineinfährt hat er den Beweis das jemand die Bahnschienen blockiert hat, außerdem bremst er dann relativ langsam und sicher für die Fahrgäste...

Würde er allerdings jedesmal eine Gefahrenbremsung durchführen bei der sich Fahrgäste verletzen sähe es anders aus... Der Autofahrer ist dann nämlich weg, somit hat er im schlimmsten Fall keinen Beweis und keine Zeugen. Ein Vorgesetzter guckt sich das vielleicht ein zweimal an und dann kann er seinen Hut nehmen...
Vielleicht wirds jetzt verständlich das kein Straßenbahnfahrer Arbeitslosigkeit riskieren möchte, nur weil Autofahrer nicht in der Lage sind die Vorfahrtsregeln einzuhalten...

Vorfahrtsregeln... Es ging hier wohl eher darum, dass jemand eine ganze Weile auf den Gleisen stand. Und wenn der Straßenbahnfahrer nicht vorrausschauend genug fährt, um das zu erkennen, sollte er mal über einen freiwilligen Jobwechsel nachdenken.

Selbstverständlich ist auf Straßenbahnen Rücksicht zu nehmen, aber zwischen einer Vorfahrtsmissachtung und einem "verkehrsbedingt im Weg stehen" liegen Welten.

@bucklew2

das war unser Thema. 😉

Zitat:

Original geschrieben von razor23


Vorfahrtsregeln... Es ging hier wohl eher darum, dass jemand eine ganze Weile auf den Gleisen stand. Und wenn der Straßenbahnfahrer nicht vorrausschauend genug fährt, um das zu erkennen, sollte er mal über einen freiwilligen Jobwechsel nachdenken.

Selbstverständlich ist auf Straßenbahnen Rücksicht zu nehmen, aber zwischen einer Vorfahrtsmissachtung und einem "verkehrsbedingt im Weg stehen" liegen Welten.

Im Ausgangsfall fehlt jegliche Angabe zu Zeiten und Entfernungen,

im Fall der jungen Dame (die sich nicht zurückgemeldet hat) stand sie nach Eigenangaben ca. 10 Sekunden vor dem Unfall.

Es liegt also in beiden Fällen keinerlei Anhaltspunkt dafür vor, dass einer der Tramfahrer den Unfall bequem hätte vermeiden können. Da würde wie gesagt jeder Staatsanwalt sauer.

Das bei Strassenbahnfahrern offensichtlich eine Abwägung zwischen Schutz der eigenen unschuldigen Passagiere, dem Vorfahrtmissachter und vor allem des eigenen Jobs stattfindet sollte offensichtlich geworden sein.

Ich denke es ist nicht zu viel verlangt, die gegensätzlichen Interessen und Möglichkeiten (Bremsweg) nachzuvollziehen.
Und für den eigenen Fahrstil umzusetzen.

Zitat:

Original geschrieben von razor23


aber zwischen einer Vorfahrtsmissachtung und einem "verkehrsbedingt im Weg stehen" liegen Welten.

Wir alle haben in der Fahrschule gelernt den Kreuzungsbereich freizuhalten.

Fährt man korrekt, so kommt man auch nicht im Kreuzungsbereich (hier den Schienen) zum Stehen.
Ist wirklich nicht schwer. 😉

Macht man es dennoch, so stellt das eine Vorfahrtsverletzung dar.
Was wiederum nicht rechtfertigt, dass der Vorfahrtsberechtigte einen vermeidbaren Unfall vorsätzlich herbeiführt.
Auch das sollte klar sein, s.o..

Letztlich ist es doch ganz einfach und steht so schon auf Seite 1:

Zitat:

Wer (beim Abbiegen) die Vorfahrt eines anderen mißachtet,
der trägt die Hauptschuld.
War für den Unfallgegner der Unfall vermeidbar (wie hier),
so bekommt dieser eine Teilschuld.

Das gilt nicht nur für PKW / Tram,
sondern für alle.

Zitat:

Original geschrieben von oink


Ich kenne zufälligerweise einen Straßenbahnfahrer hier in Hannover... Es ist genau so wie es bereits gesagt wurde, wenn er in das Auto hineinfährt hat er den Beweis das jemand die Bahnschienen blockiert hat, außerdem bremst er dann relativ langsam und sicher für die Fahrgäste...

Würde er allerdings jedesmal eine Gefahrenbremsung durchführen bei der sich Fahrgäste verletzen sähe es anders aus... Der Autofahrer ist dann nämlich weg, somit hat er im schlimmsten Fall keinen Beweis und keine Zeugen. Ein Vorgesetzter guckt sich das vielleicht ein zweimal an und dann kann er seinen Hut nehmen...
Vielleicht wirds jetzt verständlich das kein Straßenbahnfahrer Arbeitslosigkeit riskieren möchte, nur weil Autofahrer nicht in der Lage sind die Vorfahrtsregeln einzuhalten...

So eine Einstellung ist Schei*e! Das braucht jetzt auch keinen weiteren Kommentar!

*unverständnissvolldenkopfschüttel*

Entweder ich schaffs zu bremsen, dann wird gebremst, oder es reicht nicht mehr. Wenn es den Fahrgästen nicht passt, dann sollen die sich endlich mal so richtig beschweren, dass es halt nicht sicher genug ist, wenn man in so Wägen steht. Dann muss eben für Sitzfläche gesorgt werden. Bei den horrenden Beträgen die ich für eine Kurzfahrt zahlen muss, ist das ja wohl zu erwarten.

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