Tram gegen Auto
Hallo Mitschrieber und -leser!
Aus br-online
Leider hab ich ned mehr Infos dazu, aber dennoch könnt ma drüber reden. Ich finds scho bissl merkwürdig, daß ma da dem Autofahrer ne Schuld gibt. Denn oft gibts halt dann ne Situation, wo man ja auch nicht mehr rückwärts kann. Naja seis drum. Es sollte auch als Warnung an alle gelten!
Hier nochmal der Text, falls der Link ned geht:
"Eine Berliner Gericht hat jetzt entschieden, dass bei einem Unfall zwischen einem Auto und einer Tram praktisch immer der Autofahrer Schuld ist.
Ein Autofahrer wollte links abbiegen und war deshalb auf die Tramgleise gefahren ist. Dort musste er den Gegenverkehr abwarten. Dann kam die Tram. Obwohl die Straßenbahn noch weit genug weg war und der Fahrer das Auto rechtzeitig sehen konnte, rammte er es und gab dem Autofahrer dann später die Schuld. Der zog dagegen vor Gericht.
Die Richter ließen den Autofahrer aber im Regen stehen. Auch wenn die Tram noch weit genug weg war und hätte bremsen können und das Auto sozusagen in einer "rechthaberischen Art" gerammt hat, trägt der Autofahrer eine Mitschuld.
Grundsätzlich gilt nämlich: Man darf nur auf Trambahngleise fahren wenn weit und breit wirklich keine Tram zu sehen ist. Sobald sich eine Bahn nähert, muss man von den Schienen verschwinden."
Beste Antwort im Thema
Ich sehe das Ganze anders:
Der Autofahrer will links abbiegen und muss den Gegenverkehr abwarten. Was soll er jetzt machen wenn von hinten eine Strassenbahn kommt??
Dann kommt es zum Zusammenstoss, obwohl der Fahrer der Trassenbahn genug Zeit gehabt hätte zu bremsen (von Notbremsung kann anscheinend keine Rede sein).
Da liegt die Schuld ausschliesslich bei der Strassenbahn (wenn man dem Bericht glaubt).
149 Antworten
ne strassenbahn bremst ähnlich wie ein auto !!! die streuen bei einer notbremsung ja auch sand unter die räder !!! man soll sich da nicht an zuegen orientieren !!!
Zitat:
Original geschrieben von d4n
die streuen bei einer notbremsung ja auch sand unter die räder !!! man soll sich da nicht an zuegen orientieren !!!
Doch. Züge bremsen nämlich ebenfalls mit dieser Technik.
aber bei weitem nicht so schnell !!!
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Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
bremsung erfolgt u.a. durch:
[...]
- Buffalo-Schuhe des Fahrers 😁
Zitat:
Original geschrieben von d4n
aber bei weitem nicht so schnell !!!
habe ich vorrausgesetzt, das das jedem klar ist.....
ein ice hat nen bremsweg von mehreren km....
Nagelt mich bitte nicht auf die 150m fest. Das war eine Schätzung von mir, bin schliesslich kein Strab-Fahrer.
Es geht auch nur darum, dass ein Schienenfahrzeug einen längeren Bremsweg hat als ein PKW.
Wenn man das weiss und daran denkt, sollten solche Situationen auch nicht vorkommen.
Noch etwas aus der Praxis. Jeder Bus- und sicher auch Strab-Fahrer wird immer abwägen was sicherer ist. Im Notfall in ein Fahrzeug rein fahren in dem der/ die Insassen durch Gurt und Airbags relativ gut geschützt sind und kaum oder gar nicht verletzt werden oder aber eine absolute Gefahrenbremsung zu machen bei der mehrere Fahrgäste im Fahrzeug stürzen und auch sehr schwer verletzt werden können.
Wer einmal einen Menschen gesehen hat, der unangeschnallt im Bus vor einer Trennscheibe sass und diese nicht nur mit dem Kopf sondern dem ganzen Körper durchschlug, der weiss was ich meine.
Der entsprechende Kollege war übrigens mit nur knapp 20km/h unterwegs und gerade von einer Haltestelle abgefahren als ein PKW-Fahrer meinte, noch kurz vor dem fahrenden Bus die Spur zu wechseln (besser gesagt zu kreuzen) um rechts abzubiegen.
Der Bus hat es geschafft rechtzeitig zum stehen zu kommen, der PKW-Fahrer machte sich (erstmal) unerkannt aus dem Staub und im Bus gab es mehrere Verletzte, davon 3 Schwerverletzte!
Hätte der Busfahrer weniger stark gebremst, wäre er zwar in den PKW reingefahren, aber es hätte keine oder nur wenige, höchstens Leichtverletzte gegeben.
Soviel zum Thema, er hätte ja noch bremsen können...........
Zitat:
Original geschrieben von Kay1963
Der Bus hat es geschafft rechtzeitig zum stehen zu kommen, der PKW-Fahrer machte sich (erstmal) unerkannt aus dem Staub und im Bus gab es mehrere Verletzte, davon 3 Schwerverletzte!
Der PKW-Fahrer ist hoffentlich rechtskräftig wegen Verkehrsunfallflucht belangt worden?!?
Ist es schon Fahrerflucht, wenn man nach einer verschuldeten Vollbremsung eines anderen Verkehrsteilnehmers nicht stehen bleibt?
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Ist es schon Fahrerflucht, wenn man nach einer verschuldeten Vollbremsung eines anderen Verkehrsteilnehmers nicht stehen bleibt?
Ja, sofern man den Grund für die Vollbremsung geliefert hat.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ja, sofern man den Grund für die Vollbremsung geliefert hat.
Das hab ich bei meiner Frage vorrausgesetzt. Aber üblicherweise ist Vollbremung =! Unfall, nur in Einzelfällen (wie beim Beispiel mit dem Bus) kommt es zu Sach- oder Personenschäden.
Ich habe den Verursacher bei meinen bisherigen Vollbremsungen zwar noch nie abhauen sehen, aber einen Grund, ihm außer einem bösen Blick und einem Hupen noch etwas mitzuteilen, gab es auch nicht.
Klar sollte man anhalten, um erst einmal festzustellen, ob ein Unfall passiert ist (z.B. mit dem dahinter fahrenden Fahrzeug), aber so krass es vielleicht klingt, eine Vollbremsung ist zumutbar und mir kommen da erstmal keine Regressansprüche in den Sinn... Hinzu kommt die Tatsache, dass man so etwas als Verursacher nur schwer feststellen kann, im Gegensatz zu einem Unfall, den wohl jeder bemerken würde.
Man kann ja auch schlecht wegen jeder folgenlosen Vorfahrtsmissachtung die Polizei alarmieren.
Das Problem am Tramunfall ist ja, das viele Autofahrer die möglichen Folgen nicht erkennen und sich auch keinen Kopf darum machen.
Sie erkennen, das zwischen Tram und Auto kein Unfall stattfand,
übersehen aber, dass in der Tram Passagiere verletzt worden sein könnten.
Sie sind damit subjektiv ohne Schuld, objektiv aber schuldig.
Da die Teilnahme am Strassenverkehr eine besondere Gefahrerhöhung darstellt,
haften wir vollkommen zu Recht.
Der Kollege der zum ÖPNV verurteilt wurde, erlebt hoffentlich einige solcher Situationen um dies zukünftig wieder als PKW-Fahrer zu verstehen.