Tram gegen Auto
Hallo Mitschrieber und -leser!
Aus br-online
Leider hab ich ned mehr Infos dazu, aber dennoch könnt ma drüber reden. Ich finds scho bissl merkwürdig, daß ma da dem Autofahrer ne Schuld gibt. Denn oft gibts halt dann ne Situation, wo man ja auch nicht mehr rückwärts kann. Naja seis drum. Es sollte auch als Warnung an alle gelten!
Hier nochmal der Text, falls der Link ned geht:
"Eine Berliner Gericht hat jetzt entschieden, dass bei einem Unfall zwischen einem Auto und einer Tram praktisch immer der Autofahrer Schuld ist.
Ein Autofahrer wollte links abbiegen und war deshalb auf die Tramgleise gefahren ist. Dort musste er den Gegenverkehr abwarten. Dann kam die Tram. Obwohl die Straßenbahn noch weit genug weg war und der Fahrer das Auto rechtzeitig sehen konnte, rammte er es und gab dem Autofahrer dann später die Schuld. Der zog dagegen vor Gericht.
Die Richter ließen den Autofahrer aber im Regen stehen. Auch wenn die Tram noch weit genug weg war und hätte bremsen können und das Auto sozusagen in einer "rechthaberischen Art" gerammt hat, trägt der Autofahrer eine Mitschuld.
Grundsätzlich gilt nämlich: Man darf nur auf Trambahngleise fahren wenn weit und breit wirklich keine Tram zu sehen ist. Sobald sich eine Bahn nähert, muss man von den Schienen verschwinden."
Beste Antwort im Thema
Ich sehe das Ganze anders:
Der Autofahrer will links abbiegen und muss den Gegenverkehr abwarten. Was soll er jetzt machen wenn von hinten eine Strassenbahn kommt??
Dann kommt es zum Zusammenstoss, obwohl der Fahrer der Trassenbahn genug Zeit gehabt hätte zu bremsen (von Notbremsung kann anscheinend keine Rede sein).
Da liegt die Schuld ausschliesslich bei der Strassenbahn (wenn man dem Bericht glaubt).
149 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von sladaloose
Dämliches Gesetz.
...Vor lauter Nervosität bin ich } EINFACH SO!! { losgefahren. Scheiß auf den Gegenverkehr, hab ich mir gedacht...
...In meinen Augen gehört SO EINIGEN Tram-Fahrern mal ein A***-tritt verpasst! Selbst Fußgänger bimmeln die wie verrückt an! Hab mal beobachtet, wie einer gebimmelt hat, als ne Hochschwangere vorbeigelaufen ist. Die ticken alle nicht ganz richtig!
Wer tickt hier nicht richtig?
Du und der Prüfer, der Dir die Pappe ausgehändigt hat.
Sonst keiner.
Die Unseriösität des "Berichts" springt einem doch schon beim ersten Lesen ins Auge...darüber hinaus ist das Urteil nach meiner - zugegeben kurzen - Recherche bereits aus dem Jahre 2004 (KG Berlin Urt. v. 26.01.2004 - 12 U 182/02)...von aktueller Entscheidung kann also entgegen der Aussage des Verfassers nicht die Rede sein.
Wie man zB hier lesen kann, war die Haftungsquote 50/50 und dies nicht wegen der Sturheit des Fahrers der Bahn, sondern aufgrund der Betriebsgefahr (Gefährdungshaftung).
grüße
chris 😉
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Wer tickt hier nicht richtig?
Du und der Prüfer, der Dir die Pappe ausgehändigt hat.
Sonst keiner.
Und du bist perfekt und machst NIE Fehler.
Und das mit dem ticken hab ich auf das gebimmel vor der Schwangeren bezogen. Wer hat hier was vermeidbares geleistet? Wie würde der Richter wohl entscheiden, wenn es eine Totgeburt wäre und der Fahrer der Tram namentlich bekannt wäre? Hm???
UND: Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
@sladaloose
Mein Kommentar bezog sich eindeutig auf Deinen Gesamtbeitrag und nicht auf einen bestimmten Satz.
P.S.:
Es gibt mehr als genug Bus- und Trambahnfahrer die ihren Beruf sehr umsichtig ausüben.
Unbestritten auch einige andere - die fallen eben auf.
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@madcruiser
Ja, mein Gesamtbeitrag ist sehr kritisch.
Aus meiner subjektiven Sicht gibt es sehr viele "Ausreißer". Ich hatte als Passagier bisher nur einen einzigen Tram-Fahrer der beschleunigen und bremsen konnte ohne dass ich als stehender Fahrgast es mitbekommen hätte. Respekt. Sehr viele beachten aber hier die Passagiere nicht und sind auch sehr schnell an ihrer "Bimmel".
Um nochmal auf den Pressebericht zurückzukommen. Die Presse hat vielleicht in der Hinsicht übertrieben, dass es so rüberkam, als wäre der Tram-Fahrer absichtlich in das Auto reingerauscht. Wie es tatsächlich war kann selbst der Richter nicht hervorzaubern.
Fakt ist, dass wenn ich jemandem die Vorfahrt nehme und der andere die Möglichkeit zum rechtzeitigen Bremsen hat er die auch wahrnehmen muss.
Wenn es nun tatsächlich so war, dass der Tram-Fahrer mit Absicht... dann ist das Urteil sehr ungerecht. Ob auf Schiene und Vorfahrt genommen oder nicht.
@sladaloose
Dass madcruiser keine Fehler macht und einen dass in seiner, sagen wir, sehr selbstsicheren Art auch ständig wissen lässt, ist kein neues Phänomen. Da wirst du dich auch dran gewöhnen.
Zum Fall: Das ist schon etwas fragwürdig. In Berlin (z.B. auf der Schönhauser Allee) gibt es Abbiegespuren, die auf den Schienen verlaufen. Wenn man jedoch zum Abbiegen, die Schienen einer Straßenbahn kreuzen muss, dann ist das wohl so vorgesehen und nicht zu verhindern, dass für die Tram Nachteile (Wartezeiten) entstehen. Um das zu vermeiden, muss die Verkehrsbehörde das Abbiegen an dieser Stelle verbieten. Leider wissen wir nicht, ob das hier der Fall war.
Aber selbst wenn: Es wäre merkwürdig, dass man, wenn man theoretisch im Recht ist, einen Unfall bewusst verursachen darf, ohne die volle Schuld zugesprochen zu bekommen. Soll ich mir das jetzt auch so angewöhnen? Ich dachte, dass gegenseitige Rücksichtnahme auch für Tramfahrer geboten sei. Wäre ich sein Chef, würde ich ihn rausschmeißen. Wenn der Fall tatsächlich so vorgefallen ist, wie beschrieben, also der Unfall unzweifelhaft zu vermeiden gewesen wäre.
Durch die an den Unfall anschließende Lahmlegung der Strecke (man wartet ja erstmal auf die Polizei) ist den Fahrgästen dieser und der folgenden Bahnen ein nicht unerheblicher Schaden in Form von Verspätungen entstanden. Und auch dem Verkehrsunternehmen wird ein wirtschaftlicher Schaden entstanden sein. Nur, weil Herr Tramfahrer ein Exempel statuieren wollte.
@sladaloose,
wenn ich Dich vorhin etwas hart angegangen habe dann tut mir das leid.
Wenn ich teilweise zu plakativ antworte so bitte ich auch alle anderen um Nachsicht.
Das ich fehlerfrei sein soll und/oder dieses über mich behaupte ist zumindest mir neu. 😉
hallo,
ich hatte heute unfall mit tram und finde es beschiessen das ich jetzt schuld sein soll !! ich wollte einen u turn machen und plötzlich war der gegverkehr da !!! der fahrer hat gepennt und ist mit 40 sachen reingefahren und machte keine aussage bei den polizisten.
resultat des pennens: 9 Bahnen standen in die eine 3 in die andere richtung!! alle fahrgäste mussten warten, nur weil der fahrer gepennt hatte !!! da überqueren sogar ziemlich viel leute die gleise !! also keine entschuldigung für den fahrer !! wenn er einen menschen umfährt dann zählt das urteil wohl net !!das urteil ist ziemlich unfair !! aber ich hab nen rechtschutz und gehe bis zur schmerzgrenze !!! ich stand ca 10sec auf den gleisen bevor es zum unfall kam !! 300 m vorher war eine haltestelle und kein grund sorglos und ohne acht zu fahren.
beitrag
gruesse
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Das Urteil ist richtig und entspricht den Grundsätzen des Straßenverkehrsrechts.
Wer (beim Abbiegen) die Vorfahrt eines anderen mißachtet,
der trägt die Hauptschuld.
War für den Unfallgegner der Unfall vermeidbar (wie hier),
so bekommt dieser eine Teilschuld.Das gilt nicht nur für PKW / Tram,
sondern für alle.
Also, ich habe in meinen Fahrstunden gelernt, dass ich NIEMALS auf Schienen stehen bleiben darf.
Punktum.
Egal, ob Gegenverkehr oder nicht.
Das praktiziere ich seit 12 Jahren so, hatte damit in meiner von Stadtbahnen wimmelnden Stadt noch überhaupt keine Probleme und bin trotzdem immer pünktlich zur Arbeit erschienen 🙂
Ich fahre ja auch nicht einfach in Kreuzungen oder auf Fußgängerüberwege trotz stockendem Verkehr.
Grüßle
~
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
Ich fahre ja auch nicht einfach in Kreuzungen oder auf Fußgängerüberwege trotz stockendem Verkehr.
So ist es. Kreuzungen sind frei zu halten.
Kreuzung geht ja alles noch:
hier in einer Kleinstadt gibt es eine schmale Straße in der einspurige Schienen auf der rechten PKW Fahrbahn liegen. Die Bahnen befahren die in beiden Fahrtrichtungen. Wer sich also stramm an das REchtsfahrgebot hält wird mit einer entgegenkommenden Bahn konfrontiert, die dank einer REchtskurve und Bebauung nur kurz vorher zu sehen ist. Dann muss man in den PKW Gegenverkehr ausweichen, also nach links (!) in der Hoffnung, dass dort gerade kein Verkehr ist. Rückwärts ginge natürlich auch noch, denn auf dem Bürgersteig stehen Bäume.
Glücklicherweise ist die städtische Klinik nur wenige hundert Meter entfernt.
Zitat:
Original geschrieben von ChrisCRI
...hier in einer Kleinstadt gibt es eine schmale Straße in der einspurige Schienen auf der rechten PKW Fahrbahn liegen. Die Bahnen befahren die in beiden Fahrtrichtungen. Wer sich also stramm an das REchtsfahrgebot hält wird mit einer entgegenkommenden Bahn konfrontiert, die dank einer REchtskurve und Bebauung nur kurz vorher zu sehen ist.
Kannst du mal ein Foto von der Straße hier einstellen, damit man von der Situation eine Vorstellung bekommt?