Traktorlärm / Bulldog und Ruhestörung
Mich würde mal interessieren ob jemand Ahnung hat zu diesem Thema
Darf in einem reinem Wohngebiet nach § 4 BauNVO. ( kein Mischgebiet ) ein Traktor / Bulldog betrieben werden von einem Hausbesitzer der auch in der Siedlung wohnt?
Es wird benutzt zum Beispiel fürs Schneeräumen, Holzverarbeitung, Holz spalten und Transport jeglicher Art.
Bin gespannt auf eure Antworten, danke im Voraus.
Gruss Tom
Beste Antwort im Thema
Der geübte Denunziant würde einen Blick in § 12 StVO, das BImSchG, das betreffende LandesImSchG, die kommunale Ortssatzung und in das betreffende Nachbargesetz werfen, um frustriert festzustellen, dass ein Stänkern allenfalls zur örtlichen Ruhezeit und sonntags in Betracht kommt, sofern der 16-Liter-Einzylinder dort als Antrieb stationärer Maschinen im Freien dienen sollte. Der Nachbar des Denunzianten könnte hingegen auf die Idee kommen, seine Schlepperfreunde zu regelmäßigen Rundfahrten einzuladen, damit sich mehr Menschen an dem einzigartigen Auspuffschlag ergötzen können. Was für eine idyllische und friedliche Vorstellung ... 😁
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Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 23. Februar 2020 um 18:41:18 Uhr:
also für meinen Gehweg bin ausschließlich ich zuständig - das scheint also von bundesland zu Bundesland anders geregelt zu sein!aber ich finde Eigenintiative gut! - vielleicht sollte er mal Holzspalten! - so Samstag um 7:30....
(Holzspalter mit Buldogzapfwelle!)
Alter Traktor mit zapfwellenbetriebener Wippsäge und Holzspalter. Ist hier ganz normal, gehört halt zum Landleben.
Komisch, bei uns macht niemand so einen Blödsinn. Und es ist nich ein Unterschied, ob man es jeden Tag oder einmal im halben Jahr macht,
Zitat:
@CH76 schrieb am 23. Februar 2020 um 19:30:55 Uhr:
Komisch, bei uns macht niemand so einen Blödsinn. Und es ist nich ein Unterschied, ob man es jeden Tag oder einmal im halben Jahr macht,
Ich glaube, Dich würde ich als Nachbarn nicht unbedingt haben wollen.
Man macht es auch nur 1x im halben Jahr. Aber halt jeder von den 20 genannten 😛
Richtig, solche Querulanten möchte niemand in seinem Umfeld haben.
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Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 23. Februar 2020 um 19:54:56 Uhr:
Zitat:
@CH76 schrieb am 23. Februar 2020 um 19:30:55 Uhr:
Komisch, bei uns macht niemand so einen Blödsinn. Und es ist nich ein Unterschied, ob man es jeden Tag oder einmal im halben Jahr macht,Ich glaube, Dich würde ich als Nachbarn nicht unbedingt haben wollen.
Man macht es auch nur 1x im halben Jahr. Aber halt jeder von den 20 genannten 😛
Wenn du nicht nervst, hast du nichts zu befürchten😁
Vielleicht macht man sich als "Gestörter" einfach mal klar, dass die Geräuschentwicklungen mit notwendigen Arbeiten zusammenhängen und bestenfalls in zweiter Linie dazu dienen, die sich von allen Geräuschen anderer gestört Fühlenden weiter auf die Palme zu jagen ...
Nicht jede "Arbeit" ist wirklich notwendig. Man muss zum Beispiel kein Laub mit dem Laubsauger saugen oder jeden zweiten Tag den Rasen mähen. So kann man die Liste unendlich weiterführen. Aber auch da spiegelt sich schön der Straßenverkehr wider. Wer da egoistisch ist, ist es auch beim Lärm und seinen "wichtigen" Arbeiten.
Wir hatten mal einen Nachbarn, der ständig in der Mittagszeit den Rasen mähte. Bis ich dann mal Samstags morgens um 8.00 Uhr unter ihrem Schlafzimmerfenster unseren Rasentraktor startete. Komisch, das fanden die gar nicht gut.
Scheint also ein großer Unterschied zu sein, ob man stört oder gestört wird.
Laubsauger sind halt keine Traktoren. Wobei sich Laub mit dem Rasentraktor sehr effektiv aufsaugen, häckseln und zum Kompost fahren lässt. Da kann es im Herbst schon sinnvoll sein, alle paar Tage die Hauptbereiche damit "abzumähen". Ist jedenfalls sehr schnell erledigt. Diese Rucksacklaubbläser sind hingegen sehr ineffektiv. Die gibts aber auch als Akku-Version. Da sind sie deutlich leiser.
Meine Nachbarn waren im letzten Jahr damit beschäftigt, ihr Grundstück mittels Bagger und Radlader ansehnlich zu gestalten, als am ersten Tag die Uhrzeit gegen 20Uhr vorrückte, stand meine Nachbarin bei mir am Zaun, und wollte fragen, ob es etwas länger gehen dürfe heute. Warum nicht, nutzt das trockene Wetter, da haben wir alle was davon, eine halbwegs saubere Straße. Am nächsten Tag kam meine Nachbarin wieder, ich hab ihr gleich zugerufen: weitermachen! Auf der anderen Strassenseite wohnt allerdings das komplette Gegenteil. Vor einigen Jahren fuhr meine Tochter mal mit ihrem Tretauto über den Gehweg. Da brüllte dieser (Rentner) aus seinem Haus, mein Kind möge doch mit dem billigen Fahrzeug auf der Strasse fahren, da klappert es nicht so, das kommt immer von den billigen Plasterädern. Ich habe ihn darauf freundlich hingewiesen, dass ich schon seine Rente mitfinanzieren muss und deshalb nur billiges Spielzeug meinen Kindern kaufen kann. Seitdem versucht er es zu vermeiden, sich in unserer Gegenwart auf der Straße blicken zu lassen.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 23. Februar 2020 um 18:37:11 Uhr:
Räumen von Straßen und öffentlichen Plätzen obliegt der Stadt oder der Gemeinde.
Wenn die einen Lohnunternehmer mit seinem Traktor zusätzlich dafür beauftragen im Auftrag der Stadt oder Gemeinde im Winter die Straßen zu räumen, dann ist das eine völlig andere Sache.
Im Prinzip ja, aber die Kommunen können es auch per örtlicher Satzung den Anliegern auferlegen. In Wohngebieten am Stadtrand bzw. dort, wo nur sehr wenig oder kein Durchgangsverkehr ist, ist das sogar die Regel. Dieses Jahr wird sich die Lärmbelästigung des TE durchs Schnneräumen des Nachbarn ja in seeehr engen Grenzen gehalten haben.😉
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@PeterBH schrieb am 23. Februar 2020 um 21:19:20 Uhr:
Wir hatten mal einen Nachbarn, der ständig in der Mittagszeit den Rasen mähte. Bis ich dann mal Samstags morgens um 8.00 Uhr unter ihrem Schlafzimmerfenster unseren Rasentraktor startete. Komisch, das fanden die gar nicht gut.Scheint also ein großer Unterschied zu sein, ob man stört oder gestört wird.
Man hätte natürlich auch einfach ansprechen können das einem das mähen in der Mittagszeit stört, nicht jeder pflichtet dieser Zeit eine solch große Bedeutung zu, so das man dort auch mal durcharbeitet.
Aber anstatt zu reden, versucht man ihm es heim zu zahlen, auch eine typisch Deutsche Angelegenheit, bis es dann soweit kommt, das man jedwede Regung des anderen als Provokation wahr nimmt. Egal ob wirklich beabsichtigt oder einfach Zufall.
Man sollte sich auch genau informieren, wie in der Stadt oder Kommune die Mittagsruhe geregelt ist. Die gibt es nämlich nicht überall. Und in dem Fall tut der Rasenmäher nichts Ungesetzliches. Trotzdem kann man ihn natürlich mal ansprechen ob es ihm vielleicht möglich wäre, zu anderen zeiten zu mähen. Bei einem normalen Nachbarschaftsverhältnis sollte das ja kein Problem sein.