Traktorlärm / Bulldog und Ruhestörung
Mich würde mal interessieren ob jemand Ahnung hat zu diesem Thema
Darf in einem reinem Wohngebiet nach § 4 BauNVO. ( kein Mischgebiet ) ein Traktor / Bulldog betrieben werden von einem Hausbesitzer der auch in der Siedlung wohnt?
Es wird benutzt zum Beispiel fürs Schneeräumen, Holzverarbeitung, Holz spalten und Transport jeglicher Art.
Bin gespannt auf eure Antworten, danke im Voraus.
Gruss Tom
Beste Antwort im Thema
Der geübte Denunziant würde einen Blick in § 12 StVO, das BImSchG, das betreffende LandesImSchG, die kommunale Ortssatzung und in das betreffende Nachbargesetz werfen, um frustriert festzustellen, dass ein Stänkern allenfalls zur örtlichen Ruhezeit und sonntags in Betracht kommt, sofern der 16-Liter-Einzylinder dort als Antrieb stationärer Maschinen im Freien dienen sollte. Der Nachbar des Denunzianten könnte hingegen auf die Idee kommen, seine Schlepperfreunde zu regelmäßigen Rundfahrten einzuladen, damit sich mehr Menschen an dem einzigartigen Auspuffschlag ergötzen können. Was für eine idyllische und friedliche Vorstellung ... 😁
264 Antworten
Zitat:
@Tom1111111111 schrieb am 21. Februar 2020 um 16:38:10 Uhr:
Bitte hört mal auf mit den zum Teil sinnlosen Kommentaren von einigen,es ist einiges gesagt worden und würde mich jetzt über gute Kommentare freuen, danke.
gerne höre ich damit auf- wenn du uns beginnst zu sagen was dich stört!? - außer dass er den Größeren hat - oder haben könnte....
Zitat:
@Tom1111111111 schrieb am 21. Februar 2020 um 16:36:35 Uhr:
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 21. Februar 2020 um 16:34:55 Uhr:
ich bekomme ein Grünes Kennzeichen, wenn ich es beantrage und der Bewilligende Beamte dies für Gut befindet!sicher nicht außer du hast ein Sportboot in einer Siedlung, dann ja
yeah.... Du kennst die Gesetzte.... ich lache mich grad schlapp....
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 21. Februar 2020 um 16:40:16 Uhr:
Zitat:
@Tom1111111111 schrieb am 21. Februar 2020 um 16:38:10 Uhr:
Bitte hört mal auf mit den zum Teil sinnlosen Kommentaren von einigen,es ist einiges gesagt worden und würde mich jetzt über gute Kommentare freuen, danke.gerne höre ich damit auf- wenn du uns beginnst zu sagen was dich stört!? -
Der Lärm vielleicht? Nicht jeder möchte den ganzen Tag und mehrfach die Woche akustisch zugemüllt werden. Man kann auf seine Nachbarn auch mal Rücksicht nehmen.
klar kann man auf seine Nachbarn Rücksicht nehmen... - aber ich denke da ist eine Ganz andere GEschichte dahinter!
die Anderen regen sich anscheinend nicht auf - also....
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Vielleicht wohnen die anderen Nachbarn nur nicht so dicht dran.
Mich hatte letztes Jahr auch ein Nachbar angesprochen, ob ich den ewigen Rasenmäherlärm höre aber bei uns kam nichts an aber er wäre fast ausgerastet, weil der andere Nachbar jeden zweiten Tag stundenlang gemäht hat.
Wer sich an den Geräuschen der Nachbarn stört, die diese zulässigerweise emittieren, der muss sich halt ein so großes Grundstück kaufen, dasss ihn die Nachbarn nicht stören können ... eine einsame Alm z.B..
Zur Rechststaatlichkeit gehört auch, von anderen keine Unterlassung zulässiger Verhaltensweisen zu verlangen. Wenn Lärm gemacht werden darf, dann darf Lärm gemacht werden. Wer Brennholz für seine Heizung / Kamin spaltet, der macht erstmal nichts Verbotenes. Auch die Benutzung eines großvolumigen Ackerschleppers zu Fortbewegungszwecken ist allgemein zulässig, auch nachts und am Sonntag.
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 21. Februar 2020 um 16:26:22 Uhr:
Zitat:
@Tom1111111111 schrieb am 21. Februar 2020 um 16:23:45 Uhr:
Aber nicht wenn es ein grünes Täfelchen hat über einen anderen Standort der Eltern und hier in der Siedlung betrieben wird :-(
dann ist deine Frage falsch gestellt! -
diese müsste dann lauten - darf der Nachbar mit einem Grünem Nummernschild welches auf seien Eltern zugelassen ist fahren - (und warum sollte er das nicht tun- solange der Zweck privat ist!??)
Ein Fahrzeug mit grünem Kennzeichen darf nicht für private Zwecke eingesetzt werden. Noch nicht einmal ein Anhänger.
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 21. Februar 2020 um 16:39:23 Uhr:
Zitat:
@Tom1111111111 schrieb am 21. Februar 2020 um 16:36:35 Uhr:
sicher nicht außer du hast ein Sportboot in einer Siedlung, dann ja
so ein Quatsch- Pferdeanhänger!
Gabelstabbler
selbstfahrende Fahrmaschine- 3 Beisiele und glaub mir - ich bekomme es durch!
ob ein Sportboot oder ein Pferdeanhänger, das ja richtig---- alles was fürn Sport ist ja - Sportanhänger
aber einen Stapler in einem Wohngebiet --- NEIN
und keine "selbstfahrende Fahrmaschine" was soll das sein ? meinst eine selbstfahrende Kehrmaschine ?
Wir reden aber hier von einem Bulldog oder Traktor und nicht von anderen Sachen
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 21. Februar 2020 um 16:46:01 Uhr:
klar kann man auf seine Nachbarn Rücksicht nehmen... - aber ich denke da ist eine Ganz andere GEschichte dahinter!
die Anderen regen sich anscheinend nicht auf - also....
Wir sind der direkte Nachbar, die anderen sind ein ein wenig entfernt
Zitat:
@CH76 schrieb am 21. Februar 2020 um 16:43:12 Uhr:
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 21. Februar 2020 um 16:40:16 Uhr:
gerne höre ich damit auf- wenn du uns beginnst zu sagen was dich stört!? -
Der Lärm vielleicht? Nicht jeder möchte den ganzen Tag und mehrfach die Woche akustisch zugemüllt werden. Man kann auf seine Nachbarn auch mal Rücksicht nehmen.
Das ist richtig ja, um das geht es mir
Zum grünen Kennzeichen: Ich weiß, dass z.B. ein Pferdeanhänger mit solchem Kennzeichen nur zum Transport von Pferden benutzt werden darf. Fährt man mit diesem Anhänger Sperrmüll zur Deponie, ist es streng genommen Steuerhinterziehung.
Wie ist das bei Traktoren? Die haben ja auch oft ein grünes Kennzeichen. Darf man dann nur Fahrten machen, die in direktem Zusammenhang mit dem landwirtschaftlichen Betrieb stehen? Und wo ist da die Grenze? Darf der bauer damit zur Bank fahren, wenn er betriebliche Kontoauszüge holen will? Hier ist es Gang und Gebe, dass die Bauern z.B. im Frühjahr Gartenschnitt einsammeln fürs Osterfeuer. Oder die Abfuhr von Tannenbäumen macht die örtliche Jugendfeuerwehr unter Zuhilfenahme eines Bauern, der den Traktor mit Anhänger fährt. Ich selber habe mir mal einen Hanomag von meinem Onkel geliehen, um eine Baumwurzel rauszureißen. Sowas wäre demnach ja gar nicht erlaubt, wenn der Traktor ein grünes Kennzeichen hat, oder?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 21. Februar 2020 um 16:57:01 Uhr:
Wer sich an den Geräuschen der Nachbarn stört, die diese zulässigerweise emittieren, der muss sich halt ein so großes Grundstück kaufen, dasss ihn die Nachbarn nicht stören können ... eine einsame Alm z.B..Zur Rechststaatlichkeit gehört auch, von anderen keine Unterlassung zulässiger Verhaltensweisen zu verlangen. Wenn Lärm gemacht werden darf, dann darf Lärm gemacht werden. Wer Brennholz für seine Heizung / Kamin spaltet, der macht erstmal nichts Verbotenes. Auch die Benutzung eines großvolumigen Ackerschleppers zu Fortbewegungszwecken ist allgemein zulässig, auch nachts und am Sonntag.
aber doch nicht in einem Wohngebiet ---- ohne Worte
Was er abseits macht der Siedlung ist mir scheißegal
ach ja Grundstück ist großgenug denk ich mit 1800m2
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 21. Februar 2020 um 17:01:19 Uhr:
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 21. Februar 2020 um 16:26:22 Uhr:
dann ist deine Frage falsch gestellt! -
diese müsste dann lauten - darf der Nachbar mit einem Grünem Nummernschild welches auf seien Eltern zugelassen ist fahren - (und warum sollte er das nicht tun- solange der Zweck privat ist!??)Ein Fahrzeug mit grünem Kennzeichen darf nicht für private Zwecke eingesetzt werden. Noch nicht einmal ein Anhänger.
--> Sportanhänger aber schon
Ist es wirklich ein reines Wohngebiet? Du hast geschrieben der direkte Nachbar zu sein und andere Nachbarn wohnen weiter weg. Ist das nicht eher so ein Randgebiet mit landwirtschaftlichen Flächen dazwischen?
Zitat:
@Tom1111111111 schrieb am 21. Februar 2020 um 17:08:41 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 21. Februar 2020 um 16:57:01 Uhr:
Wer sich an den Geräuschen der Nachbarn stört, die diese zulässigerweise emittieren, der muss sich halt ein so großes Grundstück kaufen, dasss ihn die Nachbarn nicht stören können ... eine einsame Alm z.B..Zur Rechststaatlichkeit gehört auch, von anderen keine Unterlassung zulässiger Verhaltensweisen zu verlangen. Wenn Lärm gemacht werden darf, dann darf Lärm gemacht werden. Wer Brennholz für seine Heizung / Kamin spaltet, der macht erstmal nichts Verbotenes. Auch die Benutzung eines großvolumigen Ackerschleppers zu Fortbewegungszwecken ist allgemein zulässig, auch nachts und am Sonntag.
aber doch nicht in einem Wohngebiet ---- ohne Worte
Was er abseits macht der Siedlung ist mir scheißegal
ach ja Grundstück ist großgenug denk ich mit 1800m2
Ich mache mein brennholz auch selber und dazu nutze ich eine Kettensäge mit Benzinmotor. Natürlich mache ich das am Haus, sprich im Wohngebiet. Wo denn sonst? Soll ich das Holz erst irgendwo hinfahren, sägen und spalten, wieder aufladen, zurückbruingen und wegstapeln? Rasenmäher laufen doch auch im wohngebiet, da ist es doch auch ok. Warum keine Säge?
Natürlich halte ich mich an die Vorschriften bzgl. Nacht- und Sonntagsruhe. Auch in der Mittagszeit mache ich nichts, obwohl es diese Reglung nicht mehr gibt. Und ich würde auch nicht morgens um 7 die Säge anreißen, auch wenn ich es darf.
Es hat sich aber auch noch nie jemand beschwert. Im gegenzug ist es für mich aber auch in Ordnung, wenn jemand im sommer eine Gartenparty macht und nicht Punkt 22 Uhr Totenstille ist. Leben und leben lassen.