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Traktor Anhängelast gebremst / 3 Punkt Aufhängung (StVO)

Themenstarteram 22. März 2019 um 17:01

Wir haben hier einen Porsche AP18.

Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h

Leergewicht: 1355Kg

zulässiges Gesamtgewicht: 1600Kg.

Hinterradbremse.

Bei zulässiger Ahängelast ungebremst ist 675Kg eingetragen. Aber was gilt bei gebremsten Anhängern?

Zulassungsfreier Anhänger am Zugmaul.

Andere Frage:

Wie schaut es mit der 3-Punkt Ackerschienenaufhängung mit einem Kugelkopf für einen normalen PKW Anhänger aus, ist sowas erlaubt? Ackerschiene und Kugelkopf ist ja nicht erlaubt.

Wie schaut es hier mit dem Gewicht aus?

Vielen Dank schonmal im Voraus. :-)

PS: Viele Beiträge die ich gefunden habe, sind leider schon älter.

bzw. sind da sehr viele unterschiedliche Meinungen. Da blickt man nicht so richtig durch.

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13 Antworten

Sehr schwieriges kompliziertes Thema:

Bei grüner Nummer gelten völlig andere Bedingungen als mit schwarzer Zulassung.

Meiner Einer, mit grüner Zulassung, hat diesbezüglich gar keine Eintragung, 2,7 to Leermasse. Ungebremst max. 3 to., wenn die Leermasse auch 3 to. aufweist. Auflaufgebremst max. 2 x 8 to., hier zählt auch nur die Auflaufbremse, also keine Steckbremsen oder manueller Bremshebel, keine hydraulische Betätigung. Nur mit grüner Zulassung ist das Mitführen von ein o. zwei zwei zulassungsfreien Anhängern erlaubt. Hier ist dann die Nutzung auf land- o. forstwirtschaftlichem Verkehr eingeschränkt. 25 km/h Schild ist zwingend an der Rückseite o. rechte Seite, wenn an der Rückseite keine Möglichkeit zur Befestigung besteht. Eine Betriebserlaubnis ist auch zwingend.

Bei schwarzer Zulassung ist das Maßgebend, was in der Zulassung steht.

Das ist mein Wissensstand, der nicht unbedingt zu 100 % gesetzeskonform sein muss.

 

 

Gruß

ja , schwieriges Thema.

zur 2. Frage: Wenn du einen Kugelkopf am Traktor montierst muß das Teil eine Prüfnummer haben...egal ob fest oder über Dreipunkt !

Ähm, den zweiten Teil vergessen.

Auch in dem Dreipunkt Gedöns ist der Anhängerbetrieb auf öffentlichem Gelände verboten, weil nicht als Zugvorrichtung geprüft und nicht gegen Hochschieben gesichert.

Nicht nur das Kugelding muss eine Prüfnummer aufweisen, auch deren Aufnahmevorrichtung.

Themenstarteram 22. März 2019 um 22:21

Danke für eure Antworten.

Der Traktor hat ein grünes Kennzeichen und wird nur zum Holzmachen verwendet.

Schade, dass das mit dem Dreipunkt Zeugs nicht geht.

Kann man da nichtmal eine Abhnahme etc. beim TÜV machen lassen?

Zitat:

@EthanHunt schrieb am 22. März 2019 um 23:21:27 Uhr:

 

Der Traktor hat ein grünes Kennzeichen und wird nur zum Holzmachen verwendet.

Auch hier ist das grüne Kennzeichen nicht unbedingt legal. Wenn bspw. das Holz bei der Gemeinde etc pp. erworben wird, so ist das schon kein lof mehr. Dies nur als Hinweis, wenn man gefragt wird. :)

 

Zitat:

Schade, dass das mit dem Dreipunkt Zeugs nicht geht.

Kann man da nichtmal eine Abhnahme etc. beim TÜV machen lassen?

Meinem Kenntnisstand nach ist da unmöglich, weil der Dreipunktbock nicht starr in der Höhe blockiert ist, zudem die Unterlenker / Oberlenker dafür nicht zugelassen sind. Es gibt jedoch Maschinen, die als Anhänger in den Unterlenkern geführt werden. Bap.: Kreiselschwader in grö0erer Bauart.

Du kannst ja mal beim Prüfverein nachfragen. Das Eintragungsmonopol ist ja am Fallen. Im Zweifel Tüv o. Dekra. Letztere für die neuen Bundesländer.

 

Du willst den PKW Anhänger hinter dem Spalter mitführen?

Wenn direkt am Schlepper, so könnte man auch eine Anhängevorrichtung (z.B.: unter dem Anhängemaul) anfertigen und diese eintragen lassen. Ich hatte mich da mal für interessiert und ein Prüfing meinte, dass ich diese selbst anfertigen könnte. Stabil bauen dann könnte das funktionieren. Persönlich würde ich da den Prüfer zuvor einbinden. Die werden sehr gerne vorab gefragt.

Es gibt z.B bei Mccormick da kann man die Oberlenker aushängen,und dann sind da neben 2 Halterungen,das bewirkt das die Ackerschiene dann starr ist,so sagte man mir beim Tüv sas man dann ein Kugelkopf mit so einer Din Nummer montieren kann und Legal nen PKW Anhänger ziehen darf,da er starr mit dem Schlepper verbunden ist.

Das ist so auch nicht richtig, da das ganze Unterlenkerkonstrukt nicht Typ geprüft ist, für die Aufnahme des Kugelbolzen.

Ich war doch selber beim Tüv mit meinem Cormick,und ich hatte 6 Stück davon.

Der Prüfer sagte wenn man die Unterlenker oben an dem Block einhängt,und sie dann Starr ist,und in der Ackerschiene ein Kugelkopf ist der eine EN Nummer oder Din hat,wie fast alle die es zu kaufen gibt,darf man nen PKW Anhänger daran OFFIZIELL ziehen!

PS.war auch in meinem Schein Eingetragen,Mitführung PKW AHK.

Der Tüv nimmt ja den Schlepper ab.

Und zulässig ist es trotzdem nicht! Auch nicht, wenn die Ackerschiene durch den Oberlenker gegen verdrehen gesichert ist. Da kommst du auch sicher mit durch eine Polizeikontrolle. Wenn jedoch ein Unfall mit Personenschaden vorliegt, werden die Karten neu gemischt.

am 6. April 2019 um 18:50

ich denke wenns im schein steht ist alles i.O.

wenn der Sachverständige dem Werner den Wurstblinker einträgt, dann ist das i.O.

und ja man kann Anhängerkupplungen für PKW etc auch selbst bauen, wenn die Abnahme erfolgt und das Teil eingetragen ist, ist alles i.O.

manchmal muß man eben nur den richtigen Sachverständigen finden

Richtig.

 

Ist beim Auto ja nicht anders,währe ja nen Ding wenn man ne AHK am Auto Anbaut u d beim Unfall blöd da steht,trotz Abnahme etc...

 

Wie z.B bei meinen Cormick's,da waren die Blöcke zum Umhängen und dann war es eingetragen.

Wenns eingetragen ist und die Polizei nichts sagt ist alles okay.

 

Wie bei LKW,PKW,Motorrad dazu ist Eintragen u.a da,falls es zum Unfall kommt,das man Safe ist,wozu soll denn sonst ne Eintragung sein.

 

Wenn er solche Blöcke die wie beim Cormick fest mit dem Rahmen verbunden sind sich an seinem Schlepper anbaut oder Nachbaut und es beim Tüv abnehmen lässt ist der Drops gelutscht.

Zitat:

@sierra-driver schrieb am 6. April 2019 um 13:15:44 Uhr:

Es gibt z.B bei Mccormick da kann man die Oberlenker aushängen,und dann sind da neben 2 Halterungen,das bewirkt das die Ackerschiene dann starr ist,so sagte man mir beim Tüv sas man dann ein Kugelkopf mit so einer Din Nummer montieren kann und Legal nen PKW Anhänger ziehen darf,da er starr mit dem Schlepper verbunden ist.

Ja, das geht.

Wenn gegen hochschlagen und verdrehen gesichert, tragen die das ein.

Ansonsten kann man hinter einen kleinen Porsche auflaufgebremste Anhänger anhängen. Der Porsche läuft ja eh nur 20, also Landwirtschaftliche auflaufgebremste Gummiwagen gehen.

Aber, bei knapp 1,4to Eigengewicht würde ich mir überlegen da einen gebremsten 8-tonner beladen hinterzuhängen :D Für mich wäre da bei ca. 4 - 5 to Schluss, sonst wird das zu haarig für den kleinen Schlepper.

Gruß Jörg.

 

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