Trägt Versicherung bei ausgelaufenem Öl den Schaden ?
Hallo Freunde,
Bei mir in der Straße bzw. auf unserem Parkplatz ist bei unserm Mieter sein Fahrzeug Diesel ausgelaufen das schon etwas über dem liegt, was man unter den Teppich kehren kann.
Fazit die Polizei und Feuerwehr war da und hat recht viel Binder auf die Straße gekippt. Wenn das nun MEIN Fahrzeug gewesen wäre ( da ich auch schon ein fast 20 Jahre altes Auto fahre ) hätte es was gebracht es meiner Haftpflicht zu melden. Viele Versicherungen akzeptieren keine Teilkasko mehr bei Autos über einem gewissen Alter. Die HUK z.B. versichert nur Vollkasko bis 10 Jahre und Teilkasko bis 15 Jahre. Danach nur noch Haftpflicht.
Muss man den Schaden selber tragen oder kann man das der Versicherung melden mit Haftpflicht ? Deckt diese das ab ?
Beste Antwort im Thema
Ist ein Haftpflichtschaden.
59 Antworten
Nein, die wurde ja auch schon mit der ersten (!!) Antwort richtig beantwortet.
Jetzt sind wir auf Seite 3. Das ist nur noch skurril.......
Also Thema beendet !! Es sei denn es ändert sich noch was.
Schade das man als TE das Thema nicht selber schließen kann.
Das passiert hier andauernd, es wir vom eigentlichen Thema abgeschweift und plötzlich entwickelt sich die Diskussion in eine ganz andere Richtung. Wäre schön, wenn man bei der Sache bleibt, anstatt seinen Senf dazuzugeben, der mit der Frage des TE gar nix zu tun hat.
So, nun meine Stellungnahme:
Es zahlt die Haftpflicht, nicht die TK.
Haft zahlt immer Schäden anderer ("Dritter"😉, in dem Fall der Stadt/Allgemeinheit. Riesensauerei mit dem Öl,
wie auf den Fotos zu sehen (vom Ausmaß mehr), das wird bestimmt nicht billig. Folge daraus: In 2017 höherer Beitrag.
Die TK zahlt Schäden am eigenen Auto, Glasschaden, Hagel, Diebstahl, Brand usw.
Gute Fahrt
M
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Ich glaube der Tittel ist nicht ganz richtig. Ausgelaufen ist Diesel aus einer undichten Treibstoffleitung. Das Auto stand seit 3 Tagen hier und auf einmal so was. Das kann ja keiner Vorhersehen...möglicherweise jemand der sich ein Spaß erlauben wollte oder so...
Zitat:
@nogaroc4 schrieb am 31. Januar 2016 um 21:31:09 Uhr:
Ich glaube der Tittel ist nicht ganz richtig. Ausgelaufen ist Diesel aus einer undichten Treibstoffleitung. Das Auto stand seit 3 Tagen hier und auf einmal so was. Das kann ja keiner Vorhersehen...möglicherweise jemand der sich ein Spaß erlauben wollte oder so...
An dem Ergebnis ändert es nichts, solange der Nachweis für eine Sachbeschädigung nicht erbracht werden kann.
Schade, dass dem TE jetzt erst die Erleuchtung kommt.
Das war ja auch meine Idee jetzt. Das muss heute Nacht irgendwann passiert sein. Gestern war noch alles gut !
Keine Ahnung, aber den Verursacher hätte man eh nie gefunden wenn es jemand war.
Zitat:
P.s bei der huk 24 Krieg ich mit mein Auto von bj 2002 noch vollkasko ..😉
also mein A6 EZ 04/96 ist ohne Probleme Vollkasko
die andere 3 (08.94-07.95) sind alle TK
Und da hat auch noch keine Versicherung Porbleme gemacht, nicht mal bei Schadensregulierung!
Öl-Schäden sind Haftpflichtschäden und so ne Öl-Spur kann schnell mal teuer werden. Hatte den Fall leider selbst schon.
@nogaroc4
Peter, tausch mal deinen Öl-Wasser-Kühler, der war damals bei 160.000km mein Problem, als es das Öl ins Kühlwasser gedrückt hat und somit alles überlief.
Ohne Vorwarnung und ohne äußerliche, Erkennbaren Schäden... Tausche den seit dem bei jedem Auto nach spätestens 4 Öl-Wechsel aus.
Maxl, das war nicht mein Wagen sondern der grüne T4 hat eine undichte Dieselleitung bzw. der Schlauch ist abgegangen.
Bei meinem B5 ist nur der Simmering von der Nockenwelle etwas undicht. Da passiert nichts großartiges.
Ich habe die HUK angeschrieben und die Aussage bekommen das die eben so wie ich geschieben habe verfahren. Bist schon lange Kunde..evtl. hat man bei Dir ne Ausnahme gemacht. In meiner Fa hat man auch gesagt ( die sind auch Partner bei uns ) das die normal bei alten Autos keine TK und VK macht. Wenn man mein Auto dort berrechnet gibt er auch keine VK oder TK beim S und B5 raus.
Bei den anderen Versicherungen die bei uns unter Vertrag stehen ist das noch möglich !
Zitat:
@nogaroc4 schrieb am 1. Februar 2016 um 17:36:46 Uhr:
Maxl, das war nicht mein Wagen sondern der grüne T4 hat eine undichte Dieselleitung bzw. der Schlauch ist abgegangen.
Bei meinem B5 ist nur der Simmering von der Nockenwelle etwas undicht. Da passiert nichts großartiges.
Peter das hab ich schon geschnallt das das nicht dein Auto war, auch das der Motor trocken ist.
Das mit dem Öl-Wasser-Kühler war ein gut gemeinter Rat um dich vor solchen Problemen und ner Riesensauerei zu bewahren. Hab ich selbst am gleichen Motor hinter mir, aber das ist ja nicht das Thema hier. Bei näheren Interesse PN.
Habe heute einen Anruf meiner Versicherung bekommen die mir mitgeteilt hat das die den Schaden natürlich problemlos übernehmen würden. Ich bin dann zu den Beratern in meiner Firma und die haben mir auch die AGB´s gezeigt wo das drin steht.
Natürlich wird das dann wie ein Unfall gewertet und man wird zurück gestuft. Das verrückte ist das ich ja den Rabattretter drin habe. Was die meisten nicht wissen ist das man nur in der Versicherung nicht zurück gestuft wird solange man in der Versicherung ist. Versicherungsintern aber wird man zurück gestuft und wenn man dann wechselt wird der Schaden mit übermittelt und man bekommt die SF die man hätte, wenn man einen Schaden gehabt hätte bei der neuen Versicherung.
Das bei einigen Leuten große Verwunderung ausgelöst bei einem Wechsel nach einem Schaden.
Man muss also immer rechnen ob es nicht besser ist den Schaden, auch wenn er hoch ist selber zu tragen. Das würden die meisten Versicherungen dann auch vorher mit dem Kunden ausrechnen. Auch gibt es Versicherungen die den Schaden tragen und man kann den Schaden dann aber bei der Versicherung innerhalb einer Frist begleichen und somit seine SF doch noch retten.
Na ja, es ist kein Rabattretter, sondern Rabattschutz.
Das dieser bei einem Versicherungswechsel nicht übertragbar ist, sollte jedem User, der das Forum beobachtet, bekannt sein.
Bisher steht in meinem Vertrag noch Rabattretter nicht Rabattschutz drin!
Sollte man denken, aber scheinen sehr viele nicht zu wissen. Deshalb habe ich das nochmal hier verfasst.
Zitat:
@Norbert5 schrieb am 2. Februar 2016 um 21:08:50 Uhr:
Na ja, es ist kein Rabattretter, sondern Rabattschutz.
Das dieser bei einem Versicherungswechsel nicht übertragbar ist, sollte jedem User, der das Forum beobachtet, bekannt sein.
Wie kommst du drauf, dass es ein Rabattschutz sein soll und kein Rabattretter?
Zitat:
@nogaroc4 schrieb am 2. Februar 2016 um 18:10:53 Uhr:
Habe heute einen Anruf meiner Versicherung bekommen die mir mitgeteilt hat das die den Schaden natürlich problemlos übernehmen würden.
Versteh ich jetzt nicht, warum haben die dich angerufen?