Touran Highline TDI Jahreswagen

VW Touran 1 (1T)

Hat vielleicht hier jemand Interesse an meinem Touran Jahreswagen?
Wenn ja, einfach posten!

MfG

19 Antworten

ne wenn dann erst unsern nehmen*g*

Naja,

ich denke viele werden sich eher einen EU Wagen kaufen als einen Jahreswagen.

Da wir zur Zeit auf der Suche nach einem Touran sind, habe ich schon diverse Händler befragt und kein Werksangehöriger kann mit den Preisen mithalten.

Wie verkaufen sich denn der Touran als Jahreswagen in Wolfburg / Gifhorn, etc ?

Also zu dem Jahreswagengeschäft kann ich im Moment nichts sagen, da ich mich noch nicht informiert habe, aber zum EU-Neuwagen kann ich nur sagen, dass ich mich letztens mal umgeschaut habe und feststellen musste, dass selbst die Trendlinevariante mit gleichem Motor ca. 500-1000EURO teurer sind als das, was ich für meinen Highline haben möchte!
Es kommt wohl darauf an, wen man fragt und wo man kuckt!

Es mag ja sein, dass Dein Wagen ein bisschen günstiger ist ... doch die ganzen Vorteile bei dem Neu-EU Wagen sind doch auch das Geld wert, oder ? Hast Du mal Deinen Touran mit dem zur Zeit billigsten Händler M&R verglichen ?

Ciao

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Welche Vorteile soll denn ein EU-Neuwagen gegenüber einem Jahreswagen haben, ausser den paar Kilometern unterschied? Garantie hast du bei beiden!

MfG

@turbogolfer:

Zitat:

Welche Vorteile soll denn ein EU-Neuwagen gegenüber einem Jahreswagen haben, ausser den paar Kilometern unterschied? Garantie hast du bei beiden!

????

Ausser Mobilitätsgarantie gibt VW keinerlei
Garantien mehr! Nur noch die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung - das ist
ein himmelgroßer Unterschied!

Tritt Defekt am Wagen auf, kann der Kunde bei VW NUR einen Rechsanspruch auf Behebung des
Mängels vom Verkäufer verlangen. Pech für den Käufer, wenn der Verkäufer dies im Vertrag ausschliesst.

Kauft man nun einen Jahreswagen von privat, hat dies den Nachteil, dass man KEINERLEI Garantien t als auch Haftungsansprüche hat; es sei denn der private Verkäufer ist so dähmlich, dass er Gebrauchtwagengarantie-/Haftung gibt (und in einem
Schadensfall, dann auch privat dafür gradestehen muss!). So bescheuert dürfte aber wohl kein
privater Verkäufer sein. D.h. "Gekauft wie gesehen" ohne jegliche Ansprüche. Pech für den Käufer,
der bleibt auf den Kosten sitzen.

@netkiller:

Hier ein paar Adressen:

http://www.euro-auto-kueck.de/de/suche_seq.php?w=liste&hersteller=VW

http://www.eu-flanze.de/

Zitat:

Original geschrieben von wobber


[B
Kauft man nun einen Jahreswagen von privat, hat dies den Nachteil, dass man KEINERLEI Garantien t als auch Haftungsansprüche hat; es sei denn der private Verkäufer ist so dähmlich, dass er Gebrauchtwagengarantie-/Haftung gibt (und in einem
Schadensfall, dann auch privat dafür gradestehen muss!). So bescheuert dürfte aber wohl kein
privater Verkäufer sein. D.h. "Gekauft wie gesehen" ohne jegliche Ansprüche. Pech für den Käufer,
der bleibt auf den Kosten sitzen.

Ganz so ist es dann aber glaube ich nicht.

Die 2-jährige Gewährleistung von VW ist sicherlich nicht an den Besitzer des Fahrzeugs geknüpft sondern bezieht sich ausschließlich auf das Fahrzeug.

Erwerbe ich einen Jahreswagen, besteht für dieses Fahrzeug noch Gewährleistung bis die 24 Monate verstrichen sind, da ist es egal ob ich Erst- oder Zweitbesitzer bin.

@Himmelhund:

Zitat:

Die 2-jährige Gewährleistung von VW ist sicherlich nicht an den Besitzer des Fahrzeugs geknüpft sondern bezieht sich ausschließlich auf das Fahrzeug.

Du scheinst auch einer von denen zu sein, die sich

mit der aktuellen Rechtslage nicht auskennen.

Sachmängelhaftung beinhaltet eben genau dies
nicht! Die Sachmängelhaftung ist gesetzlich an den
VERKÄUFER gekoppelt NICHT AN DEN HERSTELLER!!!
Das ist der kleine aber feine Unterschied zwischen
Sachmängelhaftung (wie es die deutschen Hersteller
ausser Opel und Smart halten) und Garantie
(wie es die Italiener, Franzosen, Japaner und
Koreaner geben).

Zitat:

Erwerbe ich einen Jahreswagen, besteht für dieses Fahrzeug noch Gewährleistung bis die 24 Monate verstrichen sind, da ist es egal ob ich Erst- oder Zweitbesitzer bin.

Völlig falsch! Es sei denn der Verkäufer räumt Dir

diese Garantie ein. Andernfalls bist Du auf die

Gnade des Herstellers angewiesen, dass er Dir

entgegen kommt. Rein rechtlich gesehen, hast Du

aber nichts in der Hand.

Wer einen Wagen ohne echte Garantie kauft, hat
halt ein gewisses Risiko im Falle eines Falles.

Das einzige was man in der Hand hat, ist die
Mobilitätsgarantie (vorausgesetzt der Wagen wurde
ordnungsgemäß gewartet). Dann kommt man
wenigstens noch kostenlos zur nächsten Werkstatt.

@wobber

Wie sieht es denn bei EU Wagen aus ? Haben wir hier nicht das gleiche Problem wie mit den Werksangehörigen ?

Ciao

Hallo netkiller,

mit der Sachmängelhaftung ist es bei VW generell
ein Problem. Also auch bei EU-Händler.

Manche EU-Händler scheinen aber wohl auch eine
Garantie zu geben (denn nicht alle sind so "blöd" wie
die Deutschen und lassen sich mit der Sachmängelhaftung "abspeisen". Wenn man
keine Garantie gibt, verkauft man halt nichts.
Siehe USA).

Kleiner Nachtrag zu Reimport-Händler:

Bei einem Reimport-Händler hast Du i.d.R. zumindest die Sachmängelhaftung, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Da es kein Privatkauf ist,
sollte also NICHT eine Klausel "gekauft wie gesehen" im Vertrag enthalten sein. Auf jeden Fall
das Kleingedruckte lesen.

Ciao

@wobber
Kann es sein das Du dich irrst.

Egal wie oft das Auto den Besitzer wechselt, 2 Jahre Werksgarantie sind 2 Jahre Werksgarantie. Das hat nichts mit dem Verkauf von Privat zu Privat zutun.
Das ist übrigens überall so, egal ob ich ein DVD-Player oder ein Auto kaufe.
Die Garantie ist nicht Personengebunden.

Ciao Monelli aus WOB

@Monelli:

Bei Werksgarantie hast Du recht.

Aber kann das sein, dass Du noch nicht mitbekommen hast, dass VW keine Werksgarantie mehr gibt?

Die einzigen deutschen Hersteller die noch
Werksgarantie geben sind Opel und Smart -
der Rest NICHT!

Lediglich die Italiener, Franzosen, Japaner und
Koreaner geben noch Herstellergarantie.

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