Totalschaden verkaufen
Hallo, ich habe mal eine Frage bezüglich eines Kfz-Verkaufs nach einem Unfall und zwar ab wann ich es verkaufen bzw zerlegen kann. Ich hatte am 05.06.2021 einen Unfall mit meinem Moped und 5 Tage später kam der Gutachter. Da ich der Geschädigte bin und der Unfallverursacher ein ausländisches Kennzeichen besaß, habe ich das natürlich alles sofort dem Anwalt übergeben. Die Frage ist nun, kann ich das Fahrzeug jetzt zerlegen bzw. verkaufen oder muss ich damit noch warten, weil die gegnerische Versicherung nochmal einen Gutachter schicken könnte. Bei dem Moped handelt es sich laut Gutachten um einen wirtschaftlichen Totalschaden.
18 Antworten
Hat dein Gutachter einen Restwert ermittelt? Dann kannst du es zu diesem Wert auch bereits verkaufen. Und lass keinen Gutachter von der gegn. Versicherung an das Teil. Deren Aufgabe ist ausschließlich, die Werte im Sinne der Versicherung zu "korrigieren".
Würde im Umkehrschluss also heißen, ich könnte es jetzt auch in alle Einzelteile zerlegen und neu aufbauen? Denn das ist mein eigentlicher Plan, da ich sehr an dem Fahrzeug hänge.
Theoretisch ja, musst dich aber eventuell darauf einstellen, dass den Restwert mit irgendwelchen ominösen Angeboten von Händlern aus Timbuktu hochschießen möchte.
Und das funktioniert nicht mehr, wenn du das Fahrzeug an deinen besten Freund zum Restwert verkauft hast.
In dem Gutachten sind 3 Angebote von lokalen Händlern drin. 2x werden 300€ geboten und einmal 400€... Muss ich dann das Fahrzeug also 400€ "verkaufen" und kann ich es dann wieder zurück kaufen und wieder auf mich versichern oder wie sollte ich das dann anstellen? Hab mir schon neue Teile, wie Rahmen usw. besorgt und würde auch sehr gern die Rahmennummer wieder übernehmen. Es handelt sich im übrigen um eine Simson
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Für 400,- € verkaufen ist dann korrekt. Ich kann dir doch nicht raten, das Teil dann für 400,- € wieder zurück zu kaufen, das wäre doch nicht korrekt. Aber wenn dein Freund das Teil wieder repariert und dir dann verkauft...
Denk aber daran, im Falle eines neuen Unfalls kannst du Probleme kriegen, falls das Fahrzeug als Totalschaden im System gespeichert ist. Dann brauchst du einen Nachweis, dass sie ordnungsgemäß repariert wurde.
Das sollte nicht das Problem sein ;-)... Mir geht es nur darum, daß ich mein Moped wieder repariert bekomme und nicht für nen Appel und ein Ei hergebe. Selbst der Motor ist ja schon mehr als 400 wert und wenn ich die ganzen Anbauteile noch sehe wie Scheinwerfer, Rücklicht usw dann ist das für mich ein Witz mit den 400.
Ich hatte mal einen Schaden an einem Panda Ist mir einer drauf gefahren. Ich bekam 3 Angebote von Aufkäufern aus einer Börse. Leider können da nur gewerbliche mitbieten. Zweimal 100, einer wollte 150 geben. Ich habe das abgelehnt und mir den Schaden auf Grund des Gutachtens bezahlen lassen. D.h., den Betrag des Schadens minus MwSt. Hab den Wagen repariert und noch 3 Jahre gefahren.
Am besten redest du mal mit deiner Versicherung
Der Reparaturwert liegt bei 4800,der Wiederbeschaffungswert bei 3000 und der Restwert lt. Angebot bei 400
Zitat:
@Zebulon102 schrieb am 2. Juli 2021 um 19:37:33 Uhr:
Ich hatte mal einen Schaden an einem Panda Ist mir einer drauf gefahren. Ich bekam 3 Angebote von Aufkäufern aus einer Börse. Leider können da nur gewerbliche mitbieten. Zweimal 100, einer wollte 150 geben. Ich habe das abgelehnt und mir den Schaden auf Grund des Gutachtens bezahlen lassen. D.h., den Betrag des Schadens minus MwSt. Hab den Wagen repariert und noch 3 Jahre gefahren.
Am besten redest du mal mit deiner Versicherung
Das ist ziemlich normal. Gibt immer nur dieses Gequake mit der gegnerischen Versicherung, die dann mit verbindlichen Kaufangeboten von Händlern weiter weg ankommt, die plötzlich viel mehr zahlen würden. Und dann möchte die gegn. Versicherung den höheren Restwert anrechnen.
Du bist bei einem Totalschaden nicht verpflichtet das Fahrzeug für den Restwert zu verkaufen . Der Restwert wird von der Versicherungssumme abgezogen .
Und somit bleibt sie in deinem Besitz. Du kannst sie dann wieder aufbauen , was ich aber machen würde nach dem Aufbau. Entweder zum TÜV ein Wertgutachten machen lassen oder von einem anderen Gutachter.
Damit im eventuellen späteren Schadensfall geklärt ist das das Fahrzeug komplett in stand gesetzt wurde. Dann haste danach auch schon den neuen Wert des Fahrzeuges betätigt.
Die Angebote erhalten die Versicherungen aus dem Internet, da können Händler auf Unfall Fahrzeuge bieten, und die 3 besten Angebote nimmt die Versicherung als Restwert, der dann in dein Schadens-Gutachten zum Tragen kommt. Das ist der Beitrag der abgezogen wird vom Schadensgutachten. Egal ob du sie dann Verkaufst oder nicht.
Ich würde auf jeden Fall auf Nutzungsausfall bestehen.
Warum so kompliziert? Warum nicht einfach Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert auszahlen lassen?
Wenn du einfach der Versicherung mitteilst dass fiktiv abgerechnet werden soll zahlen die dir Wiederbeschaffungswert - Restwert = 3000 - 400 = 2600 aus.
Das einzige was passieren könnte ist dass die Versicherung einen Käufer präsentiert der mehr Restwert bietet und dann dementsprechend weniger auszahlen möchte. Das könnte man eventuell mit so einem Rückkaufkonstrukt umgehen aber keine Ahnung wie legitim das wäre.
Den Restwert kann man beim Behalten auch nachverlangen.