Totalschaden verkaufen
Hallo, ich habe mal eine Frage bezüglich eines Kfz-Verkaufs nach einem Unfall und zwar ab wann ich es verkaufen bzw zerlegen kann. Ich hatte am 05.06.2021 einen Unfall mit meinem Moped und 5 Tage später kam der Gutachter. Da ich der Geschädigte bin und der Unfallverursacher ein ausländisches Kennzeichen besaß, habe ich das natürlich alles sofort dem Anwalt übergeben. Die Frage ist nun, kann ich das Fahrzeug jetzt zerlegen bzw. verkaufen oder muss ich damit noch warten, weil die gegnerische Versicherung nochmal einen Gutachter schicken könnte. Bei dem Moped handelt es sich laut Gutachten um einen wirtschaftlichen Totalschaden.
18 Antworten
Du hast doch einen Rechtsanwalt eingeschaltet, den würde ich am Montag noch genau befragen, denn dafür ist er da. Ansonsten verkaufe es an deinen Freund und gut ist. Ich hatte die Konstellation, dass ich ein Fahrzeug nach Unfall auch über den Gutachter in einer Restwertbörse hatte und dort wurden 2.000€ geboten bei Wiederbeschaffungswert laut Gutachten von 3.500€. Verkauft habe ich das gute Stück dann für über 4.000€ an privat und streite mich jetzt über meinen Anwalt um ein paar hundert Euro mit der Versicherung des Gegners.
Sobald du das Fahrzeug veräußert hast kann die Versicherung dir auch nicht mehr mit einem höheren Restwertangebot kommen.
Was mir auffällt, das du die Rahmennummer behalten möchtest. Das geht nict. Jeder Rahmen hat eine eigene Nummer und entsprechende dazugehörige Papiere.
Einfach neue Zahlen einschlagen oder Schildchen umnieten ist nicht erlaubt.
Beim Neuaufbau mit den alten Teilen kann wohl auch der Rahmen auf die alte Nummer umgeändert werden.
Da kann dir der Tüv oder die Dekra genaues zu den Bedingungen sagen.
Um so etwas hinzukriegen muss bei der Instandsetzung als Erstes der Prüfing mit ins Boot geholt werden.
Nur dann klappt es vernünftig.
Gruß
Und der Prüfer möchte eine Einschlaggenehmigung , sonst hämmert der nicht einfach die Nummer um.