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Totalschaden??

Audi A6 C6/4F

Hallo,

Ich möchte mich gerne bezüglich Totalschaden informieren. Hoffe einige von euch unter anderem aus Österreich wissen vielleicht ob mein Fahrzeug ein Totalschaden ist.

Mir ist ein alter Mercedes klein LKW links wie auf den Bilder reingefahren. Betroffene stellen die Optisch äusserlich zu sehen sind Fahrertür, Linke Hintertür, Schweller, B-Säule, etc.

Den Fahrzeug wollte ich vor etwa 7 Wochen verkaufen doch als wir mit dem Interessent beim ÖAMTC (ADAC) waren sagte der Mechaniker dort das die hintere linke Achse 3cm nach hinten verzogen ist. Also wollte der Interessent nicht mehr. Doch die Service Stelle meinte schon sofort das dieser Schaden nicht vom Unfall aus seien kann ohne schon hinzusehen. Juni 2009 führte ich den Wagen aus Deutschland nach Österreich und der Vorbesitzer (Arzneimittel Hersteller) führte alle möglichen Services, Reparaturen bei Audi durch. Woher kommt der Schaden an der Achse? Ich bin noch bei Verstand und ich weis das ich kein Unfall gehabt habe 🙂

Nun haben viele Freunde, Verwandte und Bekannte gesagt falls die B-Säule egal wie beschädigt ist ein Totalschaden wird. Weil der Dach nicht mehr genau ist, die Türen nicht genau zugehen, etc..

Doch die selbe Service Stelle hat mir mitgeteilt das es auf keinen Fall ein Totalschaden seien kann?! Trotz dem ganzen habe ich mein Fahrzeug an diese Service Stelle abgegeben um die Reparatur von 13000 Euro durchführen zu lassen was in 2-3 Wochen fertig seien sollte. Nächste Woche Montag ist es die 6 Woche und es soll noch weiterhin dauern. Hab kein Ersatzfahrzeug erhalten und ein kostenlosen Longlife Service wollen Sie mir nicht gewähren (muss die Hälfte also 350 Euro bezahlen).

Nach soviel Ungemütlichkeit habe ich mir vorgestellt das ich ein beglaubigten Sachverständiger zur Seite hole und den beauftrage um den Fall wirklich aufzudecken. Ich habe schlechte Gedanken wie "Die Service Stelle macht das ganze mit der gegnerischen Versicherung so aus das die Versicherung den Schaden bezahlt anstatt den Totalschaden und spart sich Geld damit. Und die nette Service Stelle hat etwa 13000 Euro mehr in der Kasse."

Was meint Ihr? Wäre der Fahrzeug ein Totalschaden? Sollte ich ein Sachverständiger bzw. mein Anwalt damit beauftragen?

Freue mich auf euren kommentaren.

mfg
karabey

Beste Antwort im Thema

Sorry gleich vorweg, aber dein geschriebenes deutsch ist so schlecht das man in den Thread nach dem Zusammenhang suchen muß.
Fakt ist ein Totalschaden ist dann ein Totalschaden wenn die Reparaturkosten den Wert des Autos übersteigen.
Das hat nichts mit der B-Säule zu tun.
Warum bekommst du keinen Leihwagen wenn du nicht schuld bist?
Wenn deine Achse vorher schon um 3cm verzogen war merkst/sieht man das beim Fahren.
Hat das Fahrzeug kein Gutachter angeschaut bevor es an die Reparatur ging?

MfG

18 weitere Antworten
18 Antworten

ist ganz sicher kein totalschaden.

Sorry gleich vorweg, aber dein geschriebenes deutsch ist so schlecht das man in den Thread nach dem Zusammenhang suchen muß.
Fakt ist ein Totalschaden ist dann ein Totalschaden wenn die Reparaturkosten den Wert des Autos übersteigen.
Das hat nichts mit der B-Säule zu tun.
Warum bekommst du keinen Leihwagen wenn du nicht schuld bist?
Wenn deine Achse vorher schon um 3cm verzogen war merkst/sieht man das beim Fahren.
Hat das Fahrzeug kein Gutachter angeschaut bevor es an die Reparatur ging?

MfG

MGrimm Danke für dein Kommentar. Ich werde demnächst auf jeden Fall ein Deutschkurs besuchen.
Den Leihwagen hatte ich bei der Abgabe nachgefragt doch die Dame am Schalter hat mir gesagt das es mich pro Tag 25 Euro kosten würde. Wie soll ich die 3cm merken? Weis nicht wie sich so etwas anhört / anfühlt. Ein Gutachter der Gegnerischen Versicherung hat sich den Fahrzeug angesehen nur mir sagen die ja nichts über den Wagen. Die Servicestelle sagt einfach wir reparieren es und das war es.

Hi karabey81,

ich weiß ja nicht wie das in Ö ist aber in D bekommt man als Geschädigter einen Leihwagen (bzw. "Tagegeld" von dem man den Wagen dann bezahlen kann).

In D kann man sich als Geschädigter auch einen Gutachter aussuchen (der einem dann auch sagt was los ist), hatte das noch nie das ein Gutachter der fremden Versicherung kommt... wäre ja noch schöner... nur bei nem Teilkasko-Schaden kommt einer von der eigenen Versicherung... komisch da bei euch in Ö

Nenne doch mal Daten von dem A6 damit man den Wert des Fahrzeugs abschätzen kann.
Dann kann man den Schadenwert dagegen stellen und dann weiß man ob es ein Totalschaden ist oder nicht.
Wenn überhaupt das ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden und kein irreparabler Totalschaden denke ich...

Wer ist denn Überhaupt die "Service-Stelle"? Das Audi-Zentrum oder wer?

btw: Ich bin mir ziemlich sicher die Bilder schonmal gesehen zu haben, hattest du die hier schonmal gepostet? Oder das Auto inseriert?

Gruß
Andy

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Man muß dazusagen, das wohl die Unfallabwicklung und deren Folgen in Österreich ganz anders als in Deutschland gehandhabt werden - oder täusche ich mich?

D: - Unfallverursacher hat nichts zu melden, sondern nur zu zahlen (i.d.R.)
- Unfallgegner sucht sich einen Sachverständigen des EIGENEN Vertrauens
- Unfallgegner bekommt Kopie des Gutachtens
- Unfallgegner sucht sich aus wer, und wo repariert wird (Ausnahme gibt's - egal...)
- Unfallgegner hat Anspruch auf fast gleichwertigen Ersatzwagen
- Unfallgegner hat Anspruch auf Wertminderung an seinem Fahrzeug
- Unfallgegner hat Anspruch auf Schmerzensgeld bei eigenen körperlichen Schäden
- .....

A: - ??? 😕 Keine Ahnung, vllt. kann uns ein Österreicher ja mal aufklären...
- .....

Sehr wiedersprüchlich alles!!!

Sicher das es nich anders war😕

Im Normalfall übernimmt die Versicherung des "Schuldigen" alle Kosten. Soweit ich informiert bin sind sie sogar in der Pflicht dazu.
Is schon schlecht vom Autohaus das die das nichtmal wissen? Is das n kleiner Audi Händler???

Du sollst die Hälfte vom Longlife Service Zahlen und sollst immer noch 350 hinlegen?? Kann ich nich nach vollziehen, welchen KM stand hast denn??? Bring dein Öl selber mit sparst nochmal gute 200Euro.

@ Knepie,

wie schon erwähnt, der TE kommt aus Austria (Österreich😁)...

Im Ernst, das es dort definitiv nicht 1:1 wie in good old Germany ist, habe ich hier im Forum selbst schon gelesen.
Umgekehrt, was in D gilt, muß in A noch lange nicht gelten. Die in meinem Vorpost erwähnten Anmerkungen sind (fast?) samt und sonders in A genau umgekehrt (oder so ähnlich wie umgekehrt).
Als Unfallgegner (Geschädigter) sind Deine Rechte nicht so hoch wie in D!!!

Fahrzeugdaten:

Audi A6 Avant 2.7, BJ: 02/2006, 118000km, Vollleder, Xenon, Bose, MMI High. Es ist eher eine wirtschaftlicher Totalschaden wie Andy es auch sagt. Die Servicestelle ist ein Audi Händler bzw. Service Partner. Informiert werde ich nicht über meine Rechte bei Audi.

Den Fahrzeug hatte ich schon bei mobile.de und weitere Portale inseriert um zu verkaufen doch keiner hat mir ein Cent mehr als wie 10000 Euro angeboten.

Wegen dem Longlife Service habe ich den Geschäftsführer per Email angeschrieben und der meinte das ich zumindest die Materialkosten von 350 Euro übernehmen soll. Lächerlich! Was für Materialkosten? Ich habe selbst Öl gekauft mit 8 Euro über Ebay und der wagen braucht mal 6-7 Liter.

Das ist schon der zweite Audi Service Partner weil ich beim ersten auch ein schlechten Gefühl gehabt habe. Nun sehe ich das die genauso schlecht sind und beim Punkt SERVICE eine Null sind.

In Österreich

- Unfallverursacher hat nichts zu melden, sondern nur zu zahlen (i.d.R.) - JA
- Unfallgegner sucht sich einen Sachverständigen des EIGENEN Vertrauens - NEIN! (Gutachter des gegnerischen Versicherung sieht sich den Fahrzeug an)
- Unfallgegner bekommt Kopie des Gutachtens - NEIN! (Gutachten bekommt Werkstatt, Anwalt, etc. aber nicht der Geschädigte)
- Unfallgegner sucht sich aus wer, und wo repariert wird (Ausnahme gibt's - egal...) - JA
- Unfallgegner hat Anspruch auf fast gleichwertigen Ersatzwagen - NICHT INFORMIERT VON AUDI SERVICE PARTNER
- Unfallgegner hat Anspruch auf Wertminderung an seinem Fahrzeug - NEIN!! (Das Fahrzeug ist über 3 Jahre alt)
- Unfallgegner hat Anspruch auf Schmerzensgeld bei eigenen körperlichen Schäden - JA (Über Anwalt ansonsten nimmt die Versicherung dich auseinander.

...wenn Du einen Rechtsschutz hast(gibts den in Österreich?)...geh zum Anwalt,der soll die Sache übernehmen,alles andere ist nur ne halbe Sache....🙁

Hab schon mein Anwalt eingeschalten. Nur der meinte das ich den Fahrzeug bei einer anderen Werkstatt zeige soll um die Kosten einzuschätzen.
Da war ich beim nächsten Werkstatt und der sagte das selbe wie die erste 🙁

Freunde die auch an der B-Säule Unfälle hatten meinten das es ein Totalschaden wäre, weil nichts mehr 100% passt. Wie z.b. am Autobahn pfeifen durch die Tür. Die Maße würden nicht mehr passen wie beim Werk.

So etwas bringt einfach einem ausser Hut und möchte kein Audi mehr haben 🙁

Zitat:

Original geschrieben von karabey81


Fahrzeugdaten:

Audi A6 Avant 2.7, BJ: 02/2006, 118000km, Vollleder, Xenon, Bose, MMI High. Es ist eher eine wirtschaftlicher Totalschaden wie Andy es auch sagt. Die Servicestelle ist ein Audi Händler bzw. Service Partner. Informiert werde ich nicht über meine Rechte bei Audi.

Den Fahrzeug hatte ich schon bei mobile.de und weitere Portale inseriert um zu verkaufen doch keiner hat mir ein Cent mehr als wie 10000 Euro angeboten.


-- Ähmmm: EUR 10.000,- (von Dir gefordert) zuzüglich Reparaturwert EUR 13.000,- macht zusammen einen Fahrzeugwert von EUR 23.000,-!
Das paßt doch sogar so einigermaßen, um die EUR 20.000,- +/- sollte Dein A6 vor dem Unfall doch wohl wert gewesen sein, oder irre ich mich?!?
Also ist es definitiv KEIN Totalschaden!!! Das ist (sorry) Quatsch!

Wegen dem Longlife Service habe ich den Geschäftsführer per Email angeschrieben und der meinte das ich zumindest die Materialkosten von 350 Euro übernehmen soll. Lächerlich! Was für Materialkosten? Ich habe selbst Öl gekauft mit 8 Euro über Ebay und der wagen braucht mal 6-7 Liter.
-- Es sind 8,2 Liter Motorölmenge 5W30 (LL3) für den 2.7 TDI.

Das ist schon der zweite Audi Service Partner weil ich beim ersten auch ein schlechten Gefühl gehabt habe. Nun sehe ich das die genauso schlecht sind und beim Punkt SERVICE eine Null sind.

In Österreich

- Unfallverursacher hat nichts zu melden, sondern nur zu zahlen (i.d.R.) - JA
- Unfallgegner sucht sich einen Sachverständigen des EIGENEN Vertrauens - NEIN! (Gutachter des gegnerischen Versicherung sieht sich den Fahrzeug an)

-- GENAU DAS meinte ich auch!!
- Unfallgegner bekommt Kopie des Gutachtens - NEIN! (Gutachten bekommt Werkstatt, Anwalt, etc. aber nicht der Geschädigte)
- Unfallgegner sucht sich aus wer, und wo repariert wird (Ausnahme gibt's - egal...) - JA
- Unfallgegner hat Anspruch auf fast gleichwertigen Ersatzwagen - NICHT INFORMIERT VON AUDI SERVICE PARTNER
- Unfallgegner hat Anspruch auf Wertminderung an seinem Fahrzeug - NEIN!! (Das Fahrzeug ist über 3 Jahre alt)
-- Nun gut, mit zunehmenden Fzg.-Alter wird es in D auch immer weniger...
- Unfallgegner hat Anspruch auf Schmerzensgeld bei eigenen körperlichen Schäden - JA (Über Anwalt ansonsten nimmt die Versicherung dich auseinander.
-- Aber wie Airway schon schrieb, nimm Dir doch unbedingt einen Anwalt! Das Geld, das der Dir evtl. kostet (wenn Du keine Rechtschutzversicherung haben solltest), gewinnst Du hinterher immer!!!

Naja mik222 die Versicherung wollte mir nicht mehr als wie 5700 Euro Bar zahlen. Danach hat der Anwalt mit der Versicherung abgesprochen und es waren 9300 Euro Bar zu bezahlen. Als es zur Werkstatt ging sind die Kosten auf 13000 Euro oder mehr gestiegen. Der Gutachter meinte meinem Anwalt der Fahrzeug hätte noch ein Wert von 13000 Euro.

Laut Gutachter: 13000 Euro Fahrzeug + 9700 Euro Versicherung (Wenn ich den Fahrzeug verkaufen gibt es den Betrag) = 22700 Euro
Höchstgebot: 10000 Euro + 9700 Euro Versicherung = 19700 Euro (Da stimmt was nicht, sagte auch mein Anwalt)

Wenn der Wagen mal fertig ist geht es sicher wieder zur ÖAMTC (ADAC) um komplett diese Stelle besichtigen, vermessen zu lassen.

Ein Negatives Feedback geht definitiv an Audi Zentrale. Ob die sich dafür Interessieren ist es auch fraglich.

"Laut Gutachter: 13000 Euro Fahrzeug + 9700 Euro Versicherung (Wenn ich den Fahrzeug verkaufen gibt es den Betrag) = 22700 Euro

Höchstgebot: 10000 Euro + 9700 Euro Versicherung = 19700 Euro (Da stimmt was nicht, sagte auch mein Anwalt)"

@ karabey81,

noch eine Anmerkung bzw. ein Beispiel wegen der Schadenshöhe.
Ein Totalschaden kann es rein rechnerisch nicht sein:
Wenn die Reparatur EUR 13.000,- kostet und der Restwert kaputt noch EUR 10.000,- beträgt, ergibt sich ein Fahrzeug-Gesamtwert von EUR 23.000,- z.B.

Wenn der Schaden so groß wäre, das die Reparatur bei deutlich in Richtung bzw. über EUR 20.000,- gegangen wäre, DANN wäre es auf jeden Fall ein Totalschaden.

Im Übrigen ist das Problem, das der Gutachter vom Unfallverursacher gestellt wird! DIE wollen logischerweise MÖGLICHST WENIG bezahlen!
Aber Dein Anwalt kann denen doch sicherlich helfen, oder?!?

Wenn ich das richtig gelesen habe scheinst Du einen wirklich guten Anwalt zu haben 😉...

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