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Totalschaden , Schadensanspruch Bitte Helfen

Themenstarteram 16. Oktober 2011 um 9:20

Hallo , habe da ein Grosses Problem , Vieleicht kann mir hier jemand weiterhelfen .

 

Bekannter und meine Wenigkeit hatten in Juli Dieses Jahr einen Unfall auf Grader Strecke der Trailer ist ihn Ausgebrochern und mein Bekannter hat das Fahrzeug nicht mehr in Griff bekommen Daher ein totalschaden Von den Zug fahrzeug was auf mich Als Halter zugelassen ist , Den anhänger ( Trailer ) hatte ich von meinen Bekannten Geliehen der nun auch Totalschaden ist sowie mein Mercedes Benz , dazu Kommend Das Fahrzeug was auf Den Trailer war auch leicht Beschädigt wurden ist daher Der Trailer dann auf der Strasse hin und her Geschwenkt ist und das Fahrzeug auf den Trailer einen entgegenkommenden Pkw das Dach Von Golf Weg geschoben hat , so das das Fahrzeug auf den Trailer Mehere Defeckte hat , Linke seite Licht komplett Defeckt , Sowie Der Kasten total Eingedrückt hat .

 

Nun sagte der 'fahrer wegen den Kosten werden wir eine Lösung Finden das ich mich an den Kosten Sowie an den Abschleppkosten beteilige und von deren Totalschäden .

 

Nun am 15.10.2011 Sagte Der Fahrer Meines Fahrzeuges Der den Unfall aus eigen Verschulden das ich nicht Berreit ist einen Cent zu Bezahlen .

 

 

Kann ich den Fahrer Meines Fahrzeuges daher ich nun Halter Von Das Unfallfahrzeug bin , den Fahrer Schadensanspruch , geltend machen ???

 

Habe den Fahrer Gestern einen Brief Geschrieben das ich Gegen Ihn ein schadensanpruch Geltend mache mit der Weiteren Geltend machung Mr durch aus Einen Rechtsanwalt nehmen werde .

 

Daher nun Autzotrailer Total Schaden , Mercedes Benz Bj 1989 Total Schaden , Ableppkosten Gebühren . Und den Schaden des Fahrzeuges Was auf den Trailer War diesen Schaden das ich mir Das recht vor behalte den schadensanspruch Gegen Den Fahrer Geltend zu machen

 

Habe ich Durchaus Erfolg auf Schadensanspruch Gegen Meinen Fahrer ????

Beste Antwort im Thema

1) versuch doch mal bitte richtig zu schreiben. das versteht man ja kaum.

2) da der wagen auf DICH zugelassen ist haftest du erstmal für alles. dann kannst du ggf den schaden von deinem bekannten wieder einklagen.

3) nochmals: da der wagen so hoffnungslos überladen war kann man hier beiden parteien einen groben vorsatz unterstellen. wen du keinen adapter (warscheinlich für die elektrik) hast dann is das dein problem.

26 weitere Antworten
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26 Antworten

Ich gehe mal davon aus das du einen Mercedes S124 (Kombi) hast. der hat bis Baujahr 93 eine Anhängelast von 1500 Kg, Der T4 hat ein Leergewicht von 1600 Kg, der Trailer wiegt wohl auch gute 400 Kg... So ein Gespann wieder einzufangen wenn es ausbricht ist ausserordentlich schwer. das 89er T-modell hat ein Leergewicht um die 1400 Kg, Also hat de rHänger schon ne halbe Tonne mehr Gewicht als das Zugfahrzeug... beim Ausbrechen ist das so, als ob ein Schwanz mit seinen Hund wackelt. Da braucht es nicht viel beim Ausbrechen, starke Bodenwelle, Seitenwind oder alle sin Kombination... der T4 hat auch eine Riesen-Luftangriffsfläche.

Es gibt nur eine versicherugn die hier greifen würde, das wäre die Vollkakso deines Autos (wobei hier wahrscheinlich auch eine Mitschuld angenommen werden kann). Keine Vollkakso = Keine Versicherung.

Bist du gewerblich gefahren, könnte evtl. deine Betriebshaftplficht für den Schaden aufkommen, aber auch nur evtl. da die Überladung ja schon fahrlässig ist.

Von deinen Bekannten wirst du nichts bekommen, er hat dir einen gefallen getan, zumal wusstest du von der Überladung, und hast deinen Bekrannten wisentlich den Überladenen Zug fahren lassen.

Wie ich es gelesen habe, habt ihr noch ein weiteres Auto abrassiert, desen Schaden wird von deiner KFZ-Haftplficht getragen, alles andere ist scheinbar nicht versichert (keine Vollkasko) und haftbar bist einzig du als Besitzer und Halter.

PS: für Fahrer gibt es hier 100 € Strafe und 3 Punkte, für den Halter 200 € Strafe und 3 Punkte laut Bußgeldkatalog.... Da es zu einen Unfall gekommsen ist, können sich die Beträge auch noch erhöhen... War die Polizei da?

Themenstarteram 16. Oktober 2011 um 12:03

Nein leider nicht , hatte nicht auf den tacho geachtet meine Freundin war ja mit , sind hatte auch nicht drauf geachtet daher wissen wir nicht wie schnell er wirklich gewesen ist .

Polizei war ja vor Ort und haben gemessen wird sich dann wohl beim anwalt alles klären ob er zu Schnell Unterwegs war .

 

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Gibt es Zeugen die beweisen können das er zu schnell gefahren ist und dadurch die Kontrolle auf gerader Stecke über das Fahrzeug verloren hat?

Themenstarteram 16. Oktober 2011 um 12:11

Da muss Ich Dich Berichtigen es ist ein Mercedes Benz 230 TE der 2000 KG laut Papieren Ziehen Darf .

Daher Es eine Private Fahrt Gewesen ist ist das mit der Versicherrung Ausgeschlossen Daher Der T4 der Gekauft wurde nicht Direckt mein 'fahrzeug gewesen sondern von einen Bekannten Der nicht auf mein Namen zugelassen wurden ist , Des Fahrzeuges VW T 4 War auf einen Bekannten von mir Zugelassen zu den Unfallzeitpunkt vom 10.07.2011 Das Fahrzeug ging erst am 27.09.2011 in meinen Besitz Über .

Sprich also Im besitz meinte ich Das ich ab den 27.09.2011 Halter des Fahrezuges Wurde . und Das Fahrzeug Den Vw T4 Dann von bekannten zur Verfügung Bekommen habe . Aus finazziellen Hintergründen .

Also auf Deutsch gesagt der Fahrer Hat mir ein Gefallen Getan und dadurch ist er Nicht Haftbar zu machen das ich ein teil Geltend machen kann ??

Zitat:

Original geschrieben von ChrissGrolm

Ich gehe mal davon aus das du einen Mercedes S124 (Kombi) hast. der hat bis Baujahr 93 eine Anhängelast von 1500 Kg, Der T4 hat ein Leergewicht von 1600 Kg, der Trailer wiegt wohl auch gute 400 Kg... So ein Gespann wieder einzufangen wenn es ausbricht ist ausserordentlich schwer. das 89er T-modell hat ein Leergewicht um die 1400 Kg, Also hat de rHänger schon ne halbe Tonne mehr Gewicht als das Zugfahrzeug... beim Ausbrechen ist das so, als ob ein Schwanz mit seinen Hund wackelt. Da braucht es nicht viel beim Ausbrechen, starke Bodenwelle, Seitenwind oder alle sin Kombination... der T4 hat auch eine Riesen-Luftangriffsfläche.

Es gibt nur eine versicherugn die hier greifen würde, das wäre die Vollkakso deines Autos (wobei hier wahrscheinlich auch eine Mitschuld angenommen werden kann). Keine Vollkakso = Keine Versicherung.

Bist du gewerblich gefahren, könnte evtl. deine Betriebshaftplficht für den Schaden aufkommen, aber auch nur evtl. da die Überladung ja schon fahrlässig ist.

Von deinen Bekannten wirst du nichts bekommen, er hat dir einen gefallen getan, zumal wusstest du von der Überladung, und hast deinen Bekrannten wisentlich den Überladenen Zug fahren lassen.

Wie ich es gelesen habe, habt ihr noch ein weiteres Auto abrassiert, desen Schaden wird von deiner KFZ-Haftplficht getragen, alles andere ist scheinbar nicht versichert (keine Vollkasko) und haftbar bist einzig du als Besitzer und Halter.

Themenstarteram 16. Oktober 2011 um 12:20

Das Andere Fahrzeug Was wir Rassiert haben , hat ja nun auch meine Versicherrung Übernommen das ist vollkommen Korekt !

Noch mal auf manchen Antworten zu Reagieren .

Das fahrzeug , Zugfahrzeug ist ein Mercedes Benz 230 TE Baujahr 1989 Mit eine Zulässige Anhängelast von 2000 KG Eingetragen .

Es Gibt weder eine vollkasko bei den PKW noch bei Den Anhänger .

Betreibshapftplficht ausgeschlossen , Daher es keine Gewerbliche Fahrt war und der VW T4 nicht auf meinen Namen Zugelassen war.

Den Natürlich würde es eine Teilschuld geben die mir zugebrochen wird , nun ist der Fahrer Aber auch mit gefahren was ihn Egal gewesen ist.

Daher gebe ich Den Fahrer natürlich auch eine Teilschuld

Denke eher man dreht sich hier im Kreis , und das wird nur ein Rechtsanwalt klären können wie weit ich bei den Fahrer ein Schadensanspruch geltend machen , zumindest eine Teilschuld

Das beteutet für mich 4000,00 Schaden Gleich den Fahrer 2000 Euro zu Belasten

 

Themenstarteram 16. Oktober 2011 um 12:32

Es war, auch wenn die Fahrt unentgeldlich war, eine gewerbliche Fahrt für dich und dein Gewerbe.

Keine Privatfahrt, da das Fahrzeug eben deinem Gewerbefuhrpark überstellt werden sollte.

Es war eine Gefälligkeit - für Gefälligkeiten haftet man nur sehr bedingt wenn etwas dabei passiert.

Es kommen jedes Jahr viele Anhänger auf gerade Strecke ins Schlingern und nicht jeden davon kann man abfangen.

Erst recht nicht, wenn die Ladung einen hohen Schwerpunkt hat und der Hänger überladen ist.

Du kannst unter Umständen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, ebenso wie der Fahrer.

Du hast die überladene Fahrt angeordnet oder zugelassen und er ist gefahren.

Für Gefälligkeiten kann es durchaus einen stillschweigenden Haftungsausschluss geben, hier darf der Fahrer aber nur leicht Fahrlässig handeln, ich befürchte aber das die Inbetriebnahme eines überladenen Anhängers ein grob fahrlässiges Verhalten ist und er hätte so garnicht losfahren dürfen, dazu hätte ein Nein mache ich nicht gereicht.

Original geschrieben von baerchenonke

Das Andere Fahrzeug Was wir Rassiert haben , hat ja nun auch meine Versicherrung Übernommen das ist vollkommen Korekt !

 

Noch mal auf manchen Antworten zu Reagieren .

Das fahrzeug , Zugfahrzeug ist ein Mercedes Benz 230 TE Baujahr 1989 Mit eine Zulässige Anhängelast von 2000 KG Eingetragen .

Es Gibt weder eine vollkasko bei den PKW noch bei Den Anhänger .

Betreibshapftplficht ausgeschlossen , Daher es keine Gewerbliche Fahrt war und der VW T4 nicht auf meinen Namen Zugelassen war.

Den Natürlich würde es eine Teilschuld geben die mir zugebrochen wird , nun ist der Fahrer Aber auch mit gefahren was ihn Egal gewesen ist.

Daher gebe ich Den Fahrer natürlich auch eine Teilschuld

Denke eher man dreht sich hier im Kreis , und das wird nur ein Rechtsanwalt klären können wie weit ich bei den Fahrer ein Schadensanspruch geltend machen , zumindest eine Teilschuld

Das beteutet für mich 4000,00 Schaden Gleich den Fahrer 2000 Euro zu Belasten

Das Fahrzeug Was auf den Trailer Gewesen ist war ja angemeldet Wurden !!! aber nicht auf meinen Namen !! Der VW T4 War auf ein anderen Halter Zugelassen und damit nicht in meinen Fuhrpark unterstellt .

sorry habe ich mich total Verkehrt Ausgedrückt !!!

Das Fahrzeug hatte eine Überladung von 20,2 % Laut Bußgeld was der Fahrer Nun Zahlen muss und eben 3 Punkte in flensburg

Daher sehe ich es Grob Fahlässig !!!

Denn Der fahrer Wie Oben beschrieben , das Der Fahrer Grobfahrlässig gehandelt hat.

Ist eben alles doof zu Beschreiben.

Zitat:

 

sorry habe ich mich total Verkehrt Ausgedrückt !!!

[/quote

Kannst du bitte alles was du nicht geschrieben hast in 

Zitat:

 

setzen

Themenstarteram 16. Oktober 2011 um 12:48

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

 

sorry habe ich mich total Verkehrt Ausgedrückt !!!

[/quote

Kannst du bitte alles was du nicht geschrieben hast in 

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

 

setzen

Vieleicht ist es besser diese frage zu schliesen daher ich sowas zum ersten mal mache und total durcheinander komme , weil ich mich mit sowas garnicht aus kenne zitat ! , antworten !

oder mir durchaus eine Privat mail zu senden das ich es besser Verstehe .

Vielen dank für euer Verständnis

Zitat:

Original geschrieben von baerchenonke

 

Daher Der T4 der Gekauft wurde nicht Direckt mein 'fahrzeug gewesen sondern von einen Bekannten Der nicht auf mein Namen zugelassen wurden ist , Des Fahrzeuges VW T 4 War auf einen Bekannten von mir Zugelassen zu den Unfallzeitpunkt vom 10.07.2011 Das Fahrzeug ging erst am 27.09.2011 in meinen Besitz Über .

 

Sprich also Im besitz meinte ich Das ich ab den 27.09.2011 Halter des Fahrezuges Wurde . und Das Fahrzeug Den Vw T4 Dann von bekannten zur Verfügung Bekommen habe . Aus finazziellen Hintergründen . 

Aus der Tatsache, dass am Tag des Unfalles der Bekannte als Halter eingetragen war und Du erst am 27.09. als Halter eingetragen wurdest, folgt nicht, dass Du am Unfalltag nicht Eigentümer des T 4 warst.

 

Eigentum an einem Fahrzeug wechselt, wenn der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber bereits im Besitz des Fahrzeuges, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums.

 

Also, wenn Du das Fahrzeug am Unfalltag von dem Bekannten übernommen hast, warst Du zum Zeitpunkt des Unfalles Eigentümer, auch wenn der Kaufpreis noch nicht (vollständig) bezahlt wurde, es sei denn, es wurde wegen der Zahlung ein Eigentumsvorbehalt vereinbart.

 

O.

 

Themenstarteram 16. Oktober 2011 um 12:57

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von baerchenonke

 

Daher Der T4 der Gekauft wurde nicht Direckt mein 'fahrzeug gewesen sondern von einen Bekannten Der nicht auf mein Namen zugelassen wurden ist , Des Fahrzeuges VW T 4 War auf einen Bekannten von mir Zugelassen zu den Unfallzeitpunkt vom 10.07.2011 Das Fahrzeug ging erst am 27.09.2011 in meinen Besitz Über .

Sprich also Im besitz meinte ich Das ich ab den 27.09.2011 Halter des Fahrezuges Wurde . und Das Fahrzeug Den Vw T4 Dann von bekannten zur Verfügung Bekommen habe . Aus finazziellen Hintergründen . 

Aus der Tatsache, dass am Tag des Unfalles der Bekannte als Halter eingetragen war und Du erst am 27.09. als Halter eingetragen wurdest, folgt nicht, dass Du am Unfalltag nicht Eigentümer des T 4 warst.

Eigentum an einem Fahrzeug wechselt, wenn der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber bereits im Besitz des Fahrzeuges, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums.

 

Also, wenn Du das Fahrzeug am Unfalltag von dem Bekannten übernommen hast, warst Du zum Zeitpunkt des Unfalles Eigentümer, auch wenn der Kaufpreis noch nicht (vollständig) bezahlt wurde, es sei denn, es wurde wegen der Zahlung ein Eigentumsvorbehalt vereinbart.

O.

Ok 'Verstehe ich ja auch ! Nun geht es mir Wegen den Schadensanspruch Daher der Fahrer Trotzallen Grob Fahrlässig Gehandelt hat . Überladung Von 20,2 %

Zitat:

Original geschrieben von baerchenonke

 

Ok 'Verstehe ich ja auch ! Nun geht es mir Wegen den Schadensanspruch Daher der Fahrer Trotzallen Grob Fahrlässig Gehandelt hat . Überladung Von 20,2 %

Und nun haste mehrere Möglichkeiten:

 

Die günstigste und beste wäre sich mit dem Verursacher an einen Tisch zu setzen, und bei zwei Bier die Sache klären.

 

Könnt ihr das nicht oder werdet ihr euch nicht einig kannst du auch einen Anwalt einschalten, der daran gutes Geld verdient und die Sache so klären, ob das dann für dich allerdings finanziell besser ist kann man vorher nicht sagen, einziger Gewinner dabei ist immer  der Anwalt.

 

Oder du belässt es und bleibst auf deinen Schaden sitzen

 

Mein Ratschlag hierzu

 

 

Themenstarteram 16. Oktober 2011 um 13:22

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von baerchenonke

 

Ok 'Verstehe ich ja auch ! Nun geht es mir Wegen den Schadensanspruch Daher der Fahrer Trotzallen Grob Fahrlässig Gehandelt hat . Überladung Von 20,2 %

Und nun haste mehrere Möglichkeiten:

Die günstigste und beste wäre sich mit dem Verursacher an einen Tisch zu setzen, und bei zwei Bier die Sache klären.

Könnt ihr das nicht oder werdet ihr euch nicht einig kannst du auch einen Anwalt einschalten, der daran gutes Geld verdient und die Sache so klären, ob das dann für dich allerdings finanziell besser ist kann man vorher nicht sagen, einziger Gewinner dabei ist immer  der Anwalt.

Oder du belässt es und bleibst auf deinen Schaden sitzen

Mein Ratschlag hierzu

Zitat

Denke wenn es auf einer Gewälligkeit raus geht besser das ich auf den kosten sitzen bleibe .

und wenn es um gewerblich geht ?? frage ist es dann immer noch eine Gewälligkeit ???

Zitat:

Original geschrieben von baerchenonke

Vieleicht ist es besser diese frage zu schliesen daher ich sowas zum ersten mal mache und total durcheinander komme

Dann komme ich diesem Wunsch doch mal nach. Da die ganze Geschichte eh ziemlich verworren ist und die richtigen Schritte für die Zukunft auch nur ein Anwalt einleiten sollte, mache ich hier mal zu.

Gruß Tecci

MT-Moderation

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