Totalschaden Restwert an Sohn verkaufen
Hallo zusammen,
mein Vater hatte zuletzt einen Unfall - die Schuldfrage und Gutachten sind bereits geklärt und es handelt sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden. Nun benötigt die Versicherung des Schuldigen einen Kaufvertrag, da das Fahrzeug zum Restwert verkauft werden muss. Darf mein Vater das Auto an mich (also seinen Sohn) zum Restwert verkaufen? Wir möchten das Fahrzeug ungern an Dritte oder irgendeinen Händler verkaufen - ich bastle gerne am Auto und würde mich gerne selber darum kümmern.
56 Antworten
Frage an @berlin-Paul
leider teilweise OT , obwohl doch mit der Frage des TE verwandt.
Habe ich mich vor 4 Jahren von der Gegner Vers. beschxxxen lassen?
Wirtschaftlicher Totalschaden, 100% Schuld beim Gegner,
WBW lt. Gutachten : 2500 €
Rep.kosten brutto: 4200 €
Höchstes von 3 Restwert Angeboten lt.Gutachten aus Restwert börse: 900.- €
1600 € von der Versicherung bek.zzgl. 3 Tage Nutzungsausfall und Unkostenpauschale.
Habe das Auto behalten und zeitwertgerecht instandgesetzt bzw.lassen.
Versicherung darüber, also über diese Absicht, auch informiert.
Fahre das Auto heute noch, aber das man mir die 900 € evtl. nicht abziehen hätte dürfen oder ich die nachträglich einfordern könnte, hat mir niemand gesagt.
Wussste ich bisher auch nicht.
Hatte allerdings keinen Anwalt involviert gehant.
Danke für Antwort!
Deshalb gibt es hier immer den Rat für HP-Schäden: Gutachter eigener Wahl und versierter Verkehrsrechts-Anwalt. 😉
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 8. September 2021 um 12:18:06 Uhr:
Deshalb gibt es hier immer den Rat für HP-Schäden: Gutachter eigener Wahl und versierter Verkehrsrechts-Anwalt. 😉
, den die gegnerische Versicherung zu 100% bezahlt, wenn 100% durchgesetzt werden können. Eine RSV übernimmt ggf. das Risiko - andernfalls man selbst.
Sollte das nicht immer dazu geschrieben werden?
Zitat:
@Pauliese schrieb am 8. September 2021 um 12:09:38 Uhr:
Frage an @berlin-Paul
leider teilweise OT , obwohl doch mit der Frage des TE verwandt.Habe ich mich vor 4 Jahren von der Gegner Vers. beschxxxen lassen?
Wirtschaftlicher Totalschaden, 100% Schuld beim Gegner,
WBW lt. Gutachten : 2500 €
Rep.kosten brutto: 4200 €
Höchstes von 3 Restwert Angeboten lt.Gutachten aus Restwert börse: 900.- €
1600 € von der Versicherung bek.zzgl. 3 Tage Nutzungsausfall und Unkostenpauschale.
Habe das Auto behalten und zeitwertgerecht instandgesetzt bzw.lassen.
Versicherung darüber, also über diese Absicht, auch informiert.Fahre das Auto heute noch, aber das man mir die 900 € evtl. nicht abziehen hätte dürfen oder ich die nachträglich einfordern könnte, hat mir niemand gesagt.
Wussste ich bisher auch nicht.
Hatte allerdings keinen Anwalt involviert gehant.
Danke für Antwort!
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Antwort: ja
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Zitat:
aber das man mir die 900 € evtl. nicht abziehen hätte dürfen oder ich die nachträglich einfordern könnte, hat mir niemand gesagt.
Das ist aber auch nur die Meinung eines Userers, die der gängigen Rechtsprechung widerspricht.
Du hast offensichtlich keine Fachkenntnisse. Deine Meinung darfst du trotzdem haben, äußern und auch beibehalten. Aber stelle bitte keine Falschbehauptungen über andere auf. Das widerspricht den NUB und Beitragsregeln.
Das ist nicht meine Meinung, sondern die Aussage von Fachleuchten.
rrwraith konnte ja im anderen Thread deine `Meinung`auch nicht teilen!?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 17. August 2021 um 13:39:45 Uhr:
Nee. Er nutzt ihn weiter und da gibt es dann keinen Restwertabzug.
Das ist leider nicht richtig.
Hier liegt ein eindeutiger wirtschaftlicher Totalschaden vor, da wird der RW immer abgezogen.
Anders wäre es beim Reparaturschaden.
Eine Erklärung deinerseits wird man vermutlich auch nicht erwarten können. Damit bleibt es ganz einfach bei der `Meinung`eines Userers.
Zitat:
@situ schrieb am 8. September 2021 um 12:26:27 Uhr:
...
Sollte das nicht immer dazu geschrieben werden?
Jein.
Es darf von voll geschäftsfähigen Personen im Jahre 2021 n.Chr. erwartet werden, sich innerhalb vernünftiger Grenzen mit ihren Angelegenheiten auch mal selbst zu befassen.
Insofern wäre die Frage an den Anwalt, wo im Falle dessen Inanspruchnahme das eigene Risiko liegen kann durchaus zumutbar.
Zitat:
@Lastpfad schrieb am 8. September 2021 um 14:17:48 Uhr:
Das ist nicht meine Meinung, sondern die Aussage von Fachleuchten.rrwraith konnte ja im anderen Thread deine `Meinung`auch nicht teilen!?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 17. August 2021 um 13:39:45 Uhr:
Nee. Er nutzt ihn weiter und da gibt es dann keinen Restwertabzug.Das ist leider nicht richtig.
Hier liegt ein eindeutiger wirtschaftlicher Totalschaden vor, da wird der RW immer abgezogen.
Anders wäre es beim Reparaturschaden.Eine Erklärung deinerseits wird man vermutlich auch nicht erwarten können. Damit bleibt es ganz einfach bei der `Meinung`eines Userers.
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Ich korrigiere nicht jeden Beitrag, der unzutreffendes in Bezug zu einem meiner Beiträge enthält. Und ich doziere hier auch nicht. Wenn du dich in der Materie nicht auskennst, dann nerve bitte nicht mit kindischen Falschbehauptungen rum.
Es wäre noch sinnvoller wenn du hier nicht Falschbehauptungen in Bezug auf den angeblich nicht zulässigen Abzug des Restwertes bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ablässt und einen Userer glauben lässt dass er von der VS betrogen wurde.
Zitat:
@Lastpfad schrieb am 8. September 2021 um 14:45:18 Uhr:
Es wäre noch sinnvoller wenn du hier nicht Falschbehauptungen in Bezug auf den angeblich nicht zulässigen Abzug des Restwertes bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ablässt und einen Userer glauben lässt dass er von der VS betrogen wurde.
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Du hast einfach keine Ahnung und willst mir aber den Job erklären? Das kann doch nichts werden. Nur weil Du etwas nicht weißt, ist dein Nichtwissen keineswegs der Maßstab. Aber Du darfst dich gerne weiter nach Kräften blamieren. 😁
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 8. September 2021 um 14:18:45 Uhr:
Jein.Zitat:
@situ schrieb am 8. September 2021 um 12:26:27 Uhr:
...
Sollte das nicht immer dazu geschrieben werden?Es darf von voll geschäftsfähigen Personen im Jahre 2021 n.Chr. erwartet werden, sich innerhalb vernünftiger Grenzen mit ihren Angelegenheiten auch mal selbst zu befassen.
Wenn das so wäre, brauchte es die Standardhinweise "ab zum Anwalt" ohne jede Einschränkung hier nicht. Wer hier in Foren fragt, hat Fragen. Auch im 21. Jahrhundert unserer Zeitrechnung.
Zitat:
@Lastpfad schrieb am 8. September 2021 um 14:45:18 Uhr:
Es wäre noch sinnvoller wenn du hier nicht Falschbehauptungen ...
Im Fall von "Pauliese" ist die Antwort von Berlin Paul völlig korrekt und du liegst falsch.
Das lässt sich binnen weniger Minuten einigermaßen zweifelfrei herausfinden.
Zitat:
Das lässt sich binnen weniger Minuten einigermaßen zweifelfrei herausfinden.
Dann sei doch bitte so freundlich und sage mir wo man das nachlesen kann.
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 8. September 2021 um 15:00:43 Uhr:
Im Fall von "Pauliese" ist die Antwort von Berlin Paul völlig korrekt und du liegst falsch.
Das lässt sich binnen weniger Minuten einigermaßen zweifelfrei herausfinden.
An der Grundlage für diese Aussage bin auch ich mehr als interessiert.
Denn wenn sie zutreffen würde, wäre eine Überkompensation des Schadens gegeben und eine unerlaubte Bereicherung fände statt.