Totalschaden - neues Fhzg Rechnung auf Ehepartner
Nach einem Totalschaden wurde ein neues Fahrzeug erworben. Die Versicherung weigert sich nun die anteilige MwSt zu zahlen, da das neue Fahrzeug zwar auf die alte VN zugelassen wurde, die Rechnung aber auf den Ehemann ausgestellt wurde. (Keine Gütertrennung, gemeinsame Konten etc.)
Ist das rechtens?
142 Antworten
Zitat:
@molf schrieb am 24. Mai 2022 um 10:35:15 Uhr:
Ok, neue Bedingungen, übers Wochenende hat sich wohl einiges getan:
Versicherung hat festgestellt, dass sie bis jetzt nur die Auftragsbestätigung, jedoch nicht den Kaufvertrag/ Rechnung in Kopie hat.
Autohaus ist nun doch bereit Rechnung und Auftrag umzuschreiben.
Allerdings steht dann auf der Rechnung ein Datum welches nach dem Versicherungsabschluss liegt.
Dann reichst Du die geänderte Rechnung bei der Versicherung ein und schaust, ob das so akzeptiert wird. Die Chancen stehen nicht schlecht.
Zitat:
@molf schrieb am 24. Mai 2022 um 10:35:15 Uhr:
Ok, neue Bedingungen, übers Wochenende hat sich wohl einiges getan:
Versicherung hat festgestellt, dass sie bis jetzt nur die Auftragsbestätigung, jedoch nicht den Kaufvertrag/ Rechnung in Kopie hat.
Autohaus ist nun doch bereit Rechnung und Auftrag umzuschreiben.
Allerdings steht dann auf der Rechnung ein Datum welches nach dem Versicherungsabschluss liegt.
Dann konnte sie ja keine USt. erstatten, egal an wen. Wer reicht die Unterlagen an die Versicherung ein bzw. hat sie bisher eingereicht und damit den Überblick?
Zitat:
@Bnuu schrieb am 24. Mai 2022 um 13:43:32 Uhr:
Zitat:
@molf schrieb am 24. Mai 2022 um 10:35:15 Uhr:
Ok, neue Bedingungen, übers Wochenende hat sich wohl einiges getan:
Versicherung hat festgestellt, dass sie bis jetzt nur die Auftragsbestätigung, jedoch nicht den Kaufvertrag/ Rechnung in Kopie hat.
Autohaus ist nun doch bereit Rechnung und Auftrag umzuschreiben.
Allerdings steht dann auf der Rechnung ein Datum welches nach dem Versicherungsabschluss liegt.Dann konnte sie ja keine USt. erstatten, egal an wen. Wer reicht die Unterlagen an die Versicherung ein bzw. hat sie bisher eingereicht und damit den Überblick?
Das war ich Experte höchstpersönlich. Ich habe nur vom Autohaus weitergeleitet. Drauf stehen zwar alle Beträge aber oben drüber in klein halt „Auftragsbestätigung“ und nicht „Rechnung“
Dann ist doch alles gut.
Und zu
Zitat:
@molf schrieb am 24. Mai 2022 um 10:35:15 Uhr:
Allerdings steht dann auf der Rechnung ein Datum welches nach dem Versicherungsabschluss liegt.
Das spielt denk ich keine Rolle, dann hat Euch das AH das Auto schon zur Anmeldung vor Rechnungsstellung überlassen.
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Oh man, also doch ein anderer Name auf der Rechnung, was ich ganz weit vorne schon mal anführte (keine Ahnung, ob das schon mal jemand vorschlug).
Bzgl. Rechnungen fragt ihr einfach immer bei mir an. Ich schreibe täglich einige Rechnungen oder lasse welche ändern. Ich bin sozusagen Mr. Rechnung höchstpersönlich. 😉
Zitat:
@Goify schrieb am 24. Mai 2022 um 14:35:51 Uhr:
Oh man, also doch ein anderer Name auf der Rechnung, was ich ganz weit vorne schon mal anführte (keine Ahnung, ob das schon mal jemand vorschlug).Bzgl. Rechnungen fragt ihr einfach immer bei mir an. Ich schreibe täglich einige Rechnungen oder lasse welche ändern. Ich bin sozusagen Mr. Rechnung höchstpersönlich. 😉
Ja, ich!
Zitat:
@molf schrieb am 24. Mai 2022 um 14:12:46 Uhr:
Zitat:
@Bnuu schrieb am 24. Mai 2022 um 13:43:32 Uhr:
Dann konnte sie ja keine USt. erstatten, egal an wen. Wer reicht die Unterlagen an die Versicherung ein bzw. hat sie bisher eingereicht und damit den Überblick?
Das war ich Experte höchstpersönlich. Ich habe nur vom Autohaus weitergeleitet. Drauf stehen zwar alle Beträge aber oben drüber in klein halt „Auftragsbestätigung“ und nicht „Rechnung“
Deshalb bin ich immer für die Statusklärung, so ganz stoisch :-) . Was ist gegeben, was ist die lesbare (nicht dahergeredete) Grundlage für die Ablehnung, zwingend mit Referenz. Lösungsversuch. Bevor man zum Anwalt geht.
Dann viel Erfolg.
Es hatte ja schon jemand hier thematisiert. Was wäre denn, falls der TE das Auto doch an seine Frau verkauft hätte?
Laut eines OLG Urteils konnte man ja, sofern die Ersatzbeschaffung netto teurer war, als das alte Auto Brutto, auch die Mehrwertsteuer nachträglich erhalten, obwohl die Ersatzbeschaffung von privat war. Oder wurde das zwischenzeitlich vom BGH einkassiert?
Zitat:
@littlekeppi schrieb am 25. Mai 2022 um 09:38:41 Uhr:
Es hatte ja schon jemand hier thematisiert. Was wäre denn, falls der TE das Auto doch an seine Frau verkauft hätte?
Laut eines OLG Urteils konnte man ja, sofern die Ersatzbeschaffung netto teurer war, als das alte Auto Brutto, auch die Mehrwertsteuer nachträglich erhalten, obwohl die Ersatzbeschaffung von privat war. Oder wurde das zwischenzeitlich vom BGH einkassiert?
Geht angeblich innerhalb der Familie nicht, weil in solchem Fall keine Umsatzsteuer anfällt ...
Fand ich auf paar Anwaltsseiten, war mir zuvor auch nicht klar. Ich dachte naiv auch "identische Beträge, damit alles klar". Eigentlich aber auch logisch ... Verkäufer zahlen Umsatzsteuer ans Finanzamt ... Kaufrecht.
Zitat:
@Darkhexlein schrieb am 25. Mai 2022 um 10:39:32 Uhr:
Zitat:
@littlekeppi schrieb am 25. Mai 2022 um 09:38:41 Uhr:
Es hatte ja schon jemand hier thematisiert. Was wäre denn, falls der TE das Auto doch an seine Frau verkauft hätte?
Laut eines OLG Urteils konnte man ja, sofern die Ersatzbeschaffung netto teurer war, als das alte Auto Brutto, auch die Mehrwertsteuer nachträglich erhalten, obwohl die Ersatzbeschaffung von privat war. Oder wurde das zwischenzeitlich vom BGH einkassiert?Geht angeblich innerhalb der Familie nicht, weil in solchem Fall keine Umsatzsteuer anfällt ...
Fand ich auf paar Anwaltsseiten, war mir zuvor auch nicht klar. Ich dachte naiv auch "identische Beträge, damit alles klar". Eigentlich aber auch logisch ... Verkäufer zahlen Umsatzsteuer ans Finanzamt ... Kaufrecht.
Deswegen schrieb ich ja extra von privat. Dass MwSt nicht angefallen ist, sollte ja klar sein. Aber das war ja auch der Tenor vom OLG. Jemand kaufte einen Wagen, der netto teurer war, als WBW Brutto vom Unfallfahrzeug und erhielt dann trotzdem die MwSt. Das wäre ja theoretisch hier auch gegangen (Mann verkauft an Frau). Daher die Frage, ob das Urteil zufällig zwischenzeitlich vom BGH einkassiert wurde; müsste um 2018 herum gewesen sein.
Ich verstehe schon, wie Du das meinst. Ich selbst hätte da auch nix einzuwenden.
Aber - MWSt/Umsatzsteuer zwischen Eheleuten - nein.
Ich denke schon, dass sämtliche Aktualisierungen auch hier zu finden sind:
https://www.gesetze-im-internet.de/.../index.html?...
(Konstrukt wäre höchstens: Kleinunternehmen und angestellter Ehepartner ... trotzdem eigenartig, Buchprüfung inklusive :-)
Aber (ja, der Groschen fällt gern auch mal langsam ..) - frage ich mich grad, ob MICH MEINE Versicherung (Vollkasko) verar... hatte! Ich hatte von denen nämlich nach dem Unfall (auch Totalschaden) sofort das Angebot zum Abrechnen über die VK bekommen (während die Ansprüche in die gegnerische Haftpflicht bis heute nicht endgültig geklärt wurden da angeblich keine freien Termine am Gericht ... mir fehlen immer noch ca €20.000 lt Anwalt)
Nachdem ich mein Ersatzfahrzeug gekauft habe und denen die Kopie der "Rechnung" per Email schickte - bekam ich nämlich von meiner VK auch die MWSt ausbezahlt. Aber nicht die vom neuen Fahrzeug sondern der Betrag vom zerstörten Vorgänger. (Ich hab doch bitte nicht eventuell gar Anspruch auf die Differenz ggü der Haftpflicht? Ich glaube es zwar nicht, hätte aber natürlich auch hier absolut nichts dagegen! :-)
Es wäre schon ein netter zusätzlicher Betrag ...
Der Themenstarter hier - soweit ich verstanden habe - bezieht die fehlenden €5.000 auf den jetzt gekauften PKW? Ansonsten muss eh keiner spekulieren, wieviel er für das neue Auto jetzt bezahlt hat :-))
Wir reden aneinander vorbei. Das OLG hatte entschieden, dass man sich von privat ein Auto kaufen kann, also ohne jegliche MwSt und dennoch die noch fehlende MwSt vom Unfaller bekommt.
Beispiel:
Auto mit Unfall: WBW brutto 23.800 Euro; netto 20.000 Euro
Neues Auto, gekauft von privat, ohne ausgewiesene MwSt: Kaufpreis 29.000 Euro
Mit diesen 29.000 Euro wäre es somit theoretisch bei 24.369,75 Euro netto (theoretisch, weil ja von privat gekauft, also keine MwSt). Ergo käme selbst der Nettopreis höher als der Brutto WBW-Preis.
In diesem Fall ginge es also laut OLG, dass man dennoch die fehlenden 3.800 Euro bekommt, obwohl nicht beim Händler gekauft wurde und so auch keine MwSt angefallen ist.
Zu deinem Fall, nein, es ist schon richtig, dass du nur die fehlende MwSt vom Unfaller bekommen hast.
Das wäre ja schon sehr unlogisch, wenn man die MwSt vom neuen Wagen bekäme. Hast du zB einen Unfall mit einem Wagen der zB nur 5.000 Euro kostet und du nur ein paar Euro MwSt bekämst, dann allerdings einen Neuwagen für 100.000 Euro kaufst und dann knapp 16.000 Euro dafür an MwSt bekommst...puh 😁
Insofern zurück zum Thema: Laut OLG hätte der Themenstarter theoretisch an seine Frau verkaufen können (naürlich ohne MwSt) und die Ehefrau hätte dann dennoch zahlen müssen.
(Wie gesagt, vorbehaltlich, dass das Urteil nicht vom BGH einkassiert wurde, hab aber auf die Schnelle nichts gefunden)
Das was das OLG entschieden hat, war aber ein Haftpflichtfall.
Wir haben hier einen Vollkaskoschaden!
Zitat:
@KaulKalkhoffe schrieb am 25. Mai 2022 um 19:36:22 Uhr:
Das was das OLG entschieden hat, war aber ein Haftpflichtfall.Wir haben hier einen Vollkaskoschaden!
Nee, das war definitiv ein Kaskoschaden. Dürfte dann sowieso auch für Haftpflicht gelten, aber hier war’s ja auch Kasko, insofern wäre es ja grundsätzlich schonmal passend.