Totalschaden - neues Fhzg Rechnung auf Ehepartner

Nach einem Totalschaden wurde ein neues Fahrzeug erworben. Die Versicherung weigert sich nun die anteilige MwSt zu zahlen, da das neue Fahrzeug zwar auf die alte VN zugelassen wurde, die Rechnung aber auf den Ehemann ausgestellt wurde. (Keine Gütertrennung, gemeinsame Konten etc.)
Ist das rechtens?

142 Antworten

Hier wird jetzt mal wieder über mittlerweile 7 Seiten wild herumspekuliert.
Was rechtlich relevant ist, kann mit den bisher gemachten Angaben niemand beurteilen.
Fakt ist allerdings, dass in jüngerer Zeit manche Versicherungen wieder vermehrt versuchen, durch Bestreiten der Eigentümerstellung ins Blaue hinein, Leistungen zu verweigern oder zu verzögern.
Das Verhalten der Assekuranz in der Schadensregulierung wird immer unappetitlicher...

Zitat:

@rrwraith schrieb am 23. Mai 2022 um 12:31:00 Uhr:


Fakt ist allerdings, dass in jüngerer Zeit manche Versicherungen wieder vermehrt versuchen, durch Bestreiten der Eigentümerstellung ins Blaue hinein, Leistungen zu verweigern oder zu verzögern.
Das Verhalten der Assekuranz in der Schadensregulierung wird immer unappetitlicher...

Hast du irgenwelche Zahlen, die deine Aussage belegen?

Oder ist das nur allgemeines Versicherungsbashing, um den eigenen Berufsstand zu stärken?

Zitat:

@KaulKalkhoffe schrieb am 23. Mai 2022 um 12:51:31 Uhr:



Zitat:

@rrwraith schrieb am 23. Mai 2022 um 12:31:00 Uhr:


Fakt ist allerdings, dass in jüngerer Zeit manche Versicherungen wieder vermehrt versuchen, durch Bestreiten der Eigentümerstellung ins Blaue hinein, Leistungen zu verweigern oder zu verzögern.
Das Verhalten der Assekuranz in der Schadensregulierung wird immer unappetitlicher...

Hast du irgenwelche Zahlen, die deine Aussage belegen?

Oder ist das nur allgemeines Versicherungsbashing, um den eigenen Berufsstand zu stärken?

Doch doch, die Versicherungen sind immer die Bösen und die Anwälte immer die Guten. Jedenfalls die, die Besitz und Eigentum unterscheiden können....

Da war vielleicht ein wenig Ironie im Spiel.

Zitat:

@KaulKalkhoffe schrieb am 22. Mai 2022 um 20:41:49 Uhr:



Zitat:

@Bnuu schrieb am 22. Mai 2022 um 20:28:15 Uhr:


Ist der Bezahlvorgang durch die VN nachweisbar? Dann ist bei ihrer Zahlung die USt. angefallen und man muß in die Kasko-Vertragsbedingungen schauen, ob das genügt.

Da wird nichts dazu drinnen stehen.

Mal ganz einfach hinterfragt: es gibt einen Kaufvertrag, der vom Verkäufer und Käufer ausgefüllt wurde.
Auf meinem letzten Kaufvertrag steht auch "Rechnung" statt "Kaufvertrag". Bedeutung aber identisch und die MWSt ist auch korrekt gelistet.

Steht auf der Rechnung bzw diesem Kaufvertrag ein Name? Zu dem Namen gehört ein Personalausweis, der üblicherweise Bestandteil vom Kaufvertrag bei Autokäufen ist. Ob das Auto von Privat gekauft oder in einem Autohaus, scheint hier nicht bekannt zu sein, ist aber eh egal.
Ich glaube jedefalls nicht, dass auf dem Kaufvertrag "Familie/Eheleute" xyz steht. Und das kopierte Foto vom vorgelegten Perso ist höcstwahrscheinlich auch eindeutig "männlich".
Hat der Herr eine Unterschrift geleistet an den Verkäufer? Hat er mit "im Auftrag" o.ä. unterschrieben?
Glaub ich nicht.
Es soll Menschen geben, die Fehler machen. Nicht immer sind "Andere" (auch nicht immer die Versicherungen) Schuld und böse. Manche Dinge lernt man eben auf die harte Tour.
Selbst Gaspedal und Kupplung sind verschieden ... Okay, keine Ahnung, ob bei Waldorf anders gehandhabt. Die nutzen sicher auch Radiergummi ...

Was mir durch den Kopf geht ist noch ein ganz anderes Thema.
Insofern der Mann urplötzlich entschied "heute geh ich in die Stadt und kaufe ein Auto" --- stellt sich für mich die Frage nach der Finanzierung. Bei stolzen €5.000,00 MWSt ist das eine teure Karre.
Hier bocken selbst die Banken, will man mal eben ohne Vorab-Anmeldung einen derartig großen Betrag überweisen. Das wäre dann in dem Moment wieviel gewesen (bin schlecht in Mathe)? €110.000,00 aus der Portokasse? Oder als Cash im Koffer? Oder diese €5.000,00 können nicht stimmen ...

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um die 30k brutto bei knapp 5k, USt sind ja 19%, also 5k / 19 * 119

Die Frau hat lt. @TE vom gemeisamen Konto bezahlt, nix Finanzierung (?)

Ich kann die Versicherung zumindest verstehen. Heute ist es die Ehefrau auf der Rechnung, morgen der Sohn, Vater oder Schwager? Wo wollt ihr die Grenze ziehen?

Zum anderen: Die Rechnung auf anderen Namen ist ja in der Welt, und kann ggfs. vom Dritten noch anderweitig geltend gemacht werden. Es weiß ja niemand, ob die Ehefrau selbstständig ist, dann könnte sie den Steuerbetrag auch noch vom Finanzamt bekommen.
Das muss nicht nur böse Absicht sein, sondern auch eine Portion Unwissenheit, wenn die selbstständige Tätigkeit und Steueranmeldungen vom externen Steuerberater erledigt werden.

Rechnung ist Rechnung, die muss schon korrekt sein. Da habe ich zumindest Verständnis für den, der die internen Vorgaben macht. Entscheidet ja nicht der Sachbearbeiter allein.

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 23. Mai 2022 um 13:28:40 Uhr:


Bei stolzen €5.000,00 MWSt ist das eine teure Karre.
Hier bocken selbst die Banken, will man mal eben ohne Vorab-Anmeldung einen derartig großen Betrag überweisen. Das wäre dann in dem Moment wieviel gewesen (bin schlecht in Mathe)? €110.000,00 aus der Portokasse? Oder als Cash im Koffer? Oder diese €5.000,00 können nicht stimmen ...

Ich stimme dir zu, du bist schlecht in Mathe 😉

5.000,00 € Umsatzsteuer (19 %) gehören zu einem Netto von 26.315,79 € bzw. Brutto von 31.315,79 €.
Dafür bekommt man heutzutage eher bescheidene Neufahrzeuge, luxuriöse jedenfalls nicht.

Zitat:

@KaulKalkhoffe schrieb am 23. Mai 2022 um 12:51:31 Uhr:


Hast du irgenwelche Zahlen, die deine Aussage belegen?

Selbstverständlich nicht. Ich schreibe hier grundsätzlich nur irgendwelchen Blödsinn, den ich mir selbst ausgedacht habe und der mit der Realität nichts zu tun hat.

Zitat:

Oder ist das nur allgemeines Versicherungsbashing, um den eigenen Berufsstand zu stärken?

Hättest Du nur den blassesten Schimmer von meinem Berufsstand, wüsstest Du, dass Deine Frage inhaltlich widersprüchlicher nicht sein könnte...

Zitat:

@rrwraith schrieb am 23. Mai 2022 um 15:30:26 Uhr:



Selbstverständlich nicht. Ich schreibe hier grundsätzlich nur irgendwelchen Blödsinn, den ich mir selbst ausgedacht habe und der mit der Realität nichts zu tun hat.

Woher kommt diese Selbsterkenntnis?

@Oetteken Du solltest Dich wahrlich nicht sooo weit bezüglich angeblich vorhandener Mathe-Kenntnissen aus dem Fenster lehnen...!
Wenn man 5000€ MwSt. gezahlt hat..., wie kommt man da dann auf einen Bruttopreis von 31.315,79€?!?!!
Es sind natürlich 26315.79€ brutto nur...! ;-)
PS: Hatte einen mittelgroßen bis schwerwiegenden mathematischen Gedankenfurz quer im Gehirn sitzen...
Sorry nochmals an @Oetteken!

nenee @Darkdarky, Du hast nutto und bretto verwexelt .-)

Wenn ich 26.315,79 habe und 19% dazuzähle komme ich auf 31.315,79.
Differenz 5.000,—.

Oh man, wie peinlich...!!
Ihr habt Recht Ihr habt Recht...
@Oetteken Tausendfaches SORRY...!

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 23. Mai 2022 um 20:01:56 Uhr:


@Oetteken Du solltest Dich wahrlich nicht sooo weit bezüglich angeblich vorhandener Mathe-Kenntnissen aus dem Fenster lehnen...!
Wenn man 5000€ MwSt. gezahlt hat..., wie kommt man da dann auf einen Bruttopreis von 31.315,79€?!?!!
Es sind natürlich 26315.79€ brutto nur...! ;-)

In 26.315,79 € Brutto stecken nur 4.201,68 € MwSt. 😉

Ok, neue Bedingungen, übers Wochenende hat sich wohl einiges getan:
Versicherung hat festgestellt, dass sie bis jetzt nur die Auftragsbestätigung, jedoch nicht den Kaufvertrag/ Rechnung in Kopie hat.
Autohaus ist nun doch bereit Rechnung und Auftrag umzuschreiben.
Allerdings steht dann auf der Rechnung ein Datum welches nach dem Versicherungsabschluss liegt.

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