Totalschaden - neues Fhzg Rechnung auf Ehepartner

Nach einem Totalschaden wurde ein neues Fahrzeug erworben. Die Versicherung weigert sich nun die anteilige MwSt zu zahlen, da das neue Fahrzeug zwar auf die alte VN zugelassen wurde, die Rechnung aber auf den Ehemann ausgestellt wurde. (Keine Gütertrennung, gemeinsame Konten etc.)
Ist das rechtens?

142 Antworten

Keine Ahnung, was einem durch den Kopf geht bei VK-Totalschaden. Die Frau hat den Unfall verursacht und schein sowohl Besitzer als auch Versicherungs-Mitglied zu sein.
Gaze 2 Woche gingen ins Land und ganz spontan entschied der Mann "ich hab heute Bock und kaufe ein neues Auto". Keinerlei Gedanken zuvor, was wie von der Versicherung reguliert wird ... Es gibt nicht nur Google.
Ich habe den Mist auch hinter mir und keinerlei Probleme bei der (nachträglichen) Erstattung der MWSt gehabt. Trotz billigste aller billigen Versicherungen (ohne Check24) für unsere Berufsgruppe.
Die Belehrung meiner Versicherung kam sogar im Begleitschreiben zur Auszahlung des Nettobetrags. Da war noch nichtmal entschieden, welcher Typ/Preis das Ersatzfahrzeug wird ...

Ich hatte zwar noch eine Idee - aber ich glaube, auch das wird nichts.

Idee:
- auf welchen Namen (Ehefrau oder Ehemann?) wurde beim Kauf/Abholung die Versicherungsbestätigungs-Nummer zur Zulassung Ihres Fahrzeugs beantragt und ausgestellt?
- auf wen wurde direkt nach dem Kauf das neue Auto zugelassen = auf wen ist es versichert und welcher Name steht im Schreiben/Datenbank, der die KFZ-Steuern zu zahlen hat? ( für die Klärung "Eigentümer"😉
- steht in der Versicherungspolice, dass ausschließlich die Frau beide PKW fährt und sonst abolut niemand?

Was aber postwendend alles zunichte macht ist --- die Versicherung/VK wird sich nicht davon überzeugen lassen, dass das neue Auto kein GESCHENK war. Das nämlich würde bedeuten, dass der FRAU kein "Schaden" entstand, für en sie Anspruch auf Erstattung von MWSt hat. Dem Schenkenden gleich gar nicht ...
Sie werden vielmehr prompt (ich wiederhole mich) versuchten Betrug unterstellen (was verboten ist!).
Ich kann mir nicht vorstellen, wie man überhaupt beweisen könnte, dass es KEIN Geschenk ist ...

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 22. Mai 2022 um 15:17:39 Uhr:


Ich hatte zwar noch eine Idee - aber ich glaube, auch das wird nichts.

Idee:
- auf welchen Namen (Ehefrau oder Ehemann?) wurde beim Kauf/Abholung die Versicherungsbestätigungs-Nummer zur Zulassung Ihres Fahrzeugs beantragt und ausgestellt?
- auf wen wurde direkt nach dem Kauf das neue Auto zugelassen = auf wen ist es versichert und welcher Name steht im Schreiben/Datenbank, der die KFZ-Steuern zu zahlen hat? ( für die Klärung "Eigentümer"😉
- steht in der Versicherungspolice, dass ausschließlich die Frau beide PKW fährt und sonst abolut niemand?

Was aber postwendend alles zunichte macht ist --- die Versicherung/VK wird sich nicht davon überzeugen lassen, dass das neue Auto kein GESCHENK war. Das nämlich würde bedeuten, dass der FRAU kein "Schaden" entstand, für en sie Anspruch auf Erstattung von MWSt hat. Dem Schenkenden gleich gar nicht ...
Sie werden vielmehr prompt (ich wiederhole mich) versuchten Betrug unterstellen (was verboten ist!).
Ich kann mir nicht vorstellen, wie man überhaupt beweisen könnte, dass es KEIN Geschenk ist ...

Hast Du es eine Nummer kleiner? Der Sachverhalt ist soweit weg vom Tatbestand des § 263 StGB wie wir alle hier vom Amt des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 22. Mai 2022 um 15:28:41 Uhr:



Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 22. Mai 2022 um 15:17:39 Uhr:


Ich hatte zwar noch eine Idee - aber ich glaube, auch das wird nichts.

Idee:
- auf welchen Namen (Ehefrau oder Ehemann?) wurde beim Kauf/Abholung die Versicherungsbestätigungs-Nummer zur Zulassung Ihres Fahrzeugs beantragt und ausgestellt?
- auf wen wurde direkt nach dem Kauf das neue Auto zugelassen = auf wen ist es versichert und welcher Name steht im Schreiben/Datenbank, der die KFZ-Steuern zu zahlen hat? ( für die Klärung "Eigentümer"😉
- steht in der Versicherungspolice, dass ausschließlich die Frau beide PKW fährt und sonst abolut niemand?

Was aber postwendend alles zunichte macht ist --- die Versicherung/VK wird sich nicht davon überzeugen lassen, dass das neue Auto kein GESCHENK war. Das nämlich würde bedeuten, dass der FRAU kein "Schaden" entstand, für en sie Anspruch auf Erstattung von MWSt hat. Dem Schenkenden gleich gar nicht ...
Sie werden vielmehr prompt (ich wiederhole mich) versuchten Betrug unterstellen (was verboten ist!).
Ich kann mir nicht vorstellen, wie man überhaupt beweisen könnte, dass es KEIN Geschenk ist ...

Hast Du es eine Nummer kleiner? Der Sachverhalt ist soweit weg vom Tatbestand des § 263 StGB wie wir alle hier vom Amt des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts.

Nur die Rechnung läuft auf mich. Alles andere sowohl alt als auch neues Fahrzeug auf die Frau.
Und Geschenk? Sie hat es ja mit unserem gemeinsamen Vermögen mit bezahlt.

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Mir MIR musst Du nicht diskutieren.
Ich hatte auch eine weitere Frage vergessen gehabt: an wen (Name Frau oder ...) wurde der NETTObetrag ausgezahlt ...
Ich denke schon, dass Versicherungen schnurzegal ist, ob es sich um gemeinsam angespartes Geld, ein gemeinsames Konto oder oder handelt.
Ich meine das absolut nicht böse. Ich versuche nur, mich mal temporär auf die andere Seite vom Tisch zu setzen und deren Vertragsverständnis nachzuvollziehen (bin selbst definitiv KEIN Versicherungsmitarbeiter :-)

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 22. Mai 2022 um 15:44:11 Uhr:


Mir MIR musst Du nicht diskutieren.
Ich hatte auch eine weitere Frage vergessen gehabt: an wen (Name Frau oder ...) wurde der NETTObetrag ausgezahlt ...
Ich denke schon, dass Versicherungen schnurzegal ist, ob es sich um gemeinsam angespartes Geld, ein gemeinsames Konto oder oder handelt.
Ich meine das absolut nicht böse. Ich versuche nur, mich mal temporär auf die andere Seite vom Tisch zu setzen und deren Vertragsverständnis nachzuvollziehen (bin selbst definitiv KEIN Versicherungsmitarbeiter :-)

Netto ging an die Dame

https://www.iww.de/.../...nes-sicherungsuebereigneten-fahrzeugs-f71205

https://...fallrechtler-stuttgart.de/.../

Das sind die Tipps des ADAC.
Den Punkt mit der Zession verstehe ich nicht

Mich bitte nicht dafür steinigen ...
https://www.tagesspiegel.de/.../173014.html

copy + paste:
Vertretungsmacht: Auch Ehepartner brauchen Vollmachten

"...Wer dann wichtige Geschäfte zu erledigen hätte, kann mitunter böse Überraschungen erleben, wenn er glaubt, der Ehepartner könne das erledigen. Soll nämlich ein Ehegatte für den anderen einen Vertrag abschließen, benötigt er eine Vollmacht - jedenfalls, wenn es um mehr als den täglichen Einkauf geht. Eheleute können nicht alleine deshalb, weil sie verheiratet sind, ohne weiteres für einander rechtsgeschäftlich handeln. Dies gilt auch für erwachsene Angehörige untereinander:..."
usw...

und vom ADAC noch: https://www.adac.de/-/media/pdf/rechtsberatung/vollmacht_autokauf.pdf

Was eine Zession ist, weiß ich auch nicht ...
Aber zu Deinem ersten Link: kleiner aber wichtiger Unterschied zu Eurer Konstellation!
Das fremde Beispiel ist: BEIDE PKW hatte der Ehemann bezahlt! Darum war auch er "Geschädigter".
Wenn ich richtig verstanden habe, dann lief die Rechnung vom Totalschaden nicht auf Deinen Namen.

Zitat:

@molf schrieb am 22. Mai 2022 um 15:51:09 Uhr:


https://www.iww.de/.../...nes-sicherungsuebereigneten-fahrzeugs-f71205

https://...fallrechtler-stuttgart.de/.../

Das sind die Tipps des ADAC.
Den Punkt mit der Zession verstehe ich nicht

Eine Zession ist eine Abtretung.
Ob die hier helfen würde möchte ich nicht beurteilen.

Um welchen Betrag geht es bei der noch offenen Forderung überhaupt?

Zitat:

@Oetteken schrieb am 22. Mai 2022 um 16:37:34 Uhr:



Zitat:

@molf schrieb am 22. Mai 2022 um 15:51:09 Uhr:


https://www.iww.de/.../...nes-sicherungsuebereigneten-fahrzeugs-f71205

https://...fallrechtler-stuttgart.de/.../

Das sind die Tipps des ADAC.
Den Punkt mit der Zession verstehe ich nicht

Eine Zession ist eine Abtretung.
Ob die hier helfen würde möchte ich nicht beurteilen.

Um welchen Betrag geht es bei der noch offenen Forderung überhaupt?

Ca 5000 eur

Stolze €5.000,00 nur MWSt? Krass.

Übrigens ... https://www.juraforum.de/.../...ief-wer-ist-eigentuemer-vom-kfz_247533
und
https://www.markt.de/.../
Der Eigentümer des Fahrzeuges ist immer die Person, deren Namen im Kaufvertrag steht und dem das Fahrzeug samt Kaufvertrag und Urkunden übergeben wurde. Der Kaufvertrag ist also ausschlaggebend als Beweis, dass man Eigentümer dieses Fahrzeugs ist. Ob sich der Eigentümer danach auch in den Fahrzeugbrief eintragen lässt, ist nicht relevant. Der Kaufvertrag muss daher stets sicher verwahrt werden, wenn möglich mit Nachweis der Zahlung.

Zitat:

@molf schrieb am 22. Mai 2022 um 16:40:11 Uhr:



Zitat:

@Oetteken schrieb am 22. Mai 2022 um 16:37:34 Uhr:


Eine Zession ist eine Abtretung.
Ob die hier helfen würde möchte ich nicht beurteilen.

Um welchen Betrag geht es bei der noch offenen Forderung überhaupt?

Ca 5000 eur

Ich würde bei dem Betrag nicht zögern, mit allen Unterlagen einen Fachanwalt aufsuchen und um Einschätzung der Erfolgsaussichten bitten.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 22. Mai 2022 um 17:40:10 Uhr:


Ich würde bei dem Betrag nicht zögern, mit allen Unterlagen einen Fachanwalt aufsuchen und um Einschätzung der Erfolgsaussichten bitten.

Musste natürlich machen.

Das Kind ist jetzt schon in den Brunnen gefallen.
Jetzt muss man schauen, ob man es wieder rausbringt.

Zitat:

@molf schrieb am 22. Mai 2022 um 15:37:25 Uhr:


.........
..... Sie hat es ja mit unserem gemeinsamen Vermögen mit bezahlt.

Ist der Bezahlvorgang durch die VN nachweisbar? Dann ist bei ihrer Zahlung die USt. angefallen und man muß in die Kasko-Vertragsbedingungen schauen, ob das genügt. Vielleicht, mit der Betonung auf 'vielleicht', ist das ein Ansatz (im Zusammenhang mit der Situation Ehe und gemeinsames Konto.)

Ich würde noch beim ADAC fragen, wie man mit dem Terminus 'berechtigter Mitbesitzer' argumentieren kann, auch wenn Eure Konstellation anders ist, als im ADAC-Beispiel und den Versicherer nach wie vor bitten, deren Belege zur Behauptung zu liefern.

Erst dann würde ich zum Anwalt gehen, dann hat man ggf. auch mehr in der Hand. Es sei denn, es laufen irgendwelche Fristen ab.

Zitat:

@Bnuu schrieb am 22. Mai 2022 um 20:28:15 Uhr:


Ist der Bezahlvorgang durch die VN nachweisbar? Dann ist bei ihrer Zahlung die USt. angefallen und man muß in die Kasko-Vertragsbedingungen schauen, ob das genügt.

Da wird nichts dazu drinnen stehen.

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