Totalschaden - neues Fhzg Rechnung auf Ehepartner
Nach einem Totalschaden wurde ein neues Fahrzeug erworben. Die Versicherung weigert sich nun die anteilige MwSt zu zahlen, da das neue Fahrzeug zwar auf die alte VN zugelassen wurde, die Rechnung aber auf den Ehemann ausgestellt wurde. (Keine Gütertrennung, gemeinsame Konten etc.)
Ist das rechtens?
142 Antworten
Wenn ich einen Schädiger habe, handelt es sich ja dann um einen Haftpflichtfall...
Dann hat doch der VN des geschädigten Autos keine Ansprüche, sondern der Eigentümer des geschädigten Autos....
Beim einem Kaskofall ist es hingegen naturgemäß anders. Aber deshalb hatte ich ja bereits vor einigen Seiten danach gefragt, was für eine Schadensart hier überhaupt vorliegt..., HP oder VK... Blieb leider unbeantwortet.
Anyway.
Natürlich spielt es eine gewisse Rolle, bei wem die Ust. anfällt...
Wenn Herr Meyer aus HH ein Auto kauft (vom Händler), fällt Ust. an. Aber diese anfallende Ust. kann sich ja nicht Frau Erkan aus München auf die Fahne schreiben mit dem Argument: "Hallo Versicherung XYZ, bei dem mir völlig unbekannten Herrn Meyer aus HH ist Ust. ja angefallen, bitte erstatten Sie mir jetzt diese Steuer. Schließlich sei ja auch Ust. angefallen"...
Was für ein schmales Brett...
Puh… ich versuche mal die angefallenen Fragen zu beantworten:
1. selbstverschuldeter Vollkaskoschaden
2. vermutlich billig Versicherung (Check 24 und ab dafür)
3. wir haben nur ein Auto. Frau stand beim alten im Schein und auf der Rechnung, beim neuen wegen Unachtsamkeit steht die Frau nur noch im Schein. Völlig ohne Gründe
4. ca 2 Wochen liegen zwischen Unfall und neukauf
Es soll ja aber auch sowas wie Schenkungen zwischen Eheleuten geben. Nicht nur Billianten sondern auch Autos.
Selbst wenn der Gatte die Rechnung bezahlte, muss das nicht zwingend der Nachweis dafür sein, dass die Gattin das Auto gekauft hat. Es geht meiner Meinung nach um den Kaufvorgang, in dieser Konstalltion weniger darum, wer im Schein steht ... Selbst wenn sie ein gemeinsames Bankkonto haben und eventuell ganz hypothetisch die Frau arbeiten geht während der Ehemann Hausmann ist und kein egenes Geld verdient bzw andersrum.
Ich vermute, daran zieht sich die Versicherung hoch ....
Wenn die clever erklären, dass die Frau (als Beitragszahler der Versicherung und Fahrer beim regulierten Vollkaskoschaden) das Ersatzfahrzeug nicht selbst gekauft hat sondern vom spendablen Ehemann geschenkt bekommen hat (der selbst eben weder geschädigt war und auch nicht namentlich der Versicherungsnehmer lt VK-Vertrag ist) . dann ist es Essig ...
Meine Idee gestern, dass die Eheleute einen internen "Kaufvertrag" aufsetzen, muss ich zurück nehmen. Das wäre ja dann "ein privater" Kauf (von Ehepartnern unter sich in dem Falle).
Soeben neu gelernt: das bringt alles nichts. Beispiel hier gefunden: https://www.frag-einen-anwalt.de/...Mehrwertsteuer-nicht--f374869.html
copy + paste:
"... Die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) muss die Versicherung darüber hinaus auch, aber auch nur dann ersetzen, wenn Sie tatsächlich angefallen ist.
Wenn Sie das neu gekaufte Motorrad von privat gekauft haben, ist keine Umsatzsteuer angefallen, so dass auch keine Umsatzsteuer von der Versicherung gezahlt werden muss. In dem Falle wäre die Entschädigungsleistung durch die Versicherung also rechtens.
Haben Sie aber das ersatzweise angeschaffte Motorrad von einem Händler erworben und der Versicherung eine Rechnung vorgelegt, in der Umsatzsteuer ausgewiesen ist, muss die Versicherung den vollen Bruttobetrag erstatten. ..."
Also - auf wen wurde die Kauf-Rechnung ausgestellt: den Versicherungsnehmer oder dem Ehepartner. Der Ehepartner ist für die Versicherung "nicht Vertragspartner".
Ich tät mich da wirklich professionell juristisch beraten lassen, bevor hier noch mehr schief geht.
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Zitat:
@molf schrieb am 22. Mai 2022 um 00:18:57 Uhr:
Puh… ich versuche mal die angefallenen Fragen zu beantworten:
1. selbstverschuldeter Vollkaskoschaden
2. vermutlich billig Versicherung (Check 24 und ab dafür)
3. wir haben nur ein Auto. Frau stand beim alten im Schein und auf der Rechnung, beim neuen wegen Unachtsamkeit steht die Frau nur noch im Schein. Völlig ohne Gründe
4. ca 2 Wochen liegen zwischen Unfall und neukauf
zu 2. wieso vermutlich, du solltest doch wissen, um welche Versicherung es sich handelt; über CHECK24 werden nicht nur Billigversicherungen angeboten, zudem ist CHECK24 nur Vermittler.
Wenn Halter und Versicherungsnehmer voneinander abweichen, was nicht der Regelfall ist, dann geschieht das eigentlich nicht unbedacht oder ungewollt, sondern ganz bewußt.
Wer hat das denn organisiert?
Zitat:
@Bnuu schrieb am 21. Mai 2022 um 23:49:09 Uhr:
Es ging es auch nicht darum, daß das das BGB interessiert.......Der Eigentümer vom Fahrzeug ist bzgl. des Versicherungsvertrages Dritter, solange er nicht auch der VN ist.Der Anspruch entsteht aus einem Vertrag zwischen VN und Versicherung. VN zahlt Beträge, Versicherung leistet im Schadenfall. Versicherung hat Schaden zu regulieren, VN ist grundsätzlich Gläubiger in diesem Zusammenhang, kein anderer.
Beispiel für den Terminus VN als Gläubiger im Schadenfall, Zitat:
Der Versicherungsnehmer bleibt Gläubiger des Schadensersatzanspruchs gegen den Schädiger insoweit.....
https://www.versicherungsmagazin.de/.../...atzanspruechen-1986146.html
Deine Darstellung geht an der Sache vorbei. Es geht hier nicht um die Betrachtung, wer Versicherungsnehmer ist, sondern ob der Versicherungsnehmer die Voraussetzungen erfüllt hat, um eine bestimmte Leistung, nämlich die Erstattung der Umsatzsteuer aufgrund einer Neuanschaffung, zu erhalten.
Auch wenn Du es nicht hören möchtest, Du wirfst die Dinge in einen Topf und vermischst sie. So kommst Du nicht zum richtigen Ergebnis.
Habe noch ein ganz anderes Gegenargument der Versicherungen gefunden --- denn über Preise wurde hier (wenn ich mich nicht irre) noch gar nicht diskutiert.
Quelle: https://www.autokostencheck.de/.../
"...Unterschreitet der für das gekaufte Ersatzfahrzeug bezahlte Kaufpreis den Brutto-Wiederbeschaffungswert, ist die Sachlage eine andere. Es kann dann konkret oder fiktiv abgerechnet werden, aber maximal nur bis zur Höhe des im Gutachten stehenden Netto-Wiederbeschaffungswerts. Die eventuell bei Autokauf enthaltene Mehrwertsteuer wird nicht erstattet. ..."
Ja, Check 24 vermittelt auch gute Versicherungen, in meinem Fall habe ich aber die billigste mit Namen den ich kannte ausgewählt. Ob sie grundsätzlich eine gute oder schlechte Versicherung ist kann ich nicht beurteilen.
Der Autokauf war tatsächlich zufällig meine Aufgabe. Meine Frau hatte etwas zu tun, so bin ich also los. War quasi wie das Brötchen holen Samstag morgens.
Wert neu übersteigt wert alt um gut 10k
Weil du die Versicherung und den abgeschlossenen Tarif nicht nennen möchtest,, solltest du selbst die AKB studieren, ob du Hinweise im Kaskofall findest, die das Verhalten der Versicherung rechtfertigen.
Ansonsten wäre ich der Ansicht, dass Anspruchsberechtigter der Eigentümer ist, also weder Halter noch VN.
Dann müsste man versuchen den Nachweis zu führen, dass das Fahrzeug euer gemeinschaftliches Eigentum ist.
Oder aber einen Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht aufsuchen, wenn die Ratschläge des ADAC-Anwalts euch nicht ausreichen.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 22. Mai 2022 um 06:22:29 Uhr:
Deine Darstellung geht an der Sache vorbei. Es geht hier nicht um die Betrachtung, wer Versicherungsnehmer ist, sondern ob der Versicherungsnehmer die Voraussetzungen erfüllt hat, um eine bestimmte Leistung, nämlich die Erstattung der Umsatzsteuer aufgrund einer Neuanschaffung, zu erhalten.Auch wenn Du es nicht hören möchtest, Du wirfst die Dinge in einen Topf und vermischst sie. So kommst Du nicht zum richtigen Ergebnis.
Das kannst Du gern so sehen..... Die USt. ist angefallen, das ist das einzige Kriterium.
Du sagtest, der Gläubiger wäre der Eigentümer vom Fahrzeug. Übrigens ohne darzustellen, ob vom alten oder vom neuen. Aber es ist langsam müßig, ich warte mal gemütlich ab, Auffassungen sind ja genügend hier geschrieben.
Zitat:
@Bnuu schrieb am 22. Mai 2022 um 09:24:34 Uhr:
Das kannst Du gern so sehen..... Die USt. ist angefallen, das ist das einzige Kriterium.
Du sagtest, der Gläubiger wäre der Eigentümer vom Fahrzeug. Übrigens ohne darzustellen, ob vom alten oder vom neuen. Aber es ist langsam müßig, ich warte mal gemütlich ab, Auffassungen sind ja genügend hier geschrieben.
Wieder unpräzise. Die Umsatzsteuer kann der Geschädigte nur ersetzt verlangen, wenn diese ihm persönlich entstanden ist. Und daraus ergibt sich, dass der Eigentümer des alten auch der Eigentümer des neuen Fahrzeuges sein muss. Wenn Du solche Zusammenhänge nicht verstehst, solltest Du Dich hier lieber zurückhalten.
Aha, wieder Oberlehrermodus....
Wo steht da persönlich?
(2) 1Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. 2Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Beispiel: Kevins CRX hat einen Schaden von 5k incl. USt. Er hat das Geld nicht, um ihn vor der Regulierung zu reparieren. Oma zahlt die Reparatur auf ihren Namen. Dann bekommt Kevin die vollen 5k, auch wenn sie ihm nicht persönlich angefallen ist, denn sie ist angefallen.
Zitat:
@molf schrieb am 22. Mai 2022 um 00:18:57 Uhr:
Puh… ich versuche mal die angefallenen Fragen zu beantworten:
1. selbstverschuldeter Vollkaskoschaden
2. vermutlich billig Versicherung (Check 24 und ab dafür)
3. wir haben nur ein Auto. Frau stand beim alten im Schein und auf der Rechnung, beim neuen wegen Unachtsamkeit steht die Frau nur noch im Schein. Völlig ohne Gründe
4. ca 2 Wochen liegen zwischen Unfall und neukauf
Was steht denn überhaupt im Gutachten?
Ist das Fahrzeug Regelbesteuert ?
Ist das Fahrzeug Diffenzbesteuert
Da wir jetzt (endlich) wissen, dass es ein Vollkasko Schaden ist, spielt BGB 249 keine Rolle mehr.
Wir sind jetzt im Vertragsrecht angelangt.
Anspruch auf die Versicherungsleistung hat der VN der alten Versicherung.
Zitat:
@KaulKalkhoffe schrieb am 22. Mai 2022 um 11:14:28 Uhr:
@BnuuDa wir jetzt (endlich) wissen, dass es ein Vollkasko Schaden ist, spielt BGB 249 keine Rolle mehr.
Wir sind jetzt im Vertragsrecht angelangt.
Anspruch auf die Versicherungsleistung hat der VN der alten Versicherung.
Ich bewundere Deine Geduld. Die Mühe wird vergebens sein. Wichtig ist nur, dass dem TE geholfen wird. Und er hat nun verstanden, dass seine Frau die Umsatzsteuer nur aus dann erstattet bekommt, wenn der Versicherung glaubhaft nachgewiesen wird, dass sie die Eigentümerin des neuen Fahrzeuges ist. Ich bin recht zuversichtlich, dass das gelingen kann, wenngleich die Tatsache, dass die Rechnung auf den Namen des TE lautet, die Angelegenheit schwieriger macht als wenn die Rechnung auf den Namen der Frau lauten würde.