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Totalschaden nach Unfall

Themenstarteram 20. Februar 2014 um 22:10

Guten Abend zusammen,

Mein Vater hatte heute einen Unfall mit unserem mercedes vaneo.

Zum Unfall Vorgang:

Vater befuhr mit ca. 70kmh eine Landstraße, plötzlich raste ein PKW (Dacia Logan) aus einer Seiten Straße und nahm den Wagen meines Vaters mit. Dabei wurde die komplette Beifahrerseite hinten zerstört, der reifen inkl Bremse wurde ca. 200m weggeschleudert. Meinem Vater geht es den Umständen entsprechend gut.

Das tragische - unser Hund war im Kofferraum. Er wurde aus der Heckscheibe geschleudert und ist direkt am Unfallort gestorben.

Was passiert jetzt?

Der Täter fuhr mit dem Fahrzeug einer anderen Person und wir Wissen nicht wie es weiter geht. Es gibt natürlich mehrere Zeugen.

Nur - wer bezahlt jetzt was, wie lange Dauert es?

Wie können wir mobil bleiben?

Und was trägt die Versicherung des Unfallgegners?

Was können wir von der Versicherung erwarten? Und da wir unseren Hund :'( verloren haben müssen wir diesen Morgen einäschern.... Wird das auch bezahlt oder sitzen wir jetzt auf den kosten?

Daten zum Kfz:

Mercedes vaneo Family

10/2002

92.000km runter (gepflegt)

Neuer TÜV

Hohe Ausstattung (6 sitzer, Sitzhaltung, navi usw.)

 

Danke für eure Hilfe schonmal

Beste Antwort im Thema

Dem geschilderten Unfallhergang nach zufolge, muss die Versicherung des Verursachers den Schaden zu 100% regulieren.

Es spielt auch keine Rolle, dass das Fahrzeug von einer anderen Person gefahren wurde - zumindest nicht in Bezug auf die Ansprüche.

Welche Ansprüche das genau sind, findet sich in den FAQ - verlinkt in meiner Signatur.

 

Morgen einen Gutachter aussuchen und ein Gutachten zum Fahrzeugschaden erstellen lassen, das ist wichtig, damit mal der Beweis zum Fahrzeugschaden gesichert ist.

Wenn das Gutachten vorliegt, kann man weiter sehen, ob Reparatur- oder Totalschaden.

 

Was den Hund anbelangt: Auch wenn Haustiere (zumindest nach meinem Verständnis) Familienmitglieder sind, so werden sie vom Gesetz doch als Sache angesehen.

Somit beschränkt sich der Anspruch auf die Beerdigungskosten für den Hund.

Sollte es allerdings ein teurer Rasse- oder Zuchthund gewesen sein, so wäre hier auch ein materieller Schaden gegeben.

Bei einem sog. "Tier ohne Marktwert", also einer Promenadenmischung z.B. gibt es insoweit keine Ansprüche.

Klingt jetzt hart mit dem Hund - jedes Gericht wird es aber ebenso sachlich beurteilen (müssen).

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Dem geschilderten Unfallhergang nach zufolge, muss die Versicherung des Verursachers den Schaden zu 100% regulieren.

Es spielt auch keine Rolle, dass das Fahrzeug von einer anderen Person gefahren wurde - zumindest nicht in Bezug auf die Ansprüche.

Welche Ansprüche das genau sind, findet sich in den FAQ - verlinkt in meiner Signatur.

 

Morgen einen Gutachter aussuchen und ein Gutachten zum Fahrzeugschaden erstellen lassen, das ist wichtig, damit mal der Beweis zum Fahrzeugschaden gesichert ist.

Wenn das Gutachten vorliegt, kann man weiter sehen, ob Reparatur- oder Totalschaden.

 

Was den Hund anbelangt: Auch wenn Haustiere (zumindest nach meinem Verständnis) Familienmitglieder sind, so werden sie vom Gesetz doch als Sache angesehen.

Somit beschränkt sich der Anspruch auf die Beerdigungskosten für den Hund.

Sollte es allerdings ein teurer Rasse- oder Zuchthund gewesen sein, so wäre hier auch ein materieller Schaden gegeben.

Bei einem sog. "Tier ohne Marktwert", also einer Promenadenmischung z.B. gibt es insoweit keine Ansprüche.

Klingt jetzt hart mit dem Hund - jedes Gericht wird es aber ebenso sachlich beurteilen (müssen).

Erstmal ist es völlig egal, wer mit dem Auto (des Unfallgegners) gefahren ist...

...die Haftpflicht des Gegeners kommt für den Schaden auf. Wenn der Unfallgegner den Fahrerkreis eingeschränkt hat und der Fahrer nicht berechtift war ist das das Problem des Halters bzw. genauer des Versicherungsnehmers. Das machen die aber unter sich aus.

Wie Du den Unfall beschreibst, scheint die Schuldfrage keine Frage mehr zu sein und der Zustand des Autos lässt wohl keinen anderen Schluss zu als, dass es sich um einen Totalschaden handelt.

Und das Auto ist nicht fahrbereit. Damit steht euch für die Wiederbeschaffungsdauer Nutzungsausfall bzw. ein Mietwagen zu. Aufgrund des Alters des Vaneo werden aber Abschläge vorgenommen (d.h. die Ausfall bzw. Mietwagenklasse wird niedriger angesetzt). Genaueres weiß der Gutachter. Der legt auch den Wiederbeschaffungswert fest und ermittelt den Restwert und macht eine Aussage zur Wiederbeschaffungsdauer.

Also: Gutachter beauftragen und weitersehen. Darüber hinaus steht deinem Vater ggf. Schmerzensgeld zu und der Hund (de jure eine Sache) wird ggf. auch ersetzt.

Wenn der Unfallgegner den Schaden noch nicht gemeldet hat, dann bekommst Du über den Zentralruf der Versicherer die Versicherungsgesellschaft heraus.

Obwohl ich bei "normalen" Unfällen immer der Meinung bin, dass es ohne Anwalt geht; an eurer Stelle würde ich hier (Hund, Schmerzensgeld) aber einen einschalten. Wenn der Gegner zu 100% Schuld ist, dann zahlt den auch die gegnerische Versicherung.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Somit beschränkt sich der Anspruch auf die Beerdigungskosten für den Hund.

Wobei sich mir da die Frage stellt, ob im Rahmen der Schadensminderungspflicht nicht nur die Kosten für den Abdecker bezahlt werden, statt eine Einäscherung und Beisetzung.

am 20. Februar 2014 um 23:08

Schadensminderungspflicht? :confused:

Der Einwand wegen des Hundes ist nicht unberechtigt.

Natürlich sind da auch Grenzen gesetzt bei der Beerdigung des Tieres.

Ein "Feudalbegräbnis" mit 30-köpfigem Orchester, Chor und 200 geladenen Gästen zur Beerdigung des Hundes wird die gegnerische Versicherung sicherlich (zu Recht) nicht bezahlen.

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Schadenminderungspflicht? :confused:

Nicht Schaden... sondern Schadens...

Wenn schon zitieren, dann bitte richtig.

Es ist eigentlich kein Thema der Schadenminderungspflicht.

Wenn jemandem ein Tier so ans Herz gewachsen ist, dass er meint, eine Art Staatsbegräbnis mit goldener Urne und Grabstein aus Granit sei angemessen, so ist das sicherlich auch ok.

Nur ist das dann wiederum Privatsache des Hundehalters und dann tatsächlich vom Schädiger bzw. dessen Versicherung nicht zu tragen.

am 20. Februar 2014 um 23:32

Klar werden die keinen Trauerzug für den Hund bezahlen.

Aber ein Schaden, der nach § 254 Abs. 2 BGB gemindert werden muss, ist das nicht.

Der Hund ist tot. Fertig. Da kannste keinen Schaden mehr mindern.

Die können mit dem Hund jetzt machen was sie wollen.

Die Frage ist nur, wieviel davon die gegnerische Versicherung zahlt.

Mit einer Schadensminderungspflicht hat das aber nichts zu tun.

Hier sind wir jetzt bei BGB § 823 Schadensersatzpflicht angelangt.

Zitat:

Original geschrieben von DC91

...

Meinem Vater geht es den Umständen entsprechend gut.

...

Hallo,

besonders wenn dein Vater Verletzungen davongetragen hat, sollte ein Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzugezogen und mit der Interessenvertretung beauftragt werden.

Erklärungen gegenüber der gegnerischen Versicherung nur über den Anwalt abgeben.

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 21. Februar 2014 um 12:59

Montag haben wir einen Termin beim Anwalt.

Unser Hund wurde heute abgeholt und wird eingeäschert...

Der Wagen sieht schlimm aus ... Aber macht euch selbst ein Bild

Zitat:

Original geschrieben von DC91

...

Unser Hund wurde heute abgeholt und wird eingeäschert...

...

Hallo,

für die Zukunft vielleicht mal über Sicherungsmaßnahmen nachdenken.

Ein Tier ist nicht nur gefährdet, es gefährdet u. U. auch.

http://www.adac.de/.../default.aspx?...

Liebe Grüße

Herbert

Hallo,

der Weg zum Anwalt lässt sich hier natürlich nicht vermeiden. Warum auch? Den darf die gegnerische Versicherung auch bezahlen. Muss übrigens nicht unbedingt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sein, Unfallregulierung gehört zum täglichen Brot eines jeden Anwalts.

Kleiner Tipp noch am Rande: Beauftragt selbst einen freien, vereidigten Gutachter. Jede Versicherung versucht heute, eigene Sachverständige zu schicken, die natürlich unabhängig sind und nur für den Geschädigten da (und die Welt ist eine Scheibe). Und dann muss verhindert werden, dass nach dem Gutachten die Versicherung oder deren Sachverständiger Gelegenheit zur "Nachbesichtigung" erhält. Käme nämlich auf das gleiche raus.

Und was den Zustand des Fahrzeuges angeht, was ist daran schlimm? Da kenne ich aus eigener Unfallregulierung Schlimmeres. Auch halte ich persönlich den Zustand des Fahrzeuges nach einem Unfall für sch...egal. Wichtig ist, dass die Insassen möglichst heil überlebt haben. Der Rest ist ersetzbar.

Also, freut Euch, dass es Deinem Vater gut geht und bei ihm hoffentlich keine Dauerschäden zu beklagen sind.

Gruß

Peter

am 21. Februar 2014 um 20:13

Zitat:

Original geschrieben von PeterBH

Den darf die gegnerische Versicherung auch bezahlen.

Vorerst.

Damit ist die Rechnung aber noch nicht zu Ende gedacht ;)

Ich glaube da habe ich schon andere Unfaller gesehen..

Ich denke das auch ein Hund gesichert werden muß.Sei es mit passenden Geschirr oder in einer Hundebox die im Fahrzeug befestigt sein muß.

Wenn er herausgeschleudert wurde war das wohl hier nicht der Fall ?

Ich kann mir vorstellen das die Versicherung da eventuell noch Probleme macht.Ist auch schlecht zu sagen ob er es mit Sicherung überlebt hätte

Das ein Hund von der Versicherung als Sache betrachtet wird finde ich schon hart.Man hängt ja an den Tieren,auch wenn es noch so klein ist tut es weh :(

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