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Totalschaden nach Unfall

Themenstarteram 20. Februar 2014 um 22:10

Guten Abend zusammen,

Mein Vater hatte heute einen Unfall mit unserem mercedes vaneo.

Zum Unfall Vorgang:

Vater befuhr mit ca. 70kmh eine Landstraße, plötzlich raste ein PKW (Dacia Logan) aus einer Seiten Straße und nahm den Wagen meines Vaters mit. Dabei wurde die komplette Beifahrerseite hinten zerstört, der reifen inkl Bremse wurde ca. 200m weggeschleudert. Meinem Vater geht es den Umständen entsprechend gut.

Das tragische - unser Hund war im Kofferraum. Er wurde aus der Heckscheibe geschleudert und ist direkt am Unfallort gestorben.

Was passiert jetzt?

Der Täter fuhr mit dem Fahrzeug einer anderen Person und wir Wissen nicht wie es weiter geht. Es gibt natürlich mehrere Zeugen.

Nur - wer bezahlt jetzt was, wie lange Dauert es?

Wie können wir mobil bleiben?

Und was trägt die Versicherung des Unfallgegners?

Was können wir von der Versicherung erwarten? Und da wir unseren Hund :'( verloren haben müssen wir diesen Morgen einäschern.... Wird das auch bezahlt oder sitzen wir jetzt auf den kosten?

Daten zum Kfz:

Mercedes vaneo Family

10/2002

92.000km runter (gepflegt)

Neuer TÜV

Hohe Ausstattung (6 sitzer, Sitzhaltung, navi usw.)

 

Danke für eure Hilfe schonmal

Beste Antwort im Thema

Dem geschilderten Unfallhergang nach zufolge, muss die Versicherung des Verursachers den Schaden zu 100% regulieren.

Es spielt auch keine Rolle, dass das Fahrzeug von einer anderen Person gefahren wurde - zumindest nicht in Bezug auf die Ansprüche.

Welche Ansprüche das genau sind, findet sich in den FAQ - verlinkt in meiner Signatur.

 

Morgen einen Gutachter aussuchen und ein Gutachten zum Fahrzeugschaden erstellen lassen, das ist wichtig, damit mal der Beweis zum Fahrzeugschaden gesichert ist.

Wenn das Gutachten vorliegt, kann man weiter sehen, ob Reparatur- oder Totalschaden.

 

Was den Hund anbelangt: Auch wenn Haustiere (zumindest nach meinem Verständnis) Familienmitglieder sind, so werden sie vom Gesetz doch als Sache angesehen.

Somit beschränkt sich der Anspruch auf die Beerdigungskosten für den Hund.

Sollte es allerdings ein teurer Rasse- oder Zuchthund gewesen sein, so wäre hier auch ein materieller Schaden gegeben.

Bei einem sog. "Tier ohne Marktwert", also einer Promenadenmischung z.B. gibt es insoweit keine Ansprüche.

Klingt jetzt hart mit dem Hund - jedes Gericht wird es aber ebenso sachlich beurteilen (müssen).

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Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

Das ein Hund von der Versicherung als Sache betrachtet wird finde ich schon hart.Man hängt ja an den Tieren,auch wenn es noch so klein ist tut es weh :(

Hmm,

wenn das so ist, sollte dem Hund auch ein sicheres Plätzchen (wie eben bei einem Lebewesen üblich) zugewiesen werden.

Verstaue ich meinen Hund wie einen Koffer oder die Samstagseinkäufe, brauch ich mich nicht wundern, dass er von der Versicherung gleichgestellt wird.

Dass Tiere zivilrechtlich wie Sachen behandelt werden, ist keine Wertung der Versicherung, sondern steht so im Gesetzt: 90a BGB .

 

Daneben sollte dieser traurige Fall wirklich jedem Hundehalter die Augen öffnen.

 

Tiere gehöre nur gesichert ins Auto!

 

Bei den Beschädigungen hier würde der Hund garantiert noch leben, wenn er in einer gesicherten Box mitgefahren wäre.

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