Totalschaden nach Unfall - Fragen Vollkasko
Hallo,
der Kurzurlaub im Ausland hat für meinen BMW kein gutes Ende genommen. Auf einer Landstraße wollte ich einen langsam fahrenden Wohnwagen überholen. Als ich auf Höhe des Wohnwagens lag sah ich plötzlich Gegenverkehr. Das entgegenkommende Auto hatte rechts kein funktionierendes Licht und das linke leuchtete nur schwach. Ich sah den Wagen zu spät, konnte seine Entfernung nicht einschätzen, geriet in Panik, gab Gas und zog das Lenkrad stark nach rechts. Das Auto kam rechts dann ins Schleudern. Gerade als sich das Auto stabilisierte und ich dachte jetzt hast du Glück gehabt, fuhr ich mit den rechten Rädern in eine Art Bordstein-Senke für Wasser oder etwas ähnliches. Daraufhin geriet der Wagen vollends außer Kontrolle und ich stürzte 6 m einen Abhang hinab. Der Wagen überschlug sich. Es ist jetzt ein Totalschaden. Allen Insassen geht es soweit gut. Toi Toi Toi!
Der Wagen mit dem kaputten Licht ist über alle Berge. Jetzt greift die Vollkasko. Alkoholtest war 0,0. Polizei hat alles aufgenommen. Ich bin ziemlich durch den Wind . Es ging alles so wahnsinnig schnell.
Ich hätte an dem BMW eigentlich demnächst eine Reparatur gehabt, weil mir ein LKW in das parkende Auto gefahren ist. Der Schaden lag bei 5.000 €. Das ist jetzt natürlich nicht mehr relevant, da das Auto endgültig schrottreif ist.
Meine Frage ist. Wie wird dieser Schaden jetzt abgerechnet? Wie wirkt sich das auf den Wiederbeschaffungswert aus?
Sollte ich mir auf eigene Kosten einen Anwalt nehmen? Bisher habe ich ja noch keine Probleme mit meiner Versicherung. Der Rücktransport nach Deutschland von uns und dem Auto durch die Versicherung verlief reibungslos.
Beste Antwort im Thema
Auf Landstraßen im Zweifel - z.B. bei unzureichenden Lichtverhältnissen - nicht überholen. Hätte auch ein Radfahrer mit trüber Funzel entgegen kommen können.
Und gegen die Fehlreaktion deinerseits hilft für künftige Fälle Übung = Teilnahme an entsprechenden Fahrsicherheitstraining. Oft führt das Lenkradverreissen geradewegs in den Gegenverkehr bzw. zum innigen Kontakt mit dem nächsten Baum. Manchmal auch mit der Breitseite.
67 Antworten
Das Schöne am Wiederbeschaffungswert sei noch kurz erklärt: Das ist der Betrag, den du für ein vergleichbares Auto im Fachhandel bezahlen müsstest.
Willst du dein Auto selbst verkaufen, bekommst du naturgemäß weniger. Denn der Handel will beim Weiterverkauf einen Gewinn erzielen und der Privatmann will bei dir weniger zahlen, als im Fachhandel.
Dann melde ihn doch am Freitag oder Samstag ab. Schau mal auf den "Fahrzeugschein" - die neueren können sogar per Internet abgemeldet werden. Da ist auf der Rückseite so ein Rubbelfeld. Frag mich aber nicht, wie das genau geht.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 31. August 2017 um 22:44:34 Uhr:
Dann melde ihn doch am Freitag oder Samstag ab. Schau mal auf den "Fahrzeugschein" - die neueren können sogar per Internet abgemeldet werden. Da ist auf der Rückseite so ein Rubbelfeld. Frag mich aber nicht, wie das genau geht.
Gut gut. Dann melde ich ihn morgen ab.
Danke für deine kompetente Hilfe! Jetzt bin ich schon wieder schlauer. 🙂
Gerne geschehen.
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Zitat:
@PeterBH schrieb am 31. August 2017 um 22:44:34 Uhr:
Schau mal auf den "Fahrzeugschein" - die neueren können sogar per Internet abgemeldet werden. Da ist auf der Rückseite so ein Rubbelfeld. Frag mich aber nicht, wie das genau geht.
Kurzfassung: In der Praxis meistens überhaupt nicht.
Die Theorie erklärt das KBA hier.
(dort ist auch unten der Button mit dem man auf die Abmeldeseite kommt, falls man tatsächlich alle Bedingungen erfüllt...)
Echt Bürger nah gemacht. Die Gemeindeverwaltung ist direkt neben meinem Büro. Schneller und einfacher.
Könntest du uns vllt. noch Bilder zeigen, wie die Karosse nach dem Unfall aussieht.
Find's immer wieder interessant, wie die Autos die Insassen schützen.
Zitat:
@Sabre_Wulf schrieb am 3. September 2017 um 14:41:14 Uhr:
@thomas_1986Könntest du uns vllt. noch Bilder zeigen, wie die Karosse nach dem Unfall aussieht.
Find's immer wieder interessant, wie die Autos die Insassen schützen.
Die rechte Seite ist über die gesamte Fläche deformiert. Das Dach ist mittig eingedrückt, Frontscheibe zerstört, Seitenscheiben, Heckscheibe und das Schiebedach haben sich in Einzelteile aufgelöst. Beide C-Säulen sind eingedrückt, die A- und B-Säulen sehen noch ganz ok aus.
Die Motorhaube hat Dellen und Krater. Insgesamt ist aber noch der komplette Motorraum intakt. Das bedeutet, der Motor hat wahrscheinlich überlebt. Allerdings ließ sich der Motor nicht mehr starten, weil bei BMW nach Auslösen der Airbags die Kraftstoffpumpe abgeschaltet wird.
Zum Glück war kein Baum im Weg! Wir sind einfach den Abhang herunter geflogen, sind mit der rechten Seite auf der Erde aufgeschlagen, haben uns über das Dach abgerollt und sind in den Büschen gelandet.
Die Kraft wurde also gleichmäßig auf die gesamte Seite/Dach verteilt.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 5. September 2017 um 18:39:08 Uhr:
Hat denn der Schrottverkauf problemlos geklappt?
Ich warte noch auf die Überweisung. Brief und Schein habe ich deshalb noch.
Aber die Abholung war pünktlich und problemlos.
Tja. Soviel zur Auktion des "tollen" Dekra Gutachters. Der Schrottkäufer hat immer noch nicht bezahlt. Jetzt muss ich anmahnen und einen Rechtsanwalt einschalten.
Echt lustig. Genau das hat mir gefehlt. Kein Auto, kein Geld und zusätzlichen Stress.
@thomas_1986 schrieb am 12. September 2017 um 20:31:24 Uhr:
Tja. Soviel zur Auktion des "tollen" Dekra Gutachters. Der Schrottkäufer hat immer noch nicht bezahlt. Jetzt muss ich anmahnen und einen Rechtsanwalt einschalten.
Echt lustig. Genau das hat mir gefehlt. Kein Auto, kein Geld und zusätzlichen Stress.
und warum gibst du dein Auto ohne Bezahlung heraus ?
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 12. September 2017 um 20:34:59 Uhr:
und warum gibst du dein Auto ohne Bezahlung heraus ?
Weil die Bank im Besitz des Briefes ist und mir das so gesagt hat. Der Käufer wollte ohne Brief nicht zahlen. Nachvollziehbar.
Auf Anfrage bei der HUK bestätigte man mir das Vorgehen.
Die BMW Bank hat noch offene Forderungen von 2.000 €. Trotzdem hat sie schonmal gegenüber der HUK und gegenüber dem Schrottkäufer sämtliche Ansprüche geltend gemacht. Und wir sprechen hier von fast 40.000 €, also 38k die mir gehören!
Zumindest wirst Du bei dieser Konstellation nicht auf den Anwaltskosten hängen bleiben. Aber ärgerlich ist das schon sehr.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 12. September 2017 um 21:56:06 Uhr:
Zumindest wirst Du bei dieser Konstellation nicht auf den Anwaltskosten hängen bleiben. Aber ärgerlich ist das schon sehr.
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung.
Aber langsam mache ich mir echte Sorgen, dass ich hier über die Konstellation Bank, Versicherung, Dekra und Restwertaufkäufer in eine böse Falle getappt bin. 🙁
Immerhin habe ich bei Fahrzeugabholung die Übergabe quittieren lassen und Kennzeichen des Abholers als auch Ausweise der Fahrer fotografiert.
Wenn der Käufer insolvent ist, könnte wahrscheinlich auch meine Haftpflichtversicherung mit Forderungsausfall-Schutz greifen.
Ärgerlich! 😠