Totalschaden nach Unfall - Fragen Vollkasko

Hallo,

der Kurzurlaub im Ausland hat für meinen BMW kein gutes Ende genommen. Auf einer Landstraße wollte ich einen langsam fahrenden Wohnwagen überholen. Als ich auf Höhe des Wohnwagens lag sah ich plötzlich Gegenverkehr. Das entgegenkommende Auto hatte rechts kein funktionierendes Licht und das linke leuchtete nur schwach. Ich sah den Wagen zu spät, konnte seine Entfernung nicht einschätzen, geriet in Panik, gab Gas und zog das Lenkrad stark nach rechts. Das Auto kam rechts dann ins Schleudern. Gerade als sich das Auto stabilisierte und ich dachte jetzt hast du Glück gehabt, fuhr ich mit den rechten Rädern in eine Art Bordstein-Senke für Wasser oder etwas ähnliches. Daraufhin geriet der Wagen vollends außer Kontrolle und ich stürzte 6 m einen Abhang hinab. Der Wagen überschlug sich. Es ist jetzt ein Totalschaden. Allen Insassen geht es soweit gut. Toi Toi Toi!

Der Wagen mit dem kaputten Licht ist über alle Berge. Jetzt greift die Vollkasko. Alkoholtest war 0,0. Polizei hat alles aufgenommen. Ich bin ziemlich durch den Wind . Es ging alles so wahnsinnig schnell.

Ich hätte an dem BMW eigentlich demnächst eine Reparatur gehabt, weil mir ein LKW in das parkende Auto gefahren ist. Der Schaden lag bei 5.000 €. Das ist jetzt natürlich nicht mehr relevant, da das Auto endgültig schrottreif ist.

Meine Frage ist. Wie wird dieser Schaden jetzt abgerechnet? Wie wirkt sich das auf den Wiederbeschaffungswert aus?

Sollte ich mir auf eigene Kosten einen Anwalt nehmen? Bisher habe ich ja noch keine Probleme mit meiner Versicherung. Der Rücktransport nach Deutschland von uns und dem Auto durch die Versicherung verlief reibungslos.

Beste Antwort im Thema

Auf Landstraßen im Zweifel - z.B. bei unzureichenden Lichtverhältnissen - nicht überholen. Hätte auch ein Radfahrer mit trüber Funzel entgegen kommen können.

Und gegen die Fehlreaktion deinerseits hilft für künftige Fälle Übung = Teilnahme an entsprechenden Fahrsicherheitstraining. Oft führt das Lenkradverreissen geradewegs in den Gegenverkehr bzw. zum innigen Kontakt mit dem nächsten Baum. Manchmal auch mit der Breitseite.

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Zitat:

@PeterBH schrieb am 30. August 2017 um 11:43:01 Uhr:



Allerdings sollte man sich vorher mit dem Gedanken vertraut machen, dass das eigene Auto besonders wertvoll ist. Vielleicht für sich selbst, aber nicht allgemein betrachtet.

Mein Auto habe ich gepflegt und gehegt. Es war mein erster Neuwagen. Ich war sehr zufrieden mit dem F30 335i. Das Auto völlig kaputt zu sehen war ziemlich unschön. 🙁

Aber so ist das nunmal. Jetzt lässt es sich nicht mehr ändern.

Zitat:

@thomas_1986 schrieb am 30. August 2017 um 10:33:39 Uhr:


Ich kann ja schlecht einschätzen was ein richtiger Betrag ist und was nicht.

Wieso kannst du das schlecht einschätzen?

Gibt es keine keine gebrauchten F30 335i gleichen Baujahres mit vergleichbarer Laufleistung und Ausstattung?

Das ist dann der Wiederbeschaffungswert. Davon ziehst du den bereits bezahlten Vorschaden ab. Wenn das zu den Zahlen im Gutachten passt, wurdest du zumindest nicht über den Tisch gezogen. Und wenn du Glück hast, ist es mehr.

Bei meiner letzten Kiste legte der Dekra-Gutachter den WBW etwa 3.500 Euro höher fest, als der Preis, den ich beim anstehenden Privatverkauf erwartet hätte.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 30. August 2017 um 13:31:02 Uhr:



Zitat:

@rrwraith schrieb am 30. August 2017 um 10:53:51 Uhr:


Nein.

😁

Dann lass doch mal lesen (oder der allwissende Anwalt mit der umfassenden, kompetenten Antwort): wie ermittelt der Dekra-GA im Gegensatz zu dir den WBW und wieviel weniger kommt dabei rum.

Nichtssagende Antworten und Smiley kann jeder.....

Zitat:

@lemonshark schrieb am 30. August 2017 um 14:31:06 Uhr:



Zitat:

@thomas_1986 schrieb am 30. August 2017 um 10:33:39 Uhr:


Ich kann ja schlecht einschätzen was ein richtiger Betrag ist und was nicht.

Wieso kannst du das schlecht einschätzen?
Gibt es keine keine gebrauchten F30 335i gleichen Baujahres mit vergleichbarer Laufleistung und Ausstattung?
Das ist dann der Wiederbeschaffungswert. Davon ziehst du den bereits bezahlten Vorschaden ab. Wenn das zu den Zahlen im Gutachten passt, wurdest du zumindest nicht über den Tisch gezogen. Und wenn du Glück hast, ist es mehr.

Bei meiner letzten Kiste legte der Dekra-Gutachter den WBW etwa 3.500 Euro höher fest, als der Preis, den ich beim anstehenden Privatverkauf erwartet hätte.

Ok. Danke für die Auskunft! Dann lasse ich mich mal überraschen.

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Meine lieben Sachverständigen, bitte nicht so tun, als gäbe es einen objektiven, absolut richtigen Wiederbeschaffungswert. Drei Sachverständige (oder drei Juristen), vier Ergebnisse.

Die "liebevollen" Gefühle, die man für sein Auto hegt, sind leider nicht werterhöhend. Aber als kleiner Trost, den Nachfolger des gestohlenen A 8 habe ich genauso "geliebt", wie seinen Vorgänger.

Der Gutachter hat den Restwert ermittelt, indem er das Auto auf einer Auktion an den meistbietenden verkauft hat.

Wie läuft das nun ab? Die Auktion ist anscheinend verbindlich. Aber was, wenn der Käufer (wochenlang) nicht auftaucht?

Nein, der Gutachter hat das Auto nicht verkauft. Kann er gar nicht, weil es nicht ihm gehört. Er hat es auf einer Restwertbörse (extra für Unfallwagen) eingestellt und mehrere Angebote darauf bekommen. Das höchste ist dann der maßgebliche Restwert. Eigentlich nur Händler im näheren Umkreis.
Für den Händler ist das Angebot bindend. Steht im Gutachten auch so drin, bis wann das bindend ist. Du kannst (nicht musst) dann beim Händler anrufen/ihn anschreiben, dass du sein Angebot annimmst - damit ist der Kaufvertrag geschlossen. Das Nähere, wann er es abholt und ob cash, Scheck oder Überweisung, könnt ihr dann abklären.

Taucht er trotzdem nicht auf, informierst du den Gutachter und deine Kasko, dass der Wiederbeschaffungswert falsch sei.

Kannst natürlich das Unfallfahrzeug auch selbst verwerten (verkaufen). Die Versicherung rechnet dir aber auf jeden Fall den ermittelten Restwert an, egal, ob du weniger bekommen hast. Bekommst du mehr und teilst das (ordnungsgemäß) der Versicherung mit, freut die sich und zahlt dir weniger.

Ok. Das heißt, der Käufer hat zwar ein verbindliches Gebot abgegeben, kann aber auch einfach "Nein Danke" sagen und sich nicht mehr melden.

Der Wagen steht momentan in einer Werkstatt und mir entstehen laufende Kosten für den Stellplatz. Ergo will ich das Auto so schnell wie möglich weg bekommen.

Im Gutachten steht drinnen, dass das Angebot bis Mitte September bindend ist.

Der Händler wohnt 400 km entfernt.

Nein, der Käufer hat ein verbindliches Angebot abgegeben und d u kannst sagen "nein, danke" oder "ja, gerne".

Schick ihm ein Fax oder eine Mail und teile ihm mit, dass du sein Angebot annimmst, den Rest kannst du dann tel. oder idealer auch per Mail abklären. 400 km sind für diese Aufkäufer kein Problem, die haben fast immer schon ein Auto und einen Anhänger für den Unfallwagen.

Nur wenn du ihm nach Mitte September erst schreibst, kann er sagen "nein, danke", die Annahmefrist wäre dann nämlich abgelaufen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 31. August 2017 um 21:51:41 Uhr:


Nein, der Käufer hat ein verbindliches Angebot abgegeben und d u kannst sagen "nein, danke" oder "ja, gerne".

Schick ihm ein Fax oder eine Mail und teile ihm mit, dass du sein Angebot annimmst, den Rest kannst du dann tel. oder idealer auch per Mail abklären. 400 km sind für diese Aufkäufer kein Problem, die haben fast immer schon ein Auto und einen Anhänger für den Unfallwagen.

Nur wenn du ihm nach Mitte September erst schreibst, kann er sagen "nein, danke", die Annahmefrist wäre dann nämlich abgelaufen.

Ich habe mit ihm bereits heute telefoniert. Er sagte, am Montag komme ein Fahrer den Unfallwagen abholen.

Meine Frage zielte eigentlich nur darauf ab, was passiert, wenn der Typ nicht aufkreuzt.

Achja. Würdet ihr mir raten den Wagen bereits abzumelden oder sollte ich das den Aufkäufer erledigen lassen?

Solange die Kennzeichen dran sind, ist der Wagen ja noch gegen Diebstahl versichert.

Zweiter Absatz im vorletzten Beitrag von mir.

Ist in meiner nun 35-jährigen Berufstätigkeit nicht einmal passiert. Das sind Profis, die machen das täglich. Pass aber auf, dass das Auto auch noch der Beschreibung entspricht. Nicht nach dem Motto "das fest eingebaute Navi ausbauen" oder die Alufelgen gegen wie Winterreifen auf Stahl tauschen.

Melde in am Montag ab, kannst dir dann die Schilder reservieren lassen, falls du beim nächsten Auto die gleichen Kennzeichen haben möchtest.
Fahrbereit ist er eh nicht mehr - ansonsten solltest du es dem Aufkäufer mitteilen, damit der Fahrer ggfls. rote Kennzeichen mitbringt.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 31. August 2017 um 22:34:18 Uhr:


Zweiter Absatz im vorletzten Beitrag von mir.

Ist in meiner nun 35-jährigen Berufstätigkeit nicht einmal passiert. Das sind Profis, die machen das täglich. Pass aber auf, dass das Auto auch noch der Beschreibung entspricht. Nicht nach dem Motto "das fest eingebaute Navi ausbauen" oder die Alufelgen gegen wie Winterreifen auf Stahl tauschen.

Ja, klar. Der Käufer geht ja eben davon aus, dass das Navi ok ist. Wars ja auch. Zumindest hat es nach dem Unfall noch funktioniert.

Der 6-Zylinder Motor ist wahrscheinlich auch noch heil. Die Alufelgen lustigerweise auch noch alle. Haben nicht mal nen Kratzer.

Die Karosserie ist hin. Dach platt gedrückt. 😁

Zitat:

@PeterBH schrieb am 31. August 2017 um 22:36:30 Uhr:


Melde in am Montag ab, kannst dir dann die Schilder reservieren lassen, falls du beim nächsten Auto die gleichen Kennzeichen haben möchtest.
Fahrbereit ist er eh nicht mehr - ansonsten solltest du es dem Aufkäufer mitteilen, damit der Fahrer ggfls. rote Kennzeichen mitbringt.

Wen ich ihn am Montag abmelde, brauche ich doch den Fahrzeugschein und die Kfz-Kennzeichen? Den Schein soll ich aber dem Aufkäufer mitgeben.

Der will aber schon um 8 Uhr kommen. Also kann ich ihn nicht am Montag vorher abmelden.

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