Totalschaden nach Unfall - Fragen Vollkasko
Hallo,
der Kurzurlaub im Ausland hat für meinen BMW kein gutes Ende genommen. Auf einer Landstraße wollte ich einen langsam fahrenden Wohnwagen überholen. Als ich auf Höhe des Wohnwagens lag sah ich plötzlich Gegenverkehr. Das entgegenkommende Auto hatte rechts kein funktionierendes Licht und das linke leuchtete nur schwach. Ich sah den Wagen zu spät, konnte seine Entfernung nicht einschätzen, geriet in Panik, gab Gas und zog das Lenkrad stark nach rechts. Das Auto kam rechts dann ins Schleudern. Gerade als sich das Auto stabilisierte und ich dachte jetzt hast du Glück gehabt, fuhr ich mit den rechten Rädern in eine Art Bordstein-Senke für Wasser oder etwas ähnliches. Daraufhin geriet der Wagen vollends außer Kontrolle und ich stürzte 6 m einen Abhang hinab. Der Wagen überschlug sich. Es ist jetzt ein Totalschaden. Allen Insassen geht es soweit gut. Toi Toi Toi!
Der Wagen mit dem kaputten Licht ist über alle Berge. Jetzt greift die Vollkasko. Alkoholtest war 0,0. Polizei hat alles aufgenommen. Ich bin ziemlich durch den Wind . Es ging alles so wahnsinnig schnell.
Ich hätte an dem BMW eigentlich demnächst eine Reparatur gehabt, weil mir ein LKW in das parkende Auto gefahren ist. Der Schaden lag bei 5.000 €. Das ist jetzt natürlich nicht mehr relevant, da das Auto endgültig schrottreif ist.
Meine Frage ist. Wie wird dieser Schaden jetzt abgerechnet? Wie wirkt sich das auf den Wiederbeschaffungswert aus?
Sollte ich mir auf eigene Kosten einen Anwalt nehmen? Bisher habe ich ja noch keine Probleme mit meiner Versicherung. Der Rücktransport nach Deutschland von uns und dem Auto durch die Versicherung verlief reibungslos.
Beste Antwort im Thema
Auf Landstraßen im Zweifel - z.B. bei unzureichenden Lichtverhältnissen - nicht überholen. Hätte auch ein Radfahrer mit trüber Funzel entgegen kommen können.
Und gegen die Fehlreaktion deinerseits hilft für künftige Fälle Übung = Teilnahme an entsprechenden Fahrsicherheitstraining. Oft führt das Lenkradverreissen geradewegs in den Gegenverkehr bzw. zum innigen Kontakt mit dem nächsten Baum. Manchmal auch mit der Breitseite.
67 Antworten
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 1. Oktober 2017 um 10:43:51 Uhr:
Dann solltest Du das auch mit dem weitaus größeren Betrag so machen.
Das nützt mir hier wenig. Was soll ein Anwalt denn nun bei dem falsch überwiesenen Betrag machen?
Er wird, genau wie bei dem Restwertaufkäufer zuerst ein Mahnschreiben aufsetzen mit einer Fristsetzung. Mehr kann er nicht tun.
Bis die 2-Wochen-Frist abgelaufen ist, habe ich das Geld auch ohne Anwalt.
Nein. Ich kann gar nichts machen, außer erneut telefonieren und Briefe faxen. Das tue ich bereits seit Wochen.
Ich habe mittlerweile schon dutzende Gespräche mit der Bank, der Versicherung oder dem Restwertaufkäufer geführt.
2 Wochen habe ich auf das blöde Freigabeschreiben der BMW Bank gewartet, obwohl das BMW Konto längst überzahlt war. Und nun überweist die planlose HUK das Geld dennoch an die BMW Bank. Ich hatte Ihnen zusammen mit dem Freigabeschreiben extra geschrieben, dass sie es an mich überweisen müssen.
Ich habe mittlerweile keine Lust mehr mich mit Idioten zu beschäftigen...
Drum wäre eine fixe Klage gegen die HUK in Deinem Interesse. 😉 Dein Anspruch ist schließlich erst erfüllt, wenn das Geld bei Dir ankommt.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 1. Oktober 2017 um 10:56:14 Uhr:
Drum wäre eine fixe Klage gegen die HUK in Deinem Interesse. 😉 Dein Anspruch ist schließlich erst erfüllt, wenn das Geld bei Dir ankommt.
Ich möchte jetzt nicht die HUK vergraulen. Der jetzige Fehler der HUK ist nur ein Glied in der langen Kette von Zahlungsverzögerungen.
Wie ich schon sagte, bin ich zwischen Restwertaufkäufer, Bank und Versicherung zermahlen worden.
Ohne die BMW Bank hätte ich das Geld wahrscheinlich bereits nach 1-2 Wochen gehabt.
Dank der BMW Bank, die sich überall eingemischt hat, stehe ich nun immer noch ohne einen einzigen Cent da.
Mir war beispielsweise nicht bewußt, dass die BMW Bank einfach das Geld bei meiner Vollkasko-Versicherung sperren kann. Ich dachte immer, dass Forderungen der Bank gegenüber mir als Kreditnehmer bestehen.
Stattdessen hat die BMW Bank nach Kenntnis des Totalschadens gleich mal meine Kfz-Versicherung kontaktiert und sämtliche Forderungen an mir vorbei dort geltend gemacht. Und das obwohl nur noch 2.000 € bei der BMW Bank offen waren.
Ich frage mich auch, was die tolle BMW Bank gemacht hätte, hätte ich keine Vollkasko gehabt. 🙄
Das nächste Mal bin ich wie bereits gesagt, schlauer. Ich werde nie mehr wieder ein Auto über die BMW Bank finanzieren.
Du hast bei Vertragsabschluss mit der Bank dem Ausstellen eines Sicherungsscheines zugestimmt und Deine Vollkaskoversicherung benannt. Das erst verursacht, dass die Bank bestimmt, was mit Deinem Auto passiert bzw. entsprechende Freigaben erteilen muss. Ich kann Dich aber beruhigen, das hätte Deine Hausbank nicht anders gemacht!
Ähnliche Themen
Zitat:
@Mimro schrieb am 1. Oktober 2017 um 11:52:35 Uhr:
Du hast bei Vertragsabschluss mit der Bank dem Ausstellen eines Sicherungsscheines zugestimmt und Deine Vollkaskoversicherung benannt. Das erst verursacht, dass die Bank bestimmt, was mit Deinem Auto passiert bzw. entsprechende Freigaben erteilen muss. Ich kann Dich aber beruhigen, das hätte Deine Hausbank nicht anders gemacht!
Meine Hausbank hätte weder den Kfz-Brief einbehalten, noch Ansprüche bei meiner Versicherung angemeldet.
Ich bin bei meiner Hausbank der Kreditnehmer. Alle Forderungen richten sich gegen mich.
Und angegeben habe ich beim Vertragsabschluss mit der BMW Bank überhaupt keine Kfz-Versicherung. Die BMW Bank hat erst durch meinen Telefonanruf von der HUK erfahren und das dort ein Vollkaskoschaden reguliert wird. Gleich am darauffolgenden Tag haben sie die HUK kontaktiert und sämtliche Ansprüche angemeldet.
Hinter meinem Rücken und das obwohl die Finanzierung fast schon beglichen war.
So geht man nicht mit Kunden um. Zumal die BMW Bank auch den Fahrzeugbrief nicht rausrückte und ich deshalb den Wagen einfach so an den Schrotthändler abgeben musste.
Als es mit diesem Händler dann Probleme gab, sagte die BMW Bank lässig, das wäre nicht ihr, sondern mein Problem.
Eine tolle Bank! Echt vertrauensvoll.
Keinen Gutachter der Versicherung akzeptieren.
Kann man auch selber in Auftrag geben.
Gutachter die sie Versicherung schicken, rechnen eh zu deren Gunsten. Sonst bekommen sie keine Aufträge mehr von der Versicherung. Oder Autohaus fragen. Die hatten bei mir einen unabhängigen an der hand
Toller Kommentar: Bei VK gilt Vertragsrecht und da kann üblicherweise die Versicherung den Gutachter bestimmen, einen selbst beauftragten zahlt man dann selbst.
Zitat:
@hydrou schrieb am 1. Oktober 2017 um 20:46:16 Uhr:
Toller Kommentar: Bei VK gilt Vertragsrecht und da kann üblicherweise die Versicherung den Gutachter bestimmen, einen selbst beauftragten zahlt man dann selbst.
Auch wenn es nichts nützen wird, weil diese falsche Aussage in den Köpfen festzementiert ist wie Beton und auch hier im Forum seit Jahren gebetsmühlenartig wiederholt wird, versuche ich zum x-ten Mal eine Richtigstellung.
Tatsache ist, dass beide Vertragspartner selbstverständlich das Recht haben, die Schadenshöhe im Versicherungsfall festzustellen. Kommt es dabei zu Differenzen, muss man einen Konsens finden.
"Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben."
So, oder ähnlich ist es üblicherweise in allen gängigen Kaskobedingungen formuliert. Was aber bedeutet dies?
"wenn wir dessen Beauftragung veranlasst haben" heißt, die Versicherung sagt, sie benötigt zur Schadenshöhenfeststellung ein Gutachten, ein KVA reicht ihr nicht. "oder ihr zugestimmt haben" heißt, der VN benötigt ein Gutachten und die Versicherung sieht dies ebenso. Sieht sie es nicht so, reicht ein KVA.
Nirgends steht geschrieben, wer die Person des Gutachters bestimmt. Hier muss man sich einig werden.
Und wenn die Versicherung die Beauftragung eines neutralen Gutachters kategorisch ablehnt und auf ihren eigenen besteht, dann weiß man definitiv, dass sie Übles im Schilde führt und kann entsprechend reagieren.