Totalschaden mit privatem "Mietwagen"
Hallo in die Runde,
ich habe ein Problem und hoffe, dass ich hier vielleicht einen Lösungsansatz bekomme. Vielleicht kennt sich da jemand aus oder war in einer ähnlichen Situation.
Ausgangssituation:
Vor 4 Jahren habe ich mit meinem damaligen Arbeitgeber einen Vertrag geschlossen. Er hat ein Auto gekauft, es zugelassen und versichert (Haftpflicht). Im Vertrag steht zudem, dass ich den Gesamtbetrag (Auto plus laufende Steuern und Versicherung) mit einem monatlichen Betrag abzahle. Kosten für Wartung und Reparaturen liegen zudem allein bei mir. Der Wagen wurde von mir ausschließlich privat genutzt.
Wie ich schon geschrieben habe, arbeite ich schon länger nicht mehr bei diesem Arbeitgeber. Die Abzahlung habe ich jedoch weiterhin geleistet und das Auto gefahren. Der Wagen ist jedoch auf meinen ehemaligen Arbeitgeber zugelassen und über ihn versichert.
Nun hatte ich vor kurzem einen Unfall. Der Unfallgegner hat alleinige Schuld. Das Auto hat wohl einen Totalschaden. Da gehen die Probleme los:
- wer kümmert sich um die Abwicklung des Versicherungsschadens?
- muss ich nun weiter die monatlichen Zahlungen leisten, obwohl ich kein Auto mehr habe? (Restwert laut Schwacke liegt bei ca. 4.000 Euro; offene Forderungen gesamt von meinem Arbeitgeber noch ca. 6.000 Euro)
- kann ich mir von dem Geld, was die VErsicherung zahlt, einen neuen Gebrauchten kaufen oder bekommt das automatisch der Versicherungsnehmer, also mein alter Arbeitgeber?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen kann.
Viele Grüße!
Beste Antwort im Thema
Oh je.
Hier wird ja oft viel Blödsinn geschrieben.
Aber der Beitrag von romanusku stich schon nochmals hervor 😁
Der Arbeitgeber kann das als außergewöhnliche Belastung in seiner Steuererklärung geltend machen?
Geil! 😁
Der Rest ist auch nur (sorry) Mist!
43 Antworten
ich wollte eigentlich nichts schreiben, weil das wirklich schon eine sehr spezielle Kombination ist, die Du Dir hier ausgesucht hast.
Dennoch nun doch meine Ansicht:
ohne konkrete Kenntnis des Vertrages zwischen dem Arbeitgeber und Dir wird es nicht möglich sein zu ermitteln ob Du Geschädigter bist.
Maßgeblich ist ob ein anteiliges versichertes Interessse Deinerseits besteht. Fraglich ist, ob der Eigentumsvorbehalt dem entgegensteht.
meine Empfehlung:
Hier kann Dir nur ein wirklich guter Anwalt weiterhelfen.
Genau so ist es. Alles andere, ohne exakte Kenntnis des Vertrages, ist forumspezifisches Lesen im Kaffeesatz und bringt nicht weiter.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 29. Oktober 2015 um 16:30:54 Uhr:
meine Empfehlung:
Hier kann Dir nur ein wirklich guter Anwalt weiterhelfen.
Also nicht rrwraith 😁
mir wurden die abwertenden Bewertungen konkludent untersagt :-)
auch wenn sich die Wut in mir staut :-)
mein finger sind schon ganz wund, weil ich immer daraufbeiße, wenn ich posts von einer gewissen person sehe..
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Danke für eure rege Beteiligung! Ich bin dankbar für alle Arten von "Ideen" zur Lösung.
Naja, mein ehem. AG wollte den Vertrag ja schon mal beenden, aber da habe ich mich quergestellt und dann war auch wieder Ruhe. Wie gesagt, ich kann mir kein "neues" Auto leisten und möchte einfach, dass es so weiterläuft wie bisher.
Im Vertrag ist aufgeführt, dass das Fahrzeug mir zur Nutzung überlassen wird und ich die Kosten für Unfälle, Reparaturen und Strafzettel selbst zu tragen haben.
Der Mietwagen läuft auf die ehem. Firma, ich habe den Vertrag dazu unterschrieben. Allerdings sehe ich das ein bisschen anders; schließlich zahle ich ja monatlich für ein Auto, welches ich derzeit nicht nutzen kann. Da steht mir doch ein Mietwagen zu, oder sehe ich das so falsch?
Wie schaut es eigentlich aus wenn der AG jetzt sagt, dass das Auto in einer anderen Werkstatt repariert werden soll? Ich habe ja das Auto zu einer Markenwerkstatt schleppen lassen. Der Auftrag läuft ebenfalls auf die Firma, ich habe die Unterschrift geleistet.
Und wenn das Auto repariert wird, habe ich dann Anspruch auf Wertminderung? Schließlich laufen dann ja die Raten weiter, die Schlusszahlung ist ja auch schon im Vertrag festgehalten - aber das Auto ist dann ja sicher nicht mehr das wert, was es ohne Unfallschaden gewesen wäre.
Da hier niemand den Mietvertrag kennt und bevor die Geschichte einen "teuren" Ausgang für dich nimmt,
empfehle ich dir schnellstens mit dem Vertrag in der Hand eine Rechtsberatung einzuholen.
MfG Cokefreak
Vergleichen wir deinen Mietvertrag mit dem Leihwagen den Du zur Zeit nutzt.
Fährt dir dort jemand rein, bringst Du ihn ja nicht in eine Werkstatt,
sondern setzt dich mit dem Vermieter/Eigentümer in Verbindung.
"Zur Nutzung überlassen" deutet für mich schon arg auf einen Mietvertrag hin. Das bedeutet dass du nie Eigentümer der Sache wirst, von daher steht dir auch keine Entschädigung zu, sondern eben nur dem Eigentümer.
Ob es rrwraith auch schaffen würde einem Avis Kunden nach einem Unfall zu helfen wenn dieser ohne Rücksprache zu Sixt geht und sich dort einen anderen Mietwagen holt?
Ich würde eher sagen, der Vertrag mit Avis wurde beendet und der mit Sixt beginnt.
Für den TE bedeutet dass aber auch dass er keine weiteren Zahlungen an den ex AG mehr leisten muss.
Hier wäre eine Rechtsschutz wohl sehr nützlich.
Grüße
Steini
Meiner rechtlich laienhaften Einschätzung nach:
Das sieht vom Wortlaut eher nach einem Nutzungsüberlassungsvertrag aus.
Du zahlst ausschließlich für die Nutzungs des Fahrzeuges; du zahlst dem geschriebenen Wortlaut nach nichts ab.
Somit hast Du auch kein anteiliges versichertes Interesse an der Sache und keinen Anspruch gegen den Verursacher bzw. dessen Versicherer; allenfalls gegen Deinen Arbeitgeber aus dem in Rede stehenden Vertrag.
So oder so hast Du gleich zweimal ohne Vetretungsmacht namens Deines Arbeitgebers einen Vertrag geschlossen (177 BGB). Die Wirksamkeit der Verträge hängt von der nachträglichen Genehmigung des Arbeitgebers ab.
Du bist dem Vertragspartner zum Schadensersatz verpflichtet, wenn ein Schaden eintritt; also Dein ehemaliger Arbeitgeber die Verträge nciht genehmigt. (179 BGB)
Da hast Du aus meiner Sicht einen ganz schönen Bock geschossen.
Ich bleibe bei meiner Meinung und würde Dir raten anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Wenn er nur für die Nutzung und nichts abzahlen würde, käme er doch nie bis auf 2.000 € runter, oder seh ich das falsch.
"Ich habe ja das Auto zu einer Markenwerkstatt schleppen lassen. Der Auftrag läuft ebenfalls auf die Firma, ich habe die Unterschrift geleistet."
Bist du für deine Exfirma zeichnungsberechtigt ? Wohl kaum. Und mit dem Exchef zerstritten ? Das nimmt ein böses Ende.
Zelirodu
Zitat:
@olmo12 schrieb am 29. Oktober 2015 um 19:37:55 Uhr:
Also nicht rrwraith 😁Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 29. Oktober 2015 um 16:30:54 Uhr:
meine Empfehlung:
Hier kann Dir nur ein wirklich guter Anwalt weiterhelfen.
rrwraith ist aber kein Anwalt... oder😕
kein Anwalt würde solche Ratschläge geben wenn er ein Vertragswerk nicht kennt🙄
Zitat:
@Schreibtischkater schrieb am 29. Oktober 2015 um 20:58:26 Uhr:
Danke für eure rege Beteiligung! Ich bin dankbar für alle Arten von "Ideen" zur Lösung.Ich habe ja das Auto zu einer Markenwerkstatt schleppen lassen. Der Auftrag läuft ebenfalls auf die Firma, ich habe die Unterschrift geleistet.
In der Tat keine gute Idee, da Du nicht für die Firma handeln und unterschreiben kannst. Oder bist du Prokurist dieser Firma? Da Du das nicht bist, gehe zum Anwalt. Ich fürchte, den hast Du nötig.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 29. Okt. 2015 um 23:12:29 Uhr:
Guter Einwand, das widerspricht dann wieder der reinen Miete, aber welche Auswirkungen der Mietkauf auf Gefahren- und Eigentumsübergang kann ich in der Tat auf Anhieb nicht sagen. Denke aber es wird sich jemand finden 😉
Das Durcheinander wird immer größer. Keiner kennt diesen merkwürdigen Vertrag der offenbar selbstgestrickte Elemente unterschiedlicher Verträge enthält, Miete, Abzahlungskauf, Finanzierung, Privatleasing.
Nun nimmst du dir auch noch einen Mietwagen und beauftragst eine Werkstatt im Namen deines Ex-Arbeitgebers und unterschreibst diesen auch noch selbst.
Es ist allerhöchste Zeit daß sich ein Profi dein Vertragswerk anschaut und die entspr. Maßnahmen einleitet. Dein Kostenrisiko schätze ich jetzt schon als sehr hoch ein.
Gruß, Zelirodu