Totalschaden mit privatem "Mietwagen"
Hallo in die Runde,
ich habe ein Problem und hoffe, dass ich hier vielleicht einen Lösungsansatz bekomme. Vielleicht kennt sich da jemand aus oder war in einer ähnlichen Situation.
Ausgangssituation:
Vor 4 Jahren habe ich mit meinem damaligen Arbeitgeber einen Vertrag geschlossen. Er hat ein Auto gekauft, es zugelassen und versichert (Haftpflicht). Im Vertrag steht zudem, dass ich den Gesamtbetrag (Auto plus laufende Steuern und Versicherung) mit einem monatlichen Betrag abzahle. Kosten für Wartung und Reparaturen liegen zudem allein bei mir. Der Wagen wurde von mir ausschließlich privat genutzt.
Wie ich schon geschrieben habe, arbeite ich schon länger nicht mehr bei diesem Arbeitgeber. Die Abzahlung habe ich jedoch weiterhin geleistet und das Auto gefahren. Der Wagen ist jedoch auf meinen ehemaligen Arbeitgeber zugelassen und über ihn versichert.
Nun hatte ich vor kurzem einen Unfall. Der Unfallgegner hat alleinige Schuld. Das Auto hat wohl einen Totalschaden. Da gehen die Probleme los:
- wer kümmert sich um die Abwicklung des Versicherungsschadens?
- muss ich nun weiter die monatlichen Zahlungen leisten, obwohl ich kein Auto mehr habe? (Restwert laut Schwacke liegt bei ca. 4.000 Euro; offene Forderungen gesamt von meinem Arbeitgeber noch ca. 6.000 Euro)
- kann ich mir von dem Geld, was die VErsicherung zahlt, einen neuen Gebrauchten kaufen oder bekommt das automatisch der Versicherungsnehmer, also mein alter Arbeitgeber?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen kann.
Viele Grüße!
Beste Antwort im Thema
Oh je.
Hier wird ja oft viel Blödsinn geschrieben.
Aber der Beitrag von romanusku stich schon nochmals hervor 😁
Der Arbeitgeber kann das als außergewöhnliche Belastung in seiner Steuererklärung geltend machen?
Geil! 😁
Der Rest ist auch nur (sorry) Mist!
43 Antworten
Noch eine Frage: Ich habe ja zurzeit einen Mietwagen. Den zahlt ja der Unfallgegner bzw. seine Versicherung. Nun zieht sich die Abwicklung wohl aber noch hin, nachdem mein ehem. Arbeitgeber erst zu seinem Anwalt gehen will. Wie lang werden die Kosten für den Mietwagen übernommen?
Mit dem Mietwagen steht im Gutachten!
Welches Gutachten?
Gib den Mietwagen schnellst möglich ab (evtl sogar jetzt noch, dann bleibt dir evtl ein weiterer Kalendertag erspart der, so befürchte ich, voll auf deine Kosten, denn du hast erst mal keine Ansprüche gegen den Verursacher, du hast nur den Vertrag mit deinem ehemaligen AG. Da du aber wahrscheinlich den Mietvertrag unterschrieben hast, darfst du letztlich auch die Rechnung zahlen.
Dieser ist jetzt genau zu prüfen (da kommt es mitunter auf jede Silbe an) welche Pflichten und welche Rechte beide Vertragsparteien haben.
Das ist durchaus eine blöde Situation für dich 🙁
Grüße
Steini
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Kauf dir ein billiges Auto mit TÜV ist besser als den Mietwagen zu zahlen. Die Kosten werden wohl nicht übernommen, da Du nicht der Geschädigte bist. 🙁
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 29. Oktober 2015 um 07:32:42 Uhr:
Die Kosten werden wohl nicht übernommen, da Du nicht der Geschädigte bist. 🙁
Ach nein? Wer hat denn den Schaden, das Fahrzeug nicht nutzen zu können? Der "Eigentümer" wohl kaum...
Zitat:
@rrwraith schrieb am 29. Oktober 2015 um 08:25:18 Uhr:
Ach nein? Wer hat denn den Schaden, das Fahrzeug nicht nutzen zu können? Der "Eigentümer" wohl kaum...Zitat:
@GustavSturm schrieb am 29. Oktober 2015 um 07:32:42 Uhr:
Die Kosten werden wohl nicht übernommen, da Du nicht der Geschädigte bist. 🙁
LoL
Der Eigentümer kann fiktiv auf Gutachterbasis abrechnen und den Nutzungsausfall einkassieren. Er muss den Mietwagen nicht bezahlen, da er den nicht in Auftrag gegeben hat.
Unser Freund hier, hat den Auftrag für den Mietwagen gegeben. Hätte vorher abgeklärt ob den jemand übernimmt?!
Würde auf jedenfall ein "neues" Fahrzeug kaufen, da sonst bei der Gutachterabrechnung die Mwst. abgezogen wird. Das heist der Eigentümer bekommt weniger Geld und unser Freund hat höhere Schulden. Wenn er ein gleichwertiges oder besseres Fahrzeug kauft, werden die Mwst. mit ausbezahlt. (Egal ob beim Kauf Mwst. anfällt (vom Händler) oder nicht (von privat))!
Ist denn im Wiederbeschaffungswert überhaupt MwSt. kalkuliert laut Gutachten?
Kein Wunder das ihr euch verstriten habt. Den guten Zweck von der Sache habe ich verstanden aber so wie das hier läuft. Ein Beispiel für mich sowas nie zu machen. Wenn du dir kein Auto selber kaufen kannst haste Pech l
Jetzt dein ex Kumpel versuchen zu prellen ist echt mies.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 29. Oktober 2015 um 08:25:18 Uhr:
Ach nein? Wer hat denn den Schaden, das Fahrzeug nicht nutzen zu können? Der "Eigentümer" wohl kaum...Zitat:
@GustavSturm schrieb am 29. Oktober 2015 um 07:32:42 Uhr:
Die Kosten werden wohl nicht übernommen, da Du nicht der Geschädigte bist. 🙁
Das ist eine Sache, die er mit seinem Vermieter ausmachen muss.
Anspruch hat er selber auf gar nichts!
Zitat:
@olmo12 schrieb am 29. Oktober 2015 um 12:07:24 Uhr:
Anspruch hat er selber auf gar nichts!
Ist ja nicht weiter schlimm, dass Du keine Ahnung hast, aber es wäre für den TE nützlicher, wenn Du Dich mit solchen Aussagen zurückhalten würdest.
Es ist doch garnicht klar, was für ein Vertrag ist.
Nutzungsüberlassung, Miete, Kauf oder sonst was. Daher wäre es für den Diskurs hier hilfreich, wenn man den Wortlaut des Vertrages kennen würde.
Fakt ist, Eigentümer und Halter ist der ehemalige Arbeitgeber, der die Ansprüche gegen die Schädiger hat.
Man kann natürlich Alles unnötig komplizieren.
Die einfachste und für alle Beteiligten sauberste Lösung wäre, wenn der Ex-Chef seine Schadensersatzansprüche an den TE abtreten würde. Der kann das Fahrzeug reparieren lassen, der Vertrag würde normal weiterlaufen, als sei nichts geschehen und alle könnten zufrieden sein. Aber das ist offensichtlich zu einfach...
Und da die Beiden total zerstritten sind, auch höchst unwahrscheinlich.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 29. Oktober 2015 um 13:57:29 Uhr:
Man kann natürlich Alles unnötig komplizieren.
Je komplizierter, umso besser. Dann macht der Job erst richtig Spaß. Einfach kann doch jeder.