Totalschaden durch Sturm, die Bank will gesamte Auszahlung
Hallo zusammen,
eventuell hat jemand mit ähnlichen Fällen Erfahrung und kann mir Tipps geben.
Ich hatte vor knapp 3.5 Jahren ein Auto finanziert (Santander) und habe noch 52 ausstehende Raten (knapp 17000€). Nun wurde mein Auto letzte Woche zu einem Totalschaden nach dem Unwetter (ein Blechdach hat es platt gemacht). Den Schaden habe ich der Versicherung und der Bank gemeldet, ein Gutachten kam gestern Abend.
Laut Gutachten liegt der Wiederbeschaffungswert bei 17500 und Restwert bei 3700€. Ich würde gerne mit dem Geld den Kredit komplett begleichen, aber die Bank möchte die komplette Summe von der Versicherung haben. Aussage der Bank ist wie folgt: "Da wir Sicherungseigentümerin des finanzierten Fahrzeugs sind, sind uns alle Ansprüche aus eventuellen Versicherungsleistungen abgetreten.". Dabei übersteigt die Summe meine Restschuld, welche zudem Zinsen der nächsten 4,5 Jahre beinhaltet. Ich würde ja damit den Kredit vorzeitig ablösen. Der Zins liegt bei mir bei 8.9%.
Das kann doch nicht sein, dass die Bank dabei sogar noch mehr Geld verdient als ich denen schulde und ich dann auch noch die Selbstbeteiligung/Abschleppkosten usw. blechen darf.
Beste Antwort im Thema
Möglich wäre, dass die Santander für diese Totalschadenabwicklung eine Gebühr berechnet. Aber auch das muss dann aus dem "Kleingedruckten" im Kreditvertrag hervorgehen.
Für Gebühren aller Art ist Santander (und andere Banken) bekannt. Selbst bei vorzeitiger Rückzahlung einer 0% Finanzierung verlangt Santander Bearbeitungsgebühren!
Unabhängig davon ist es mir ein Rätsel wieso man ein Auto 7 Jahre lang abbezahlt statt einfach ein günstigeres Auto im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu kaufen.
Denn der finanzielle Spielraum scheint ja begrenzt (gewesen) zu sein, sonst wäre man nicht zu schlechten Konditionen bei der Santander gelandet.
3,5 Jahre ein zu teures Auto bezahlt und nun weder ein Auto vor der Tür noch Geld auf dem Konto. Wahrscheinlich geht's jetzt direkt in die nächste Finanzierung?
Aber das ist ein anderes Thema...
33 Antworten
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__502.html
Das dürfte wohl für den TE der einschlägige Paragraph sein. Dazu vielleicht mal nachprüfen lassen, ob die Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag richtig ist.
Verbraucherzentralen sind in beiden Fällen die richtigen Ansprechpartner.
Hab dienstlich öfter mit dem Laden zu tun. So wie dort mit Kunden umgegangen wird,nachdem die ihren Kredit bekommen haben ist teilweise schon abenteuerlich.
Und für den, der nur bei der Santander einen Kredit bekommt,wäre es vermutlich besser sich kein Auto zu finanzieren,da er es sich vermutlich nicht leisten kann.
Geschätzt würde ich sagen,dass mehr als die Hälfte aller finanzierten Fahrzeuge,die über meinen Tisch gehen über die Santander finanziert sind.
Ich würde mit denen keinen Vertrag eingehen. Dann lieber ein paar Nummern kleineres Auto kaufen.
Gruß m
Alles sehr spekulativ, weil niemand den Vertrag kennt. In jedem Fall gibt es aber einen Passus zur vorzeitigen Ablösung und der damit verbundenen Entschädigung sowie die bis dahin geltenden Eigentumsverhältnisse inkl. Eigentumsvorbehalt und den damit einhergehenden Rechten und Pflichten. Es gibt keine Bank, die solche Kredite ohne Absicherung gewährt.
Gesichert ist bislang nur, dass der TE den Vertrag so unterschrieben hat. Da war ihm alles recht, er hatte ja auch den Nutzen davon. Nun ist ein Fall eingetreten, für den die Bank bereits Vorkehrungen getroffen und sich vertraglich abgesichert hat. Das wusste doch der TE, worüber beklagt sich denn jetzt eigentlich? Soll die Bank dafür gerade stehen, dass er mit einem solchen Fall nicht geechnet hat und seine Berechnung zur vorzeitigen Ablösung des Kredits nicht aufgeht? Bitte kläre mich jemand auf!
Es ist wohl so,dass die Versicherungsleistung höher ist,als die Summe der noch ausstehenden 52 Monatsraten . Sprich es würde noch was übrig bleiben.
Wenn ich den Eröffnungsthread richtig interpretiert habe, möchte die Santander den gesamten Zahlbetrag der Versicherung einstreichen. Dies missfällt dem TE und ist für mich auch nicht ganz nachzuvollziehen. Wenn es aber im Kreditvertrag so festgehalten ist,dann wird es wohl so zu leisten sein.
Gruß m
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mit welchen rechtsanspruch steht ihr die differenz zwischen den restwert und der noch offene position zu? wer hoch anzahlt, kann das schon etliche tausend euro ausmachen.
theoretisch kann man auch 18.000€ bei 20.000€ anzahlen und 100€ pro monat rate über 20monate. und nach 18mon wird das auto zum totalschaden und die bank sackt sich die volle versicherungsumme (in diesen fall irgendwas bei 15.000€) ein, obwohl sie nur noch 200€ bekommt? wo liegt hier der rechtsanspruch ? das kann so kaum richtig sein...
theoretisch müßte man hier doch super rauskommen, wenn man unbegrenzt sondertilgen kann. dann tilg doch unbegrenzt ^^ ist bei der satander mittlerweile doch auch machbar.
ps: finanziert über die ing diba. dort dürft ihr euren fahrzeugbrief behalten und seit theoretisch immer eigentümer des fahrzeuges. solange man immer zahlt, fragt auch keiner nach den zustand des fahrzeuges. nur ein kaufvertrag muss einmal vorgelegt werden.
Ganz einfach:
Es gilt der geschlossene Kreditvertrag.
Ich halte es schon für blauäugig, zu seinen eigenen Gunsten zu argumentieren, einfach die Möglichkeit des Totalschadens auszublenden und dann zu jammern.
naja aber womit rechtfertigen sie diese klausel? wie gesagt, kann auch der fall eintreten, das die restsumme des kredits nur 5% vom restwert des autos ausmacht. üblicherweise heißt es ja "jeder schuldner 100% bis 100% gesamtschuldnerisch bei immobilien, maximal aber aber insgesamt 100% der dalehenssumme.
in den agb kann immer viel stehen, trotzdem muss diese klausel ja rechtens sein. womit rechtfertigt also die bank das also, das ihr quasi die anzahlung, bzw die differenz zwischen restwert und restschuld, zusteht.
ich würde einfach mal wetten, das der threadersteller das einfach falsch liest.
Zitat:
"Da wir Sicherungseigentümerin des finanzierten Fahrzeugs sind, sind uns alle Ansprüche aus eventuellen Versicherungsleistungen abgetreten."
klar sind die ansprüche abzutreten, allerdings nur in der höhe der restschulden.
in den abg steht auf jeden fall, wie der kredit abgewickelt wird bei totalschaden.
Möglich wäre, dass die Santander für diese Totalschadenabwicklung eine Gebühr berechnet. Aber auch das muss dann aus dem "Kleingedruckten" im Kreditvertrag hervorgehen.
Für Gebühren aller Art ist Santander (und andere Banken) bekannt. Selbst bei vorzeitiger Rückzahlung einer 0% Finanzierung verlangt Santander Bearbeitungsgebühren!
Unabhängig davon ist es mir ein Rätsel wieso man ein Auto 7 Jahre lang abbezahlt statt einfach ein günstigeres Auto im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu kaufen.
Denn der finanzielle Spielraum scheint ja begrenzt (gewesen) zu sein, sonst wäre man nicht zu schlechten Konditionen bei der Santander gelandet.
3,5 Jahre ein zu teures Auto bezahlt und nun weder ein Auto vor der Tür noch Geld auf dem Konto. Wahrscheinlich geht's jetzt direkt in die nächste Finanzierung?
Aber das ist ein anderes Thema...
Zitat:
@windelexpress schrieb am 27. Januar 2018 um 17:30:11 Uhr:
Es ist wohl so,dass die Versicherungsleistung höher ist,als die Summe der noch ausstehenden 52 Monatsraten.
Die Versicherungsleistung dürfte selbst bei steuerneutralem Wiederbeschaffungswert nur 13.800 Euro abzüglich der Selbstbeteiligung sein (davon ausgehend, dass es sich um einen Teilkaskoschaden handelt und nicht um einen Haftpflichtschaden gegenüber dem Besitzer des Daches). Der Auszahlungsbetrag reicht also schon im günstigsten Fall nicht aus, um die Restschuld zu bezahlen.
Bei einem erst 3,5 Jahre alten Fahrzeug mit einem Neupreis von rund 30.000 Euro könnte der WBW aber durchaus noch regelbesteuert sein (in dem Alter gibt es viele Leasingrückläufer...), dann sieht die Rechnung gleich ganz anders aus:
WBW netto: 14.700 Euro
Abzüglich Restwert: 11.000 Euro
Der TE bekäme in diesem Fall 11.000 Euro abzüglich der Selbstbeteiligung von der Versicherung. Um die Restschuld von 17.000 Euro zu begleichen, fehlen noch 6.000 Euro (zzgl. SB), der Verkauf des unfallbeschädigten Fahrzeugs bringt aber nur die genannten 3.700 Euro.
Zitat:
Wenn ich den Eröffnungsthread richtig interpretiert habe, möchte die Santander den gesamten Zahlbetrag der Versicherung einstreichen.
Das kann ich insofern nachvollziehen.
Frage an den TE: eine GAP-Versicherung besteht nicht?
Wie kommt man eigentlich auf die Idee, dass die Bank ein evtl. Guthaben behalten will.
Da laufend Zinsen anfallen, bzw. noch Raten abgebucht werden, ist es nahezu unmöglich der Versicherung die genau Restforderung mitzuteilen.
Es ist daher üblich, dass die Bank aufgrund ihrer Finanzierungsbedingungen den kompletten Betrag anfordert, die Finanzierung taggenau mit dem Zahlungseingang abgerechnet wird und anschließend ein evtl. Guthaben ausbezahlt wird.
Zitat:
@Calucha schrieb am 27. Januar 2018 um 09:14:15 Uhr:
Hallo zusammen,eventuell ......und ich dann auch noch die Selbstbeteiligung/Abschleppkosten usw. blechen darf.
...was ich noch vergessen hatte, die Selbstbeteiligung sollte jeder immer selber tragen. Steht ja schon im Wort 😁
Das Durchlesen von Verträgen, die man unterschreibt, soll ja durchaus hilfreich sein. Dann ist man nicht so überrascht, wenn die Bank auf ihre Forderung besteht oder die Versicherung auf eine Selbstbeteiligung hinweist.
Ohne dem TE in seiner verständlich bösen Situation zu nahe treten zu wollen... Wenn er Plus gemacht hätte... wär's für ihn ja auch okay gewesen....
Zitat:
@Karliseppel666 schrieb am 28. Januar 2018 um 08:34:46 Uhr:
Ohne dem TE in seiner verständlich bösen Situation zu nahe treten zu wollen... Wenn er Plus gemacht hätte... wär's für ihn ja auch okay gewesen....
häh? er hat doch angezahlt und eingezahlt. der bank steht natürlich die noch offene summe zu, mehr aber auch nicht. eventuell noch irgendwelche vorfälligkeitszinsen oder ähnliche scherze und gut ist. aber ganz sicher steht der bank nicht die summe über den restschulden+zinsen zu. da kann noch soviel in den agb stehen, das ist so sicher nicht rechtens, da dazu der rechtsanspruch fehlt. mit welchen recht darf die bank einfach gelder behalten, die ihr gar nicht gehören?
insgesamt ist es hier aber mühseelig, da der threadersteller die agb seines vertrags nicht rausrückt. bleibt wohl nur der ganz zum anwalt...
Zitat:
@PayDay schrieb am 28. Januar 2018 um 10:32:12 Uhr:
Zitat:
@Karliseppel666 schrieb am 28. Januar 2018 um 08:34:46 Uhr:
Ohne dem TE in seiner verständlich bösen Situation zu nahe treten zu wollen... Wenn er Plus gemacht hätte... wär's für ihn ja auch okay gewesen....häh? er hat doch angezahlt und eingezahlt. der bank steht natürlich die noch offene summe zu, mehr aber auch nicht. eventuell noch irgendwelche vorfälligkeitszinsen oder ähnliche scherze und gut ist. aber ganz sicher steht der bank nicht die summe über den restschulden+zinsen zu. da kann noch soviel in den agb stehen, das ist so sicher nicht rechtens, da dazu der rechtsanspruch fehlt. mit welchen recht darf die bank einfach gelder behalten, die ihr gar nicht gehören?
insgesamt ist es hier aber mühseelig, da der threadersteller die agb seines vertrags nicht rausrückt. bleibt wohl nur der ganz zum anwalt...
warum zum Anwalt?
Einfach Vertrag lesen.
Die Bank hat auch nur gesagt, so weit ich es verstanden habe, dass die Versicherungsleistungen abgetreten sind und das zurecht. Sie wird sicher, wenn zu viel Geld reinkommt, den zuviel gezahlten Betrag auszahlen. Was wiederum praktisch unmöglich ist, durch den Restwert des Fahrzeuges wird die Versicherungsleistung nicht das Darlehn decken. Wer, wie, wo jetzt Geld bekommt ist doch völlig egal. Nur mal angenommen, der TE bekommt das Geld. Dann ist immer noch die Kreditforderung der Bank offen, die er dann mir dem erhaltenen Geld zahlen wird.
Dieser Darlehnvertrag liegt sicher dem TE vor, so dass er lesen kann was für ein Betrag fällig wird. Der Anwalt würde nur noch mehr Kosten verursachen.