Totalschaden durch Sturm, die Bank will gesamte Auszahlung

Hallo zusammen,

eventuell hat jemand mit ähnlichen Fällen Erfahrung und kann mir Tipps geben.
Ich hatte vor knapp 3.5 Jahren ein Auto finanziert (Santander) und habe noch 52 ausstehende Raten (knapp 17000€). Nun wurde mein Auto letzte Woche zu einem Totalschaden nach dem Unwetter (ein Blechdach hat es platt gemacht). Den Schaden habe ich der Versicherung und der Bank gemeldet, ein Gutachten kam gestern Abend.
Laut Gutachten liegt der Wiederbeschaffungswert bei 17500 und Restwert bei 3700€. Ich würde gerne mit dem Geld den Kredit komplett begleichen, aber die Bank möchte die komplette Summe von der Versicherung haben. Aussage der Bank ist wie folgt: "Da wir Sicherungseigentümerin des finanzierten Fahrzeugs sind, sind uns alle Ansprüche aus eventuellen Versicherungsleistungen abgetreten.". Dabei übersteigt die Summe meine Restschuld, welche zudem Zinsen der nächsten 4,5 Jahre beinhaltet. Ich würde ja damit den Kredit vorzeitig ablösen. Der Zins liegt bei mir bei 8.9%.

Das kann doch nicht sein, dass die Bank dabei sogar noch mehr Geld verdient als ich denen schulde und ich dann auch noch die Selbstbeteiligung/Abschleppkosten usw. blechen darf.

Beste Antwort im Thema

Möglich wäre, dass die Santander für diese Totalschadenabwicklung eine Gebühr berechnet. Aber auch das muss dann aus dem "Kleingedruckten" im Kreditvertrag hervorgehen.

Für Gebühren aller Art ist Santander (und andere Banken) bekannt. Selbst bei vorzeitiger Rückzahlung einer 0% Finanzierung verlangt Santander Bearbeitungsgebühren!

Unabhängig davon ist es mir ein Rätsel wieso man ein Auto 7 Jahre lang abbezahlt statt einfach ein günstigeres Auto im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu kaufen.
Denn der finanzielle Spielraum scheint ja begrenzt (gewesen) zu sein, sonst wäre man nicht zu schlechten Konditionen bei der Santander gelandet.
3,5 Jahre ein zu teures Auto bezahlt und nun weder ein Auto vor der Tür noch Geld auf dem Konto. Wahrscheinlich geht's jetzt direkt in die nächste Finanzierung?
Aber das ist ein anderes Thema...

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... und dem TE seine Rechte anhand der Schadensunterlagen und des Kreditvertrages erläutern, was ganz sicher keine Unsummen kosten wird, weil das noch im Rahmen einer Erstberatung dargestellt werden kann.

Von mir verlangte die gegn. Versicherung den Nachweis, dass ich Eigentümer sei; sonst sei ich nicht anspruchsberechtigt. 🙄🙄

Also geht ohne den Kreditvertrag nichts.

Lesen und verstehen... immer wieder so ein Thema.
Peter BH und Mindscape haben es doch schon vernünftig erklärt.
1. Vorfälligkeitsentschädigung ist max. 1%, da das durch das BGB geregelt ist (§502 (3))
2. Nein, die Bank macht kein "fettes Plus" - die bekommt nur erst einmal die Versicherungsleistung, weil Ihr diese vertraglich abgetreten wurde. Wenn was überbleibt, wird das ausgezahlt und wenn was fehlt, wird nachgefordert.
3. Gib das Geld vom Restwertaufkäufer nicht sofort aus - evtl. ist die abgezinste Restforderung der Bank höher wie die Versicherungsleistung

Zitat:

@Sause4711 schrieb am 28. Januar 2018 um 16:19:38 Uhr:


3. Gib das Geld vom Restwertaufkäufer nicht sofort aus - evtl. ist die abgezinste Restforderung der Bank höher wie die Versicherungsleistung

Das wird das nächste Problem vom TE falls der Brief bei der Bank liegt.
Restwertverkäufer zahlt nur, wenn er den Brief bekommt.
Bank gibt den Brief erst raus, wenn Geld eingegangen ist.

Hatten wir hier schon mal.
Wie ist es eigentlich ausgegangen?

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