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Totalschaden als Vorschaden

Themenstarteram 24. Juli 2018 um 15:21

Hallo zusammen,

habe mir im April diesen Jahres ein Auto gekauft. Im gleichen Monat hat das Auto während ich einkaufen war einen heftigen Parkrempler erlitten. Bin dann zum freien Gutachter gegangen. Mit dem erstellten Gutachten bin ich daraufhin zum Rechtsanwalt. Dieser hat das Gutachten der Versicherung weitergeleitet und eine erste Frist gesetzt. Dann ist erstmal nichts passiert (Versicherung hat Kaufvertrag, Vorschäden und Bearbeitungszeit angefordert). Habe währenddessen das Fahrzeug dann wieder fach- und sachgerecht reparieren lassen. Die Reparatur habe ich vom Gutachter dann bestätigen bekommen. Dann hat mein Anwalt der Versicherung eine zweite Frist gesetz und die Reparaturbestätigung verschickt. Nach Ablauf dieser Frist wurde dann der Regulierungsanspruch ohne Begründung abgelehnt. Habe dann Selbstauskunft für das Fahrzeug beim HIS angefordert. Dabei kam folgendes raus. Das Auto hatte letztes Jahr einen Totalschaden und dieses Jahr einen kleineren Schaden. Den Totalschaden hat dieselbe Verischerung reguliert, die jetzt meinen Schaden regulieren sollte. Ich hatte von diesen Vorschäden keine Kentnisse. Der Verkäufer (ein Freund von mir) und der Gutachter auch nicht.

 

12.300€ habe ich für das Fahrzeug bezahlt

12.000€ ist der Wiederbeschaffungswert laut Gutachten

5.500€ Restwert

11.900€ Schaden brutto

10.000€ Schaden netto

Was kann und soll ich jetzt nun machen?

 

Beste Antwort im Thema

Das Problem ist, dass dein Auto aufgrund des Totalschaden in der HIS Datei steht. Und da wird es auch nicht so leicht wieder herauskommen.

Die nun Regulierungspflichtige Versicherung hat ein Gutachten mit Bildern und kennt den damalaigen Zustand des verunfallten PKW.

Du leider nicht.

Du bist hier in der Beweispflicht, dass eine "Fach- und sachgrechechte Instandsetzung nach dem ersten Unfall erfolgt ist.

Und dafür reichen keine Bilder -Never-

Ich schreib dir jetzt mal -nur ein Beispiel- auf:

Durch die erste Kollision wurden der Fahrer- und der Beifahrer- Airbag ausgelöst.

Diese wurden nun durch "Dubletten" aus einem anderen Fahrzeug ersetzt, über dessen Herkunft

sprechen wir jetzt mal nicht, aber was bei Unfallreparaturen alles so abläuft müssen wir sicher nicht diskutieren ;)

Schon ist Essig mit einer "Fach-und Sachgerechten Reparatur.

Du verstehst mein Beispiel?

Lass dich auch bitte nicht von Irgend welchem Gesabbel wie "ich kann bezeugen, der Kumpel ein Freundes hat das genau gesehen", dass wird nix........:(

Auch wenn ein noch so begabter Fachmann den Totalschaden gerichtet hat, wird dir das im Zweifel wenig nützen.

Ohne Rechnung sieht es da düster aus und das hat die Versicherung längst auf dem Schirm.

Ich glaube dein Anwalt ahnt das auch schon.

Ohne vernünftige Nachweise sehe ich das echt schwarz für dich.

Sorry.

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Themenstarteram 24. Juli 2018 um 18:01

@Dellenzaehler

Alles klar, habe alles verstanden! Diese Antwort war mir sehr hilfreich. Auf Ihre Meinung leg ich in dem Fall sehr viel Wert und Gewicht.

 

Nun bleib ich auf den Kosten sitzen, weil ich nichts von dem Vorschaden wusste und im Nachhinein auch keine Reparaturbestätigung vom ersten Totalschaden bzw. handfesten Beweis habe, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufs in einem guten (makellosen) Zustand war.

Da die Versicherung ja den Vorschaden reguliert hat, ist es ja ein Leichtes den damaligen Besitzer zu identifizieren.

Themenstarteram 24. Juli 2018 um 18:21

@celica1992

Gute Idee! Darauf bin ich gar nicht gekommen.

 

Wird die Versicherung mir den damaligen Besitzer nennen? Wenn ich von ihm den Beweis bekommen, dass das Fahrzeug doch repariert wurde und ich somit Anspruch auf Schadenersatz hätte.

 

Wahrscheinlich nicht...

 

Im Zweifel wird es im Rahmen einer Ermittlung im Betrugsverfahren möglich sein. Deinem Freund wurde ja dises faule Ei untergejubelt. Aber ohne Kaufvertrag ist das eher schwierig

Themenstarteram 24. Juli 2018 um 18:51

@NDLimit

Wenn der damalige Besitzer nicht derjenige ist, der meinem Freund das Auto verkauft hat und sich das im Verfahren so herausstellt. Was ist dann?

Die Anwort überlasse ich Deinem Anwalt.

Was meinst,warum Deinem Freund von einem mittlerweile Unbekannten das Auto ohne KV verkauft wurde.

Wenn ihr den Halter ermitteln könnt(wenn man alle ZB 2 hat kein Problem) wird der,wenn er überhaupt will, Euch erzählen,das er nur das Geld von der Versicherung kassiert und das Auto einem unbekannten verkauft hat. Was der damit gemacht hat,wird ihn nicht gejuckt haben.

Ich denke es wird schwer,hier Geld von der Versicherung zu bekommen.

Gruß m

Du musst nicht auf dem Schaden sitzen bleiben. Du kannst den Kaufvertrag wegen Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft rückabwickeln (der Totalschaden war offenbarungspflichtig, auch wenn er ihn nicht kannte). Deine Reparaturkosten bekommst Du von deinem Kumpel als notwendige Verwendungen zusätzlich ersetzt. Auch die Anwaltskosten usw.. Der Kumpel muss dann zusehen, wie er das Geld von demjenigen wiederbekommt, der ihm den Unfaller untergejubelt hat. Ob der Kumpel ein Kumpel ist, das wird sich dabei vermutlich zeigen.

Also rechtlich musst Du dich nicht an die Versicherung sondern an den Kumpel halten. Falls dein Anwalt noch nicht auf diesen Trichter gekommen sein sollte, kannst Du ihn mal fragen was er studiert hat. ;)

Finanziell sieht es bei dem Kumpel doch scheinbar suboptimal aus

Zitat:

@Imotski-Croatia schrieb am 24. Juli 2018 um 20:21:32 Uhr:

@celica1992

Gute Idee! Darauf bin ich gar nicht gekommen.

Wird die Versicherung mir den damaligen Besitzer nennen? Wenn ich von ihm den Beweis bekommen, dass das Fahrzeug doch repariert wurde und ich somit Anspruch auf Schadenersatz hätte.

Wahrscheinlich nicht...

Warum sollte dich die Versicherung hier unterstützen? Damit sie am Ende im worst case ne Stange Geld zahlen kann? Nein, ganz sicher würde das keine Versicherung tun. Wie bereits weiter vorn erwähnt, bist einzig du in der Pflicht, eine sach- und fachgerechte Reparatur des Vorschadens nachzuweisen. Viel Erfolg dabei!

Themenstarteram 24. Juli 2018 um 19:58

@berlin-paul

Manometer...Das kann ich doch nicht machen. Ihn belasten, weil er beschissen wurde. Er hat ja mir gegenüber eine Angabe gemacht (keine Unfälle bekannt).

Themenstarteram 24. Juli 2018 um 20:00

@beachi

Ja, danke...Das war auch meine Schlussfolgerung.

Zitat:

@Imotski-Croatia schrieb am 24. Juli 2018 um 20:01:31 Uhr:

Nun bleib ich auf den Kosten sitzen, weil ich nichts von dem Vorschaden wusste und im Nachhinein auch keine Reparaturbestätigung vom ersten Totalschaden bzw. handfesten Beweis habe, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufs in einem guten (makellosen) Zustand war.

Nun lasse Dich doch nicht so leicht von einer zahlungsverweigernden Versicherung beeindrucken!

Was hat die Versicherung? Angeblich die Information, dass das Fahrzeug irgendwann einen wirtschaftlichen Totalschaden hatte. Da jeder Schaden heute einwandfrei repariert werden kann, hat sie im Grunde nichts!

Du wirst sicher den einen oder anderen Zeugen dafür benennen können, dass das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand war. Selbst der Sachverständige hat ja von dem reparierten Schaden offensichtlich nichts bemerkt, sprich mit ihm.

Für eine Komplette Zahlungsverweigerung muss die Versicherung Dir Betrug nachweisen.

Wenn Dein Anwalt etwas taugt, weiß er was zu tun ist.

Warum denn nicht? Du bist daran nicht schuld.

Du hast ihm sozusagen den Kaufpreis als Darlehen gegeben. Den Reparaturaufwand hast Du ihm bezahlt. Im "Kopf" hat er aber sein Auto auf deine Kosten repariert. Die Karre sollte er doch sowieso zurücknehmen und Dir den Kaufpreis zurückzahlen. Er bekäme im Gegenzug das reparierte Auto zurück, Du den Kaufpreis und die entstandenen Kosten. Das wäre einfach nur konsequent und richtig.

Er hat Dich um Hilfe gebeten, Du hast geholfen und jetzt wegen der geleisteten Hilfe einen finanziellen Schaden. Fair wäre es, wenn er das schon von sich aus so anbieten würde.

Hmm, wenn ein Privatverkäufer hier aufschlägt weil der Käufer für einen Unfallschaden von dem er nix wusste Geld zurück will, wird immer behauptet daß man nur für Unfälle haftet die während des besitzes der KFZ passiert sind.

Für Schäden vom Vorbesitzer müsse man nicht haften sofern als Unfallfrei eingekauft.

Was denn nun?

@Imotski-Croatia halte uns bitte auf dem laufenden, scheint ein interessanter Fall zu sein.

Einfach aufgeben würde ich auch nicht und auch vor Gericht ziehen (wie schon gesagt war das Auto vorher einwandfrei und ein Gutachter hat einen Vorschaden auch nicht bemerkt, also offensichtlich keine hingepfuschte Notreparatur für einen Autobumser).

Gruß Metalhead

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