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Toleranzzeit zum Ausfahren aus einem Parkhaus

Themenstarteram 11. November 2017 um 18:45

Hallo zusammen,

bekanntlich muss man in einem Parkhaus mit Schranken vor dem Ausfahren am Automaten ein paar Euro an die Stadtkasse entrichten.

Meine Frage: Gibt es eine feste - evtl. gesetzlich festgelegte Zeit - in der man dann aus dem Parkhaus herausfahren muss, NACHDEM man die Parkzeit bezahlt hat?

Ich stelle mir vor, dass dies je nach Parkhaus unterschiedlich sein sollte. In einem Shoppingcenter beispielsweise mit integriertem Supermarkt evtl. 25 Minuten, um die Einkäufe zum Auto zu bringen und den Einkaufswagen zurückzustellen.

Hat da jemand Infos für mich?

Beste Antwort im Thema
am 11. November 2017 um 19:41

Hier geht es doch nur wieder darum 5 Minuten zu sparen um dann 20 Cent weniger zahlen zu müssen. Dafür aber richtig Stress in Kauf nehmen und zwei Stunden im Forum rumsitzen.

Die Tolerranzzeiten sind übrigens fast immer am Kassenautomaten aufgeführt.

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Ein hoffentlich letztes Abschlusswort von mir: Du hast einen Mobilfunkvertrag mit X GB Flatrate, verbrauchst aber nur Y GB. Wende Dich da einmal an Deinen Anbieter.... vermutlich verweist er auf seine AGB, die für diesen "Mietvertrag" des Datenvolumens gültig ist.

So... nun aber genug im Kreis gedreht, ich muss noch für morgen meine Tauchausrüstung einpacken :)

Wo ist das Hotel in Luxemburg?

Ich frag für einen Freund

Zitat:

@NDLimit schrieb am 5. April 2021 um 16:12:43 Uhr:

Ich wiederhole mich also und sage, dass wir weiter im Karusell-Parkhaus sind und nun daraus ein Hotelzimmer-Karusell machen wollen.

Parkhaus ist Parkhaus... Ich habe nur das Beispiel Hotel genommen, weil es leichter zu verstehen ist. Beim normalen Parkhaus drehen wir und wegen der angefangenen Stunde im Kreis. Diese gibt es bei einigen Hotalparkhäusern nicht.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 5. April 2021 um 16:15:37 Uhr:

Ein hoffentlich letztes Abschlusswort von mir: Du hast einen Mobilfunkvertrag mit X GB Flatrate, verbrauchst aber nur Y GB. Wende Dich da einmal an Deinen Anbieter.... vermutlich verweist er auf seine AGB, die für diesen "Mietvertrag" des Datenvolumens gültig ist.

So... nun aber genug im Kreis gedreht, ich muss noch für morgen meine Tauchausrüstung einpacken :)

Das ist korrekt ein Mobilfunkanbieter hat dies in seinen AGB's... Dort steht klar drin, dass das Datenvolumen an einem bestimmten Tag verfällt. Beim Parkhaus steht aber nicht immer in den AGB's, dass das Zeitvolumen verfällt, und es verfällt auch nicht überall... ;)

Seit 11 Seiten schriebe ich "Guck in die AGB"... Steht eindeutig drin, dass man sofort aus dem Parkhaus rausfahren muss, oder interpretiert man es in den Text nur rein? Bei den Telefonanbietern sind die AGB's sehr eindeutig.

Zitat:

@MvM schrieb am 05. Apr. 2021 um 16:7:48 Uhr:

Es ist keine Prinzipfrage, sondern die Frage, warum einige Parkhäuser die bezahlte zeit berücksichtigen, und andere nicht. Das kann doch nur an unterschiedlichen AGB's liegen.

Wie die Miete fürs Parken berechnet wird, entscheidet selbstverständlich jeder Betreiber selbst. Da gibt es eben unterschiedliche Modelle. Am häufigsten ist die Berechnung nach angefangener Zeiteinheit. Wer wollte könnte auch sekundengenau abrechnen. das dürfte technisch heute kein Problem mehr sein. Ein Hotelzimmer bezahlt man z.B. pro Nacht und es gibt Zeitpunkte für das früheste Ein- und das späteste Auschecken. Wenn du schon um 6.00 Uhr ausgecheckt hast, lässt dich das Hotel auch nicht um 9.00 Uhr noch mal aufs Zimmer, weil du eigentlich erst spätestens um 11.00 Uhr hättest auschecken müssen. Da wird dir der Hinweis auf eigentlich noch offene Restnutzungszeit nich viel nützen.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@MvM schrieb am 05. Apr. 2021 um 16:25:53 Uhr:

Seit 11 Seiten schriebe ich "read the fucking AGB"...

Dann löse dich endlich mal davon. Wie die Parkzeit berechnet wird steht auf der Preistafel und nicht in den AGB.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 5. April 2021 um 16:35:23 Uhr:

Ein Hotelzimmer bezahlt man z.B. pro Nacht und es gibt Zeitpunkte für das früheste Ein- und das späteste Auschecken. Wenn du schon um 6.00 Uhr ausgecheckt hast, lässt dich das Hotel auch nicht um 9.00 Uhr noch mal aufs Zimmer, weil du eigentlich erst spätestens um 11.00 Uhr hättest auschecken müssen. Da wird dir der Hinweis auf eigentlich noch offene Restnutzungszeit nich viel nützen.

Hotelzimmer 7 Uhr gezahlt, 8 Uhr Schlüssel abgegeben. (Hotelzimmer wird mit Abgabe des Schlüssels gekündigt.)

Parkhaus 7 Uhr gezahlt, 8 Uhr Parkschein an der Schranke abgegeben (Wird der Stellplatzes mit bezahlung um 7Uhr, oder verlassen des Gebäudes um 8 Uhr gekündigt???)

Das Preismodell ist uninteressant. Egal ob im Stunden, oder im Tagestakt abgerechnet wird. Die Frage ist, ob man schon mal früher bezahlen kann, solange die AGB's es nicht ausschließen.

Zitat:

@MvM schrieb am 05. Apr. 2021 um 16:25:53 Uhr:

Steht eindeutig drin, dass man sofort aus dem Parkhaus rausfahren muss,

Das ergibt sich bereits aus § 546 Abs. 1 BGB:

Zitat:

§ 546 Rückgabepflicht des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben.

Mit der Bezahlung der Miete ist das Mietverhältnis beendet.

 

Grüße vom Ostelch

 

Zitat:

@MvM schrieb am 5. April 2021 um 16:45:42 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 5. April 2021 um 16:35:23 Uhr:

Ein Hotelzimmer bezahlt man z.B. pro Nacht und es gibt Zeitpunkte für das früheste Ein- und das späteste Auschecken. Wenn du schon um 6.00 Uhr ausgecheckt hast, lässt dich das Hotel auch nicht um 9.00 Uhr noch mal aufs Zimmer, weil du eigentlich erst spätestens um 11.00 Uhr hättest auschecken müssen. Da wird dir der Hinweis auf eigentlich noch offene Restnutzungszeit nich viel nützen.

Hotelzimmer 7 Uhr gezahlt, 8 Uhr Schlüssel abgegeben. (Hotelzimmer wird mit Abgabe des Schlüssels gekündigt.)

Parkhaus 7 Uhr gezahlt, 8 Uhr Parkschein an der Schranke abgegeben (Wird der Stellplatzes mit bezahlung um 7Uhr, oder verlassen des Gebäudes um 8 Uhr gekündigt???)

Das Preismodell ist uninteressant. Egal ob im Stunden, oder im Tagestakt abgerechnet wird. Die Frage ist, ob man schon mal früher bezahlen kann, solange die AGB's es nicht ausschließen.

Falsch

Das Zimmer kündigst du mit Bezahlen des Zimmers, ebenso den Parkplatz im Parkhaus. Die Abgabe des Schlüssels ist eine reine Formalität, wie das Verlassen des Parkhauses.

Dass du den Schlüssel noch behalten darfst, nachdem du bezahlt hast, ist reine Kulanz des Hotelbetreibers. Er muss das nicht tun. Er kann mit Bezahlen auch sofort den Schlüssel verlangen. Ebenso ist es die Kulanz des Parkhausbetreibers, dass er dir noch mehr als genug Zeit gewährt, um das Parkhaus zu verlassen, mehr als eigentlich nötig wäre unter normalen Bedingungen.

 

Edit:

In vielen Hotels kann ich den Schlüssel bei Verlassen dort hinterlegen, um ihn nicht den ganzen Tag mit mir rumzuschleppen. Nach deiner Aussage würde ich damit das Zimmer kündigen und müsste nun hoffen, dass ich abends das Zimmer erneut anmieten kann.

Ist unsinnig, oder?

Zitat:

@NDLimit schrieb am 5. April 2021 um 16:12:43 Uhr:

Deine Vergleiche hinken ein wenig.

Wenn ich ein Hotel buche, abends aber eine nette Dame kennenlerne und wir ihr Hotelzimmer nutzen, dann habe ich mein Zimmer ja gar nicht benutzt und muss dennoch voll dafür bezahlen, was in Luxemblurg schon mal teuer sein kann.

Ich wiederhole mich also und sage, dass wir weiter im Karusell-Parkhaus sind und nun daraus ein Hotelzimmer-Karusell machen wollen.

Beschuldigst andere, schlechte Vergleiche zu bringen und liegst dann selbst einen Absatz weiter voll daneben.

Wenn du das Zimmer buchst, steht es dir selbstverständlich auch zur Verfügung. Ob du nun drin schläfst oder nicht spielt dabei keine Rolle. Anspruch hast du aber für den gebuchten Zeitraum.

Das Hotel würde dir wohl auch keine ganze Nacht in Rechnung stellen, wenn dir auffällt, das du auf dem Tisch noch was hast liegen lassen und nochmal in das Zimmer willst.

Zitat:

@MvM schrieb am 5. April 2021 um 16:45:42 Uhr:

 

Hotelzimmer 7 Uhr gezahlt, 8 Uhr Schlüssel abgegeben. (Hotelzimmer wird mit Abgabe des Schlüssels gekündigt.)

Parkhaus 7 Uhr gezahlt, 8 Uhr Parkschein an der Schranke abgegeben (Wird der Stellplatzes mit bezahlung um 7Uhr, oder verlassen des Gebäudes um 8 Uhr gekündigt???)

Das Preismodell ist uninteressant. Egal ob im Stunden, oder im Tagestakt abgerechnet wird. Die Frage ist, ob man schon mal früher bezahlen kann, solange die AGB's es nicht ausschließen.

Nein, das Preismodell ist das Entscheidende und es hängt eben ganz vom Betreiber ab. Wenn das Hotel das Parkhaus selbst betreibt, kann es natürlich großzügige Regeln zur Ausfahrt gewähren. Die Preise sind dafür oft auch recht üppig. Es gibt eben keine gesetzlichen Vorschriften - zum Glück.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Teksaz schrieb am 05. Apr. 2021 um 18:27:48 Uhr:

Das Hotel würde dir wohl auch keine ganze Nacht in Rechnung stellen, wenn dir auffällt, das du auf dem Tisch noch was hast liegen lassen und nochmal in das Zimmer willst.

Wenn Du ausgecheckt hast und danach Dein Geschäftspartner den Termin um 2 Stunden verschiebt und Du Dich daher noch mal für diese 2 Stunden aufs Ohr hauen willst, weil Du ja bis 10 Uhr Frist gehabt hättest, wird Dir das Hotel was husten.

Zitat:

@Teksaz schrieb am 5. April 2021 um 18:27:48 Uhr:

Zitat:

@NDLimit schrieb am 5. April 2021 um 16:12:43 Uhr:

Deine Vergleiche hinken ein wenig.

Wenn ich ein Hotel buche, abends aber eine nette Dame kennenlerne und wir ihr Hotelzimmer nutzen, dann habe ich mein Zimmer ja gar nicht benutzt und muss dennoch voll dafür bezahlen, was in Luxemblurg schon mal teuer sein kann.

Ich wiederhole mich also und sage, dass wir weiter im Karusell-Parkhaus sind und nun daraus ein Hotelzimmer-Karusell machen wollen.

Beschuldigst andere, schlechte Vergleiche zu bringen und liegst dann selbst einen Absatz weiter voll daneben.

Wenn du das Zimmer buchst, steht es dir selbstverständlich auch zur Verfügung. Ob du nun drin schläfst oder nicht spielt dabei keine Rolle. Anspruch hast du aber für den gebuchten Zeitraum.

Das Hotel würde dir wohl auch keine ganze Nacht in Rechnung stellen, wenn dir auffällt, das du auf dem Tisch noch was hast liegen lassen und nochmal in das Zimmer willst.

Bewusst so gewählt um zu zeigen, wie absurd diese Diskussion ist.

Zitat:

@Teksaz schrieb am 5. April 2021 um 18:27:48 Uhr:

 

Das Hotel würde dir wohl auch keine ganze Nacht in Rechnung stellen, wenn dir auffällt, das du auf dem Tisch noch was hast liegen lassen und nochmal in das Zimmer willst.

Nö, das Hotel muss dich gar nicht mehr ins Zimmer lassen. Du darft mitteilen, was du vergessen hast und man holt es dir. Vor allem, wenn das Zimmer bereits gereinigt und für den nächsten Gast bereit ist.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 5. April 2021 um 16:48:59 Uhr:

Zitat:

§ 546 Rückgabepflicht des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben.

Mit der Bezahlung der Miete ist das Mietverhältnis beendet.

Grüße vom Ostelch

OK, also darf ich meine Miete nicht mehr am ersten des Monats überweisen, so wie der Vermieter es will, sondern erst am ende des Monats? :confused::confused::confused:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 5. April 2021 um 18:30:54 Uhr:

Nein, das Preismodell ist das Entscheidende und es hängt eben ganz vom Betreiber ab. Wenn das Hotel das Parkhaus selbst betreibt, kann es natürlich großzügige Regeln zur Ausfahrt gewähren. Die Preise sind dafür oft auch recht üppig. Es gibt eben keine gesetzlichen Vorschriften - zum Glück.

Grüße vom Ostelch

Keine gesetzlichen Vorschriften? Also wird doch alles individuell nach den ausgehangenen Vertragsbedingungen geregelt?

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 5. April 2021 um 18:31:14 Uhr:

Wenn Du ausgecheckt hast und danach Dein Geschäftspartner den Termin um 2 Stunden verschiebt und Du Dich daher noch mal für diese 2 Stunden aufs Ohr hauen willst, weil Du ja bis 10 Uhr Frist gehabt hättest, wird Dir das Hotel was husten.

Nicht unbedingt. Die Zimmerreinigung beginnt oft erst nach 10 Uhr. Eine Neuvergabe des Zimmers kann erst nach der Reinigung erfolgen. Somit hätte das Hotel keine Nachteile den Schlüssel erneut auszuhändigen.

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