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Toleranzzeit zum Ausfahren aus einem Parkhaus

Themenstarteram 11. November 2017 um 18:45

Hallo zusammen,

bekanntlich muss man in einem Parkhaus mit Schranken vor dem Ausfahren am Automaten ein paar Euro an die Stadtkasse entrichten.

Meine Frage: Gibt es eine feste - evtl. gesetzlich festgelegte Zeit - in der man dann aus dem Parkhaus herausfahren muss, NACHDEM man die Parkzeit bezahlt hat?

Ich stelle mir vor, dass dies je nach Parkhaus unterschiedlich sein sollte. In einem Shoppingcenter beispielsweise mit integriertem Supermarkt evtl. 25 Minuten, um die Einkäufe zum Auto zu bringen und den Einkaufswagen zurückzustellen.

Hat da jemand Infos für mich?

Beste Antwort im Thema
am 11. November 2017 um 19:41

Hier geht es doch nur wieder darum 5 Minuten zu sparen um dann 20 Cent weniger zahlen zu müssen. Dafür aber richtig Stress in Kauf nehmen und zwei Stunden im Forum rumsitzen.

Die Tolerranzzeiten sind übrigens fast immer am Kassenautomaten aufgeführt.

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Es muss ihn aber nicht aushändigen und wird es meistens auch nicht.

Zimmer werden auch schon 8Uhr gereinigt.

Die Putzkolonne ist da schon im Dienst und fängt mit den freien Zimmern an und arbeitet dann nach und nach alle ab. Die Frist mit 10 oder 11Uhr ist deshalb, damit die Reinigung auch bis zur erneuten Vergabe möglich ist.

Zitat:

@MvM schrieb am 5. April 2021 um 19:02:19 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 5. April 2021 um 16:48:59 Uhr:

 

Mit der Bezahlung der Miete ist das Mietverhältnis beendet.

Grüße vom Ostelch

OK, also darf ich meine Miete nicht mehr am ersten des Monats überweisen, so wie der Vermieter es will, sondern erst am ende des Monats? :confused::confused::confused:

Vielleicht befasst du dich mal ernsthaft mit der Materie und schaust ins BGB und deinen Mietvertrag.

Zitat:

@MvM schrieb am 5. April 2021 um 19:02:19 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 5. April 2021 um 18:30:54 Uhr:

Nein, das Preismodell ist das Entscheidende und es hängt eben ganz vom Betreiber ab. Wenn das Hotel das Parkhaus selbst betreibt, kann es natürlich großzügige Regeln zur Ausfahrt gewähren. Die Preise sind dafür oft auch recht üppig. Es gibt eben keine gesetzlichen Vorschriften - zum Glück.

Grüße vom Ostelch

Keine gesetzlichen Vorschriften? Also wird doch alles individuell nach den ausgehangenen Vertragsbedingungen geregelt?

Ja, natürlich, soweit es nicht gegen zwingende gesetzlichen Vorschriften verstößt. Es gilt, was im Preisaushang und eventuell ergänzend in den AGB geregelt ist.

Zitat:

@MvM schrieb am 5. April 2021 um 19:02:19 Uhr:

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 5. April 2021 um 18:31:14 Uhr:

Wenn Du ausgecheckt hast und danach Dein Geschäftspartner den Termin um 2 Stunden verschiebt und Du Dich daher noch mal für diese 2 Stunden aufs Ohr hauen willst, weil Du ja bis 10 Uhr Frist gehabt hättest, wird Dir das Hotel was husten.

Nicht unbedingt. Die Zimmerreinigung beginnt oft erst nach 10 Uhr. Eine Neuvergabe des Zimmers kann erst nach der Reinigung erfolgen. Somit hätte das Hotel keine Nachteile den Schlüssel erneut auszuhändigen.

Das ändert nichts daran, dass du keinen Anspruch darauf hast, das Zimmer noch einmal zu betreten.

 

Grüße vom Ostelch

Unsinn

PARKHAUS
Moorteufelchen

Ja, Parkhaus

Es wird versucht, es mit einem anderen Beispiel zu erklären.

Der Sachverhalt ist der Gleiche und so wird dann hoffentlich klar, warum die Dinge so sind wie sie sind.

Es erschließt sich mir nicht direkt, wieso denn die Regeln für Hotels oder Mietwohnungen für Parkhäuser gelten sollen oder auch nur Rückschlüsse aus diesen für Parkhäuser gezogen werden können.

Das von diesen Beispielen am meisten regulierte Rechtsgebiet ist das Wohnraummietrecht. Hier gelten so viele Sonderregeln, dass man überhaupt keine Rückschlüsse auf andere Rechtsgbiete ziehen kann. Das Beherbungsrecht bietet sich auch nicht direkt an.

Das Einstellen von Fahrzeugen gegen Entgelt ist spezialgesetzlich gar nicht geregelt, es gibt kein "Parkraummietrecht" oder "Parkrecht", das gesetzlich explizit nur das Verhältnis zwischen Parkraumanbieter und Parkendem regelt. Wozu auch?

Mag ja sein, dass manche AGB unfair sind und speziell auch von den Kommunen in den Augen der Parkwilligen unfaire Regelungen bestehen. Aber bei den einen ist das eine Anbieterfrage (park halt woanders), bei den anderen eine politische (wer keine Parkraumverknappung oder -schikane will, der sollte nicht grün wählen).

Als Autofahrer wirst du immer das Problem haben, auf andere angewiesen zu sein (du brauchst Straßen, du brauchst Parkraum, du brauchst Kraftstoff, du brauchst Versicherungen, usw.). Wenn du im Urlaub an der Ostseeküste oder im Mittelmeer mit einem gecharterten Boot unterwegs bist, dann brauchst du auch Liegeplätze. Und musst bezahlen, was der Hafenmeister aufruft oder, wenn es die Zeit erlaubt, eine andere Marina aufsuchen, in der Hoffnung, dass da noch Platz ist und der Tarif günstiger.

Wenn du alles das nicht willst, dann darfst du dich nicht in eine solche Abhängigkeit begeben und musst dich in Verzicht üben.

Das ist irgendwie doof, aber eben die Realität.

Wenn man so sieht dass zu einer Frage über das ausfahren aus Parkhäusern 200 Beiträge geschrieben wurden dann fragt man sich echt was hier so los ist.

Gibt es keine wirklichen Probleme?

Zitat:

@ME1200 schrieb am 6. April 2021 um 20:03:41 Uhr:

Wenn man so sieht dass zu einer Frage über das ausfahren aus Parkhäusern 200 Beiträge geschrieben wurden dann fragt man sich echt was hier so los ist.

Gibt es keine wirklichen Probleme?

Wer diese "wirklichen Probleme" hat, hat für MT keine Zeit. ;)

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 6. April 2021 um 09:18:21 Uhr:

Mag ja sein, dass manche AGB unfair sind und speziell auch von den Kommunen in den Augen der Parkwilligen unfaire Regelungen bestehen. Aber bei den einen ist das eine Anbieterfrage (park halt woanders), bei den anderen eine politische (wer keine Parkraumverknappung oder -schikane will, der sollte nicht grün wählen).

Das AGB's ungerecht sein können ist seit einigen Seiten gar nicht mehr das Thema. ;)

Die Frage ist, wie die Abrechnung zu erfolgen hat, wenn es nicht in den AGB's steht.

Die Grünen kann man sehr gut wählen, weil sie Bewegung in den Verkehr bringen wollen. Mit dem CSU-Scheuer gibt es nicht nur Stillstand, sondern teure Fehlinvestitionen. Aber dies ist ein anderes Thema, was woanders diskutiert werden muss. (Siehe Beitrag von Motorteufelchen vom 5. April 2021 um 21:30:10 Uhr)

Zitat:

@ME1200 schrieb am 6. April 2021 um 20:03:41 Uhr:

Wenn man so sieht dass zu einer Frage über das ausfahren aus Parkhäusern 200 Beiträge geschrieben wurden dann fragt man sich echt was hier so los ist.

Gibt es keine wirklichen Probleme?

Es wäre doch schade, wenn hinter jeder Frage ein Problem stecken würde. Eine Quasselstunde zum Zeitvertreib ist es aber auch nicht. Es ist einfach nur eine Frage, auf die seit einigen Seiten keiner so wirklich eine Antwort hat.

Zitat:

@MvM schrieb am 11. Apr. 2021 um 20:42:45 Uhr:

Es ist einfach nur eine Frage, auf die seit einigen Seiten keiner so wirklich eine Antwort hat.

Doch. Viele haben schon vor vielen Seiten alle Antworten gegeben. Nur einige wollen diese offenbar nicht akzeptieren.;)

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 11. April 2021 um 21:31:50 Uhr:

Zitat:

@MvM schrieb am 11. Apr. 2021 um 20:42:45 Uhr:

Es ist einfach nur eine Frage, auf die seit einigen Seiten keiner so wirklich eine Antwort hat.

Doch. Viele haben schon vor vielen Seiten alle Antworten gegeben. Nur einige wollen diese offenbar nicht akzeptieren.;)

Grüße vom Ostelch

Bis jetzt wurde nur die Antwort gegeben, dass man für eine angefangene Stunde zahlt. (Angaben aus den üblichen Preistabellen) Aber nicht, dass mit der Bezahlung der Vertrag vorzeitig beendet wird. (Auch ohne einen Hinweis in den AGB's, oder Preistabellen)

Bei letzterem reden gerne Leute mit, die noch gar nicht festgestellt haben, dass Parkhäuser dies unterschiedlich handhaben. Außerdem verstehen einige noch nicht mal die Frage, weil sie das Parkhaus bis jetzt immer sofort verlassen haben, und auch keinen Grund kennen, warum man nach der Bezahlung nicht sofort losfahren sollte.

Das war ein Schlauberger der für Coronaunterhaltung eine Beitrag geliefert hat. Der Ernst hat die Sache nach der ersten Seite verlassen.

Zitat:

@MvM schrieb am 11. Apr. 2021 um 23:51:44 Uhr:

Aber nicht, dass mit der Bezahlung der Vertrag vorzeitig beendet wird.

Du hast es wohl leider immer noch nicht verstanden. Der Vertrag wird nicht "vorzeitig" beendet. Er wird beendet zum Zeitpunkt der Zahlung. Eben weil du nicht nach festen Zeiträumen bezahlst, sondern nach begonnenen Zeitabschnitten. Wieviel Zeit du vom letzten Abschnitt nutzt, hat auf den Preis keinen Einfluss. (Wenn du in der Kneipe das siebte Bier nur halb austrinkst, bezahlst du sieben Bier und nicht sechseinhalb.) Das steht so auf der Preistafel, falls jetzt wieder die Frage nach den AGB kommen sollte.

 

Grüße vom Ostelch

Ich glaub das ist bewusstes Missverstehen.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 12. April 2021 um 07:54:18 Uhr:

Zitat:

@MvM schrieb am 11. Apr. 2021 um 23:51:44 Uhr:

Aber nicht, dass mit der Bezahlung der Vertrag vorzeitig beendet wird.

Du hast es wohl leider immer noch nicht verstanden. Der Vertrag wird nicht "vorzeitig" beendet. Er wird beendet zum Zeitpunkt der Zahlung. Eben weil du nicht nach festen Zeiträumen bezahlst, sondern nach begonnenen Zeitabschnitten. Wieviel Zeit du vom letzten Abschnitt nutzt, hat auf den Preis keinen Einfluss. (Wenn du in der Kneipe das siebte Bier nur halb austrinkst, bezahlst du sieben Bier und nicht sechseinhalb.) Das steht so auf der Preistafel, falls jetzt wieder die Frage nach den AGB kommen sollte.

Grüße vom Ostelch

das ist doch endlich, nach keine ahnung wievielen seiten mal ein vernünftiges, passendes beispiel,

genau so sehe ich das auch

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