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Toleranz bei Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

Hallo zusammen,

ich habe es leider auf einer gut ausgebauten Landstraße mit der Geschwindigkeit übertrieben und wurde dabei von hinten gefilmt.

Darüber, dass das nicht notwendig war, muss hier nicht diskutiert werden (das ist mir selber klar).
Da ich auch der Meinung bin, dass eine Strafe gerechtfertigt ist, werde ich auch keinen Anwalt einschalten.

Da die Messung jedoch einerseits teilweise in einer langen Kurve und anderseits vermutlich nicht über die vorgeschriebene Mindestdistanz von 1000m erfolgt ist (ich habe mir das Video anschauen dürfen), habe ich folgende Frage:

Kann es funktionieren hier dem Bußgeldbescheid privat (ohne Anwalt) zu widersprechen (unter Berücksichtung der oben genannten Punkte), und um einen etwas höheren Toleranzabzug zu bitten?

Das ganze natürlich kombiniert mit einer klaren persönlichen Stellungname / Einsicht, dass man es doch übertrieben hat. Ich habe mir bisher (bis auf Verwarngelder) auch nie etwas zu Schulden kommen lassen und bin seit Erhalt meines Führerscheins (also viele Jahre) punktefrei.

Dumme Idee! Daher gestrichen 😁

Vielleicht hat hier jemand schonmal etwas vergleichbares gewagt, und hat kann davon berichten 🙂

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 16. August 2018 um 07:25:01 Uhr:



Ich, ihr und auch der TE selbst zahlt Steuern für die Dienstleistung der Verkehrsüberwachung. Seltsam, dass diese Dienstleistung, wenn erfolgreich in Anspruch genommen (muss man schon viel Glück haben bei der viel zu geringen Kontrolldichte), plötzlich nicht mehr gewünscht ist.

Es ist gelinde gesagt schon sehr unverschämt zu unterstellen, dass die Verkehrsüberwachung generell nicht gewünscht sei. Wäre dem so, hätte ich hätte ich meinen Eingangskommentar ganz anders geschrieben.

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 16. August 2018 um 07:25:01 Uhr:



Dies ist nur eine Feststellung. Man sollte vielleicht aber doch einmal die Bürger befragen, ob die Dienstleistung noch gewünscht ist. Könnte man (ich, ihr, der TE) sich nämlich auch sparen.

Ich stelle fest, dass du an einer konstruktiven Antwort nicht interessiert bist.
Vielmehr geht es dir darum völlig deplatziert einen dummen Kommentar abzulassen.

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Natürlich will er nicht bezahlen oder nur so wenig wie möglich. Und welche Hate-Kommentare sollten da kommen? Steh zu deiner Tat und bezahle! Raser wie du sind Schuld, dass...!

Wer da nicht drübersteht...

Mich wundert's nur seit langem, dass dies das V&S-Forum sein soll. V&? trifft's besser.

Hier hat noch nie jemand einen Thread aufgemacht, um von seinen Negativerfahrungen mit zu hoher Geschwindigkeit zu berichten (Unfall oder Strafe).

Im Gegenteil: Das Wort haben meist nur die Angeber und Prahler.

Kann doch nichts passieren und mit Methode X kannst du jedes Bußgeld abwenden... warum sollte man auch zugeben, dass man etwas beschämendes angestellt hat, wenn man sich stattdessen selbst überhöhen kann.

Da wird selbst der dümmste Raser (der sich hat erwischen lassen) plötzlich als Held gefeiert.

Das geht jetzt aber ganz sicher nicht in Richtung des TE. Auch nur eine Feststellung.

@petiz

Lass mal, ich hab dir ein Danke gegeben und stehe da selbst drüber. Die A-Karte hast du. Glückwunsch.

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 16. August 2018 um 07:47:13 Uhr:


Natürlich will er nicht bezahlen oder nur so wenig wie möglich.

Ganz klar eine Unterstellung ohne Faktenbasis.
Mir gehts in erster Linie um ein eventuelles Fahrverbot als absoluter Ersttäter.

Es nervt solangsam.

Den Zeitraum für ein Fahrverbot kann man als Erstäter, mit gewissen "Tricks" + der 6 Monate Frist für das ablegen ziemlich genau in den Urlaub legen.

Falls das nicht geht und deine Existenz am Führerschein hängt, lassen sich hin und wieder Gerichte auf eine Verdopplung des Bußgeldes mit absehen vom Fahrverbot ein.

Aber das ist alles Spekulation, warte auf den Bescheid und frag dann nochmal. Vielleicht aber nicht hier, kommen sowieso nur Meckerziegen.

Bei 152 km/h ausserhalb geschlossener Ortschaften bist du nach abzug der Tolleranz noch immer im Fahrverbotsbereich. Das du das bei dem Tempo in eine Geldstrafe wandeln kannst bezweifel ich.

@petiz

Google die Toleranzabzüge und dann hast du's innerhalb von 5 Minuten, ohne lange Diskussion. Dann wartest du auf den Bescheid (was da drinsteht, kann hier momentan niemand mit Sicherheit sagen) und wenn's passt, kein Fahrverbot, dann bezahlst du und freust dich. Wenn's nicht passt, Einspruch und/oder Anwalt.

Du hast keine Infos und die, die du hast, hältst du erstmal ein paar Beiträge zurück? Dann wundere dich doch nicht... wo soll das hinführen?

Außerdem geht's hier um "etwas". Geh in ein entsprechendes Fachforum oder gleich zu einem Experten. Weißt du denn, ob das was die Leute hier schreiben (auch wenn's sich gut anhört) den Tatsachen entspricht?

Du bist hier, um unverbindliche Meinungen zu hören und zu diskutieren, ohne wirkliche Fakten? Das hast du doch.

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 16. August 2018 um 08:14:56 Uhr:


Du bist hier, um unverbindliche Meinungen zu hören und zu diskutieren, ohne wirkliche Fakten? Das hast du doch.

nein, ursprünglich war ich hier, um herauszufinden ob ein privater Widerspruch bei nur 5% Toleranzabzug sinnvoll ist, weil die Messung in einer Kurve stattfand und vermutlich nicht über 1000 Meter Streckenlänge.

Das hat sich mittlerweile geklärt, danach haben wir angefangen uns im Kreis zu drehen.

Egal was bei dem Bußgeldbescheid am Ende bei rauskommt, ich habe draus gelernt.

Zum einem wieder mehr auf die Geschwindigkeit zu achten, und zum anderen sowas nicht in Foren zu diskutieren 😉

damit wäre ich von meiner Seite aus durch, vielen Dank an alle, die sich hier konstruktiv beteiligt haben.

Zitat:

@petiz schrieb am 16. Aug. 2018 um 08:44:51 Uhr:


damit wäre ich von meiner Seite aus durch,

Ok, dann kann ich jetzt auch mal.

50% über Limit? Wird da nicht von Vorsatz ausgegangen, mit Verdopplung der Buße?

Eine so große Übertretung ist nicht mehr mit "Hoppla" zu rechtfertigen, das merkt man doch.

Ob Provida oder nicht, ist doch gar nicht relevant. Es existiert eine Videoaufzeichnung, und mit dieser kann der geschulte Polizist anhand Weg und Zeit eine präzise Durchschnittsgeschwindigkeit errechnen. Ob Kurve oder nicht ist da auch egal.
Da braucht es dann auch keinen geeichten Tacho.

Von dieser Durchschnittsgeschwindigkeit werden dann noch einmal 5% Toleranz abgezogen, das war es. Daraus ergibt sich dann der vorwerfbare Wert der Überschreitung.

Einen vorwerfbaren Wert bekommt man nur dann im persönlichen Gespräch mitgeteilt, wenn eine Weg Zeit Messung mit dem Fahrzeug stattgefunden hat. In allen anderen Fällen dient das Anhalten nur zum präzisen Ermitteln des Fahrers und die Geschwindigkeit wird auf der Dienststelle ausgewertet.

Ergebnis dann per Post.

Zitat:

@Frank170664 schrieb am 16. August 2018 um 09:44:35 Uhr:


Ob Provida oder nicht, ist doch gar nicht relevant. Es existiert eine Videoaufzeichnung, und mit dieser kann der geschulte Polizist anhand Weg und Zeit eine präzise Durchschnittsgeschwindigkeit errechnen. Ob Kurve oder nicht ist da auch egal.
Da braucht es dann auch keinen geeichten Tacho.

Natürlich braucht es das, oder geeichte Wegmarkierungen am Straßenrand. Sonst kann man keine Geschwindigkeit verlässlich errechnen.

Wie genau ist eigentlich die Messung per GPS bzw. wird diese Art angewendet?

Zitat:

@Kai R. schrieb am 16. August 2018 um 10:44:40 Uhr:



Natürlich braucht es das, oder geeichte Wegmarkierungen am Straßenrand. Sonst kann man keine Geschwindigkeit verlässlich errechnen.

Grundsätzlich richtig, aber im Zweifelsfall kann bei der Straßenmeisterei der genau Plan von Leitpfosten Fahrbahnmarkierungen ect. abgerufen werden und schon hat man was man braucht.
Aber Thema war durch, hatte ich nur zu spät gelesen

Zitat:

@Frank170664 schrieb am 17. August 2018 um 01:23:22 Uhr:


im Zweifelsfall kann bei der Straßenmeisterei der genau Plan von Leitpfosten Fahrbahnmarkierungen ect. abgerufen werden

Da fängt dann draussen vor Ort aber u. U. das Ausmessen an, wenn diese Leitpfosten nicht mehr dort stehen, wo sie zur Bauzeit der Straße eingesetzt worden sind. Wenn ich mir hier mal die Umgebung so ansehen, da hat es nicht nur einen dieser Pfosten, der da mal abseits der Straße im Gebüsch liegt. Die Möglichkeiten, da überall stets hinterherzusein, hat die Straßenmeisterei gar nicht; ist ähnlich wie mit den Fahrbahnmarkierungen, wo sie an der ersten Stelle wieder anfangen, wenn sie mit der letzten gerade fertig sind.

Zitat:

@ceinsler schrieb am 16. August 2018 um 11:04:00 Uhr:


Wie genau ist eigentlich die Messung per GPS bzw. wird diese Art angewendet?

Hallo Ceinsler.
Die Frage kann dir wohl niemand sicher beantworten. Momentan ist die Standortbestimmung per GPS bis auf ca. 10 m genau. Zu Zeiten des kalten Krieges gab es eine Missweisung im GPS welche die Standortbestimmung erschwerte.
Da die reelle Standortbestimmung meist weit genauer als die 10 m sind wird sich daraus auch eine glaubhafte Geschwindigkeit errechnen lassen. Die GPS gemessene Geschwindigkeit sollte der eines geeichten Tachographen gleich sein.
Ob GPS gemessene Geschwindigkeiten vor Gericht verwertbar sind weiß ich nicht.

Gruß

Wieso immer alle vorher wissen wollen, was passieren wird... du kannst doch im Vorfeld eh nix machen. Also wart auf den Bescheid ab und dann kannste immer noch hier, oder sonstwo nachfragen, was du tun kannst.

Aber eines ist sicher, entweder ist die Geschwindigkeitsmessung statthaft, dann kannst du dir auch keinen größeren Toleranzabzug "ermogeln", oder die Messung war ungültig und dann kommt gar nüschte...

Ich würde nur denken, dass bei so ner Messung am Ende das Messergebnis und damit auch die Strafe feststeht und dir nur mitgeteilt wird, was auf dich zukommt. Passiert das nicht, würde ich davon ausegehen, dass gar nix kommt, weil die Messung eben nicht so richtig korrekt war.

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