Toleranz bei Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren
Hallo zusammen,
ich habe es leider auf einer gut ausgebauten Landstraße mit der Geschwindigkeit übertrieben und wurde dabei von hinten gefilmt.
Darüber, dass das nicht notwendig war, muss hier nicht diskutiert werden (das ist mir selber klar).
Da ich auch der Meinung bin, dass eine Strafe gerechtfertigt ist, werde ich auch keinen Anwalt einschalten.
Da die Messung jedoch einerseits teilweise in einer langen Kurve und anderseits vermutlich nicht über die vorgeschriebene Mindestdistanz von 1000m erfolgt ist (ich habe mir das Video anschauen dürfen), habe ich folgende Frage:
Kann es funktionieren hier dem Bußgeldbescheid privat (ohne Anwalt) zu widersprechen (unter Berücksichtung der oben genannten Punkte), und um einen etwas höheren Toleranzabzug zu bitten?
Das ganze natürlich kombiniert mit einer klaren persönlichen Stellungname / Einsicht, dass man es doch übertrieben hat. Ich habe mir bisher (bis auf Verwarngelder) auch nie etwas zu Schulden kommen lassen und bin seit Erhalt meines Führerscheins (also viele Jahre) punktefrei.
Dumme Idee! Daher gestrichen 😁
Vielleicht hat hier jemand schonmal etwas vergleichbares gewagt, und hat kann davon berichten 🙂
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 16. August 2018 um 07:25:01 Uhr:
Ich, ihr und auch der TE selbst zahlt Steuern für die Dienstleistung der Verkehrsüberwachung. Seltsam, dass diese Dienstleistung, wenn erfolgreich in Anspruch genommen (muss man schon viel Glück haben bei der viel zu geringen Kontrolldichte), plötzlich nicht mehr gewünscht ist.
Es ist gelinde gesagt schon sehr unverschämt zu unterstellen, dass die Verkehrsüberwachung generell nicht gewünscht sei. Wäre dem so, hätte ich hätte ich meinen Eingangskommentar ganz anders geschrieben.
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 16. August 2018 um 07:25:01 Uhr:
Dies ist nur eine Feststellung. Man sollte vielleicht aber doch einmal die Bürger befragen, ob die Dienstleistung noch gewünscht ist. Könnte man (ich, ihr, der TE) sich nämlich auch sparen.
Ich stelle fest, dass du an einer konstruktiven Antwort nicht interessiert bist.
Vielmehr geht es dir darum völlig deplatziert einen dummen Kommentar abzulassen.
49 Antworten
Zitat:
Inwiefern macht das denn einen Unterschied?
Ich dachte bei Videomessung durch nachfahren wären es pauschal 5% ?
Nein, da gibt es große Unterschiede.
Tacho geeicht / nicht geeicht
Geschwindigkeit in Relation zur Meßstrecke
Abstand des folgenden Fahrzeugs usw.
Zitat:
@NDLimit schrieb am 15. August 2018 um 21:48:23 Uhr:
Dann warte Bescheid mit Spendenbeitrag und Abstinenzdauer vom Strassenverkehr ab. Wenn das für Dich akzeptabel ist, zahlen und gut, falls nein, wende Dich an einen Anwalt
Korrekte und auch von mir empfohlene Vorgehensweise 🙂
Mit Einsicht und zugeben das Du es übertrieben hast würde ich nicht kommen. Dann kann Dir evtl. Vorsatz unterstellt werden. Wenn der Bescheid kommt und Du dagegen vorgehen willst würde ich schon einen Juristen empfehlen. Nicht das Du nen falschen Fehler machst😁
Zitat:
@olli4321 schrieb am 15. August 2018 um 21:50:25 Uhr:
Zitat:
Inwiefern macht das denn einen Unterschied?
Ich dachte bei Videomessung durch nachfahren wären es pauschal 5% ?Nein, da gibt es große Unterschiede.
Tacho geeicht / nicht geeicht
Geschwindigkeit in Relation zur Meßstrecke
Abstand des folgenden Fahrzeugs usw.
Vielen Dank,
Wer wertet das Video denn aus? Macht das der Polizist selber, oder ein Spezialist?
Gibt es da so eine Art standardisiertes Verfahren anhand dessen die Toleranz für den jeweiligen Fall ermittelt wird, oder ist da auch viel Interpretationsspielraum vom Gutachter vorhanden?
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Zitat:
@petiz schrieb am 15. August 2018 um 22:09:57 Uhr:
Zitat:
@olli4321 schrieb am 15. August 2018 um 21:50:25 Uhr:
Nein, da gibt es große Unterschiede.
Tacho geeicht / nicht geeicht
Geschwindigkeit in Relation zur Meßstrecke
Abstand des folgenden Fahrzeugs usw.Vielen Dank,
Wer wertet das Video denn aus? Macht das der Polizist selber, oder ein Spezialist?
Gibt es da so eine Art standardisiertes Verfahren anhand dessen die Toleranz für den jeweiligen Fall ermittelt wird, oder ist da auch viel Interpretationsspielraum vom Gutachter vorhanden?
Sorry, ist vielleicht falsch rübergekommen.
Ich meinte ProViDa Fahrzeug ODER nachfahren durch "normales" Zivilfahrzeug.
Beim ProViDa Fahrzeug sind die Toleranzen klar geregelt und das Verfahren in Bezug auf Meßstrecke etc. genau vorgegeben.
Das Video wird mMn auch durch die ProViDa Besatzung ausgewertet und die Ergebnisse an die Bußgeldstelle weiter geleitet.
Zitat:
@petiz schrieb am 15. August 2018 um 20:58:25 Uhr:
Da die Messung jedoch einerseits teilweise in einer langen Kurve und anderseits vermutlich nicht über die vorgeschriebene Mindestdistanz von 1000m erfolgt ist (ich habe mir das Video anschauen dürfen), ...
Es gibt für Provida-Fahrzeuge verschiedene Mess-Szenarien. Bei konstantem Abstand zum Vordermann und bei Motorrädern, die sich nicht in Schräglage befinden, können schon weniger als 100 m ausreichend sein.
Es ist aber auch möglich, dass das Fahrzeug während der Messung beschleunigt hat. Diese Aufnahmen können dann hinterher ausgewertet werden. Hierzu reicht eine Messstrecke von ca. 300 m.
Ohne Anwalt, der das Messprotokoll, eine Kopie des Videos, den Eichschein usw. übermittelt bekommt und einen Sachverständigen, der das dann auswertet, ist es ein ziemlich aussichtsloses Unterfangen. Das volle Programm durchzuziehen, lohnt sich nur, wenn man damit knapp unter die Fahrverbotsgrenze fallen kann oder - bei vollem Punktekonto - wenn man damit einen Punkt abwehren kann.
Zitat:
@petiz schrieb am 15. August 2018 um 22:09:57 Uhr:
Zitat:
@olli4321 schrieb am 15. August 2018 um 21:50:25 Uhr:
Nein, da gibt es große Unterschiede.
Tacho geeicht / nicht geeicht
Geschwindigkeit in Relation zur Meßstrecke
Abstand des folgenden Fahrzeugs usw.Vielen Dank,
Wer wertet das Video denn aus? Macht das der Polizist selber, oder ein Spezialist?
Gibt es da so eine Art standardisiertes Verfahren anhand dessen die Toleranz für den jeweiligen Fall ermittelt wird, oder ist da auch viel Interpretationsspielraum vom Gutachter vorhanden?
...magst du uns immer noch nicht sagen um welche Geschwindigkeit es nun geht?
Warst du auch mit dem Motorrad unterwegs?
Die Polizei ist geschult im Messen. ...
Warte den Anhörungsbogen ab, danach kannst du mit mehr Infos zur vorgeworfenen Übertretung und der eingesetzten Messtechnik hier nochmal nachfragen.
Verkehr und "wie winde ich mich raus"-Forum.
Ich, ihr und auch der TE selbst zahlt Steuern für die Dienstleistung der Verkehrsüberwachung. Seltsam, dass diese Dienstleistung, wenn erfolgreich in Anspruch genommen (muss man schon viel Glück haben bei der viel zu geringen Kontrolldichte), plötzlich nicht mehr gewünscht ist.
Nur wenn ein anderer vor der eigenen Haustür rast...
Dies ist nur eine Feststellung. Man sollte vielleicht aber doch einmal die Bürger befragen, ob die Dienstleistung noch gewünscht ist. Könnte man (ich, ihr, der TE) sich nämlich auch sparen.
Was genau hat das hinzuziehen eines Anwaltes mit der Einsicht und der Akzeptanz einer Strafe zu tun? Entweder du stehst dazu (dann musst du Privat auch keinen Widerspruch einlegen --> du weißt wie schnell du laut Tacho gefahren bist, also würde ein Widerspruch nur dann Sinn machen, wenn der Wert weit da drüber liegt) oder du stehst nicht dazu und nimmst alles an Möglichkeiten mit.....Für mich klingt dein Post wie " Ich will nicht zahlen, ich will nur keine Neumodernen "Hate" Kommentare bei MT erhalten.
Vielleicht solltest du klarstellen, was du willst....
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 16. August 2018 um 07:25:01 Uhr:
Ich, ihr und auch der TE selbst zahlt Steuern für die Dienstleistung der Verkehrsüberwachung. Seltsam, dass diese Dienstleistung, wenn erfolgreich in Anspruch genommen (muss man schon viel Glück haben bei der viel zu geringen Kontrolldichte), plötzlich nicht mehr gewünscht ist.
Es ist gelinde gesagt schon sehr unverschämt zu unterstellen, dass die Verkehrsüberwachung generell nicht gewünscht sei. Wäre dem so, hätte ich hätte ich meinen Eingangskommentar ganz anders geschrieben.
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 16. August 2018 um 07:25:01 Uhr:
Dies ist nur eine Feststellung. Man sollte vielleicht aber doch einmal die Bürger befragen, ob die Dienstleistung noch gewünscht ist. Könnte man (ich, ihr, der TE) sich nämlich auch sparen.
Ich stelle fest, dass du an einer konstruktiven Antwort nicht interessiert bist.
Vielmehr geht es dir darum völlig deplatziert einen dummen Kommentar abzulassen.
Diese Moralapostel sind jedes mal so nervig.
Wir leben glücklicherweise in einem Rechtsstaat, in dem man sich verteidigen darf.
Ich würde den Bußgeldbescheid abwarten, dann ist immer noch Zeit sich einen Kopf zu machen.
Zitat:
@Reaver1988 schrieb am 16. August 2018 um 07:28:46 Uhr:
Was genau hat das hinzuziehen eines Anwaltes mit der Einsicht und der Akzeptanz einer Strafe zu tun? Entweder du stehst dazu (dann musst du Privat auch keinen Widerspruch einlegen --> du weißt wie schnell du laut Tacho gefahren bist, also würde ein Widerspruch nur dann Sinn machen, wenn der Wert weit da drüber liegt) oder du stehst nicht dazu und nimmst alles an Möglichkeiten mit.....Für mich klingt dein Post wie " Ich will nicht zahlen, ich will nur keine Neumodernen "Hate" Kommentare bei MT erhalten.Vielleicht solltest du klarstellen, was du willst....
Ich möchte u.U. eine Strafreduzierung erreichen, sofern es objektiv tragbare Argumente dafür gibt (wie schnell ich war, weiß ich derzeit gerade nicht). Eine komplette Einstellung des Verfahrens fände ich für ungerechtfertigt, da ich nach ein paar Tagen der Selbstreflexion auch selber denke, dass zumindest eine Geldstrafe angemessen ist.
Ich finds total lächerlich zu behaupten, man wäre nicht zu schnell gefahren wenn man es denn ist.
Wie viel zu schnell weiß ich wirklich nicht. Ich habe irgendwann mal auf den Tacho geguckt, mir gedacht "oh shit, weit über 100", und habe dann unverzüglich das Tempo reduziert. Da war es aber halt schon zu spät.
Das was ich aber weiß ist, dass ich mir schon so meine Gedanken dazu mache, und aus verkehrspädagogischer Sicht ein eventuelles Fahrverbot unnötig ist, da einfach mal steif und fest behaupte, so etwas sowieso nicht noch einmal zu machen. Das ist natürlich keine besonders objektive Selbsteinschätzung, ich halte mich aber schon für lernfähig.
Nochmals die Fragen:
Um welche Geschwindigkeit geht es nun?
Und erzählte uns hier doch keinen Stuss! Du hast das Video doch selbst angesehen und der Polizist wird dir auch was dazu gesagt haben! Das gehört zur Belehrung dazu!
Es kommt mir hier wohl auch nicht auf 10kmh an!
Warst du nun auch mit dem Motorrad unterwegs oder mit dem Auto ?
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 16. August 2018 um 07:42:33 Uhr:
@petizNochmals die Fragen:
Um welche Geschwindigkeit geht es nun?Warst du auch mit dem Motorrad unterwegs?
Wie viel zu schnell weiß ich wirklich nicht. Ich habe irgendwann mal auf den Tacho geguckt, mir gedacht "oh shit, weit über 100", und habe dann unverzüglich das Tempo reduziert. Da war es aber halt schon zu spät. Auf der Videoaufzeichnung des Motorads meine ich zuerst so irgendwas um die 145 und einmal als Maximalwert 152 abgelesen zu haben. Ich war selber mit dem Auto unterwegs.
Bezüglich des "Stuss":
Bisher habe ich noch keinen Kommentar erkennen können, aus dem vorgeht, dass für einen konstruktiven Dialog meine exakte Geschwindigkeit ohne Bußgeldbescheid bisher relevant sei, sondern eher das "reine Interesse".
Das was ich oben geschrieben habe, sind alle Infos die ich habe.
Das was der Tacho meines Autos angezeigt hat, weiß ich wirklich nicht.