Tönungsstreifen / Blendstreifen zulässige Maße

Renault Twingo I ( C06)

Hi.. also ich habe vor einen Blendstreifen aufzubringen.. welche Maße wären da erlaubt? Ich habe gelesen das 10dm² erlaubt sind? Also ist die Twingo Scheibe ca 1,3m (sollte stimmen oder?) Wären nur 7cm erlaubt? Ab wo muss da gemessen werden? Rand der Scheibe oder unter dem schwarzen Rahmen also ab dort wo es durchsichtig ist? Finde da leider nirgends was konkretes speziell zum Twingo C06

19 Antworten

Na dann, viel Spaß beim TÜV, der wird dir in wenigen Sekunden das Gegenteil bescheinigen.

Kommt jetzt darauf an, was du unter TÜV verstehst.

Im Rahmen der Hauptuntersuchung wird ein Blendstreifen mit passender (!) ABG bestimmt kein Problem machen.

Versteh mich jetzt nicht falsch: Ich will ja garnicht ausschließen, dass es eine entsprechende Regelung gibt.

Allerdings fehlt hier bisher jede Quellenangabe dafür, es stehen nur Behauptungen im Raum.

Ich werde deswegen mal bei der Stelle nachfragen, die entsprechende Begutachtungen machen darf.

Natürlich würde ein Blendstreifen mit passender ABG kein Problem darstellen. Nur gibt es halt keine Blendstreifen über 0,1 qm mit ABG. Aber frag gern an passender Stelle nach, die Antwort im Wortlaut würde mich auch interessieren.

Zulassung und rechtliche Bestimmungen:
In Deutschland abnahme- und eintragungsfrei, da bis zu 0,1m² der Scheibenfläche beklebt werden dürfen.
Dies wird geregelt gemäß Verkehrsblattverlautbarung Nr. 218 “
Aufbringen von Aufklebern auf Scheiben von Fahrzeugen” (§19 Abs. 2, §35b Abs. 2 Satz 1, §40 StVZO, Bonn, den 2. Oktober 1986, StV 13/36.16.03

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Zitat:

@birscherl schrieb am 29. Januar 2017 um 17:24:50 Uhr:


Aber frag gern an passender Stelle nach, die Antwort im Wortlaut würde mich auch interessieren.

Nachdem der Faden (für eine an sich unnötige Wiederholung längst genannter Fakten) ohnehin schon aus der Versenkung geholt wurde:

Ich hatte nachgefragt, aber keine Antwort erhalten 🙁

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