Todesfahrer wieder mal nur Bewährungsstrafe
Todesfahrer erhalten Bewährungsstrafen
Was soll man da noch groß sagen, kein Wunder, dass das entsprechende Klientel die Justiz nur auslacht und fröhlich weiter durch die Städte rast. Würde gerne mal den Gedankengang des Richters kennen. Aber sie haben ja Reue gezeigt.... eine schallende Ohrfeige für die Opfer und deren Hinterbliebenden ist das, was unser Rechtsstaat da mal wieder abgeliefert hat.
Aber bestimmt hatten die armen 2 Bubis eine harte Kindheit...
Solange der Staat da nicht endlich mal durchgreift, wird sich die Problematik nur verschärfen. Mit Appellen an die Vernunft kommt man hier nicht weiter.
Bin ja mal gespannt, was den 2 anderen Pfosten, die ein paar Wochen später bei ihrem Rennen die Radfahrerin tot gefahren haben, passiert. Nach der Steilvorlage dieses "Richters" kriegen die wahrscheinlich auch Bewährung mit ein paar Sozialstunden, denn sie sind ja reuig...Da darf man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann mal ein verzweifelter Vater, dessen Tochter überfahren wurde, zur Selbstjustiz greift.
Solange ich in diesem Land für das hinterziehen von Steuern härter Bestraft werde, als für das töten von unschuldigen Mitmenschen, läuft meiner Meinung nach irgendwo etwas falsch, bzw. stimmen die Relationen nicht so ganz. Sendet auf jeden Fall ein deutliches Signal, worauf die Prioritäten bei uns liegen.
Beste Antwort im Thema
Todesfahrer erhalten Bewährungsstrafen
Was soll man da noch groß sagen, kein Wunder, dass das entsprechende Klientel die Justiz nur auslacht und fröhlich weiter durch die Städte rast. Würde gerne mal den Gedankengang des Richters kennen. Aber sie haben ja Reue gezeigt.... eine schallende Ohrfeige für die Opfer und deren Hinterbliebenden ist das, was unser Rechtsstaat da mal wieder abgeliefert hat.
Aber bestimmt hatten die armen 2 Bubis eine harte Kindheit...
Solange der Staat da nicht endlich mal durchgreift, wird sich die Problematik nur verschärfen. Mit Appellen an die Vernunft kommt man hier nicht weiter.
Bin ja mal gespannt, was den 2 anderen Pfosten, die ein paar Wochen später bei ihrem Rennen die Radfahrerin tot gefahren haben, passiert. Nach der Steilvorlage dieses "Richters" kriegen die wahrscheinlich auch Bewährung mit ein paar Sozialstunden, denn sie sind ja reuig...Da darf man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann mal ein verzweifelter Vater, dessen Tochter überfahren wurde, zur Selbstjustiz greift.
Solange ich in diesem Land für das hinterziehen von Steuern härter Bestraft werde, als für das töten von unschuldigen Mitmenschen, läuft meiner Meinung nach irgendwo etwas falsch, bzw. stimmen die Relationen nicht so ganz. Sendet auf jeden Fall ein deutliches Signal, worauf die Prioritäten bei uns liegen.
1190 Antworten
Zitat:
@Lewellyn schrieb am 13. Januar 2016 um 15:57:19 Uhr:
Natürlich ist es eine Unterstellung meinerseits, dass das nicht das erste Mal war. Aber das waren ja keine Fahranfänger.
Sondern? Das Alter hast du gelesen? Dass beides Schüler waren ebenso?
Damit beschränkt sich die Fahrerfahrung auf ein paar tausend Kilometer wenns hochkommt.
Zitat:
Die Wahrscheinlichkeit, dass es nicht das erste mal war, ist extrem hoch. Es ist halt nur das erste mal aufgefallen.
Warum?
Aber egal was du glaubst. Glauben hat vor Gericht nix verloren.
Zitat:
Wenn beide noch nie ein Beschleunigungsrennen gemacht haben, wie kamen sie dann jetzt dazu? Telepathie? Göttliche Eingebung? Gehören ja immer zwei Willige zur selben zeit am selben Ort dazu.
Nach der Logik dürfte so etwas niemalsnienicht vorkommen. Irgendwann ist halt immer das erste mal. Gerade, freie Strecke man ist grad in entsprechender Stimmung und dann finden sich zwei. Da bin ich beim Richter, dass sowas jugendtypische Züge hat.
Den Sprint bis 60 Tacho kann man auch kaum vorwerfen. Dass man bis 100 beschleunigt und über eine ca. 6s rote Ampel fährt steht auf einem anderen Blatt.
Zitat:
"Ach na ja, wenns schief geht mach ich einen auf Reue und dann gibts ein bischen auf Bewährung."
Meine Erfahrung hat gezeigt, dass sich Richter zumeist weniger was vormachen lassen als manch ein MPU Psychologe.
Ich persönlich möchte nicht in deren Haut stecken...selbst wenn ich 100% unschuldig wäre, sowas hinterlässt Spuren - auch (oder gerade) an Leuten die auf dicke Hose machen.
Aber ich bin bei dir. Meines Erachtens sollte man gerade im Jugendstrafrecht die Bewährung parallel zu Sozialstunden ziehen. So 360h/Jahr ehrenamtlicher Dienst beim Roten Kreuz für zwei Jahre wäre was...
Zitat:
@CV626 schrieb am 12. Januar 2016 um 22:32:55 Uhr:
Die Kfz-Haftpflicht ist auf jeden Fall erstmal schadenersatzpflichtig. Sie kann den Unfallfahrer in Regress nehmen, aber wenn der nicht zahlen kann, ist das das Pech der Versicherung, betrifft die Geschädigten aber nicht. Die kriegen nur dann Probleme, wenn der Unfallwagen gar nicht versichert war.
Nein, ist sie nicht.
Gegen eine vorsätzliche Tat kann und darf es einfach niemals eine Versicherung geben.
Das würde ja jedem Betrug Tür und Tor öffnen.
Ganz klassisch sind hier Unfälle mit Geisterfahrern, hier wird fast immer von Vorsatz des Geisterfahrers ausgegangen, und als geschädigter steht man regelmäßig blöd da.
http://www.gdv.de/2013/04/geisterfahrer-die-gefahr-von-vorne/Mit dem Fall hier hat das aber natürlich nichts zu tun, es gibt hier ja keinerlei Hinweise darauf das der Unfall vorsätzlich passiert ist.
Zitat:
@Thraciel schrieb am 13. Januar 2016 um 15:36:56 Uhr:
Ich weiß nicht in welchem Land du lebst, aber hierzulande stellen deine angeführten Punkte eine Straftat dar. Falschparken ist eine Ordnungswidrigkeit.
Auch das Messer im Bauch kann als fahrlässige KV gewertet werden.
Eine fahrlässige Vergewaltigung existiert nicht.Weniger Polemik und mehr informieren hilft auch. Hier wurde niemand abgestochen und auch niemand vergewaltigt.
Es wird Dich überraschen, aber das ist mir bekannt. Du warst ja derjenige, der mit dem Fehler für 2,50 angefangen hat (Falschparken ist übrigens sogar teurer) und den hier auf eine Ebene mit dem gestellt hat, was die beiden verbrochen haben. Und genau das ist eben nicht zulässig. Was sie getan haben,
isteine Straftat, genau wie die von mir genannten (vermutlich schwereren) Straftaten auch. Informiert bin ich und polemisch auch nicht, ich habe lediglich anhand eines Beispiels klargemacht, warum Deine Position unhaltbar ist - somit ist der Angriff unerheblich.
Zitat:
Nein muss man nicht. Aber manche schwingen sich hier trotzdem zur Justizia höchstpersönlich auf und überschreiten eine Grenze in der anderen Richtung. Denn wenn man die Forderungen konsequent durchzieht dann verliert auch der mit 55 unterwegs war seinen Lappen auf Lebenszeit.
Denn - und dafür haben wir nunmal Gerichte - die Grenze zu finden ist eben das Kunststück. Und ich bin persönlich froh drum, dass Deutschland "Lebenslänglich" nicht als Standard kennt.Für manche unvorstellbar, aber Menschen ändern sich.
Ja, oder auch nicht. Gibt in beide Richtungen genug Beispiele. Und ich gehöre sicher nicht zu denen, die möglichst viele Leute für möglichst lange einbuchten wollen, schon gar nicht wegen Bagatelldelikten. Das bedeutet aber im Umkehrschluss nicht, dass man jedem Täter den Kopf streicheln muss. Wir reden hier nicht von Kaugummiklauen, Kiffen oder irgendwo an ein Haus pinkeln.
Zitat:
Das ist völlig egal. Unser Rechtssystem wurde nicht dafür gemacht um quer über alle Disziplinen vergleichbar zu sein. Es gibt Gesetze und es gibt dort entsprechende Strafen.
Der Lappen ist nicht nur ein Jahr weg sondern mindestens 1 Jahr. Dann dürfen die beiden erstmal eine MPU bestehen was nicht nur relativ teuer sondern auch kein Spaziergang ist.Vielfach sind Dinge in Deutschland auch verkettet. Wenn der Richter Konsequenz B vermeiden will, darf er keine Strafe länger als A verhängen. Manchmal doof aber nicht zu ändern.
Ja hoffentlich bleibt der Lappen auch weg, falls sie die MPU nicht bestehen! Das wäre ja noch schöner... Falls die aus dieser Sache nichts gelernt haben sollten (und deshalb die MPU nicht bestehen), dann möchte ich die auch nie wieder am Steuer eines KFZ sehen.
Zitat:
Dann müssen sie sich für ihre Handlungen verantworten. Die Vergnügungssteuer ist bekannt und eine KV oder gar ein Mord aus Rache ist idR wesentlich "teurer" als das Ursprungsdelikt. Was auch gut so ist. (Ich wäre schon lange dafür, dass durch irgendeine Form der Rache sofort sämtliche zivilrechtlichen Ansprüche erlöschen und bereits geleistete Entschädigungen zu erstatten sind)
Du hast nicht verstanden, auf welcher Ebene ich hier nachdenke. Was Du hier formulierst, ist lediglich ein "Dann gibt es Euch der Staat aber so richtig".
Zitat:
Als "Entschädigung" steht der Familie noch der zivile Klageweg offen. Das ist nicht umsonst getrennt voneinander.
Eventuell wir die Versicherung den beiden auch kündigen und sie zumindest mit den 5.000€ in Regress nehmen. Da bin ich überfragt ob das in diesem Fall möglich ist.
Vielleicht machst Du es nicht absichtlich, aber das ist zynisch. Um die finanzielle Entschädigung ging es hier nirgends, das ist eine ganz andere Geschichte - und mir auch durchaus bekannt, dass die da nicht mit reinspielt. Das ist übrigens auch selten ein Quell dafür, dass Urteile bei Delikten gegen Leib und Leben als zu milde empfunden werden.
Zitat:
@Thraciel schrieb am 13. Januar 2016 um 15:36:56 Uhr:
Der Staat tut dies aber von einem objektiven Standpunkt aus. Die Reaktion der Familie des Opfers wird im Artikel ja nicht genannt (Zumindest in dem den ich gelesen habe) aber es ist gut und richtig, dass die beim Urteil wenig Mitspracherecht haben.Zitat:
Und dann hat das Strafrecht seine historische Hauptaufgabe, nämlich das ablösen von privater Rache am Täter durch staatliche Bestrafung im Sinne einer Zivilisierung der Gesellschaft verbockt. Da sollte man sich immer vor Augen halten.
Der Standpunkt ist sicher nicht objektiv, sondern folgt einfach aktuell geltenden Rechtsauffassungen - kleiner Unterschied. Und beim Urteil hat die Familie eines Opfers nicht wenig, sondern gar kein Mitspracherecht. Das möchte ich auch nicht ändern. Es geht dabei auch nicht um den Einzelfall, sondern um eine Gesamtbetrachtung. Wenn in breiten Kreisen das Gefühl aufkommt, Täter würden sowieso kaum bestraft, dann wird es gesamtgesellschaftlich eben gefährlich. Dass Angehörige von Opfern oder Opfer selber immer wieder mal das Gefühl haben, der Täter komme zu billig weg, dem kann die Justiz in der Tat nur beschränkt entgegenwirken.
Zitat:
@SuedschwedeV70 schrieb am 13. Januar 2016 um 16:05:05 Uhr:
Hat eine Strafrechtliche Bewährung auch auswirkung den Zivilrechtlichen Bereich ?
Entschädigung für die Opfer/angehörige etc.
Als Opfer/angehörige ist man doch schlichtweg Ruiniert , oder ?
Na ja, wenn Du strafrechtlich verurteilt wurdest, dann kann das dem Opfer zivilrechtlich in der Praxis schon helfen. Gewisse Fragen stellen sich dann gar nicht mehr. Wichtig ist dabei aber lediglich, dass eine Schuld bejaht wurde, die Strafzumessung ist unerheblich.
Warum sollten das Opfer oder hier die Angehörigen denn zwingend finanziell ruiniert sein? Das kann je nach Delikt mal so laufen, muss es aber keineswegs. Gerade bei fahrlässigen Delikten im Strassenverkehr ist da ja eine Haftpflicht, die immer zahlen muss. Anders sieht es aus, wenn der Schaden sonst entsteht und der Verursacher keine Privathaftpflicht und kein Geld hat...
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 13. Januar 2016 um 16:26:13 Uhr:
Na ja, wenn Du strafrechtlich verurteilt wurdest, dann kann das dem Opfer zivilrechtlich in der Praxis schon helfen. Gewisse Fragen stellen sich dann gar nicht mehr. Wichtig ist dabei aber lediglich, dass eine Schuld bejaht wurde, die Strafzumessung ist unerheblich.Zitat:
@SuedschwedeV70 schrieb am 13. Januar 2016 um 16:05:05 Uhr:
Hat eine Strafrechtliche Bewährung auch auswirkung den Zivilrechtlichen Bereich ?
Entschädigung für die Opfer/angehörige etc.
Als Opfer/angehörige ist man doch schlichtweg Ruiniert , oder ?Warum sollten das Opfer oder hier die Angehörigen denn zwingend finanziell ruiniert sein? Das kann je nach Delikt mal so laufen, muss es aber keineswegs. Gerade bei fahrlässigen Delikten im Strassenverkehr ist da ja eine Haftpflicht, die immer zahlen muss. Anders sieht es aus, wenn der Schaden sonst entsteht und der Verursacher keine Privathaftpflicht und kein Geld hat...
mir stellt sich die Frage was die KFZ Haftpflicht dann bezahlt ?
mal angenommen das Opfer wird so schwer verletzt und ist danach Berufsunfähig und hat noch theoretisch 30 Berufsjahre vor sich .
An was wird dann die Entschädigung bemessen ?
Zitat:
@SuedschwedeV70 schrieb am 13. Januar 2016 um 16:52:08 Uhr:
mir stellt sich die Frage was die KFZ Haftpflicht dann bezahlt ?
mal angenommen das Opfer wird so schwer verletzt und ist danach Berufsunfähig und hat noch theoretisch 30 Berufsjahre vor sich .
An was wird dann die Entschädigung bemessen ?
Das kommt dann darauf an, was da mit eingerechnet werden muss bzgl. Gehaltsentwicklung etc., kann ich nicht sagen - ein richtig guter Anwalt dürfte aber zu empfehlen sein. Aber sie kommen sicher nicht mit einmal Ambulanzfahrt und Gips anlegen plus zwei Monate Reha weg. Nicht umsonst sind die versicherten Summen so astronomisch hoch.
In der Praxis wird es dann eher mühsam, wenn eine Versicherung da "Sparpotenzial" sieht und gegenüber dem Geschädigten eine Zermürbungstaktik (einen möglichst endlosen Rechtsstreit führen und erst mal möglichst lange gar nichts zahlen) anwendet, damit der in einen für ihn eigentlich unvorteilhaften Vergleich einwilligt. Funktioniert natürlich am ehesten dann, wenn das Opfer nicht in besonders guten finanziellen Verhältnissen lebte.
Zitat:
@SuedschwedeV70 schrieb am 13. Januar 2016 um 16:05:05 Uhr:
Hat eine Strafrechtliche Bewährung auch auswirkung den Zivilrechtlichen Bereich ?
Entschädigung für die Opfer/angehörige etc.
Als Opfer/angehörige ist man doch schlichtweg Ruiniert , oder ?
Dem Opfer bzw. dessen Angehörigen steht es jederzeit frei, Schadenersatzansprüche zivilrechtlich geltend zu machen. Ob das von Erfolg gekrönt ist, sollte man mit mit einem Rechtsvertreter besprechen.
Zitat:
@Tand0r schrieb am 13. Januar 2016 um 16:11:25 Uhr:
Nein, ist sie nicht.Zitat:
@CV626 schrieb am 12. Januar 2016 um 22:32:55 Uhr:
Die Kfz-Haftpflicht ist auf jeden Fall erstmal schadenersatzpflichtig. Sie kann den Unfallfahrer in Regress nehmen, aber wenn der nicht zahlen kann, ist das das Pech der Versicherung, betrifft die Geschädigten aber nicht. Die kriegen nur dann Probleme, wenn der Unfallwagen gar nicht versichert war.
Gegen eine vorsätzliche Tat kann und darf es einfach niemals eine Versicherung geben.
Das würde ja jedem Betrug Tür und Tor öffnen.
Ganz klassisch sind hier Unfälle mit Geisterfahrern, hier wird fast immer von Vorsatz des Geisterfahrers ausgegangen, und als geschädigter steht man regelmäßig blöd da.
http://www.gdv.de/2013/04/geisterfahrer-die-gefahr-von-vorne/Mit dem Fall hier hat das aber natürlich nichts zu tun, es gibt hier ja keinerlei Hinweise darauf das der Unfall vorsätzlich passiert ist.
Da wäre ich nicht so sicher. Die Versicherung zahlt m.W. immer, holt sich das Geld dann aber wieder. Sowas habe ich im Zusammenhang mit diesen fingierten Fällen gelesen, bei denen Unfälle abgesprochen werden. Hier leistet die Versicherung erstmal, nimmt dann aber nach erfolgter Rechtsprechung die Beteiligten in Regress.
Das gilt bei grober Fahrlässigkeit.
Aber eben gerade nicht bei Vorsatz.
Klick doch einfach mal den Link an, kannst auch noch googeln.
Es gibt einen entsprechenden § im Versicherungsgesetz, der sie in solchen Fällen von allen Leistungen befreit.
Den raus zu suchen müsstest du aber selber wenn es dich interessiert.
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 13. Januar 2016 um 15:44:42 Uhr:
Nein, das spielt für die Abschreckungswirkung tatsächlich überhaupt keine Rolle.Zitat:
@kerberos schrieb am 13. Januar 2016 um 15:37:35 Uhr:
Das ist aber falsch.
Für die Abschreckungswirkung spielt es noch nicht mal eine Rolle, ob es Todesstrafe ist, oder "echtes Lebenslänglich", wo man im Knast stirbt, oder "deutsches" Lebenslänglich, wo die meisten nach <20 Jahren wieder raus kommen.
Zitat:
@SuedschwedeV70 schrieb am 13. Januar 2016 um 16:05:05 Uhr:
Hat eine Strafrechtliche Bewährung auch auswirkung den Zivilrechtlichen Bereich ?
Entschädigung für die Opfer/angehörige etc.
Als Opfer/angehörige ist man doch schlichtweg Ruiniert , oder ?
Solange das Unfallauto versichert war, ist man als Opfer/angehöriger genauso gut oder schlecht dran, wie wenn der Unfall nicht vorsätzlich war.
Für die Täter macht es dann aber uU doch einen Unterschied. Es ist gut möglich, dass sie in manchen Fällen auch mit ihrem gesamten Vermögen in Regress genommen werden können und nicht nur bis zu 5000 Euro. Und auch nicht nur von der Versicherung, sondern zB auch von der Staatskasse.
Ob das bei fahrlässiger Tötung schon so ist weiß ich nicht. Bei schwereren Tötungsdelikten ganz sicher. Ein Mörder kann in D zwar irgendwann aus dem Gefängnis kommen, aber finanziell ist er in der Regel für sein Leben ruiniert.
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 13. Januar 2016 um 16:15:04 Uhr:
Es wird Dich überraschen, aber das ist mir bekannt. Du warst ja derjenige, der mit dem Fehler für 2,50 angefangen hat (Falschparken ist übrigens sogar teurer) und den hier auf eine Ebene mit dem gestellt hat, was die beiden verbrochen haben. Und genau das ist eben nicht zulässig. Was sie getan haben, ist eine Straftat, genau wie die von mir genannten (vermutlich schwereren) Straftaten auch. Informiert bin ich und polemisch auch nicht, ich habe lediglich anhand eines Beispiels klargemacht, warum Deine Position unhaltbar ist - somit ist der Angriff unerheblich.
Es trieft nur so vor Polemik. Die 2,50 waren einfach stellvertretend für einen Fehler mit kleinen Konsequenzen.
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 13. Januar 2016 um 16:15:04 Uhr:
Ja, oder auch nicht. Gibt in beide Richtungen genug Beispiele. Und ich gehöre sicher nicht zu denen, die möglichst viele Leute für möglichst lange einbuchten wollen, schon gar nicht wegen Bagatelldelikten. Das bedeutet aber im Umkehrschluss nicht, dass man jedem Täter den Kopf streicheln muss. Wir reden hier nicht von Kaugummiklauen, Kiffen oder irgendwo an ein Haus pinkeln.
Die Frage sei nur: Was habe ich davon jemanden komplett wegzusperren? Dass dies in einigen Fällen nötig ist um die Gesellschaft zu schützen - geschenkt. Wird ja auch gemacht und mit einem vorsätzlichen Tötungsdelikt fährst du auch in Deutschland mal länger wie 15 Jahre ein.
Hier sehe ich das aber nicht. Zumindest war ich nicht dabei, offensichtlich gibt es auch keine Revision also warum das Urteil des Richters anzweifeln, dass die beiden wohl die Lektion an sich gelernt haben.
Dass man Strafen anders gestalten könnte - auch geschenkt, siehe weiter unten.
Übrigens: Verglichen mit diversen Urteilen bei mehrfacher Körperverletzung durch Jugendliche bzw. junge Männer ist dieses Urteil sogar fast schon zu hart. Und jemanden zusammenzuschlagen z.T. mit Todesfolge ist ein ganz anderes Kaliber was den Vorsatz angeht. (Und auch die innere Überwindung bzw. zeigt es deutlich wie abgestumpft solche Typen sind)
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 13. Januar 2016 um 16:15:04 Uhr:
Ja hoffentlich bleibt der Lappen auch weg, falls sie die MPU nicht bestehen! Das wäre ja noch schöner... Falls die aus dieser Sache nichts gelernt haben sollten (und deshalb die MPU nicht bestehen), dann möchte ich die auch nie wieder am Steuer eines KFZ sehen.
Nun ich halte von der MPU in der heutigen Form wenig - bei Alkohol/Drogen noch viel weniger wie bei verkehrsrechtlichen Fragestellungen.
Eine Neuerteilung ist erst nach bestandener MPU möglich. Und durch die MPU würden wir beide unvorbereitet vermutlich erstmal durchrasseln.
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 13. Januar 2016 um 16:15:04 Uhr:
Du hast nicht verstanden, auf welcher Ebene ich hier nachdenke. Was Du hier formulierst, ist lediglich ein "Dann gibt es Euch der Staat aber so richtig".
Doch habe ich. Und genau das ist meines Erachtens der Gedanke der dahinter steht. Zeigen, dass es Null Toleranz für Selbstjustiz gibt.
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 13. Januar 2016 um 16:15:04 Uhr:
Vielleicht machst Du es nicht absichtlich, aber das ist zynisch. Um die finanzielle Entschädigung ging es hier nirgends, das ist eine ganz andere Geschichte - und mir auch durchaus bekannt, dass die da nicht mit reinspielt. Das ist übrigens auch selten ein Quell dafür, dass Urteile bei Delikten gegen Leib und Leben als zu milde empfunden werden.
Deswegen habe ich es in " " gesetzt. Natürlich ist ein Leben nicht zu entschädigen und die Summen die da gezahlt werden entsprechen noch nichtmal dem hochgerechneten Gehalt des Getöteten.
Trotzdem wird eben zwischen Strafrecht (da geht es um die Gesellschaft, nicht die Opfer - die treten nicht umsonst in solchen Fällen häufig als Nebenkläger auf) und Zivilrecht (da geht es um die Opfer) unterschieden.
Zum Glück für die Opfer steht in einem solchen Fall eine Versicherung ein. Wird jemand auf der Straße zu Tode geprügelt - Privatinsolvenz und die Familie sieht garnichts.
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 13. Januar 2016 um 16:15:04 Uhr:
Der Standpunkt ist sicher nicht objektiv, sondern folgt einfach aktuell geltenden Rechtsauffassungen - kleiner Unterschied.
Was möglichst objektiv ist. 100% objektiv ist nichts solange Menschen beteiligt sind.
Zitat:
Und beim Urteil hat die Familie eines Opfers nicht wenig, sondern gar kein Mitspracherecht. Das möchte ich auch nicht ändern. Es geht dabei auch nicht um den Einzelfall, sondern um eine Gesamtbetrachtung. Wenn in breiten Kreisen das Gefühl aufkommt, Täter würden sowieso kaum bestraft, dann wird es gesamtgesellschaftlich eben gefährlich. Dass Angehörige von Opfern oder Opfer selber immer wieder mal das Gefühl haben, der Täter komme zu billig weg, dem kann die Justiz in der Tat nur beschränkt entgegenwirken.
Ich für mich kann diesen Effekt nicht beobachten. Trotz extrem milder Urteile für Intensivstraftäter kann ich nicht sagen, dass seither vermehrt Menschen auf offener Straße vermöbelt werden.
@Tand0r
Hier dürfte den beiden das Urteil sehr entgegenkommen. Mehr wie die 5.000€ für grobe Fahrlässigkeit wird schwierig nach der Begründung.
Zitat:
@Tand0r schrieb am 13. Januar 2016 um 18:19:55 Uhr:
Das gilt bei grober Fahrlässigkeit.
Aber eben gerade nicht bei Vorsatz.Klick doch einfach mal den Link an, kannst auch noch googeln.
Es gibt einen entsprechenden § im Versicherungsgesetz, der sie in solchen Fällen von allen Leistungen befreit.
Den raus zu suchen müsstest du aber selber wenn es dich interessiert.
Der Vorsatz muss aber erstmal vom Gericht festgestellt werden. Bis dahin zahlt m.E. die Versicherung in der Regel, da sich ja das Verfahren hinziehen kann.
Und ja, ich habs gefunden. Es handelt sich um §§ 81 Abs. 1, 103 VVG
Sorry aber so ein Unsinn, ohne Urteil zahlt eine Versicherung gar nicht bei den Summen um die es hier geht.
Bei solchen Summen ist es absolut üblich, das auch bei eindeutigen Fällen die Regulierung durch die Versicherung über Jahre hinzieht.
Macht euch mal klar, was Fahrlässig, grob Fahrlässig und Vorsatz bedeuten.
einfache Fahrlässigkeit: Fehler gemacht, aber ich bin mir dessen nicht bewußt, hätte es aber bemerken können
grobe Fahrlässigkeit: ich bin mir des Fehlers bewußt und über die Möglichkeit einer Schädigung Dritter
Vorsatz: ich will jemanden bewußt schädigen
Das was die Hinterwäldler gemacht haben, ist ganz eindeutig eine grobe Fahrlässigkeit.