Todesfahrer wieder mal nur Bewährungsstrafe

Todesfahrer erhalten Bewährungsstrafen

Was soll man da noch groß sagen, kein Wunder, dass das entsprechende Klientel die Justiz nur auslacht und fröhlich weiter durch die Städte rast. Würde gerne mal den Gedankengang des Richters kennen. Aber sie haben ja Reue gezeigt.... eine schallende Ohrfeige für die Opfer und deren Hinterbliebenden ist das, was unser Rechtsstaat da mal wieder abgeliefert hat.

Aber bestimmt hatten die armen 2 Bubis eine harte Kindheit...

Solange der Staat da nicht endlich mal durchgreift, wird sich die Problematik nur verschärfen. Mit Appellen an die Vernunft kommt man hier nicht weiter.

Bin ja mal gespannt, was den 2 anderen Pfosten, die ein paar Wochen später bei ihrem Rennen die Radfahrerin tot gefahren haben, passiert. Nach der Steilvorlage dieses "Richters" kriegen die wahrscheinlich auch Bewährung mit ein paar Sozialstunden, denn sie sind ja reuig...Da darf man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann mal ein verzweifelter Vater, dessen Tochter überfahren wurde, zur Selbstjustiz greift.

Solange ich in diesem Land für das hinterziehen von Steuern härter Bestraft werde, als für das töten von unschuldigen Mitmenschen, läuft meiner Meinung nach irgendwo etwas falsch, bzw. stimmen die Relationen nicht so ganz. Sendet auf jeden Fall ein deutliches Signal, worauf die Prioritäten bei uns liegen.

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Todesfahrer erhalten Bewährungsstrafen

Was soll man da noch groß sagen, kein Wunder, dass das entsprechende Klientel die Justiz nur auslacht und fröhlich weiter durch die Städte rast. Würde gerne mal den Gedankengang des Richters kennen. Aber sie haben ja Reue gezeigt.... eine schallende Ohrfeige für die Opfer und deren Hinterbliebenden ist das, was unser Rechtsstaat da mal wieder abgeliefert hat.

Aber bestimmt hatten die armen 2 Bubis eine harte Kindheit...

Solange der Staat da nicht endlich mal durchgreift, wird sich die Problematik nur verschärfen. Mit Appellen an die Vernunft kommt man hier nicht weiter.

Bin ja mal gespannt, was den 2 anderen Pfosten, die ein paar Wochen später bei ihrem Rennen die Radfahrerin tot gefahren haben, passiert. Nach der Steilvorlage dieses "Richters" kriegen die wahrscheinlich auch Bewährung mit ein paar Sozialstunden, denn sie sind ja reuig...Da darf man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann mal ein verzweifelter Vater, dessen Tochter überfahren wurde, zur Selbstjustiz greift.

Solange ich in diesem Land für das hinterziehen von Steuern härter Bestraft werde, als für das töten von unschuldigen Mitmenschen, läuft meiner Meinung nach irgendwo etwas falsch, bzw. stimmen die Relationen nicht so ganz. Sendet auf jeden Fall ein deutliches Signal, worauf die Prioritäten bei uns liegen.

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Ich frage mich was passiert wäre wenn die Jugendlichen fahrlässige Tötung mit etwas anderem als einem Auto und dessen Einsatz auf der Strasse begangen hätten. Erst dann wäre mehr an Strafmaß rausgekommen. Aber zu ihrem Glück war das in einem Land wo man als Autofahrer besonderen Schutz genießt und so manche Straftat deswegen abgemildert wird, weil das Vergehen mittels der heiligen Kuh vollzogen worden ist.

Zitat:

@downforze84 schrieb am 13. Januar 2016 um 19:35:23 Uhr:


grobe Fahrlässigkeit: ich bin mir des Fehlers bewußt und über die Möglichkeit einer Schädigung Dritter

Das was die Hinterwäldler gemacht haben, ist ganz eindeutig eine grobe Fahrlässigkeit.

Im Strafrecht wäre mir das neu, aber ok. Die haben darüber nicht nachgedacht bzw. auch nicht über mögliche Folgen. Drauf auf den Pinsel und los.

Zitat:

@downforze84 schrieb am 13. Januar 2016 um 19:35:23 Uhr:


Macht euch mal klar, was Fahrlässig, grob Fahrlässig und Vorsatz bedeuten.

einfache Fahrlässigkeit: Fehler gemacht, aber ich bin mir dessen nicht bewußt, hätte es aber bemerken können
grobe Fahrlässigkeit: ich bin mir des Fehlers bewußt und über die Möglichkeit einer Schädigung Dritter
Vorsatz: ich will jemanden bewußt schädigen

Das was die Hinterwäldler gemacht haben, ist ganz eindeutig eine grobe Fahrlässigkeit.

Vorsicht, da muss man zwischen Zivil- und Strafrecht trennen.

Das was du hier beschreibst sind nicht einfache und grobe Fahrlässigkeit im Sinne des Zivilrechts, sondern "unbewusste" bzw "bewusste" Fahrlässigkeit im Sinne des Strafrechts.

Die Begriffe sind nicht deckungsgleich, es ist also nicht automatisch zivilirechtliche einfache = strafrechtlich unbewusste und zivilrechtlich grobe = strafrechtlich bewusste Fahrlässigkeit.

Irgendwie habe ich das Gefühl, dass wir uns gerade auf dünnes Eis begeben. Sollte man solche Diskussionen nicht eher Leuten überlassen, die ihre Brötchen damit verdienen?

Zitat:

@Celvic schrieb am 13. Januar 2016 um 19:37:33 Uhr:


Ich frage mich was passiert wäre wenn die Jugendlichen fahrlässige Tötung mit etwas anderem als einem Auto und dessen Einsatz auf der Strasse begangen hätten. Erst dann wäre mehr an Strafmaß rausgekommen. Aber zu ihrem Glück war das in einem Land wo man als Autofahrer besonderen Schutz genießt und so manche Straftat deswegen abgemildert wird, weil das Vergehen mittels der heiligen Kuh vollzogen worden ist.

Das war bittere Ironie !

Zitat:

@kerberos schrieb am 13. Januar 2016 um 20:04:42 Uhr:


Irgendwie habe ich das Gefühl, dass wir uns gerade auf dünnes Eis begeben. Sollte man solche Diskussionen nicht eher Leuten überlassen, die ihre Brötchen damit verdienen?

Kommt drauf an, welche Kommentare gemeint sind. Ein Urteil zu fällen obliegt nicht uns und wir können es weder beeinflussen noch rückgängig machen. Was wir jedoch können ist, die zum Teil schon haarsträubenden Wissenslücken im Hinblick auf unseren Rechtsstaat wenigstens ansatzweise aufzufüllen. Schau doch mal bei Facebook. Da muss man zum Teil weder Jurist noch einen akademischen Titel haben um den Unsinn der dort zum Teil verzapft wird, als einen solchen zu erkennen. Ich finde so etwas auch nicht traurig sondern eher beängstigend...

Zitat:

@kerberos schrieb am 13. Januar 2016 um 18:05:05 Uhr:



Zitat:

@Tand0r schrieb am 13. Januar 2016 um 16:11:25 Uhr:



Nein, ist sie nicht.
Gegen eine vorsätzliche Tat kann und darf es einfach niemals eine Versicherung geben.
Das würde ja jedem Betrug Tür und Tor öffnen.
Ganz klassisch sind hier Unfälle mit Geisterfahrern, hier wird fast immer von Vorsatz des Geisterfahrers ausgegangen, und als geschädigter steht man regelmäßig blöd da.
http://www.gdv.de/2013/04/geisterfahrer-die-gefahr-von-vorne/

Mit dem Fall hier hat das aber natürlich nichts zu tun, es gibt hier ja keinerlei Hinweise darauf das der Unfall vorsätzlich passiert ist.

Da wäre ich nicht so sicher. Die Versicherung zahlt m.W. immer, holt sich das Geld dann aber wieder. Sowas habe ich im Zusammenhang mit diesen fingierten Fällen gelesen, bei denen Unfälle abgesprochen werden. Hier leistet die Versicherung erstmal, nimmt dann aber nach erfolgter Rechtsprechung die Beteiligten in Regress.

Fingierte Fälle sind etwas ganz anderes, da geht es um Versicherungsbetrug und die Versicherung ist bei Nachweis dieses Tatbestandes dann selbstverständlich nicht leistungspflichtig bzw. kann sich ggf. schon bezahltes Geld komplett zurückholen.

Zitat:

@downforze84 schrieb am 13. Januar 2016 um 19:35:23 Uhr:


....

Das was die Hinterwäldler gemacht haben, ist ganz eindeutig eine grobe Fahrlässigkeit.

Ja, denn wie schrie mich jemand hier in meinem anderen Thema an ?

Aus dem Gedächtnis nachgeschrieben :

Zitat:

Das junge Fahranfänger geistig und moralisch dazu in der Lage sind am Straßenverkehr teilzunehmen müssen sie in der Fahrschule beweisen.

Ja klar doch.....!

Ich musste früher zeigen das ich fahren kann, mehr nicht.

Zitat:

@dodo32 schrieb am 13. Januar 2016 um 20:11:30 Uhr:



Zitat:

@kerberos schrieb am 13. Januar 2016 um 20:04:42 Uhr:


Irgendwie habe ich das Gefühl, dass wir uns gerade auf dünnes Eis begeben. Sollte man solche Diskussionen nicht eher Leuten überlassen, die ihre Brötchen damit verdienen?
Kommt drauf an, welche Kommentare gemeint sind. Ein Urteil zu fällen obliegt nicht uns und wir können es weder beeinflussen noch rückgängig machen. Was wir jedoch können ist, die zum Teil schon haarsträubenden Wissenslücken im Hinblick auf unseren Rechtsstaat wenigstens ansatzweise aufzufüllen. Schau doch mal bei Facebook. Da muss man zum Teil weder Jurist noch einen akademischen Titel haben um den Unsinn der dort zum Teil verzapft wird, als einen solchen zu erkennen. Ich finde so etwas auch nicht traurig sondern eher beängstigend...

Ist mir klar. Deswegen habe ich FB auch vor längerem Verlassen. Das ist noch schlimmer als jedes Forum.

Leider suchen immer mehr Leute Rat in diversen Foren, egal ob thematisch passend oder nicht, statt wirklich mal Fachleute zu Rate zu ziehen.

Zitat:

@Thraciel schrieb am 13. Januar 2016 um 18:57:09 Uhr:



Es trieft nur so vor Polemik. Die 2,50 waren einfach stellvertretend für einen Fehler mit kleinen Konsequenzen.

Dann lern Dich halt auszudrücken, wenn Du bei den Großen mitspielen willst (das ist jetzt Polemik).

Zitat:

@Thraciel schrieb am 13. Januar 2016 um 18:57:09 Uhr:



Die Frage sei nur: Was habe ich davon jemanden komplett wegzusperren? Dass dies in einigen Fällen nötig ist um die Gesellschaft zu schützen - geschenkt. Wird ja auch gemacht und mit einem vorsätzlichen Tötungsdelikt fährst du auch in Deutschland mal länger wie 15 Jahre ein.

Hier sehe ich das aber nicht. Zumindest war ich nicht dabei, offensichtlich gibt es auch keine Revision also warum das Urteil des Richters anzweifeln, dass die beiden wohl die Lektion an sich gelernt haben.
Dass man Strafen anders gestalten könnte - auch geschenkt, siehe weiter unten.

Übrigens: Verglichen mit diversen Urteilen bei mehrfacher Körperverletzung durch Jugendliche bzw. junge Männer ist dieses Urteil sogar fast schon zu hart. Und jemanden zusammenzuschlagen z.T. mit Todesfolge ist ein ganz anderes Kaliber was den Vorsatz angeht. (Und auch die innere Überwindung bzw. zeigt es deutlich wie abgestumpft solche Typen sind)

Geht völlig an der Sache vorbei. Ich habe nirgends gefordert, die beiden für immer wegzusperren (das ist wohl gemeint, komplett ist leider kein eindeutiger bzw. tauglicher Begriff). Ich habe noch nicht einmal verlangt, ihnen für immer die FE wegzunehmen.

Zitat:

@Thraciel schrieb am 13. Januar 2016 um 18:57:09 Uhr:



Nun ich halte von der MPU in der heutigen Form wenig - bei Alkohol/Drogen noch viel weniger wie bei verkehrsrechtlichen Fragestellungen.
Eine Neuerteilung ist erst nach bestandener MPU möglich. Und durch die MPU würden wir beide unvorbereitet vermutlich erstmal durchrasseln.

Schön für Dich - und was willst Du uns damit sagen? Dass man den beiden diese sowieso sinnlose Sache hätte ersparen sollen? Oder braucht es für diese Breitseite gar keinen Zusammenhang?

Zitat:

@Thraciel schrieb am 13. Januar 2016 um 18:57:09 Uhr:


Doch habe ich. Und genau das ist meines Erachtens der Gedanke der dahinter steht. Zeigen, dass es Null Toleranz für Selbstjustiz gibt.

Dafür braucht es eben etwas mehr als einfach hohe Strafen anzudrohen. Funktioniert ja offensichtlich schon bei Tätern mit weit weniger Grund allein nicht.

Zitat:

@Thraciel schrieb am 13. Januar 2016 um 18:57:09 Uhr:



Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 13. Januar 2016 um 16:15:04 Uhr:


Der Standpunkt ist sicher nicht objektiv, sondern folgt einfach aktuell geltenden Rechtsauffassungen - kleiner Unterschied.
Was möglichst objektiv ist. 100% objektiv ist nichts solange Menschen beteiligt sind.

Falsch, es ist einfach die gerade herrschende Auffassung, und die ändert sich im Verlauf der Zeit dramatisch bzw. ist synchron zwischen verschiedenen Kulturen höchst unterschiedlich.

Zitat:

@Thraciel schrieb am 13. Januar 2016 um 18:57:09 Uhr:



Zitat:

Und beim Urteil hat die Familie eines Opfers nicht wenig, sondern gar kein Mitspracherecht. Das möchte ich auch nicht ändern. Es geht dabei auch nicht um den Einzelfall, sondern um eine Gesamtbetrachtung. Wenn in breiten Kreisen das Gefühl aufkommt, Täter würden sowieso kaum bestraft, dann wird es gesamtgesellschaftlich eben gefährlich. Dass Angehörige von Opfern oder Opfer selber immer wieder mal das Gefühl haben, der Täter komme zu billig weg, dem kann die Justiz in der Tat nur beschränkt entgegenwirken.

Ich für mich kann diesen Effekt nicht beobachten. Trotz extrem milder Urteile für Intensivstraftäter kann ich nicht sagen, dass seither vermehrt Menschen auf offener Straße vermöbelt werden.

Dann setz doch mal die Strafe für Mord auf ein Jahr runter. Du wirst Dich über die Auswirkungen wundern. Die Frage ist nicht, ob es irgendwann vermehrt zu privaten Racheakten kommt, sondern nur, wo die Schwelle dafür liegt.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 13. Januar 2016 um 20:13:29 Uhr:


Ja klar doch.....!
Ich musste früher zeigen das ich fahren kann, mehr nicht.

Das ist leider richtig und m.W. noch heute so - hatte ich hier auch schon bemängelt. Ob man geistig reif ist, diese Verantwortung zu tragen, das wird eigentlich gar nicht geprüft.

Die Definition bezieht sich auf das Strafrecht, weil es im Zivilrecht gar keine Vorgaben für grobe Fahrlässigkeit gibt. Wird aber angewendet, wenn man absolut geistesabwesend handelt.

Zitat:

Ja klar doch.....!

Ich musste früher zeigen das ich fahren kann, mehr nicht.

Als Kind der DDR habe ich oft zu hören bekommen, daß man eine Km-Leistung nachweisen mußte. Das machte auch Sinn. Und die VoPo hatte die Verkehrslage damals auch um Längen besser unter Kontrolle, als das heute der Fall ist.

*hust*

Wieviele Fahrzeuge waren in der DDR zu den Zeiten zugelassen, als es sie noch gab?
Und von welchen Leistungsbereichen sprechen wir? Glaube kaum dass sich zwei Halbstarke mit Ihren himmelblauen Trabant damals solche Rennen geliefert haben.

In den 70er Jahren war das Autofahren im Westen auch noch angenehmer als heute.

Meine Frau als "Kind der DDR" mag heute eigentlich gar nicht mehr selbst fahren

Wenn ich das ganze Gutmenschen-Geschwätz hier lese, wird mir schlecht.

Arschlöcher, die aufgrund ihres Alters längst abschätzen können, was alles passieren kann, wenn sie ohne Rücksicht in der Stadt das Gaspedal durchtreten, wurde einmal wieder nicht bestraft.
Obwohl ihr total rücksichtsloses Handeln völlig bewust ablief und sie Schäden an Leib und Leben anderer ebenso bewust in Kauf genommen haben.

Sorry Leute, aber eine Begründung wie "Vorsatz nicht erkennbar" zählt hier einen Scheissdreck und ist ganz einfach falsch.
Selbstverständlich war das Vorsatz, nämlich Vorsatz wie "rasen wir mal wie die Geisteskranken durch die Stadt, scheissegal, ob andere dabei zu Schaden kommen".
Sie haben nicht mit vorsatz jemanden ungebracht, aber mit Vorsatz etwas Derartiges in Kauf genommen. Es IST Vorsatz. Punkt.

Und etwas Grauenhaftes ist geschehen, etwas, das nach einer verdammt harten Strafe VERLANGT.
Ich rede nicht von der Möglichkeit zur Strafe, sondern von der verdammten Verpflichtung zu einer Strafe, die den Folgen dieses extrem schäbigen bewusten Tuns angemessen ist.

Bitte vergesst eines nicht:
Wer jemand anderen absichtlich fahrlässig ums Leben bringt, stellt sich außerhalb der Gesellschaft auf.
Den Opfern geht es vielleicht ein Leben lang echt schlecht.
Warum eigentlich soll es dem TÄTER ein Leben lang besser gehen?

k-hm

Zitat:

@k-hm schrieb am 13. Januar 2016 um 21:35:14 Uhr:


Wer jemand anderen absichtlich fahrlässig ums Leben bringt, stellt sich außerhalb der Gesellschaft auf.
Den Opfern geht es vielleicht ein Leben lang echt schlecht.

Den Wiederspruch siehst du aber oder ?

Für das Rennen was Vorsatz war werden sie auch nach der StVO bestraft.

Für die Tötung, die fahrlässig war werden sie aber nach dem StGB bestraft.

Geht es den Opfern den besser, wenn die Jungs jetzt 3 Jahre im Bau sitzen müssen.

Macht es Sinn die beiden, die ja nun keine Schwerkriminellen sind, jetzt 3 Jahre zusammen mit gewalttätigen Intensivtätern in eine Zelle zu sperren?
Was hat die Gesellschaft davon, was haben die Opfer davon?

Und selbst wenn es denn Opfern dann besser geht, um Rache darf es in der Justiz nicht gehen.