Todesfahrer wieder mal nur Bewährungsstrafe
Todesfahrer erhalten Bewährungsstrafen
Was soll man da noch groß sagen, kein Wunder, dass das entsprechende Klientel die Justiz nur auslacht und fröhlich weiter durch die Städte rast. Würde gerne mal den Gedankengang des Richters kennen. Aber sie haben ja Reue gezeigt.... eine schallende Ohrfeige für die Opfer und deren Hinterbliebenden ist das, was unser Rechtsstaat da mal wieder abgeliefert hat.
Aber bestimmt hatten die armen 2 Bubis eine harte Kindheit...
Solange der Staat da nicht endlich mal durchgreift, wird sich die Problematik nur verschärfen. Mit Appellen an die Vernunft kommt man hier nicht weiter.
Bin ja mal gespannt, was den 2 anderen Pfosten, die ein paar Wochen später bei ihrem Rennen die Radfahrerin tot gefahren haben, passiert. Nach der Steilvorlage dieses "Richters" kriegen die wahrscheinlich auch Bewährung mit ein paar Sozialstunden, denn sie sind ja reuig...Da darf man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann mal ein verzweifelter Vater, dessen Tochter überfahren wurde, zur Selbstjustiz greift.
Solange ich in diesem Land für das hinterziehen von Steuern härter Bestraft werde, als für das töten von unschuldigen Mitmenschen, läuft meiner Meinung nach irgendwo etwas falsch, bzw. stimmen die Relationen nicht so ganz. Sendet auf jeden Fall ein deutliches Signal, worauf die Prioritäten bei uns liegen.
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Todesfahrer erhalten Bewährungsstrafen
Was soll man da noch groß sagen, kein Wunder, dass das entsprechende Klientel die Justiz nur auslacht und fröhlich weiter durch die Städte rast. Würde gerne mal den Gedankengang des Richters kennen. Aber sie haben ja Reue gezeigt.... eine schallende Ohrfeige für die Opfer und deren Hinterbliebenden ist das, was unser Rechtsstaat da mal wieder abgeliefert hat.
Aber bestimmt hatten die armen 2 Bubis eine harte Kindheit...
Solange der Staat da nicht endlich mal durchgreift, wird sich die Problematik nur verschärfen. Mit Appellen an die Vernunft kommt man hier nicht weiter.
Bin ja mal gespannt, was den 2 anderen Pfosten, die ein paar Wochen später bei ihrem Rennen die Radfahrerin tot gefahren haben, passiert. Nach der Steilvorlage dieses "Richters" kriegen die wahrscheinlich auch Bewährung mit ein paar Sozialstunden, denn sie sind ja reuig...Da darf man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann mal ein verzweifelter Vater, dessen Tochter überfahren wurde, zur Selbstjustiz greift.
Solange ich in diesem Land für das hinterziehen von Steuern härter Bestraft werde, als für das töten von unschuldigen Mitmenschen, läuft meiner Meinung nach irgendwo etwas falsch, bzw. stimmen die Relationen nicht so ganz. Sendet auf jeden Fall ein deutliches Signal, worauf die Prioritäten bei uns liegen.
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Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 13. Januar 2016 um 14:45:57 Uhr:
Das Gefettete ist schlicht falsch. Die sind mit voller Absicht zu schnell gefahren, ein Rennen gefahren. Als fahrlässig stufte das Gericht das Tötungsdelikt ein.
Sorry, mein Fehler, war so gemeint wie du geschrieben hast, danke für die Korrektur.
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 13. Januar 2016 um 14:48:48 Uhr:
Gleicher Fehler wie der andere Kandidat hier, einfach mit umgekehrten Vorzeichen. Es handelt sich mit absoluter Sicherheit nicht um ein vorsätzliches Tötungsdelikt, sondern um ein vorsätzlich begangenes Delikt anderer Art, dessen Folge ein unbeabsichtigtes, also fahrlässiges Tötungsdelikt war.Zitat:
@Lewellyn schrieb am 13. Januar 2016 um 12:30:12 Uhr:
Die vom Gericht verhängte Strafe soll auch eine Sühne für die begangene Tat darstellen.
Auch damit die Angehörigen des Opfers feststellen, dass der Staat hier wirksam bestraft. Schließlich hat der Staat Blutrache abgeschafft.Und der Sühne-Aspekt kommt mir in dieser Sache eindeutig zu kurz. Wenn jemand durch eine vorsätzliche Tat ums Leben kommt, kann die Sühne nicht nur auf dem Papier als Bewährung stehen.
Es waren gleich ein Haufen vorsätzliche Straftaten, im Ergebnis inklusive fahrlässiger Tötung.
Natürlich war die Tötung nicht vorsätzlich, aber der Tod von Menschen wird billigend in Kauf genommen, wenn ich innerorts ein Rennen fahre und dabei jegliche Vorsicht außer acht lasse.
Kann mir niemand erzählen, dass das a) das allererste mal für beide war und b) dass sie nie etwas von den anderen Strassenrennen mit Todesfolgen für Unbeteiligte mitbekommen haben. Sie haben das nur nicht für sich einkalkuliert, weil die anderen Todesfahrer ja alle Deppen und Nichtskönner waren und sie die Profis, die ihr Auto immer unter Kontrolle haben.
@frage234: Wenn sie dann irgendwann als "gerechte" Folge ihrer saublöden Spontanraserei in Hartz4 landen, dann zahlst Du deren "Strafe" mit. Hast Du da echt Bock drauf? Man könnte es weiter überspitzen: Einheitsstrafe für alle Verfehlungen ... Vorschlag: Kopf ab. Wäre gleich alles für die Zukunft abgeha(c)kt und keine Folgekosten (wenn da nicht evtl. der Ernährer oder die Ernährerin der Familie kopflos wurde ... sonst hängen die ja auch wieder in den Seilen). Maximalstandpunkte bringen also ersichtlich nichts für die Gesellschaft!
Zitat:
@Thraciel schrieb am 13. Januar 2016 um 13:06:32 Uhr:
Dem ist nichts hinzuzufügen. Die ganzen Forderungen nach lebenslangem Fahrverbot - ich kanns nicht mehr hören. Das müssen alles Heilige sein denen nie mal ein Fehler unterlaufen kann. Während der eine Fehler 2,50€ kostet so kostet ein anderer Fehler ein Menschenleben. Es bleibt ein Fehler.
Und ich kann dieses dämliche Geschwätz nicht mehr hören. Der nächste macht den Fehler, jemandem das Messer in den Bauch zu rammen oder eine Frau zu vergewaltigen. Ist ja auch nur ein Fehler,- ach wie ungerecht, ihn dafür schlimmer zu bestrafen als für Falschparken. Ein Fehler für 2,50 ist in der Regel eben keiner, der andere unverhähltnismässig gefährdet. Klar kann auch jemand sterben, wenn man in der Ortschaft mit 55 statt der erlaubten 50 unterwegs ist. Da wird aber kaum jemand danach schreien, den Unfallfahrer tatsächlich in den Knast zu schicken, sondern man wird sich einig sein, dass es fahrlässige Tötung ist, für die eine Bewährungsstrafe angemessen ist. Es gibt eben Fehler, die passieren und quasi jedem passieren können, und es gibt "Fehler", die niemals passieren dürfen, die man sich schlicht nicht erlauben darf. Ich finde passieren da dann auch das falsche Wort, weil es zu passiv klingt. Solche "Fehler" werden aktiv begangen. Weniger vornehm ausgedrückt: Man scheisst einfach auf die Regeln und auf die Mitmenschen. Um das nicht zu tun, braucht man sich nicht sklavisch an Regeln zu halten, ein Gutmensch oder gar ein Heiliger zu sein.
Zitat:
Bewährung plus 1 Jahr Führerscheinsperre plus MPU - die haben einen Weg vor sich. Was sollte denn da als Strafe verhängt werden?
Ich verlasse mich hier auf die Erkenntnisse des Gerichtes, dass Reue erkennbar war (und ja das merkt man idR recht fix). Strafrecht wird nicht verhandelt um die angehörigen/Familien der Opfer zufrieden zu stellen, sondern zu zeigen dass bestimmtes Verhalten in der Gesellschaft sanktioniert wird.
Also die Tränen kommen mir da jetzt nicht gerade. 1 Jahr Lappen weg plus dann MPU gibt es auch schon für sehr viel weniger. Die sind also nicht nur mit der Bewährungsstrafe sehr billig weggekommen.
Es ist zwar richtig, dass Strafrecht nicht primär der Vergeltung einer Tat dient. Trotzdem wird es problematisch, wenn man sich überhaupt nicht mehr um die Opfer kümmert. Die könnten nämlich irgendwann auf die Idee kommen, selber für "Gerechtigkeit" zu sorgen, wie sie sie verstehen. Und dann hat das Strafrecht seine historische Hauptaufgabe, nämlich das ablösen von privater Rache am Täter durch staatliche Bestrafung im Sinne einer Zivilisierung der Gesellschaft verbockt. Da sollte man sich immer vor Augen halten.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 13. Januar 2016 um 15:05:34 Uhr:
@frage234: Wenn sie dann irgendwann als "gerechte" Folge ihrer saublöden Spontanraserei in Hartz4 landen, dann zahlst Du deren "Strafe" mit. Hast Du da echt Bock drauf? Man könnte es weiter überspitzen: Einheitsstrafe für alle Verfehlungen ... Vorschlag: Kopf ab. Wäre gleich alles für die Zukunft abgeha(c)kt und keine Folgekosten (wenn da nicht evtl. der Ernährer oder die Ernährerin der Familie kopflos wurde ... sonst hängen die ja auch wieder in den Seilen). Maximalstandpunkte bringen also ersichtlich nichts für die Gesellschaft!
Wieso sollte man in Hartz 4 landen, nur weil man keinen Führerschein hat? Millionen Leute in Deutschland haben keinen Führerschein und noch viele mehr gar kein Auto und arbeiten trotzdem. Also dieses Ansehen des Führerscheins als Grundrecht mag mir nicht so recht einleuchten. Mal davon abgesehen, dass ich lieber für ein paar tausend "Führerscheinlose" mitzahlen würde (gehen in der Statistik ohnehin unter), als solchen Leuten nochmals auf der Straße begegnen zu müssen.
Wenn jemand einen Job nach dem anderen ablehnt, nur weil er mit der Bahn fahren oder umziehen müsste, wäre ich ohnehin dafür, dass die Sozialleistungen rapide runtergestrichen werden, bis sie irgendwann bei 0 sind, aber das ist eine andere Geschichte...
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 13. Januar 2016 um 15:05:34 Uhr:
@frage234: Wenn sie dann irgendwann als "gerechte" Folge ihrer saublöden Spontanraserei in Hartz4 landen, dann zahlst Du deren "Strafe" mit. Hast Du da echt Bock drauf? Man könnte es weiter überspitzen: Einheitsstrafe für alle Verfehlungen ... Vorschlag: Kopf ab. Wäre gleich alles für die Zukunft abgeha(c)kt und keine Folgekosten (wenn da nicht evtl. der Ernährer oder die Ernährerin der Familie kopflos wurde ... sonst hängen die ja auch wieder in den Seilen). Maximalstandpunkte bringen also ersichtlich nichts für die Gesellschaft!
Wenn die Familie in den Seilen hängt, dann kostet die auch nichts mehr [/zynismus]
Sorry, da konnte ich jetzt nicht anders
Zitat:
@Knergy schrieb am 13. Januar 2016 um 11:05:20 Uhr:
Und was bewirkt eine Haftstrafe? Wird davon jemand wieder lebendig? Werden dadurch die eh schon vollen Gefängnisse leerer? Nützt es der Gesellschaft etwas, wenn man das Leben von den Tätern kaputtmacht? Der verliert in seinem jungen Arbeitsleben seinen Arbeits-/Ausbildungsplatz und kommt dann nur noch ganz schwer wieder rein. Zumal der Raser dann im Gefängnis mit kriminellen Gestalten in Berührung kommt, die besser keinen Einfluss auf ihn ausüben sollten.Die Lösung ist sicher nicht so einfach wie sie hier manche gerne hätten. Aber Hauptsache in reißerischer Bild-Manier eine emotionale Schlagzeile gepostet. Die spielen nämlich auch mit den Gefühlen und "dem was nicht sein darf".
Ja, da ist an manchen Punkten etwas dran. Trotzdem halte ich die Gesamtaussage für falsch. Wenn man so argumentiert, dürfte man keinen mehr ins Gefängnis stecken, bei dem nicht eh Sicherungsverwahrung angesagt ist. Oder erklär mir, was es der Gesellschaft bringt, dass Ulli H. in den Knast musste (nach Deiner Logik).
Ich hingegen kann Dir sagen, warum man das so macht: Es geht auch immer um die Generalprävention (auch wenn das unter Theoretikern umstritten ist). Einfacher ausgedrückt, die Abschreckung. Nun weiss man, dass die nur zu einem kleinen Teil an der Höhe der Strafe hängt (es spielt z.B. keine Rolle, ob auf einem Verbrechen lebenslänglich oder die Todesstrafe steht). Andererseits möchte ich nicht erleben, was passiert, wenn es für Mord plötzlich nur noch Sozialstunden gäbe - ich glaube, das leuchtet jedem ein. Wichtiger als die absolute Strafhöhe ist jedoch für die Prävention die Entdeckungswahrscheinlichkeit. Einfach formuliert: Es bringt mehr, wenn ich für 15km/h zu viel jedes zehnte Mal erwischt werde, als wenn es nur jedes hundertste Mal ist und die Strafe dafür auf das Fünffache steigt. Sind natürlich alles Bandbreiten, in denen sich die Entdeckungswahrscheinlichkeit und die Strafhöhe bewegen müssen, damit es funktioniert.
Unabhängig von diesem Fall muss man vielleicht eher überlegen ob die Strafen für extreme Vergehen im Straßenverkehr nicht viel zu niedrig sind. Kapp 100 echte Sachen innerorts - ach ja, mal ein Monatsticket für den Bus und ein "paar" Euro - für solche Vergehen sind die Strafen IMHO viel zu gering.
Auf der anderen Seite muss sich jeder selber auch mal fragen wie "brav" er im Verkehr ist. Mal eben die 70 innerorts auf dem Tacho - doppelter Bremsweg - nimmt man da nicht auch schon billigend Tote in Kauf? Ab 80? Oder schon ab 60? War das Vorsatz über die rote Ampel zu fahren oder nur übersehen? Interessant was hier jeder zu wissen scheint um ein Urteil zu fällen. Brauchen wir ja keine Gerichte mehr, Thread auf MT, abstimmen, fertig. 🙄
Zitat:
@Lewellyn schrieb am 13. Januar 2016 um 15:05:06 Uhr:
Es waren gleich ein Haufen vorsätzliche Straftaten, im Ergebnis inklusive fahrlässiger Tötung.
Welche denn?
Einzig die des Straßenrennens unterscheidet nicht zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz und geht somit als Vorsatztat per Definition durch.
Alle anderen Verstöße, sprich Tempo und die Ampel stehen ohnehin hinter dem Rennen bzw. vmtl. gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr zurück.
Müsste man aber mal die Langversion des Urteils sehen um zu wissen auf was der Richter abgestellt hat.
Zitat:
Kann mir niemand erzählen, dass das a) das allererste mal für beide war und b) dass sie nie etwas von den anderen Strassenrennen mit Todesfolgen für Unbeteiligte mitbekommen haben.
Wie kommst du zu dieser (sehr anmaßenden) Behauptung? Das ist eine reine Unterstellung deinerseits.
Von einem tödlichen Straßenrennen habe ich übrigens durch die Jungs das erste Mal gehört. Der zweite Fall war hier in Nürnberg an einem ehemaligen "Szenetreffpunkt" an dem aber kaum sonstiger Verkehr herrscht. Da hats einen Zuschauer erwischt.
@Machdichlocker
Zitat:
Und ich kann dieses dämliche Geschwätz nicht mehr hören. Der nächste macht den Fehler, jemandem das Messer in den Bauch zu rammen oder eine Frau zu vergewaltigen. Ist ja auch nur ein Fehler,- ach wie ungerecht, ihn dafür schlimmer zu bestrafen als für Falschparken.
Ich weiß nicht in welchem Land du lebst, aber hierzulande stellen deine angeführten Punkte eine Straftat dar. Falschparken ist eine Ordnungswidrigkeit.
Auch das Messer im Bauch kann als fahrlässige KV gewertet werden.
Eine fahrlässige Vergewaltigung existiert nicht.
Weniger Polemik und mehr informieren hilft auch. Hier wurde niemand abgestochen und auch niemand vergewaltigt.
Zitat:
Es gibt eben Fehler, die passieren und quasi jedem passieren können, und es gibt "Fehler", die niemals passieren dürfen, die man sich schlicht nicht erlauben darf. Ich finde passieren da dann auch das falsche Wort, weil es zu passiv klingt. Solche "Fehler" werden aktiv begangen. Weniger vornehm ausgedrückt: Man scheisst einfach auf die Regeln und auf die Mitmenschen. Um das nicht zu tun, braucht man sich nicht sklavisch an Regeln zu halten, ein Gutmensch oder gar ein Heiliger zu sein.
Nein muss man nicht. Aber manche schwingen sich hier trotzdem zur Justizia höchstpersönlich auf und überschreiten eine Grenze in der anderen Richtung. Denn wenn man die Forderungen konsequent durchzieht dann verliert auch der mit 55 unterwegs war seinen Lappen auf Lebenszeit.
Denn - und dafür haben wir nunmal Gerichte - die Grenze zu finden ist eben das Kunststück. Und ich bin persönlich froh drum, dass Deutschland "Lebenslänglich" nicht als Standard kennt.
Für manche unvorstellbar, aber Menschen ändern sich.
Zitat:
Also die Tränen kommen mir da jetzt nicht gerade. 1 Jahr Lappen weg plus dann MPU gibt es auch schon für sehr viel weniger. Die sind also nicht nur mit der Bewährungsstrafe sehr billig weggekommen.
Das ist völlig egal. Unser Rechtssystem wurde nicht dafür gemacht um quer über alle Disziplinen vergleichbar zu sein. Es gibt Gesetze und es gibt dort entsprechende Strafen.
Der Lappen ist nicht nur ein Jahr weg sondern mindestens 1 Jahr. Dann dürfen die beiden erstmal eine MPU bestehen was nicht nur relativ teuer sondern auch kein Spaziergang ist.
Vielfach sind Dinge in Deutschland auch verkettet. Wenn der Richter Konsequenz B vermeiden will, darf er keine Strafe länger als A verhängen. Manchmal doof aber nicht zu ändern.
Zitat:
Es ist zwar richtig, dass Strafrecht nicht primär der Vergeltung einer Tat dient. Trotzdem wird es problematisch, wenn man sich überhaupt nicht mehr um die Opfer kümmert. Die könnten nämlich irgendwann auf die Idee kommen, selber für "Gerechtigkeit" zu sorgen, wie sie sie verstehen.
Dann müssen sie sich für ihre Handlungen verantworten. Die Vergnügungssteuer ist bekannt und eine KV oder gar ein Mord aus Rache ist idR wesentlich "teurer" als das Ursprungsdelikt. Was auch gut so ist. (Ich wäre schon lange dafür, dass durch irgendeine Form der Rache sofort sämtliche zivilrechtlichen Ansprüche erlöschen und bereits geleistete Entschädigungen zu erstatten sind)
Als "Entschädigung" steht der Familie noch der zivile Klageweg offen. Das ist nicht umsonst getrennt voneinander.
Eventuell wir die Versicherung den beiden auch kündigen und sie zumindest mit den 5.000€ in Regress nehmen. Da bin ich überfragt ob das in diesem Fall möglich ist.
Zitat:
Und dann hat das Strafrecht seine historische Hauptaufgabe, nämlich das ablösen von privater Rache am Täter durch staatliche Bestrafung im Sinne einer Zivilisierung der Gesellschaft verbockt. Da sollte man sich immer vor Augen halten.
Der Staat tut dies aber von einem objektiven Standpunkt aus. Die Reaktion der Familie des Opfers wird im Artikel ja nicht genannt (Zumindest in dem den ich gelesen habe) aber es ist gut und richtig, dass die beim Urteil wenig Mitspracherecht haben.
Zitat:
(es spielt z.B. keine Rolle, ob auf einem Verbrechen lebenslänglich oder die Todesstrafe steht).
Das ist aber falsch.
Zitat:
@Lewellyn schrieb am 13. Januar 2016 um 15:05:06 Uhr:
Es waren gleich ein Haufen vorsätzliche Straftaten, im Ergebnis inklusive fahrlässiger Tötung.
Natürlich war die Tötung nicht vorsätzlich, aber der Tod von Menschen wird billigend in Kauf genommen, wenn ich innerorts ein Rennen fahre und dabei jegliche Vorsicht außer acht lasse.
Richtig, und deswegen finde ich es in solchen und ähnlich gelagerten Fällen richtig, wenn es wie in der Schweiz eine Verurteilung wegen eventualvorsätzlicher Tötung gibt (= billigenden Inkaufnahme des Todes anderer). Das kommt der Art der Verfehlung und auch der Schwere des Verschuldens aus meiner Sicht deutlich näher und setzt auch ein gewisses Signal für diejenigen, welche sich möglicherweise zu solchen Spielchen verleiten lassen könnten. Funktioniert natürlich nur, wenn es für dieses Verhalten ohne fatale Folgen auch schon Strafen gibt, die weh tun. Entsprechende Modelle gibt es ja.
Zitat:
@kerberos schrieb am 13. Januar 2016 um 15:37:35 Uhr:
Das ist aber falsch.Zitat:
(es spielt z.B. keine Rolle, ob auf einem Verbrechen lebenslänglich oder die Todesstrafe steht).
Nein, das spielt für die Abschreckungswirkung tatsächlich überhaupt keine Rolle.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 13. Januar 2016 um 15:35:23 Uhr:
Unabhängig von diesem Fall muss man vielleicht eher überlegen ob die Strafen für extreme Vergehen im Straßenverkehr nicht viel zu niedrig sind. Kapp 100 echte Sachen innerorts - ach ja, mal ein Monatsticket für den Bus und ein "paar" Euro - für solche Vergehen sind die Strafen IMHO viel zu gering.Auf der anderen Seite muss sich jeder selber auch mal fragen wie "brav" er im Verkehr ist. Mal eben die 70 innerorts auf dem Tacho - doppelter Bremsweg - nimmt man da nicht auch schon billigend Tote in Kauf? Ab 80? Oder schon ab 60? War das Vorsatz über die rote Ampel zu fahren oder nur übersehen? Interessant was hier jeder zu wissen scheint um ein Urteil zu fällen. Brauchen wir ja keine Gerichte mehr, Thread auf MT, abstimmen, fertig. 🙄
Dafür gibt es ja eben z.B. das hier oft für ach so furchtbar gehaltene Rasergesetz in der Schweiz. Nach diesem hätten die beiden auch ohne den Unfall folgende Strafe bekommen: Mindestens zwei Jahre FS-Entzug, mindestens 1 Jahr Gefängnis bedingt, ggf. Einzug und Verwertung des Fahrzeuges als Tatwaffe. Ja, das schreckt (eine gewisse Entdeckungswahrscheinlichkeit vorausgesetzt) wohl doch etwas anders ab als ein Monat Busfahren und eine Strafe im dreistelligen Bereich.
Natürlich ist es eine Unterstellung meinerseits, dass das nicht das erste Mal war. Aber das waren ja keine Fahranfänger.
Die Wahrscheinlichkeit, dass es nicht das erste mal war, ist extrem hoch. Es ist halt nur das erste mal aufgefallen.
Wenn beide noch nie ein Beschleunigungsrennen gemacht haben, wie kamen sie dann jetzt dazu? Telepathie? Göttliche Eingebung? Gehören ja immer zwei Willige zur selben zeit am selben Ort dazu.
Ich will kein Lebenslänglich und ich will keine Todesstrafe. Aber dieses Urteil ist mir auch im Hinblick auf abschreckende Wirkung zu wenig.
"Ach na ja, wenns schief geht mach ich einen auf Reue und dann gibts ein bischen auf Bewährung."
Hat eine Strafrechtliche Bewährung auch auswirkung den Zivilrechtlichen Bereich ?
Entschädigung für die Opfer/angehörige etc.
Als Opfer/angehörige ist man doch schlichtweg Ruiniert , oder ?