Todesfahrer wieder mal nur Bewährungsstrafe
Todesfahrer erhalten Bewährungsstrafen
Was soll man da noch groß sagen, kein Wunder, dass das entsprechende Klientel die Justiz nur auslacht und fröhlich weiter durch die Städte rast. Würde gerne mal den Gedankengang des Richters kennen. Aber sie haben ja Reue gezeigt.... eine schallende Ohrfeige für die Opfer und deren Hinterbliebenden ist das, was unser Rechtsstaat da mal wieder abgeliefert hat.
Aber bestimmt hatten die armen 2 Bubis eine harte Kindheit...
Solange der Staat da nicht endlich mal durchgreift, wird sich die Problematik nur verschärfen. Mit Appellen an die Vernunft kommt man hier nicht weiter.
Bin ja mal gespannt, was den 2 anderen Pfosten, die ein paar Wochen später bei ihrem Rennen die Radfahrerin tot gefahren haben, passiert. Nach der Steilvorlage dieses "Richters" kriegen die wahrscheinlich auch Bewährung mit ein paar Sozialstunden, denn sie sind ja reuig...Da darf man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann mal ein verzweifelter Vater, dessen Tochter überfahren wurde, zur Selbstjustiz greift.
Solange ich in diesem Land für das hinterziehen von Steuern härter Bestraft werde, als für das töten von unschuldigen Mitmenschen, läuft meiner Meinung nach irgendwo etwas falsch, bzw. stimmen die Relationen nicht so ganz. Sendet auf jeden Fall ein deutliches Signal, worauf die Prioritäten bei uns liegen.
Beste Antwort im Thema
Todesfahrer erhalten Bewährungsstrafen
Was soll man da noch groß sagen, kein Wunder, dass das entsprechende Klientel die Justiz nur auslacht und fröhlich weiter durch die Städte rast. Würde gerne mal den Gedankengang des Richters kennen. Aber sie haben ja Reue gezeigt.... eine schallende Ohrfeige für die Opfer und deren Hinterbliebenden ist das, was unser Rechtsstaat da mal wieder abgeliefert hat.
Aber bestimmt hatten die armen 2 Bubis eine harte Kindheit...
Solange der Staat da nicht endlich mal durchgreift, wird sich die Problematik nur verschärfen. Mit Appellen an die Vernunft kommt man hier nicht weiter.
Bin ja mal gespannt, was den 2 anderen Pfosten, die ein paar Wochen später bei ihrem Rennen die Radfahrerin tot gefahren haben, passiert. Nach der Steilvorlage dieses "Richters" kriegen die wahrscheinlich auch Bewährung mit ein paar Sozialstunden, denn sie sind ja reuig...Da darf man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann mal ein verzweifelter Vater, dessen Tochter überfahren wurde, zur Selbstjustiz greift.
Solange ich in diesem Land für das hinterziehen von Steuern härter Bestraft werde, als für das töten von unschuldigen Mitmenschen, läuft meiner Meinung nach irgendwo etwas falsch, bzw. stimmen die Relationen nicht so ganz. Sendet auf jeden Fall ein deutliches Signal, worauf die Prioritäten bei uns liegen.
1190 Antworten
So denn......
Wenn es denn ein "einschlägiges" Urteil gibt kann ich ja wieder aufschließen.
geschlossen
Moorteufelchen
Der User @berlin-paul hat ein Urteil gefunden.
Dies wird er sicherlich gleich Posten.
Daher wieder offen.
Moorteufelchen
Noch liegen die schriftlichen Urteilsgründe nicht vor. Aber in der 2. Runde wurde wieder wegen Mordes verurteilt. Es ist aber sofort Revision durch die Verteidigung eingelegt worden. Der BGH wird also erneut zu entscheiden haben.
Hier eine Zusammenfassung:
https://www.rbb24.de/.../berlin-kudamm-raser-urteil-gefaellt.html
Zitat:
@TomD. schrieb am 21. März 2019 um 15:17:57 Uhr
Frage 1.000.000 Führerscheinbesitzer und die große Mehrzahl wir behaupten das sie Autofahren können ...
Schon, aber wir muessen auch neidisch zur Kenntnis nehmen, dass es offenbar absolute Koryphaeen gibt:
"Marvin N. (27) hatte sich im Prozess erstmals zu den Vorwürfen geäußert: „Ich war zutiefst davon überzeugt, dass ich einer von wenigen im Straßenverkehr war, die das Steuern eines Pkw wirklich bis hin zur Perfektion beherrschten“, ließ er einen Verteidiger vortragen.
Ciao
Ratoncita
Hier im Berliner Fall denke ich, dass es beim BGH dann letztlich auf eine Verurteilung wegen Totschlags hinauslaufen wird, weil man Mordmerkmale eher nicht so sinnvoll begründen kann.
Zitat:
@Vollgasfuzzi schrieb am 26. März 2019 um 17:24:28 Uhr:
Mord ist aber auch zu krass ... da ist keine Verhältnismäßigkeit mehr gegeben.
Befass dich mal mit der Tat und dem Urteil. Dann erklärt sich das eigentlich.
Zitat:
@Vollgasfuzzi schrieb am 26. März 2019 um 17:24:28 Uhr:
Mord ist aber auch zu krass ... da ist keine Verhältnismäßigkeit mehr gegeben.
Das erklähr mal den Hinterbliebenen genau so.
Erwähne auch die roten Ampeln und die innerstädtischen bis zu 170 KmH.
Moorteufelchen
Das Berliner nicht ganz normal im Kopf sind, bekommt jeder mit, der mal selber mit dem Auto da unterwegs war (selbst Frauen sind da richtig aggressiv im Straßenverkehr oO), aber 170 km/h innerhalb von Ortschaften und über rote Ampeln ist schon heavy. Die sollten eher in die Geschlossene wegen Unzurechnungsfähig, aber "Mord" sehe ich da eigentlich nicht.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. März 2019 um 17:27:48 Uhr:
Hier im Berliner Fall denke ich, dass es beim BGH dann letztlich auf eine Verurteilung wegen Totschlags hinauslaufen wird, weil man Mordmerkmale eher nicht so sinnvoll begründen kann.
Diesmal sollte das Gericht ja besser hergeleitet/begründet haben - entscheidend der sog. "
Eventualvorsatz" (auch "bedingter Vorsatz"😉.
Wir müssen das nicht auf Berliner reduzieren.
in Köln ist es nicht recht viel besser....
Die Frage ist: müssen Autos tatsächlich 500PS und mehr haben.
Wenn ja - warum müssen so junge Menschen so damit durch die Stadt fahren.
Fahrzeuge beschlagnahmen! -
Zitat:
@MANDOKHAN schrieb am 26. März 2019 um 17:25:54 Uhr:
Erzähl das den Hinterbliebenen.
Ich muß es den Angehörigen Gott sei Dank nicht erklären.
Aber ich kann nicht jedes Arschloch als Mörder verurteilen, weil durch sein Handeln jemand umgekommen ist...
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 26. März 2019 um 17:35:27 Uhr:
Die Frage ist: müssen Autos tatsächlich 500PS und mehr haben.
Wenn ja - warum müssen so junge Menschen so damit durch die Stadt fahren.
Fahrzeuge beschlagnahmen!
Aha ... und warum?