Todesfahrer wieder mal nur Bewährungsstrafe
Todesfahrer erhalten Bewährungsstrafen
Was soll man da noch groß sagen, kein Wunder, dass das entsprechende Klientel die Justiz nur auslacht und fröhlich weiter durch die Städte rast. Würde gerne mal den Gedankengang des Richters kennen. Aber sie haben ja Reue gezeigt.... eine schallende Ohrfeige für die Opfer und deren Hinterbliebenden ist das, was unser Rechtsstaat da mal wieder abgeliefert hat.
Aber bestimmt hatten die armen 2 Bubis eine harte Kindheit...
Solange der Staat da nicht endlich mal durchgreift, wird sich die Problematik nur verschärfen. Mit Appellen an die Vernunft kommt man hier nicht weiter.
Bin ja mal gespannt, was den 2 anderen Pfosten, die ein paar Wochen später bei ihrem Rennen die Radfahrerin tot gefahren haben, passiert. Nach der Steilvorlage dieses "Richters" kriegen die wahrscheinlich auch Bewährung mit ein paar Sozialstunden, denn sie sind ja reuig...Da darf man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann mal ein verzweifelter Vater, dessen Tochter überfahren wurde, zur Selbstjustiz greift.
Solange ich in diesem Land für das hinterziehen von Steuern härter Bestraft werde, als für das töten von unschuldigen Mitmenschen, läuft meiner Meinung nach irgendwo etwas falsch, bzw. stimmen die Relationen nicht so ganz. Sendet auf jeden Fall ein deutliches Signal, worauf die Prioritäten bei uns liegen.
Beste Antwort im Thema
Todesfahrer erhalten Bewährungsstrafen
Was soll man da noch groß sagen, kein Wunder, dass das entsprechende Klientel die Justiz nur auslacht und fröhlich weiter durch die Städte rast. Würde gerne mal den Gedankengang des Richters kennen. Aber sie haben ja Reue gezeigt.... eine schallende Ohrfeige für die Opfer und deren Hinterbliebenden ist das, was unser Rechtsstaat da mal wieder abgeliefert hat.
Aber bestimmt hatten die armen 2 Bubis eine harte Kindheit...
Solange der Staat da nicht endlich mal durchgreift, wird sich die Problematik nur verschärfen. Mit Appellen an die Vernunft kommt man hier nicht weiter.
Bin ja mal gespannt, was den 2 anderen Pfosten, die ein paar Wochen später bei ihrem Rennen die Radfahrerin tot gefahren haben, passiert. Nach der Steilvorlage dieses "Richters" kriegen die wahrscheinlich auch Bewährung mit ein paar Sozialstunden, denn sie sind ja reuig...Da darf man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann mal ein verzweifelter Vater, dessen Tochter überfahren wurde, zur Selbstjustiz greift.
Solange ich in diesem Land für das hinterziehen von Steuern härter Bestraft werde, als für das töten von unschuldigen Mitmenschen, läuft meiner Meinung nach irgendwo etwas falsch, bzw. stimmen die Relationen nicht so ganz. Sendet auf jeden Fall ein deutliches Signal, worauf die Prioritäten bei uns liegen.
1190 Antworten
Gut so,sonst nimmt das nie ein Ende. Die Tage lief im Fernsehen eine Reportage zu der Raserproblematik in Köln.
Erstmal abwarten, ob das auch so durchläuft. Es wäre schon positiv, wenn die Anklage hier wegen Totschlags (Strafmaß bis zu 15 Jahre Freiheitsentzug) zugelassen würde und nicht auf fahrlässige Körperverletzung runtergeschraubt wird..
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 22. Juli 2016 um 21:25:51 Uhr:
Erstmal abwarten, ob das auch so durchläuft. Es wäre schon positiv, wenn die Anklage hier wegen Totschlags (Strafmaß bis zu 15 Jahre Freiheitsentzug) zugelassen würde und nicht auf fahrlässige Körperverletzung runtergeschraubt wird..
absolut d`accord.
Jetzt haben BGH-Richter - nun darf man ja sagen - im Falle des Mordes mittels der gestohlenen Taxe in Hamburg endgültig und nachvollziehbar entschieden. Ein solches Signal war dringend notwendig und (zu) lange überfällig.
Schlimm genug, daß es soweit kommen musste.
Gleichzeitig wird im Paralellthread :
https://www.motor-talk.de/.../...temposuender-verurteilt-t6565153.html
angemerkt die verfolgung mit solchen Tempi sei unangemessen und würde erst zu solchen Fällen fuhren.
Moorteufelchen
PS:
sucht euch aus welchen der beiden Threads ihr weiter geführt haben wollt.
Das sollte in einem diskutiert werden.
Manchmal ist es halt besser die Diebe ziehen zu lassen, um keinen unnötigen Schaden anzurichten. Nur wenn die Diebe deswegen öfter davon kommen, wird sich dieses auch rum sprechen. Ich möchte so einen nicht im Schlafzimmer stehen haben.
Die Verhältnismäßigkeit während einer Verfolgung zu beurteilen ist sicherlich schwierig, wenn man zu dem Zeitpunkt gar nicht weiß, was der Täter eventuell alles angestellt hat. Vielleicht findet man erst später eine Leiche in dem aufgebrochenem Haus.
Der Hamburger Fall ist rechtlich anders als der Berliner Fall hier.
Der Hamburger Raser war auf der Flucht vor der Pullizei. Er wollte den Pullizisten mit einem gestohlenen Taxi entkommen. Das war auch der Grund des Rasens. So konnte das Mordmerkmal "Verdeckung einer anderen Straftat" bejaht und die Tat als Mord abgeurteilt werden.
Im Berliner Fall waren die nicht auf der Flucht. Die wollten in erster Linie untereinander ausmachen, wer den längeren ... hat. Da fehlen die Mordmerkmale und deshalb wurde das letztlich als Totschlag abgeurteilt. Aber das ist schon ein deutlicher Fortschritt gegenüber einer Verurteilung als lediglich fahrlässiger Tötung.
Nur der Vollständigkeit halber hier der von Ostelch im geschlossenen Thread gepostete Link:
http://spon.de/afqOu
Moorteufelchen
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 1. März 2019 um 13:23:10 Uhr:
...
PS:
sucht euch aus welchen der beiden Threads ihr weiter geführt haben wollt.
Das sollte in einem diskutiert werden.
Aus meiner Sicht dieser hier, denn er ist:
a) älter
b) bezieht sich auf Deutschland
c) näher am relevanten Kernthema
Ich hab dann mal entschieden, Moorteufelchen
Sehe ich auch so, das Kernthema sind m.E. ja Raserunfälle, die Mordanklage und jetzt auch -urteil zur Folge haben. Im anderen Thread geht es nicht um einen Unfall, sondern nur um eine (wenn auch heftige) Geschwindigkeitsüberschreitung.
Edit: Moorteufelchen war mit der Entscheidung schneller als ich mit meinem Beitrag
Zitat:
@Manitoba Star schrieb am 1. März 2019 um 13:49:11 Uhr:
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 1. März 2019 um 13:23:10 Uhr:
...
PS:
sucht euch aus welchen der beiden Threads ihr weiter geführt haben wollt.
Das sollte in einem diskutiert werden.Aus meiner Sicht dieser hier, denn er ist:
a) älter
b) bezieht sich auf Deutschland
c) näher am relevanten KernthemaIch hab dann mal entschieden, Moorteufelchen
Ja, sinnvoll war diese Entscheidung nicht. Das führt dann nur zu "OT-Beiträgen", die dann wieder gelöscht werden müssen. 😉
Was "normale" Geschwindigkeitsübertretungen durch gewissenlose Raser mit der Frage zu tun haben, wo selbst für die Polizei dem Schnellzufahren Grenzen gesetzt sind, weiß ich nicht.
Grüße vom Ostelch
Ich dachte, dass ich der Einzige wäre, der den Zusammenhang zwischen diesen beiden Themen nicht erkannt hat und bin lieber still geblieben...
Shit, wieder OT.