Todesfahrer wieder mal nur Bewährungsstrafe
Todesfahrer erhalten Bewährungsstrafen
Was soll man da noch groß sagen, kein Wunder, dass das entsprechende Klientel die Justiz nur auslacht und fröhlich weiter durch die Städte rast. Würde gerne mal den Gedankengang des Richters kennen. Aber sie haben ja Reue gezeigt.... eine schallende Ohrfeige für die Opfer und deren Hinterbliebenden ist das, was unser Rechtsstaat da mal wieder abgeliefert hat.
Aber bestimmt hatten die armen 2 Bubis eine harte Kindheit...
Solange der Staat da nicht endlich mal durchgreift, wird sich die Problematik nur verschärfen. Mit Appellen an die Vernunft kommt man hier nicht weiter.
Bin ja mal gespannt, was den 2 anderen Pfosten, die ein paar Wochen später bei ihrem Rennen die Radfahrerin tot gefahren haben, passiert. Nach der Steilvorlage dieses "Richters" kriegen die wahrscheinlich auch Bewährung mit ein paar Sozialstunden, denn sie sind ja reuig...Da darf man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann mal ein verzweifelter Vater, dessen Tochter überfahren wurde, zur Selbstjustiz greift.
Solange ich in diesem Land für das hinterziehen von Steuern härter Bestraft werde, als für das töten von unschuldigen Mitmenschen, läuft meiner Meinung nach irgendwo etwas falsch, bzw. stimmen die Relationen nicht so ganz. Sendet auf jeden Fall ein deutliches Signal, worauf die Prioritäten bei uns liegen.
Beste Antwort im Thema
Todesfahrer erhalten Bewährungsstrafen
Was soll man da noch groß sagen, kein Wunder, dass das entsprechende Klientel die Justiz nur auslacht und fröhlich weiter durch die Städte rast. Würde gerne mal den Gedankengang des Richters kennen. Aber sie haben ja Reue gezeigt.... eine schallende Ohrfeige für die Opfer und deren Hinterbliebenden ist das, was unser Rechtsstaat da mal wieder abgeliefert hat.
Aber bestimmt hatten die armen 2 Bubis eine harte Kindheit...
Solange der Staat da nicht endlich mal durchgreift, wird sich die Problematik nur verschärfen. Mit Appellen an die Vernunft kommt man hier nicht weiter.
Bin ja mal gespannt, was den 2 anderen Pfosten, die ein paar Wochen später bei ihrem Rennen die Radfahrerin tot gefahren haben, passiert. Nach der Steilvorlage dieses "Richters" kriegen die wahrscheinlich auch Bewährung mit ein paar Sozialstunden, denn sie sind ja reuig...Da darf man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann mal ein verzweifelter Vater, dessen Tochter überfahren wurde, zur Selbstjustiz greift.
Solange ich in diesem Land für das hinterziehen von Steuern härter Bestraft werde, als für das töten von unschuldigen Mitmenschen, läuft meiner Meinung nach irgendwo etwas falsch, bzw. stimmen die Relationen nicht so ganz. Sendet auf jeden Fall ein deutliches Signal, worauf die Prioritäten bei uns liegen.
1190 Antworten
http://www.privathaftpflicht.net/.../Zitat:
@Drahkke schrieb am 12. Januar 2016 um 22:15:42 Uhr:
Das kann ich mir nicht vorstellen, denn damit würde die Haftpflicht ihre Sinnhaftigkeit verlieren.Zitat:
@berlin-paul schrieb am 12. Januar 2016 um 22:13:27 Uhr:
Das schlimmste in solchen Fällen wäre es, wenn die (jugendlichen) Täter wegen vorsätzlicher Begehung verurteilt werden. Dann ist nämlich die Pkw-Haftpflicht aus der Nummer komplett raus und dann ist es für die Opfer und ihre Angehörigen noch sehr viel schlimmer.Hast du dazu einen Link?
Schäden, welche auf vorsätzliche Handlungen zurückgehen, fallen genau in diese Rubrik – sie sind auch im Rahmen eine Haftpflichtversicherung nicht gedeckt
und
Wer als Versicherungsnehmer vorsätzlich handelt, nimmt das Schadensereignis nicht nur wissentlich in Kauf – die Handlung hat das Schadensereignis als Ziel.
DasZitat:
@kerberos schrieb am 12. Januar 2016 um 22:20:58 Uhr:
http://www.privathaftpflicht.net/.../Zitat:
@Drahkke schrieb am 12. Januar 2016 um 22:15:42 Uhr:
Das kann ich mir nicht vorstellen, denn damit würde die Haftpflicht ihre Sinnhaftigkeit verlieren.Hast du dazu einen Link?
Schäden, welche auf vorsätzliche Handlungen zurückgehen, fallen genau in diese Rubrik – sie sind auch im Rahmen eine Haftpflichtversicherung nicht gedeckt
und
Wer als Versicherungsnehmer vorsätzlich handelt, nimmt das Schadensereignis nicht nur wissentlich in Kauf – die Handlung hat das Schadensereignis als Ziel.
ist mir bekannt, aber die Privat-Haftpflicht ist bei solchen Sachen
grundsätzlich nichteintrittspflichtig.
Da es hier um die mißbräuchliche Nutzung von Kraftfahrzeugen geht, muß es eine entsprechende Regelung in der KFZ-Haftpflichtversicherung geben und die ist mir nicht bekannt.
Zitat:
@downforze84 schrieb am 12. Januar 2016 um 22:20:53 Uhr:
Das stimmt garantiert nicht, denn bei Vorsatz fordert die Versicherung ja die 5000€ zurück und das ganz sicher nicht vom Geschädigten.
bei Alkohol gibt es diese Rückforderungsgrenze vom Versicherungnehmer und ggf. bei grober Fahrlässigkeit (worauf die meisten Versicherer aber im Vertrag verzichten)
Zitat:
@Drahkke schrieb am 12. Januar 2016 um 22:15:42 Uhr:
Das kann ich mir nicht vorstellen, denn damit würde die Haftpflicht ihre Sinnhaftigkeit verlieren.Zitat:
@berlin-paul schrieb am 12. Januar 2016 um 22:13:27 Uhr:
Das schlimmste in solchen Fällen wäre es, wenn die (jugendlichen) Täter wegen vorsätzlicher Begehung verurteilt werden. Dann ist nämlich die Pkw-Haftpflicht aus der Nummer komplett raus und dann ist es für die Opfer und ihre Angehörigen noch sehr viel schlimmer.Hast du dazu einen Link?
Nicht sauer sein, aber ein bischen selbst suchen geht schon. Den Leistungsausschluss bei Vorsatz findest Du irgendwo im VVG (Versicherungsvertragsgesetz) und auch in den AKB der Versicherungen. Bei einer Haftpflichtversicherung soll die Gemeinschaft der Versicherten den Schaden für Unglücksfälle aufbringen müssen, weil das für den Einzelnen VT zu schwer wäre. Es wäre aber kein Unglücksfall, wenn der VT den Schaden vorsätzlich herbeiführt (z.B. mit einer versicherten Schrottkarre auf den selbstverschuldet vorgeschädigten Benz vom Schwiegervater genau auf die Schadenstelle draufknallen ... warum sollte da die Gemeinschaft der Versicherten für so eine vorsätzliche Straftat (Betrug) den Geldbeutel aufmachen?).
Die Kfz-Haftpflicht ist auf jeden Fall erstmal schadenersatzpflichtig. Sie kann den Unfallfahrer in Regress nehmen, aber wenn der nicht zahlen kann, ist das das Pech der Versicherung, betrifft die Geschädigten aber nicht. Die kriegen nur dann Probleme, wenn der Unfallwagen gar nicht versichert war.
Zitat:
warum sollte da die Gemeinschaft der Versicherten für so eine vorsätzliche Straftat (Betrug) den Geldbeutel aufmachen?).
Um Versicherungsbetrug geht es hier nicht. Es geht um einen Unfall mit ECHTEN Geschädigten. Und da zahlt die Versicherung auch.
Die Versicherung des Täters gleich alle Schäden des Opfer aus! Ohne wenn und aber! Schäden am Täter-Fahrzeug nicht oder mit Abzug....Regressansprüche sind ein anderes Thema!
Geschädigte werden immer ausgeglichen!
Zitat:
wieder mal nur
🙄
Zitat:
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Quelle: § 222 StgB
Zitat:
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
Quelle: § 211 StgB
Das ist nur ein Auszug aus dem StgB. Wer dieses nicht einmal im Ansatz kennt oder erfassen kann, sollte hier nicht posten, dieses anprangern oder Vergleiche mit der Abgabenordnung ziehen, die er offensichtlich auch nicht kennt. Es könnte nämlich sonst sein, dass wenn der für die meisten hier lebenden Menschen ungünstige Fall der Änderung dieser Regelungen zugunsten einer anderen Staatsform eintreten sollte, und unsere spezielle Klientel beim herumtoben mit der Partnerin oder Kinder auf dem heimischen Balkon einen Blumenkübel zum Absturz bringt, der wiederum einen auf dem Fußweg laufenden Menschen erschlägt, dann hätte das zur Folge, dass bei der hier zum Teil präferierten Legislative / Judikative der Betroffene Kompromisslos ohne Verhandlung einwandert. Und zwar lebenslang. Er hätte es ja besser wissen müssen. Egal wie alt, egal aus welcher Situation heraus. Blumenkübel sind schwere Gegenstände und man kann doch wohl bitte voraussetzen, dass jeder sich jederzeit darüber im klaren ist, dass so ein Gegenstand ein potentielles Mordgerät sein könnte. Also bitte wegsperren denn solche Menschen haben ihr Recht auf ein Leben in dieser Gesellschaft verwirkt... 🙄 Manch einer möge einmal in einer ruhigen Minute darüber nachdenken.
Zitat:
@k-hm schrieb am 12. Januar 2016 um 22:04:45 Uhr:
Ich bin für Wiedereinführung der Prügelstrafe. Öffentlich. Das ist sozial am wirksamsten.
Vor versammelter Öffentlichkeit Hose runter, Bücken, und Rohrstock auf den nackten Arsch.
Je nach schwere der Tat, bis es blutet und ein paar Tage später wieder. Damit derjenige wochenlang nicht sitzen kann.Das ist harmlos, aber sozial derart demütigend und daher lehrreich, dass der das nicht wieder macht.
Wetten?Ich sage:
Wer anderen eine körperliche Versehrtheit mutwillig, absichtlich oder grob fahrlässig zufügt, verliert seinerseits den Anspruch auf körperliche Unversehrtheit.
Ganz einfach. Auge um Auge.Wenn Einsicht nicht hilft, hilft nur Angst.
Hallo Shitstorm 😁
k-hm
Prügelstrafe und "Auge um Auge" sind ein auffälliges Wesensmerkmal gescheiterter Gesellschaften und gescheiterter Staaten. Bin doch recht froh, dass westeuropäische Länder diese Höhlenmenschen-Verhaltensweisen auf judikativer Ebene abgelegt haben und dass ich in so einem zivilisierten Land wohnen darf.
Grüße
SPyderRyder
Andere Länder, andere Strafen. Wobei das Missverhältnis hier extrem ist. Besonders mit dem Fall dieses Threads verglichen ist hier jemand viel zu hart bestraft worden: http://www.heise.de/.../...bekommt-14-Mal-lebenslaenglich-3069160.html
Aber auch mit anderen Urteilen aus Deutschland verglichen ist ein derartig mildes Urteil eine Verachtung des Wertes vom menschlichen Leben. Die Strafen für eine Webseite, die nur Links zu nicht legalen Kopien von harmlosen (bezogen auf den Inhalt) Filmen enthält, wird härter bestraft: http://www.lvz.de/.../...aehrige-Haftstrafe-fuer-Kinox.to-Mitbetreiber
Zusammen gefasst: Etwas tun, was Menschen tötet: Bewährung Etwas tun, was reichen Leuten Geld nimmt: Haftstrafe. Das kann so nicht ganz richtig sein.
In solchen Fällen kann ich deinen Denkansatz gut nachvollziehen. Etwas mehr Gas geben könnte unsere Justiz bei Tötungsdelikten sicherlich. Nur bitte keine primitve Rache-Mentalität, wie es k-hm gerne hätte.
@gruni1984 schrieb am 13. Januar 2016 um 09:21:30 Uhr:
Zusammen gefasst: Etwas tun, was Menschen tötet: Bewährung Etwas tun, was reichen Leuten Geld nimmt: Haftstrafe. Das kann so nicht ganz richtig sein.Dein Denkansatz kann aber auch nicht richtig sein. Wollen wir eine Tat verurteilen oder die Folgen? Einer fährt mit 50 durch die 30er-Zone, nichts passiert. Ein anderer fährt mit 50 durch die 30er-Zone und ihm läuft ein Kind vor's Auto. Einer ein toller Fahrer und 30er Zonen sind eh nur Schwachsinn und Blitzer Abzocke, der andere ein gemeingefährlicher Mörder?
Was ist härter zu bestrafen, einer der einmal fahrlässig einen Fehler gemacht hat und der Fehler leider schwerwiegende Folgen hatte oder jemand der vorsätzlich und bewusst wiederholt gegen geltendes Recht verstößt?
Hier machen es sich einige ziemlich einfach. Man sollte sich auch mal überlegen ob man selber immer schön brav vorschriftsmäßig fährt oder ob man nicht selber schneller zum gemeingefährlichen Mörder wird wenn man mal wieder "die üblichen x km/h schneller" unterwegs ist und einem im falschen Moment jemand vor's Auto fährt/läuft.