Todesfahrer wieder mal nur Bewährungsstrafe
Todesfahrer erhalten Bewährungsstrafen
Was soll man da noch groß sagen, kein Wunder, dass das entsprechende Klientel die Justiz nur auslacht und fröhlich weiter durch die Städte rast. Würde gerne mal den Gedankengang des Richters kennen. Aber sie haben ja Reue gezeigt.... eine schallende Ohrfeige für die Opfer und deren Hinterbliebenden ist das, was unser Rechtsstaat da mal wieder abgeliefert hat.
Aber bestimmt hatten die armen 2 Bubis eine harte Kindheit...
Solange der Staat da nicht endlich mal durchgreift, wird sich die Problematik nur verschärfen. Mit Appellen an die Vernunft kommt man hier nicht weiter.
Bin ja mal gespannt, was den 2 anderen Pfosten, die ein paar Wochen später bei ihrem Rennen die Radfahrerin tot gefahren haben, passiert. Nach der Steilvorlage dieses "Richters" kriegen die wahrscheinlich auch Bewährung mit ein paar Sozialstunden, denn sie sind ja reuig...Da darf man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann mal ein verzweifelter Vater, dessen Tochter überfahren wurde, zur Selbstjustiz greift.
Solange ich in diesem Land für das hinterziehen von Steuern härter Bestraft werde, als für das töten von unschuldigen Mitmenschen, läuft meiner Meinung nach irgendwo etwas falsch, bzw. stimmen die Relationen nicht so ganz. Sendet auf jeden Fall ein deutliches Signal, worauf die Prioritäten bei uns liegen.
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Todesfahrer erhalten Bewährungsstrafen
Was soll man da noch groß sagen, kein Wunder, dass das entsprechende Klientel die Justiz nur auslacht und fröhlich weiter durch die Städte rast. Würde gerne mal den Gedankengang des Richters kennen. Aber sie haben ja Reue gezeigt.... eine schallende Ohrfeige für die Opfer und deren Hinterbliebenden ist das, was unser Rechtsstaat da mal wieder abgeliefert hat.
Aber bestimmt hatten die armen 2 Bubis eine harte Kindheit...
Solange der Staat da nicht endlich mal durchgreift, wird sich die Problematik nur verschärfen. Mit Appellen an die Vernunft kommt man hier nicht weiter.
Bin ja mal gespannt, was den 2 anderen Pfosten, die ein paar Wochen später bei ihrem Rennen die Radfahrerin tot gefahren haben, passiert. Nach der Steilvorlage dieses "Richters" kriegen die wahrscheinlich auch Bewährung mit ein paar Sozialstunden, denn sie sind ja reuig...Da darf man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann mal ein verzweifelter Vater, dessen Tochter überfahren wurde, zur Selbstjustiz greift.
Solange ich in diesem Land für das hinterziehen von Steuern härter Bestraft werde, als für das töten von unschuldigen Mitmenschen, läuft meiner Meinung nach irgendwo etwas falsch, bzw. stimmen die Relationen nicht so ganz. Sendet auf jeden Fall ein deutliches Signal, worauf die Prioritäten bei uns liegen.
1190 Antworten
Das die Folgen berücksichtigt werden ist allgemein üblich. Schon der Bußgeldkatalog unterscheidet bei vielen Verstößen ob es folgenlos war, jemand behindert wurde, es zur Gefährdung kam, oder zum Unfall.
das geht alles einfach nicht mehr, dieses ständige die armen Täter Rumgejaule.
Sitzen in ihren Autos und jagen andere zu Tode.
Ist es zu viel Testosteron, da hilft Sport, nicht Rasen.
Wann knallt denn mal wieder ein Urteil im Strafrecht? Bei so eindeutigem Sachverhalt!
Nein, wir verurteilen lieber Kachelmänner und Steuerhinterzieher mit allem, was das Gesetz hergibt.
Auf Bewährung. Bewährung! Für einen Totgerasten! Nicht einen einzigen Tag Knast, nicht einen einzigen!
Und was bewirkt eine Haftstrafe? Wird davon jemand wieder lebendig? Werden dadurch die eh schon vollen Gefängnisse leerer? Nützt es der Gesellschaft etwas, wenn man das Leben von den Tätern kaputtmacht? Der verliert in seinem jungen Arbeitsleben seinen Arbeits-/Ausbildungsplatz und kommt dann nur noch ganz schwer wieder rein. Zumal der Raser dann im Gefängnis mit kriminellen Gestalten in Berührung kommt, die besser keinen Einfluss auf ihn ausüben sollten.
Die Lösung ist sicher nicht so einfach wie sie hier manche gerne hätten. Aber Hauptsache in reißerischer Bild-Manier eine emotionale Schlagzeile gepostet. Die spielen nämlich auch mit den Gefühlen und "dem was nicht sein darf".
Zitat:
Was ist härter zu bestrafen, einer der einmal fahrlässig einen Fehler gemacht hat und der Fehler leider schwerwiegende Folgen hatte oder jemand der vorsätzlich und bewusst wiederholt gegen geltendes Recht verstößt?
Das ist zu eindimensional gedacht. Du musst die Schwere der Tat auch berücksichtigen und deren Auswirkungen berücksichtigen.
Zitat:
@Knergy schrieb am 13. Januar 2016 um 11:05:20 Uhr:
Und was bewirkt eine Haftstrafe? Wird davon jemand wieder lebendig? Werden dadurch die eh schon vollen Gefängnisse leerer? Nützt es der Gesellschaft etwas, wenn man das Leben von den Tätern kaputtmacht? Der verliert in seinem jungen Arbeitsleben seinen Arbeits-/Ausbildungsplatz und kommt dann nur noch ganz schwer wieder rein. Zumal der Raser dann im Gefängnis mit kriminellen Gestalten in Berührung kommt, die besser keinen Einfluss auf ihn ausüben sollten.Die Lösung ist sicher nicht so einfach wie sie hier manche gerne hätten. Aber Hauptsache in reißerischer Bild-Manier eine emotionale Schlagzeile gepostet. Die spielen nämlich auch mit den Gefühlen und "dem was nicht sein darf".
Siehe meinen Beitrag weiter vorne. Deine Einlassungen sind zu kurz gedacht. Hier wird der Täter wieder zum Opfer stilisiert.
Zitat:
@kerberos schrieb am 13. Januar 2016 um 11:23:42 Uhr:
]Das ist zu eindimensional gedacht. Du musst die Schwere der Tat auch berücksichtigen und deren Auswirkungen berücksichtigen.
Im Gegenteil, du denkst zu einseitig und emotional. Welche Schwere der Tat lag denn vor? Fahrlässig zu schnell gefahren, lt. Presseartikel weder als Wiederholungstäter auffällig, noch zu einer "Szene" gehörig, noch Vorsatz erkennbar. Leider mit tragischen Folgen.
Emotional ist aber genau nur aufgrund der Folgen gleich "hängt ihn höher" zu fordern ohne sich um die eigentliche Tat und die Motivation zu kümmern.
Es muss immer beides berücksichtigt werden, und grundlegend finde ich es schon richtig dass in der Rechtsprechung vorsätzliche wiederholte Rechtsbrüche schwerer bestraft werden.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 13. Januar 2016 um 11:47:02 Uhr:
noch Vorsatz erkennbar.
Die beiden haben sich ein Rennen geliefert. So etwas macht man nicht versehentlich. Sicher wollten die niemanden um bringen, aber die ist immer so bei fahrlässiger Tötung. Das Risiko das es passiert wurde aber sehr wohl mit Vorsatz eingegangen.
Zitat:
@Knergy schrieb am 13. Januar 2016 um 11:05:20 Uhr:
Und was bewirkt eine Haftstrafe? Wird davon jemand wieder lebendig? Werden dadurch die eh schon vollen Gefängnisse leerer? Nützt es der Gesellschaft etwas, wenn man das Leben von den Tätern kaputtmacht?
Zumindest ein lebenslanges Fahrverbot sollte in derartigen Fällen möglich sein. Das wäre keine eine Belastung der Gefängnisse, es würde aber ganz gut abschrecken. Ziel von Strafen ist es ja auch, weitere Taten (auch von Anderen) zu verhindern.
Außerdem sollte man sich mal überlegen, wie sich die Angehörigen fühlen, wenn der Täter bald schon wieder am Steuer sitzen darf.
Hm ... Problem war nicht das "Rennen" sondern das überfahren einer roten Ampel. So gesehen laufen ganz schnell große Teile der Bevölkerung.
Die vom Gericht verhängte Strafe soll auch eine Sühne für die begangene Tat darstellen.
Auch damit die Angehörigen des Opfers feststellen, dass der Staat hier wirksam bestraft. Schließlich hat der Staat Blutrache abgeschafft.
Und der Sühne-Aspekt kommt mir in dieser Sache eindeutig zu kurz. Wenn jemand durch eine vorsätzliche Tat ums Leben kommt, kann die Sühne nicht nur auf dem Papier als Bewährung stehen.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 13. Januar 2016 um 11:47:02 Uhr:
Im Gegenteil, du denkst zu einseitig und emotional. Welche Schwere der Tat lag denn vor? Fahrlässig zu schnell gefahren mit TodesfolgeZitat:
@kerberos schrieb am 13. Januar 2016 um 11:23:42 Uhr:
]Das ist zu eindimensional gedacht. Du musst die Schwere der Tat auch berücksichtigen und deren Auswirkungen berücksichtigen.
Ich habe den entscheidenden Satz mal entsprechend ergänzt.
Deine Einlassung zum Thema "verbaute Zukunft" habe ich wie gesagt weiter vorne schon beantwortet. Wer nur mit "macht den anderen auch nicht wieder lebendig" argumentiert, ist ebenfalls zu kurzsichtig.
Zitat:
@Knergy schrieb am 13. Januar 2016 um 12:26:01 Uhr:
Hm ... Problem war nicht das "Rennen" sondern das überfahren einer roten Ampel. So gesehen laufen ganz schnell große Teile der Bevölkerung.
das überfahren der roten Ampel endete aber mit dem Tod. So gesehen laufen sicher nicht ganz schnell große Teile der Bevölkerung. (wohin eigentlich? Dein Satz ist unvollständig)
Zitat:
@Moers75 schrieb am 13. Januar 2016 um 11:47:02 Uhr:
Im Gegenteil, du denkst zu einseitig und emotional. Welche Schwere der Tat lag denn vor? Fahrlässig zu schnell gefahren, lt. Presseartikel weder als Wiederholungstäter auffällig, noch zu einer "Szene" gehörig, noch Vorsatz erkennbar. Leider mit tragischen Folgen.Zitat:
@kerberos schrieb am 13. Januar 2016 um 11:23:42 Uhr:
]Das ist zu eindimensional gedacht. Du musst die Schwere der Tat auch berücksichtigen und deren Auswirkungen berücksichtigen.Emotional ist aber genau nur aufgrund der Folgen gleich "hängt ihn höher" zu fordern ohne sich um die eigentliche Tat und die Motivation zu kümmern.
Es muss immer beides berücksichtigt werden, und grundlegend finde ich es schon richtig dass in der Rechtsprechung vorsätzliche wiederholte Rechtsbrüche schwerer bestraft werden.
Dem ist nichts hinzuzufügen. Die ganzen Forderungen nach lebenslangem Fahrverbot - ich kanns nicht mehr hören. Das müssen alles Heilige sein denen nie mal ein Fehler unterlaufen kann. Während der eine Fehler 2,50€ kostet so kostet ein anderer Fehler ein Menschenleben. Es bleibt ein Fehler.
Bewährung plus 1 Jahr Führerscheinsperre plus MPU - die haben einen Weg vor sich. Was sollte denn da als Strafe verhängt werden?
Ich verlasse mich hier auf die Erkenntnisse des Gerichtes, dass Reue erkennbar war (und ja das merkt man idR recht fix). Strafrecht wird nicht verhandelt um die angehörigen/Familien der Opfer zufrieden zu stellen, sondern zu zeigen dass bestimmtes Verhalten in der Gesellschaft sanktioniert wird.
Statt einer Bewährungsstrafe (die bei der Vorgeschichte beide wohl kaum juckt) wäre ich aber Freund von Sozialstunden. Nicht so, dass sie Leben unmöglich machen - aber Zeit sollen sie kosten.
Wenn ich mich betrinke und danach eine Straftat begehe bin ich schuldunfähig/vermindert schuldfähig - welchen Sinn macht das?
Zitat:
@Moers75 schrieb am 13. Januar 2016 um 11:47:02 Uhr:
Im Gegenteil, du denkst zu einseitig und emotional. Welche Schwere der Tat lag denn vor? Fahrlässig zu schnell gefahren, lt. Presseartikel weder als Wiederholungstäter auffällig, noch zu einer "Szene" gehörig, noch Vorsatz erkennbar. Leider mit tragischen Folgen.Zitat:
@kerberos schrieb am 13. Januar 2016 um 11:23:42 Uhr:
]Das ist zu eindimensional gedacht. Du musst die Schwere der Tat auch berücksichtigen und deren Auswirkungen berücksichtigen.Emotional ist aber genau nur aufgrund der Folgen gleich "hängt ihn höher" zu fordern ohne sich um die eigentliche Tat und die Motivation zu kümmern.
Es muss immer beides berücksichtigt werden, und grundlegend finde ich es schon richtig dass in der Rechtsprechung vorsätzliche wiederholte Rechtsbrüche schwerer bestraft werden.
Das Gefettete ist schlicht falsch. Die sind mit voller Absicht zu schnell gefahren, ein Rennen gefahren. Als fahrlässig stufte das Gericht das Tötungsdelikt ein.
Zitat:
@Lewellyn schrieb am 13. Januar 2016 um 12:30:12 Uhr:
Die vom Gericht verhängte Strafe soll auch eine Sühne für die begangene Tat darstellen.
Auch damit die Angehörigen des Opfers feststellen, dass der Staat hier wirksam bestraft. Schließlich hat der Staat Blutrache abgeschafft.Und der Sühne-Aspekt kommt mir in dieser Sache eindeutig zu kurz. Wenn jemand durch eine vorsätzliche Tat ums Leben kommt, kann die Sühne nicht nur auf dem Papier als Bewährung stehen.
Gleicher Fehler wie der andere Kandidat hier, einfach mit umgekehrten Vorzeichen. Es handelt sich mit absoluter Sicherheit nicht um ein vorsätzliches Tötungsdelikt, sondern um ein vorsätzlich begangenes Delikt anderer Art, dessen Folge ein unbeabsichtigtes, also fahrlässiges Tötungsdelikt war.
Zitat:
@gruni1984 schrieb am 13. Januar 2016 um 12:15:18 Uhr:
Zumindest ein lebenslanges Fahrverbot sollte in derartigen Fällen möglich sein. Das wäre keine eine Belastung der Gefängnisse, es würde aber ganz gut abschrecken. Ziel von Strafen ist es ja auch, weitere Taten (auch von Anderen) zu verhindern.
Außerdem sollte man sich mal überlegen, wie sich die Angehörigen fühlen, wenn der Täter bald schon wieder am Steuer sitzen darf.
Full ack.
Ich verstehe wirklich nicht, warum der Führerschein quasi ein Grundrecht sein sollte. Es gibt nunmal Regeln im Straßenverkehr und wer die auf extremste Weise oder immer wieder verletzt, muss eben irgendwann aus dem System genommen werden, punkt. Dann muss man eben mit dem ÖPNV fahren, hätte man sich vorher besser überlegen müssen...