Todesfahrer wieder mal nur Bewährungsstrafe

Todesfahrer erhalten Bewährungsstrafen

Was soll man da noch groß sagen, kein Wunder, dass das entsprechende Klientel die Justiz nur auslacht und fröhlich weiter durch die Städte rast. Würde gerne mal den Gedankengang des Richters kennen. Aber sie haben ja Reue gezeigt.... eine schallende Ohrfeige für die Opfer und deren Hinterbliebenden ist das, was unser Rechtsstaat da mal wieder abgeliefert hat.

Aber bestimmt hatten die armen 2 Bubis eine harte Kindheit...

Solange der Staat da nicht endlich mal durchgreift, wird sich die Problematik nur verschärfen. Mit Appellen an die Vernunft kommt man hier nicht weiter.

Bin ja mal gespannt, was den 2 anderen Pfosten, die ein paar Wochen später bei ihrem Rennen die Radfahrerin tot gefahren haben, passiert. Nach der Steilvorlage dieses "Richters" kriegen die wahrscheinlich auch Bewährung mit ein paar Sozialstunden, denn sie sind ja reuig...Da darf man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann mal ein verzweifelter Vater, dessen Tochter überfahren wurde, zur Selbstjustiz greift.

Solange ich in diesem Land für das hinterziehen von Steuern härter Bestraft werde, als für das töten von unschuldigen Mitmenschen, läuft meiner Meinung nach irgendwo etwas falsch, bzw. stimmen die Relationen nicht so ganz. Sendet auf jeden Fall ein deutliches Signal, worauf die Prioritäten bei uns liegen.

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Todesfahrer erhalten Bewährungsstrafen

Was soll man da noch groß sagen, kein Wunder, dass das entsprechende Klientel die Justiz nur auslacht und fröhlich weiter durch die Städte rast. Würde gerne mal den Gedankengang des Richters kennen. Aber sie haben ja Reue gezeigt.... eine schallende Ohrfeige für die Opfer und deren Hinterbliebenden ist das, was unser Rechtsstaat da mal wieder abgeliefert hat.

Aber bestimmt hatten die armen 2 Bubis eine harte Kindheit...

Solange der Staat da nicht endlich mal durchgreift, wird sich die Problematik nur verschärfen. Mit Appellen an die Vernunft kommt man hier nicht weiter.

Bin ja mal gespannt, was den 2 anderen Pfosten, die ein paar Wochen später bei ihrem Rennen die Radfahrerin tot gefahren haben, passiert. Nach der Steilvorlage dieses "Richters" kriegen die wahrscheinlich auch Bewährung mit ein paar Sozialstunden, denn sie sind ja reuig...Da darf man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann mal ein verzweifelter Vater, dessen Tochter überfahren wurde, zur Selbstjustiz greift.

Solange ich in diesem Land für das hinterziehen von Steuern härter Bestraft werde, als für das töten von unschuldigen Mitmenschen, läuft meiner Meinung nach irgendwo etwas falsch, bzw. stimmen die Relationen nicht so ganz. Sendet auf jeden Fall ein deutliches Signal, worauf die Prioritäten bei uns liegen.

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Aber nur vor dem Beginn des Hauptfilms...auf DVD...und es lautet richtig: noch vier mal singen; weil bis zu 5 Jahren! 😉 heißt es....theoretisch!

Todesstrafe...bei den fehlerhaften Ermittlungen, super Idee....einen Unschuldigen zu töten!

Was sagen denn da die Angehörigen......

Kommt drauf an, welche Angehörigen du meinst.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 12. Januar 2016 um 17:58:29 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. Januar 2016 um 17:16:31 Uhr:


es wird der Vollzug der Strafe zur Bewährung im Alltag ausgesetzt. Verstößt der Verurteilte gegen die Bewährungsauflagen .....

Welche Bewährungsauflagen kommen da in Frage ?

Ach, das hängt auch ein gutes Stück von der Phantasie des/r Richters/in ab. Für den diskutierten Fall könnte man den Beteiligten auferlegen, innerhalb einer bestimmten Frist eine gute dreistellige Zahl an in der Freizeit liegenden Arbeitsstunden als Helfer in einer Rehaeinrichtung abzuleisten (vorzugswürdig Unfallopfer), damit der Blick für die Folgen von bestimmten Verhaltensweisen geschärft wird. Auch die Teilnahme an Verkehrsunterricht und Sicherheitsschulungen kommen in Betracht. FS-Entzug und Sperrfrist für die Wiedererteilung sind hingegen keine Bewährungsauflagen sondern gehören als Nebenfolge zum Strafausspruch im Urteil.

Zitat:

@kerberos schrieb am 12. Januar 2016 um 18:45:49 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. Januar 2016 um 16:42:13 Uhr:


Im Jugendstrafrecht geht es eben mehr um Erziehung. Aus Sicht eines unbeteiligten Dritten ist das oft schwer nachvollziehbar.
Wenn sich Jugendliche in diesem Alter so verhalten wie dort beschrieben, hat die gesamte Erziehung bereits versagt.

Genau deshalb soll ja im Jugendstrafrecht vordergründig erziehend eingewirkt / nachgeholt werden. Die Erziehung leistet im Normalfall die Familie. Das hat in diesem Fall bereits versagt, wie Du ganz richtig angemerkt hast. Im Jugendstrafrecht soll mit erzieherischen Weisungen ein Erkenntnisprozess angestoßen und eine Formung hin zu einer sozialverträglicheren Person bewirkt werden. Um es vorweg zu nehmen: ja, das klappt in vielen Fällen und nein, bei vielen anderen Fällen klappt es nicht. Trotzdem wird es versucht, da die Fälle, in denen es klappt, ja durchaus gewollt sind. Gesellschaftlich wäre es kostengünstiger, die jungen Menschen sehr viel früher mit sinnvollen Freizeitangeboten von Dummheiten abzuhalten. Das will aber keiner bezahlen, weil es keinen Nachweis dafür gibt, das und welche Einsparungen sowas später für den Strafvollzug und die Jugendgerichtshilfe bedeuten würde. Halt ein Problem, das nicht richtig wahrgenommen wird.

Ja das steht so als Definition vom Jugendstrafrecht. Dann kann man das "straf" auch gleich rausstreichen. Typisch Deutschland. Erst ab 200 Vorstrafen wird Judikative aktiv.

Sagen wir es mal so:

Egal wie die Strafe aussieht, sie wird die bei der Tat getötete Person nicht wieder lebendig machen. Dennoch muss hier auf angemessene Art und Weise reagiert werden.

Und an die, die hier von einer "verbauten" Zukunft sprechen:
Es hat de beiden Bürschchen vermutlich auch nicht sonderlich interessiert, wenn sie einen Familienoberhaupt mit der Aktion "erwischt" hätten, dessen Familie jetzt vor allem finanziell darunter leiden muss, ggf. können Kinder nicht mehr studieren, sondern müssen direkt arbeiten gehen.

Hier ist ebenfalls eine Zukunft "verbaut".
In manchen Diskussionen wird gerne mal der "Täter" zum "Opfer" stilisiert.

Oder ums mal stammtisch-tauglich zu sagen: Wer Scheiße baut, soll auch alleinverantwortlich dafür gerade stehen, mit allen daraus entstehenden Konsequenzen.

Das mit den Freizeitangeboten halte ich an dieser Stelle für luftleeren Aktionismus. Welche Art von Freizeitangeboten hätte denn die beiden von Ihrem Tun abgehalten? Der Bau einer Rennstrecke vielleicht. Es ist immer einfach so etwas zu fordern, aber meist scheitert es allein schon an der Ermittlung der möglichen Lösungen.

Die Wirksamkeit des dt. Strafsystems zeigt sich ja in allen Bereichen. Was da alle Tage wieder für Artikel mit telefonbuchlangen Strafregistern im Netz stehen, sagt schon alles. Oder wie der eine im Interview gesagt hat:"Ich hab schon so viel Scheiße gebaut und werde einfach nicht dafür bestraft."

Man sollte untscheiden, ob ein Unfall aus einer unvermeidlichen Situation entsteht oder wie hier, mit über 100km/h durch die Stadt gefahren wird und damit billigend in Kauf genommen wird, dass jemand verletzt werden könnte. Hier müssen die Strafen m.E. höher ausfallen. Es muss kein Gefägnis sein. Aber Sozialstunden wären hilfreich. In dieser Zeit kommt niemand auf dumme Gedanken.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 12. Januar 2016 um 16:55:23 Uhr:


Klick

Eines stellt Richter Dirk Luhmer ausdrücklich fest, und auch Staatsanwalt und Verteidiger betonen es in ihren Plädoyers: Die Angeklagten gehören nicht der typischen Raser- und Tuning-Szene an, die sich immer wieder zu illegalen Rennen verabredet. Allein in Köln schätzt die Polizei diese Szene auf rund 200 junge Männer, die sich mit aufgemotzten Fahrzeugen treffen und aus Imponiergehabe bei Wettrennen messen.

Bei den zwei Angeklagten, die am Dienstag zu Jugendstrafen von zwölf und 16 Monaten verurteilt wurden, liegt der Fall nach Überzeugung der Richter anders. Hier handele es sich um ein wohl einmaliges Vorkommnis und eine „absolut jugendtypische Tat“, die in einem Moment des „Totalversagens“ geschehen sei. Beide Angeklagte waren bis dahin unbescholten, sie leben noch bei ihren Eltern, wollen bald ein Studium beginnen und verdienen sich mit Nebenjobs etwas Geld dazu.

Dass die Angeklagten ein Geständnis ablegten und so den anderen Unfallbeteiligten ein Erscheinen vor Gericht ersparten, werteten die Richter ebenso positiv wie die Entschuldigung und erkennbare Reue der jungen Männer. „Wir haben Mist gebaut, es tut mir leid“, sagte der eine 20-Jährige. Auch sein Freund sprach von einem Fehler: „Ich habe noch oft die Bilder von dem Unfall im Kopf.“ Nach Angaben seines Anwalts ist er in psychologischer Behandlung, um das Geschehen aufzuarbeiten.

Und ich habe immer gedacht, dass man mit 14 "strafmündig" ist.

Das heisst für mich, dass ab 14 Jahren davon ausgegangen wird, dass man erkennen kann, ob eine Handlung zu einer Strafe führen würde (Gerechtigkeit vorausgesetzt).

Die werden bestraft, als wenn sie einen Diebstahl begangen hätten.
Mir scheissegal, wieviel Reue die zeigen und auch, ob das spontane Selbstüberschätzung war.

Wer feststellt, dass sein Tun, selbst wenn es ursächlich für den Tod (!!!!!) eines Unbeteiligten war, ohne spürbare Folgen bleibt (Bewährung ist nicht spürbar), DER WIRD NICHTS LERNEN!

Wann werden unsere Richter endlich kapieren, dass man mit Streicheln von Straftätern nicht weiterkommt?

Ich bin für Wiedereinführung der Prügelstrafe. Öffentlich. Das ist sozial am wirksamsten.
Vor versammelter Öffentlichkeit Hose runter, Bücken, und Rohrstock auf den nackten Arsch.
Je nach schwere der Tat, bis es blutet und ein paar Tage später wieder. Damit derjenige wochenlang nicht sitzen kann.

Das ist harmlos, aber sozial derart demütigend und daher lehrreich, dass der das nicht wieder macht.
Wetten?

Ich sage:
Wer anderen eine körperliche Versehrtheit mutwillig, absichtlich oder grob fahrlässig zufügt, verliert seinerseits den Anspruch auf körperliche Unversehrtheit.
Ganz einfach. Auge um Auge.

Wenn Einsicht nicht hilft, hilft nur Angst.

Hallo Shitstorm 😁

k-hm

Die Anwendung des Jugendstrafrechts zwischen 18 und 21 verstehe ich sowieso nicht. Entweder ist jemand volljährig und damit für sich selbst verantwortlich oder eben nicht.
Und wenn jemand 22 ist, ist er auch nicht reifer, aber vor Gesetz eben kein "Jugendlicher" mehr.

Aber diese Diskussion bringt ja auch nichts.

Das schlimmste in solchen Fällen wäre es, wenn die (jugendlichen) Täter wegen vorsätzlicher Begehung verurteilt werden. Dann ist nämlich die Pkw-Haftpflicht aus der Nummer komplett raus und dann ist es für die Opfer und ihre Angehörigen noch sehr viel schlimmer. Die Pkw-Haftpflicht ist in der Regel mit 100 Mio dabei + 15 Mio pro Personenschaden. Wenn der Täter alleine haftet, dann reicht das nur bis zum letzten Hemd und ein Pfändungsfreibetrag bleibt dem Täter auch noch. Die dann noch bleibende Hilfe über die Sozialämter und die Stiftungen für Unfallopfer decken das Schmerzensgeld aus nachvollziehbaren Gründen nicht mit ab. Wenn ihr das mit einbedenkt, dann relativiert sich ein starrer Standpunkt zu dem Thema eigentlich recht schnell.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. Januar 2016 um 22:13:27 Uhr:


Das schlimmste in solchen Fällen wäre es, wenn die (jugendlichen) Täter wegen vorsätzlicher Begehung verurteilt werden. Dann ist nämlich die Pkw-Haftpflicht aus der Nummer komplett raus und dann ist es für die Opfer und ihre Angehörigen noch sehr viel schlimmer.

Das kann ich mir nicht vorstellen, denn damit würde die Haftpflicht ihre Sinnhaftigkeit verlieren.

Hast du dazu einen Link?

Einen Vorsatz kann man hier gar nicht feststellen.
Vorsatz beschreibt das Wissen und Wollen der Verwirklichung eines Straftatbestandes.

Den sehe ich hier nicht. Die sind zwar vorsätzlich zu schnell gefahren, haben aber das Tötungsdelikt nicht vorsätzlich begangen.
Aber ich bin kein Richter und Anwalt. Da gibts sicher noch genug Begleitumstände, mit denen man einen Vorsatz konstruieren kann.

Das stimmt garantiert nicht, denn bei Vorsatz fordert die Versicherung ja die 5000€ zurück und das ganz sicher nicht vom Geschädigten.