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Todesfahrer wieder mal nur Bewährungsstrafe

Themenstarteram 12. Januar 2016 um 15:36

Todesfahrer erhalten Bewährungsstrafen

Was soll man da noch groß sagen, kein Wunder, dass das entsprechende Klientel die Justiz nur auslacht und fröhlich weiter durch die Städte rast. Würde gerne mal den Gedankengang des Richters kennen. Aber sie haben ja Reue gezeigt.... eine schallende Ohrfeige für die Opfer und deren Hinterbliebenden ist das, was unser Rechtsstaat da mal wieder abgeliefert hat.

Aber bestimmt hatten die armen 2 Bubis eine harte Kindheit...

Solange der Staat da nicht endlich mal durchgreift, wird sich die Problematik nur verschärfen. Mit Appellen an die Vernunft kommt man hier nicht weiter.

Bin ja mal gespannt, was den 2 anderen Pfosten, die ein paar Wochen später bei ihrem Rennen die Radfahrerin tot gefahren haben, passiert. Nach der Steilvorlage dieses "Richters" kriegen die wahrscheinlich auch Bewährung mit ein paar Sozialstunden, denn sie sind ja reuig...Da darf man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann mal ein verzweifelter Vater, dessen Tochter überfahren wurde, zur Selbstjustiz greift.

Solange ich in diesem Land für das hinterziehen von Steuern härter Bestraft werde, als für das töten von unschuldigen Mitmenschen, läuft meiner Meinung nach irgendwo etwas falsch, bzw. stimmen die Relationen nicht so ganz. Sendet auf jeden Fall ein deutliches Signal, worauf die Prioritäten bei uns liegen.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 12. Januar 2016 um 15:36

Todesfahrer erhalten Bewährungsstrafen

Was soll man da noch groß sagen, kein Wunder, dass das entsprechende Klientel die Justiz nur auslacht und fröhlich weiter durch die Städte rast. Würde gerne mal den Gedankengang des Richters kennen. Aber sie haben ja Reue gezeigt.... eine schallende Ohrfeige für die Opfer und deren Hinterbliebenden ist das, was unser Rechtsstaat da mal wieder abgeliefert hat.

Aber bestimmt hatten die armen 2 Bubis eine harte Kindheit...

Solange der Staat da nicht endlich mal durchgreift, wird sich die Problematik nur verschärfen. Mit Appellen an die Vernunft kommt man hier nicht weiter.

Bin ja mal gespannt, was den 2 anderen Pfosten, die ein paar Wochen später bei ihrem Rennen die Radfahrerin tot gefahren haben, passiert. Nach der Steilvorlage dieses "Richters" kriegen die wahrscheinlich auch Bewährung mit ein paar Sozialstunden, denn sie sind ja reuig...Da darf man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann mal ein verzweifelter Vater, dessen Tochter überfahren wurde, zur Selbstjustiz greift.

Solange ich in diesem Land für das hinterziehen von Steuern härter Bestraft werde, als für das töten von unschuldigen Mitmenschen, läuft meiner Meinung nach irgendwo etwas falsch, bzw. stimmen die Relationen nicht so ganz. Sendet auf jeden Fall ein deutliches Signal, worauf die Prioritäten bei uns liegen.

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Im Jugendstrafrecht geht es eben mehr um Erziehung. Aus Sicht eines unbeteiligten Dritten ist das oft schwer nachvollziehbar.

Hätte mal zu Zeiten von Ronald Schill in Hamburg passieren sollen! Dann hätten sich andere ganz sicher überlegt, ob sie noch einmal Straßenrennen fahren.

Abschreckend ist so etwas nicht. Aber bei Anwendung des Jugendstrafrechts ging es wohl nicht anders.

Themenstarteram 12. Januar 2016 um 15:48

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. Januar 2016 um 16:42:13 Uhr:

Im Jugendstrafrecht geht es eben mehr um Erziehung. Aus Sicht eines unbeteiligten Dritten ist das oft schwer nachvollziehbar.

Ansich bin ich kein "Fan" von Amerikanischen Verhältnissen, aber bei besonders schweren Fällen, wird dort, meines Wissens nach, auch bei Jugendlichen, das Erwachsenenstraftrecht angewandt. Wäre vielleicht auch mal zu überlegen.

Ferner bin ich natürlich Laie, aber mit 20 Jahren sind die beiden Volljährig. Tat war letztes Jahr oder? Waren also zum Tatzeitpunkt 19? Falls ja, warum wieder nur Jugendstrafrecht? Meines Wissens nach kann es, muss aber nicht, bei jungen Erwachsenen zwischen 18 und 21 angewandt werden. Warum wieder nur Pampern? Warum nicht mal ein Exempel statuieren?

Moin, Moin!

Ich kann da nicht zu sagen. Vielleicht sollte man den Vorgang erst einmal schildern. (...) und dann ist die Urteilsbegründung maßgeblich. Einfach mal so rummeckern, kann es ja nicht sein.

Es soll auch schon vorgekommen sein, dass der zu Tode gekommenen selbst Schuld hat, so hart wie das auch klingt.

G

HJü

Ich Deutschland kann man sich so einiges erlauben, aber wehe man betrügt den Staat um Geld.. Mich wundert in diesem Land mittlerweile gar nichts mehr.

Die Hinterbliebenen tun mir leid.

Themenstarteram 12. Januar 2016 um 15:53

Zitat:

@hjluecke schrieb am 12. Januar 2016 um 16:50:08 Uhr:

Moin, Moin!

Ich kann da nicht zu sagen. Vielleicht sollte man den Vorgang erst einmal schildern. (...) und dann ist die Urteilsbegründung maßgeblich. Einfach mal so rummeckern, kann es ja nicht sein.

Es soll auch schon vorgekommen sein, dass der zu Tode gekommenen selbst Schuld hat, so hart wie das auch klingt.

G

HJü

uhm? die zwei haben sich ein spontanes Straßenrennen durch die Innenstadt geliefert. Einer hat die Kontrolle verloren und ist ein vollbesetztes Taxi (!) gerast. Ein Insasse ist verstorben, die anderen schwer verletzt? Aber klar, waren sicher selbst schuld? Warum steigen die auch in ein Taxi?

Sorry, aber genau dieses Täterschutz denken ich doch eines der Probleme. Klar, man sollte immer erstmal objektiv beurteilen, aber das wurde hier ja bereits getan. Nur das Urteil verstehe ich nicht so ganz...

Klick

Eines stellt Richter Dirk Luhmer ausdrücklich fest, und auch Staatsanwalt und Verteidiger betonen es in ihren Plädoyers: Die Angeklagten gehören nicht der typischen Raser- und Tuning-Szene an, die sich immer wieder zu illegalen Rennen verabredet. Allein in Köln schätzt die Polizei diese Szene auf rund 200 junge Männer, die sich mit aufgemotzten Fahrzeugen treffen und aus Imponiergehabe bei Wettrennen messen.

Bei den zwei Angeklagten, die am Dienstag zu Jugendstrafen von zwölf und 16 Monaten verurteilt wurden, liegt der Fall nach Überzeugung der Richter anders. Hier handele es sich um ein wohl einmaliges Vorkommnis und eine „absolut jugendtypische Tat“, die in einem Moment des „Totalversagens“ geschehen sei. Beide Angeklagte waren bis dahin unbescholten, sie leben noch bei ihren Eltern, wollen bald ein Studium beginnen und verdienen sich mit Nebenjobs etwas Geld dazu.

Dass die Angeklagten ein Geständnis ablegten und so den anderen Unfallbeteiligten ein Erscheinen vor Gericht ersparten, werteten die Richter ebenso positiv wie die Entschuldigung und erkennbare Reue der jungen Männer. „Wir haben Mist gebaut, es tut mir leid“, sagte der eine 20-Jährige. Auch sein Freund sprach von einem Fehler: „Ich habe noch oft die Bilder von dem Unfall im Kopf.“ Nach Angaben seines Anwalts ist er in psychologischer Behandlung, um das Geschehen aufzuarbeiten.

Ich will das nicht verteidigen, aber anscheinend waren die Täter in ihrer Entwicklung eben noch nicht auf der Stufe der Reife und Einsichtsfähigkeit eines Erwachsenen angekommen. Man müsste die Gerichtsakten kennen, um das genauer zu beleuchten. Jugendstrafrecht kann bis 21 im Tatzeitpunkt zum Tragen kommen. Egal wonach man die Täter verurteilt, die unschuldigen Opfer macht es weder wieder lebendig, noch werden sie davon gesund. Der Gesetzgeber hat als Leitbild eben den Gedanken, dass bei jugendlichen Persönlichkeiten noch mehr erzieherisch eingewirkt werden kann und soll. Naja, muss man nicht gut finden. Andererseits lernen die Kleinen nicht wirklich was daraus, wenn sie gleich gesteinigt und gevierteilt werden. Es geht im Strafrecht auch leider nicht um die Gefühle der Opfer und ihrer Angehörigen, sondern das Recht des Staates, über die Tat ein Urteil zu sprechen. Das kann man hier sicherlich nicht abschließend abackern. Und ja, eine beschissene Kindheit kann sich auf die Persönlichkeit negativ auswirken. Und nein, die Welt ist nicht gerecht und wird es auch niemals sein.

Themenstarteram 12. Januar 2016 um 16:00

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 12. Januar 2016 um 16:55:23 Uhr:

Klick

Eines stellt Richter Dirk Luhmer ausdrücklich fest, und auch Staatsanwalt und Verteidiger betonen es in ihren Plädoyers: Die Angeklagten gehören nicht der typischen Raser- und Tuning-Szene an, die sich immer wieder zu illegalen Rennen verabredet. Allein in Köln schätzt die Polizei diese Szene auf rund 200 junge Männer, die sich mit aufgemotzten Fahrzeugen treffen und aus Imponiergehabe bei Wettrennen messen.

Bei den zwei Angeklagten, die am Dienstag zu Jugendstrafen von zwölf und 16 Monaten verurteilt wurden, liegt der Fall nach Überzeugung der Richter anders. Hier handele es sich um ein wohl einmaliges Vorkommnis und eine „absolut jugendtypische Tat“, die in einem Moment des „Totalversagens“ geschehen sei. Beide Angeklagte waren bis dahin unbescholten, sie leben noch bei ihren Eltern, wollen bald ein Studium beginnen und verdienen sich mit Nebenjobs etwas Geld dazu.

Dass die Angeklagten ein Geständnis ablegten und so den anderen Unfallbeteiligten ein Erscheinen vor Gericht ersparten, werteten die Richter ebenso positiv wie die Entschuldigung und erkennbare Reue der jungen Männer. „Wir haben Mist gebaut, es tut mir leid“, sagte der eine 20-Jährige. Auch sein Freund sprach von einem Fehler: „Ich habe noch oft die Bilder von dem Unfall im Kopf.“ Nach Angaben seines Anwalts ist er in psychologischer Behandlung, um das Geschehen aufzuarbeiten.

och, der arme, tut ihm also leid. Na dann kann er ja jetzt beruhigt mit seinem Studium anfangen und sich auf sein weiteres Leben freuen. Der andere ist halt tot, pech...

Sorry, aber da könnte ich grad gar nicht so viel fressen wie ich kotzen will. Ich war auch mal jung, trotzdem hatte weder ich, noch einer von meinen Freunden einen "Totalausfall", bei dem ich mal eben jemand umgebracht habe!??! Gehts eigentlich noch? Was ist das denn bitte für eine Begründung und für eine Generation die da ranwächst? Muss ich mich jetzt auch bewaffnen, weil es könnte mir ja so ein unschuldiger, armer, angehender Student begegenen, dem dann eben die Sicherungen rausfliegen?

Ich hab kein Problem wenn jemand eine zweite Chance bekommt, aber dann bitte auch in Relation zu dem Verbrechen. Wir reden hier nicht von einem Diebstahl, sondern von Tötung eines Menschen, sowie verletztens von drei weiteren.

Warum hier kein Erwachsenenstrafrecht angewandt wurde, um ein Exempel zu statuieren? Weil es in zweiter Instanz revidiert wurden wäre. Das Jugendstrafrecht kommt nicht nur bei 14-18 Jährigen zum tragen, sondern bei allen Personen, bei denen man vermutet, dass die geistige Reife fehlt um die Situationen entsprechend einzuschätzen. Das Gericht wird hierbei ein "spontanes Rennen" durch die Innenstadt als jugendlichen Grundgedanken abgetan haben. Was auch bei (zumindest meiner subjektiven) Überlegung nachvollziehbar ist. Dann kommt natürlich noch zum tragen, dass diese Strafen eine erzieherische Maßnahme sein sollen. Es gibt auch keine Altersbegrenzung für Jugendstrafrecht.

 

Was aber nun nicht heißt, dass man eine Straftat begehen kann und sich hinstellt und sagt: "Also ich, ich fühle mich nicht Älter als 17. Ich bin bestimmt sogar erst 16!!!!" und dann milder bewertet wird.. :P

Die Burschen haben Mist gebaut - keine Frage. Sind sie deshalb aber wirklich Monster und Aussätzige? Sie haben evtl. Arbeit, sind ansonsten normale junge Bürger dieses Staates mit sozialverträglichem Hintergrund. Sie haben in diesem Moment einen unentschuldbaren Fehler gemacht - ja. Ist es deshalb unbedingt notwendig, sie für den Rest des Lebens zu "schwerstkriminalisieren"?

Seht in die Threads nebenan - da wird dann von Abzocke, Blindschleichen und Stasi-Staat schwadroniert, weil überengagierte Verkehrsteilnehem aus dem Rennen gezogen werden.

Welche Bigotterie :rolleyes:. Einerseits preist man den "Over-Limiter" als Könner, als mündigen Bürger voller Kompetenz und Selbstverantwortung - solange nichts passiert. Knallt der dann aber in irgendeine Schüssel oder fährt Unbeteiligte vor den Schöpfer, dann schreien die gleichen Zuschauer "hängt ihn höher".

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. Januar 2016 um 16:57:37 Uhr:

Ich will das nicht verteidigen, aber anscheinend waren die Täter in ihrer Entwicklung eben noch nicht auf der Stufe der Reife und Einsichtsfähigkeit eines Erwachsenen angekommen. Man müsste die Gerichtsakten kennen, um das genauer zu beleuchten. Jugendstrafrecht kann bis 21 im Tatzeitpunkt zum Tragen kommen. Egal wonach man die Täter verurteilt, die unschuldigen Opfer macht es weder wieder lebendig, noch werden sie davon gesund. Der Gesetzgeber hat als Leitbild eben den Gedanken, dass bei jugendlichen Persönlichkeiten noch mehr erzieherisch eingewirkt werden kann und soll. Naja, muss man nicht gut finden. Andererseits lernen die Kleinen nicht wirklich was daraus, wenn sie gleich gesteinigt und gevierteilt werden. Es geht im Strafrecht auch leider nicht um die Gefühle der Opfer und ihrer Angehörigen, sondern das Recht des Staates, über die Tat ein Urteil zu sprechen. Das kann man hier sicherlich nicht abschließend abackern. Und ja, eine beschissene Kindheit kann sich auf die Persönlichkeit negativ auswirken. Und nein, die Welt ist nicht gerecht und wird es auch niemals sein.

Richtig. Aber der Staat könnte sich durchaus dafür entscheiden, nur noch Leuten eine Fahrerlaubnis zu geben, die in der Entwicklung nicht irgendwie zurückgeblieben sind, also auch voll für den Mist einstehen müssen, den sie begehen. Man darf nie vergessen, dass ein verantwortungslos geführtes KFZ eine potenziell tödliche Waffe darstellt. So etwas gehört nicht in die Hände von in der Entwicklung Zurückgebliebenen.

Themenstarteram 12. Januar 2016 um 16:10

Naja, ich bleibe dabei. Die "Strafen" sind ein Witz.

Ich möchte mal (hoffentlich wird es euch nie passieren) die Reaktion der Befürworter der Kuscheljustiz sehen, wenn jemand aus ihrem Familien/Freundeskreis das Opfer ist. Ob dann auch noch so relaxt "ja mei, ist halt als erzieherische Maßnahme gedacht :D" gefeixt wird, wenn die jungen Herren mit einem "Böser Bube, nicht nochmal machen gell" wieder auf die Menschheit losgelassen werden, und ihre eure Frau/Tochter dann auf dem Friedhof besuchen geht.

Der Staat hat auch die Aufgabe mich, als steuerzahlenden Bürger, vor solche Irren, sich nicht im griff habenden Individuen zu schützen. Ansonsten haben wir hier irgendwann genau die selben Verhältnisse wie die Amis. Die argumentieren doch genau so, der Staat schützt und nicht, also müssen wir uns bewaffnen und selber beschützen. Und darauf haben wir denke ich alle keine Lust.

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 12. Januar 2016 um 17:05:56 Uhr:

xxxxxxxxxxxxxxxx

Richtig. Aber der Staat könnte sich durchaus dafür entscheiden, nur noch Leuten eine Fahrerlaubnis zu geben, die in der Entwicklung nicht irgendwie zurückgeblieben sind, also auch voll für den Mist einstehen müssen, den sie begehen. Man darf nie vergessen, dass ein verantwortungslos geführtes KFZ eine potenziell tödliche Waffe darstellt. So etwas gehört nicht in die Hände von in der Entwicklung Zurückgebliebenen.

Wenn nur die Menschen mit nötiger geistiger Reife eine Fahrerlaubnis bekämen, dann würden die Straßen sehr leer werden - und 75% der V&S-Beteiligten hätten keinen Grund, sich bei MT anzumelden ;) . Und ganz ehrlich - wer der hier Beteiligten hatte noch nie einen Blackout ????

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