Todesfahrer wieder mal nur Bewährungsstrafe
Todesfahrer erhalten Bewährungsstrafen
Was soll man da noch groß sagen, kein Wunder, dass das entsprechende Klientel die Justiz nur auslacht und fröhlich weiter durch die Städte rast. Würde gerne mal den Gedankengang des Richters kennen. Aber sie haben ja Reue gezeigt.... eine schallende Ohrfeige für die Opfer und deren Hinterbliebenden ist das, was unser Rechtsstaat da mal wieder abgeliefert hat.
Aber bestimmt hatten die armen 2 Bubis eine harte Kindheit...
Solange der Staat da nicht endlich mal durchgreift, wird sich die Problematik nur verschärfen. Mit Appellen an die Vernunft kommt man hier nicht weiter.
Bin ja mal gespannt, was den 2 anderen Pfosten, die ein paar Wochen später bei ihrem Rennen die Radfahrerin tot gefahren haben, passiert. Nach der Steilvorlage dieses "Richters" kriegen die wahrscheinlich auch Bewährung mit ein paar Sozialstunden, denn sie sind ja reuig...Da darf man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann mal ein verzweifelter Vater, dessen Tochter überfahren wurde, zur Selbstjustiz greift.
Solange ich in diesem Land für das hinterziehen von Steuern härter Bestraft werde, als für das töten von unschuldigen Mitmenschen, läuft meiner Meinung nach irgendwo etwas falsch, bzw. stimmen die Relationen nicht so ganz. Sendet auf jeden Fall ein deutliches Signal, worauf die Prioritäten bei uns liegen.
Beste Antwort im Thema
Todesfahrer erhalten Bewährungsstrafen
Was soll man da noch groß sagen, kein Wunder, dass das entsprechende Klientel die Justiz nur auslacht und fröhlich weiter durch die Städte rast. Würde gerne mal den Gedankengang des Richters kennen. Aber sie haben ja Reue gezeigt.... eine schallende Ohrfeige für die Opfer und deren Hinterbliebenden ist das, was unser Rechtsstaat da mal wieder abgeliefert hat.
Aber bestimmt hatten die armen 2 Bubis eine harte Kindheit...
Solange der Staat da nicht endlich mal durchgreift, wird sich die Problematik nur verschärfen. Mit Appellen an die Vernunft kommt man hier nicht weiter.
Bin ja mal gespannt, was den 2 anderen Pfosten, die ein paar Wochen später bei ihrem Rennen die Radfahrerin tot gefahren haben, passiert. Nach der Steilvorlage dieses "Richters" kriegen die wahrscheinlich auch Bewährung mit ein paar Sozialstunden, denn sie sind ja reuig...Da darf man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann mal ein verzweifelter Vater, dessen Tochter überfahren wurde, zur Selbstjustiz greift.
Solange ich in diesem Land für das hinterziehen von Steuern härter Bestraft werde, als für das töten von unschuldigen Mitmenschen, läuft meiner Meinung nach irgendwo etwas falsch, bzw. stimmen die Relationen nicht so ganz. Sendet auf jeden Fall ein deutliches Signal, worauf die Prioritäten bei uns liegen.
1190 Antworten
Zitat:
Wer sagt Dir, dass die beiden auch nur einen Tag in U-Haft waren?
Keiner und ich bin froh, dass es Dir im Kontext meiner Argumentation aufgefallen ist. 😉 Es ging mir darum zu verdeutlichen, dass auch vermeintlich
Zitat:
folgenlose Strafen
für den Betroffenen erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Dass eine U-Haft keine Strafe im eigentlichen Sinne des Wortes und des Strafrechts darstellt, ist mir bewusst. Ich bitte den Fauxpas zu entschuldigen wenngleich ich ins Feld führen möchte, dass man das von mir bezweckte Aufzeigen der Zusammenhänge unabhängig der Delinquenten, durchaus dem von mir geschriebenen entnehmen kann.
Zitat:
@hulda1939 schrieb am 13. Januar 2016 um 22:23:22 Uhr:
Es gab da mal einen Fall, da wollte ein 17-jähriger Schüler einen abgebrochenen Regenschim auf das Schulgebäude werfen. Leider hat er dabei eine 14-jährige Mitschülerin getroffen, die dadurch so schwer verletzt wurde, daß sie daran verstorben ist. Dafür ist er anschließend vom Paderborner Jugendschöffengericht wegen fahrlässiger Tötung zu 150 Sozialstunden verurteilt worden.Zitat:
@Celvic schrieb am 13. Januar 2016 um 19:37:33 Uhr:
Ich frage mich was passiert wäre wenn die Jugendlichen fahrlässige Tötung mit etwas anderem als einem Auto und dessen Einsatz auf der Strasse begangen hätten. Erst dann wäre mehr an Strafmaß rausgekommen. Aber zu ihrem Glück war das in einem Land wo man als Autofahrer besonderen Schutz genießt und so manche Straftat deswegen abgemildert wird, weil das Vergehen mittels der heiligen Kuh vollzogen worden ist.Man kann hier ganz klar feststellen, daß mit dem Auto begangene Delikte wesentlich härter bestraft werden als andere. Dazu muß man nur mal überlegen, wie viele Leute im Bekanntenkreis Verkehrsverstöße begangen haben, und wie viele sich anderer Vergehen schuldig gemacht haben. Dann kann man sehr schnell erkennen, in welch überproportionalem maß Autofahrer in unserem Land kriminalisiert werden.
Selten so einen Mist gelesen. Daraus ergibt sich lediglich, dass besonders viele Delikte im Bereich des Strassenverkehrs begangen werden. Von Kriminalisierung ist da nichts zu sehen, ganz im Gegenteil. In aller Regel kommt man ja mit einem Verwarngeldangebot davon. Bis etwas vor Gericht geht, braucht es schon sehr viel bzw. eben einen tatsächlich eingetretenen Schaden für Dritte. Aber wehe es macht einem einer einen winzigen Kratzer ins heilige Blech und haut ab (weil er es vielleicht wirklich nicht bemerkt hat), dann schreit das Forum hier wieder nach FE-Entzug und Prügelstrafe; da kann die Verfolgung dann nicht scharf genug sein. Ballere doch so für den Vergleichswert mal mit der Kalaschnikow mit geschlossenen Augen in die Landschaft und berufe Dich danach auf Fahrlässigkeit, wenn es einen erwischt hat - viel Erfolg dabei. Und dann frag nochmal ganz schüchtern, wann Du die Waffenbesitzkarte zurückkriegst... Da reden wir nämlich von ähnlicher Rücksichtslosigkeit und Gefährdung. Geh mal in andere Länder, da wird bei verantwortungslosem Umgang mit einem KFZ von der Justiz ganz anders zugelangt.
Die Geschichte mit dem Schirm ist höchst tragisch, aber das würde ich jetzt tatsächlich als Fehler ansehen, der einem Jugendlichen passieren kann. Hätte er nicht machen dürfen, klar. Aber das ist nun wirklich ganz extrem dumm gelaufen, damit musste er nicht rechnen, das konnte er sich so nicht vorstellen. Und meines Wissens gibt es keinen Führerschein für Schirme, bei dessen Erwerb man über die Gefährlichkeit des unsachgemässen Umgangs mit diesen aufgeklärt wird.
Zitat:
@kerberos schrieb am 13. Januar 2016 um 19:01:38 Uhr:
Der Vorsatz muss aber erstmal vom Gericht festgestellt werden. Bis dahin zahlt m.E. die Versicherung in der Regel, da sich ja das Verfahren hinziehen kann.Zitat:
@Tand0r schrieb am 13. Januar 2016 um 18:19:55 Uhr:
Das gilt bei grober Fahrlässigkeit.
Aber eben gerade nicht bei Vorsatz.Klick doch einfach mal den Link an, kannst auch noch googeln.
Es gibt einen entsprechenden § im Versicherungsgesetz, der sie in solchen Fällen von allen Leistungen befreit.
Den raus zu suchen müsstest du aber selber wenn es dich interessiert.Und ja, ich habs gefunden. Es handelt sich um §§ 81 Abs. 1, 103 VVG
Die §§ 81, 103 VVG werden durch § 117 Abs. 1 VVG für die gesetzliche Haftpflichtversicherung ausgehebelt (andere Versicherungsarten betrifft das aber nicht). Der Geschädigte bekommt seinen Schaden also durch die Haftpflichtversicherung auch dann ersetzt, wenn der Schädiger vorsätzlich gehandelt hat. Der Schädiger kann dann von der Haftpflicht in Regress genommen werden.
Weil es so schön zum Thema passt: http://www.faz.net/.../...ch-dem-unfall-steht-das-urteil-14013036.html
Zitat:
@kerberos schrieb am 13. Januar 2016 um 20:57:42 Uhr:
Wieviele Fahrzeuge waren in der DDR zu den Zeiten zugelassen, als es sie noch gab?
Und von welchen Leistungsbereichen sprechen wir? Glaube kaum dass sich zwei Halbstarke mit Ihren himmelblauen Trabant damals solche Rennen geliefert haben.
Hast Du ne Ahnung, da ging es knallhart darum ob die Pappe nun 106 oder 107 Kmh gebracht hat. 😁
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 14. Januar 2016 um 06:55:21 Uhr:
Hast Du ne Ahnung, da ging es knallhart darum ob die Pappe nun 106 oder 107 Kmh gebracht hat. 😁Zitat:
@kerberos schrieb am 13. Januar 2016 um 20:57:42 Uhr:
Wieviele Fahrzeuge waren in der DDR zu den Zeiten zugelassen, als es sie noch gab?
Und von welchen Leistungsbereichen sprechen wir? Glaube kaum dass sich zwei Halbstarke mit Ihren himmelblauen Trabant damals solche Rennen geliefert haben.
Und das wurde ausgefahren - gnadenlos, auch in der Stadt. Wer zuerst lupfte, war der absolute Luschi 😁. Noch gnadenloser war es mit den Emmen.
Zitat:
@Tand0r schrieb am 13. Januar 2016 um 21:51:32 Uhr:
Den Wiederspruch siehst du aber oder ?Zitat:
@k-hm schrieb am 13. Januar 2016 um 21:35:14 Uhr:
Wer jemand anderen absichtlich fahrlässig ums Leben bringt, stellt sich außerhalb der Gesellschaft auf.
Den Opfern geht es vielleicht ein Leben lang echt schlecht.
Für das Rennen was Vorsatz war werden sie auch nach der StVO bestraft.
Für die Tötung, die fahrlässig war werden sie aber nach dem StGB bestraft.Geht es den Opfern den besser, wenn die Jungs jetzt 3 Jahre im Bau sitzen müssen.
Macht es Sinn die beiden, die ja nun keine Schwerkriminellen sind, jetzt 3 Jahre zusammen mit gewalttätigen Intensivtätern in eine Zelle zu sperren?
Was hat die Gesellschaft davon, was haben die Opfer davon?Und selbst wenn es denn Opfern dann besser geht, um Rache darf es in der Justiz nicht gehen.
Mit dieser Argumentation kann man auf Strafe gleich verzichten, wenn die Jungs Reue zeigen. Totschlagargumente.
Sorry, akzeptiere ich nicht.
Wer gegen den Baum fährt, kann meinetwegen Bewährung kriegen.
Aber wer einen Unschuldigen aktiv tötet, der nicht.
Der hat eine Grenze überschritten, die KEINER JEMALS überschreiten darf. Das ist eine Konvention in unserer Gesellschaft.
Und jetzt kommts: der gehört nicht den Tatumständen nach verurteilt, sondern den Folgen entsprechend.
Weil er nämlich die Folgen bewust in Kauf nahm und aktiv beteiligt war.
Anderer Ansatz, gell? - Aber aus dem Gerechtigkeitsempfinden heraus geboren.
Ich sage:
Die Tötung war nicht fahrlässig. Sie war auch nicht grob fahrlässig. Zumindest dann nicht, wenn die Jungs einen IQ höher als zehn Meter Kiesweg haben.
Fahrlässigkeit bedeutet, dass man in dem Moment nicht absehen konnte, welche Folgen das hat, und es trotdem tat. Man also die UNSICHERHEIT in Kauf genommen hat.
Das ist hier anders. Die Folgen hier waren von vornherein NICHT unsicher.
Beiden Fahrern, egal wie alt, war völlig klar, dass etwas Grauenhaftes passieren kann. Wer das Fahrzeug als Waffe gebraucht, denkt GARANTIERT daran, das sowas im Bereich des Wahrscheinlichen liegt.
Selbst wenn er zu blöde war, ändert das NICHTS an den Folgen und daran, dass er sie hätte abschätzen können.
Grenze überschritten. Lange Zeit des Lebens versaut. So müsste es sein. Ist es aber nicht.
Will sagen:
1. Es ist für die Folgen irrelevant, ob die Jungs daran gedacht haben oder nicht. Sie MUSSTEN. Es gab Hinweise ohne Ende. Und taten das nicht.
2. Es gab also durch die äußeren Umstände den "Denkzwang". Sie haben also nicht nur dran gedacht, sondern das bewust ignoriert.
3. Wenn es ein Versehen war, ist es nicht absichtlich passiert. Dann sähe die Sache anders aus. Das ist aber hier nicht der Fall. Hier war aktiv bewuste Handlung im Spiel.
In der Natur verzeiht einem auch keiner einen echten Fehler. Wer zu weit von Zuhause wegläuft, weil er zu klein oder zu blöde ist, der krepiert.
Das muss in einer humanen Gesellschaft nicht unbedingt sein, aber ganz ohne für den Rest des Lebens spürbaren Strafe bei einer extrem schweren Tat geht es einfach nicht.
Ich denke also:
Dummheit schützt vor Konsequenzen (Strafe) nicht, wenn die Tat eine gewisse Grenze überschreitet. Diese Grenze ist der irreversible Schaden an Leib und Leben Unbeteiligter.
Ja, ich sehe beide Straftaten untrennbar verbunden, denn das eine ist die völlig logische und bei diesen Umständen fast unvermeidliche Folge der anderen.
Das kann man nicht trennen, weil man voraussetzen kann, dass jeder, der groß genug ist, die Pedale UND das Lenkrad zu bedienen, das weiss. Auch ohne Fahrschule.
Ich bin für milde Urteile, wenn sie angemessen sind.
Aber schwerste Straftaten bleiben schwerste Straftaten. Eine bewuste aktive Beteiligung bewerte ich fast so hoch wie Vorsatz.
Das ist schlicht meine Meinung.
Kleine Bemerkung am Rande:
Ich bin für die Prügelstrafe.
Natürlich nicht barbarisch wie in Saudi Arabien, sondern ohne ernsthaften körperlichen Schaden, dafür aber möglichst schmerzhaft und öffentlich und mit viel Demütigung.
Das ist sozial extrem lehrreich, weil Homo ("oft-garnicht-so"😉 Sapiens aus Erfahrungen lernt.
Und in bestimmten Fällen bestehen diese Erfahrungen aus Schmerz => Lerneffekt 1.
Und aus sozialen Folgen (Ausgrenzung, Nachteile im Beruf usw) => Lerneffekt 2.
Der Staat muss nicht unbedingt soviel tun, er muss nur das Richtige tun.
Aber das besteht ganz sicher nicht darin, eine Strafe zu verhängen, die erstens der Schwere der Folgen unangemessen und zweitens nicht spürbar ist.
Mit Streicheleinheiten hat noch niemand ein Arschloch zum sozialen Menschen gemacht.
Auch Kinder brauchen Grenzen. Und es muss Folgen haben, wenn sie die überschreiten. Jeder lernt so.
Wie bitteschön soll sonst ein Täter kapieren, dass er bestimmte Sachen einfach nicht darf?
k-hm
Zitat:
@twindance schrieb am 14. Januar 2016 um 08:12:07 Uhr:
Und das wurde ausgefahren - gnadenlos, auch in der Stadt. ....Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 14. Januar 2016 um 06:55:21 Uhr:
Hast Du ne Ahnung, da ging es knallhart darum ob die Pappe nun 106 oder 107 Kmh gebracht hat. 😁
In der Stadt war es oft nicht möglich, die Geraden waren meist zu kurz, man brauchte mit dem Trabbi viel Anlauf um auf die Höchstgeschwindigkeit zu kommen.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 14. Januar 2016 um 11:05:44 Uhr:
In der Stadt war es oft nicht möglich, die Geraden waren meist zu kurz, man brauchte mit dem Trabbi viel Anlauf um auf die Höchstgeschwindigkeit zu kommen.Zitat:
@twindance schrieb am 14. Januar 2016 um 08:12:07 Uhr:
Und das wurde ausgefahren - gnadenlos, auch in der Stadt. ....
Anschieben mit der Simson?
😁
k-hm
Moin, Moin!
Ich möchte hier Meister Lappi voll und ganz zustimmen. Das HIN und HER der meisten übrigen Beträge, bringt eigentlich nichts. Es gibt Gesetze die sicherlich für den Einen gut und für den Anderen schlecht, oder zu krass oder zu milde, sind. Ok, es geht hier um einen Todesfall. Aber auch hier wird entsprechend den Gesetzesgrundlagen entschieden. (...) und wer von euch fühlt sich da berechtigt, "den letzten Stein zu werfen"?
G
HJ
Zitat:
@dodo32
...
Mich stört im Grunde das Wörtchen "nur". Die Herren haben Haft auf Bewährung bekommen. Samt Geldstrafe und MPU. Vom angekratzten Image im Bekannten- und Familienkreis mal ganz zu schweigen. Vorbestraft. Für 2 junge Menschen ist das schon ein Päckchen. Wenn die beiden im Kern kriminell sein sollten, dann wandern sie sowieso irgendwann ein. Sind sie aber vermutlich nicht, sonst hätte das Gericht sicher ein anderes Urteil gefällt. Man muss auch Chancen geben. Zivilrechtlich bekommen sie auch noch eine verdrückt. Ich mochte nicht in deren Haut stecken. Vielleicht haben sie auch mit der Familie des Opfers gesprochen, um Entschuldigung gebeten? Das sind alles Dinge, die wir nicht wissen. Also sollten wir uns hüten vorschnell nach der gesamten Härte des staatlichen Strafapparates zu rufen. Wir kennen sie nicht, wir wissen nichts über sie. Oder war jemand beim Prozess dabei? Hat er sie angehört? 😉
was ist das denn wieder für eine kranke Sichtweise? Immer wieder diese TäterversteherInnen!
Haft auf Bewährung ist nichts, gar nichts, in diesem Fall nicht mal eine Vorstrafe! Siehe § 32 BZRG.
Geldstrafe und MPU sind auch kein Päckchen, zivilrechtlich kommt da nichts, gar nichts auf die Täter zu, alles Haftpflichtsache.
Ein Toter und vier Verletzte! "Man muss auch Chancen geben" Na klar doch, in erster Linie darf die Gesellschaft vor solchen Tätern mal Schutz erwarten! Abschreckung funktioniert bei uns schon nicht mehr, weil die Strafen so lachhaft sind!
Wie wäre es, wenn man da gleich mal anfängt in einer 30er Zone ohne erkennbare Gefahr zu blitzen und alle mit 15 km/h pauschal den Führerschein entzieht? Das sind doch auch potenzielle Mörder, wenn sie es nicht schaffen an verkehrsrechtliche Regeln zu halten ...
... bei vielen Beiträgen geht es nur noch um eine "gerechte" Strafe, denn es darf einfach nicht sein, das jemand so "billig" davonkommt. Kommt mal von diesem Fall weg und fahrt mal ne Stunde auf einer vollen Autobahn ...
Den Unterschied zwischen "potentielle Mörder" und echte Tote und Verletzte kennst Du schon oder?
Wenn Du mit 45km/h in einer 30er Zone einen Menschen tot fährst, ist Dein Führerschein weg, da sei mal sicher.
Zitat:
@k-hm schrieb am 14. Januar 2016 um 10:38:24 Uhr:
Mit dieser Argumentation kann man auf Strafe gleich verzichten, wenn die Jungs Reue zeigen. Totschlagargumente.
Sorry, akzeptiere ich nicht.
Interessiert glücklicherweise niemanden. 😁
Zitat:
Wer gegen den Baum fährt, kann meinetwegen Bewährung kriegen.
Aber wer einen Unschuldigen aktiv tötet, der nicht.
Der hat eine Grenze überschritten, die KEINER JEMALS überschreiten darf. Das ist eine Konvention in unserer Gesellschaft.Und jetzt kommts: der gehört nicht den Tatumständen nach verurteilt, sondern den Folgen entsprechend.
Weil er nämlich die Folgen bewust in Kauf nahm und aktiv beteiligt war.Anderer Ansatz, gell? - Aber aus dem Gerechtigkeitsempfinden heraus geboren.
Also - sobald man sich ins auto setzt ist man künftig mit einem Bein im Gefängnis? (Oder läuft Gefahr erschossen zu werden?)
Vorsatz und Fahrlässigkeit sind für dich kein Unterschied?
Zitat:
Ich sage:
Die Tötung war nicht fahrlässig. Sie war auch nicht grob fahrlässig. Zumindest dann nicht, wenn die Jungs einen IQ höher als zehn Meter Kiesweg haben.
Fahrlässigkeit bedeutet, dass man in dem Moment nicht absehen konnte, welche Folgen das hat, und es trotdem tat. Man also die UNSICHERHEIT in Kauf genommen hat.
Informiere dich doch bitte mal über den Begriff der Fahrlässigkeit und vor allem des Vorsatzes. Beide hatten keine Absicht jemanden zu töten. Damit ist Vorsatz aussen vor.
Zitat:
Das ist hier anders. Die Folgen hier waren von vornherein NICHT unsicher.
Beiden Fahrern, egal wie alt, war völlig klar, dass etwas Grauenhaftes passieren kann. Wer das Fahrzeug als Waffe gebraucht, denkt GARANTIERT daran, das sowas im Bereich des Wahrscheinlichen liegt.
Selbst wenn er zu blöde war, ändert das NICHTS an den Folgen und daran, dass er sie hätte abschätzen können.
Nachher sind immer alle schlauer 🙄
In dem Moment war das sicherlich nicht abzusehen, auch das Überfahren der roten Ampel war nicht geplant. Ich kann dir genügend Strecken hier bei mir zeigen da kannst du Abends mit 100 langbrettern und die Chance jemanden unbeteiligtes tödlich zu verletzen sind nicht höher wie Tagsüber im normalen Verkehr.
Zitat:
Ja, ich sehe beide Straftaten untrennbar verbunden, denn das eine ist die völlig logische und bei diesen Umständen fast unvermeidliche Folge der anderen.
Das kann man nicht trennen, weil man voraussetzen kann, dass jeder, der groß genug ist, die Pedale UND das Lenkrad zu bedienen, das weiss. Auch ohne Fahrschule.
Wer trennt die Taten denn? Das war sicherlich eine Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Tötung. Nix getrennt.
Zitat:
Ich bin für milde Urteile, wenn sie angemessen sind.
Aber schwerste Straftaten bleiben schwerste Straftaten. Eine bewuste aktive Beteiligung bewerte ich fast so hoch wie Vorsatz.
Fahrlässige Taten sind nunmal keine schwersten Straftaten.
Zitat:
Kleine Bemerkung am Rande:
Ich bin für die Prügelstrafe.
Natürlich nicht barbarisch wie in Saudi Arabien, sondern ohne ernsthaften körperlichen Schaden, dafür aber möglichst schmerzhaft und öffentlich und mit viel Demütigung.
Das erklärt so einiges 🙄
Zitat:
@Thraciel schrieb am 14. Januar 2016 um 13:09:02 Uhr:
Das erklärt so einiges 🙄Zitat:
@Thraciel schrieb am 14. Januar 2016 um 13:09:02 Uhr:
Kleine Bemerkung am Rande:
Ich bin für die Prügelstrafe.
Natürlich nicht barbarisch wie in Saudi Arabien, sondern ohne ernsthaften körperlichen Schaden, dafür aber möglichst schmerzhaft und öffentlich und mit viel Demütigung.
Exakt. Es kann unmittelbar auf die Klärung der Umstände erfolgen, verlangt keine großen Kosten vom Staat und ist für den Täter völlig ungefährlich. Dafür aber extrem lehrreich, besonders, wenn die Strafe sehr schnell erfolgt.
Es hat eine soziale Komponente und vor allem eine schmerzliche Komponente. Und zeigt, dass der Staat sehr wohl schnell und schmerzhaft reagieren kann.
Naja, Du hast schon recht (🙂, so weich bin ich nicht wirklich. Sowas kann natürlich in solch einem Fall nicht die einzige Strafe bleiben 😁
Irgendwo muss sicherlich auch Genugtuung für die Geschädigten rausspringen, damit die nicht ihren Glauben an den Rechtsstaat verlieren und das Recht in die eigene Hand nehmen.
Immerhin will der Staat ja das Gewaltmonopol haben. Dann sollte er es auch in wichtigen Fällen einsetzen, statt dummes Zeug daher zu reden und immer nur an das Gute im Menschen zu glauben.
Das ist nämlich Illusion.
Oder meintest Du das etwa anders? 😁
k-hm