ForumMotorroller
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Motorroller
  5. tochter nimmt Freunde auf dem mofa mit.

tochter nimmt Freunde auf dem mofa mit.

Themenstarteram 16. April 2009 um 18:35

Nun fängt die Rollersaison bei uns an und schon sitzen Freunde hinten auf dem Roller.Genauso blöd,der Freund hat den Führerschein für 50er und fährt mit meiner Tochter hintendrauf.Beide leben in dem Glauben,das koste nur 10 Euro,da sie ja beide einen Helm anhaben. Dass das versicherungstechnischer Wahnsinn ist ist mir klar,aber wie ist die Knöllchenlage? Was würde erwischt werden für den Autoführerschein mit 17 bedeuten?Müssen sie den Roller stehenlassen und abgeholt werden,wenn sie erwischt werden?Ich hoffe auf informative Antworten von euch,damit ich einigermaßen kompetent in die Debatte mit meiner Tochter gehen kann.

Dank im voraus

isico

Beste Antwort im Thema
am 17. April 2009 um 14:35

vor der polizei würde ich mich nicht so fürchten - schlimmer ist die sache versicherungsrechtlich. der haftpflichtversicherer könnte die beförderung einer weiteren person als sogenannte "obliegenheitsverletzung" werten und sich auf seine leistungsfreiheit berufen.

denkbares szenario: das voraus fahrende fahrzeug bremst verkehrsbedingt stark ab und aufgrund der tatsache, dass der roller überladen ist, verzögert das fahrzeug deiner tochter zu langsam und es kommt zu einem auffahrunfall. mit nur einer person besetzt wäre der unfall unterblieben - das kann ein sachverständiger ziemlich einfach nachrechnen. dann wird sich die versicherung wahrscheinlich weigern, den schaden des unfallgegners zu bezahlen - oder nach bezahlung regress beim versicherungsnehmer verlangen. vielleicht wird auch die krankenversicherung ein (teil)mitverschulden annehmen und behandlungskosten rückfordern. das kann eine ziemlich teure sache werden...

25 weitere Antworten
Ähnliche Themen
25 Antworten

Das ist fahren ohne Führerschein und kein Kavaliersdelikt-deine Tochter darf nunmal auf dem Mofa(roller) keine Personen befördern.

Das ganze gibt dann erstmal eine Anzeige, der Autolappen ist jedoch idR beim ersten mal negativ auffallen mit dem Roller noch nicht in Gefahr.

Zitat:

Original geschrieben von Wollschaaf

Das ist fahren ohne Führerschein...

... und somit ein Straftatbestand und keine Ordnungswidrigkeit mehr....

Solange das Mofa wirklich noch Mofa ist (also einsitzig usw.) ist die Mitnahme einer weiteren Person (ausser Kind) nur eine Ordnungswidrigkeit:

TBNR 121100, "Sie beförderten auf dem Kraftrad ohne besonderen Sitz eine Person.

§ 21 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 97 BKat", 5 Euro

Die Fahrzeugart "Mofa" wird ja nicht verändert, nur weil noch jemand aufsteigt. Auch aus einem Pkw wird kein Omnibus, nur weil sich noch mehr Leute als erlaubt (aus Jux) reinquetschen.

Bei einer Kontrolle heisst es für die überzähligen Leute natürlich ab- bzw. aussteigen. "Muß" der Polizist wegen Gefahrenabwehr machen.

Wenn was mit den Kindern passiert und der Polizist hat sie gewähren lassen, gibt es (im harmlosesten Fall) Mecker von den Eltern.

Und die Versicherung plädiert auf grobe Fahrlässigkeit und erstattet nur einen Teil der Behandlungskosten. Das kann dann wirklich teuer werden.

am 16. April 2009 um 21:34

hi...

 

also ich und meine kumpels wurden letztes jahr auch erwischt,

mit 2 mofas(rollern) zu 4

aber die 2 personen.die zuviel waren durften nur nicht mehr weiterfahren und es blieb bei einer verwarnung...

 

mfg

am 17. April 2009 um 14:35

vor der polizei würde ich mich nicht so fürchten - schlimmer ist die sache versicherungsrechtlich. der haftpflichtversicherer könnte die beförderung einer weiteren person als sogenannte "obliegenheitsverletzung" werten und sich auf seine leistungsfreiheit berufen.

denkbares szenario: das voraus fahrende fahrzeug bremst verkehrsbedingt stark ab und aufgrund der tatsache, dass der roller überladen ist, verzögert das fahrzeug deiner tochter zu langsam und es kommt zu einem auffahrunfall. mit nur einer person besetzt wäre der unfall unterblieben - das kann ein sachverständiger ziemlich einfach nachrechnen. dann wird sich die versicherung wahrscheinlich weigern, den schaden des unfallgegners zu bezahlen - oder nach bezahlung regress beim versicherungsnehmer verlangen. vielleicht wird auch die krankenversicherung ein (teil)mitverschulden annehmen und behandlungskosten rückfordern. das kann eine ziemlich teure sache werden...

Zitat:

Original geschrieben von walterONE

vor der polizei würde ich mich nicht so fürchten - schlimmer ist die sache versicherungsrechtlich. der haftpflichtversicherer könnte die beförderung einer weiteren person als sogenannte "obliegenheitsverletzung" werten und sich auf seine leistungsfreiheit berufen.

denkbares szenario: das voraus fahrende fahrzeug bremst verkehrsbedingt stark ab und aufgrund der tatsache, dass der roller überladen ist, verzögert das fahrzeug deiner tochter zu langsam und es kommt zu einem auffahrunfall. mit nur einer person besetzt wäre der unfall unterblieben - das kann ein sachverständiger ziemlich einfach nachrechnen. dann wird sich die versicherung wahrscheinlich weigern, den schaden des unfallgegners zu bezahlen - oder nach bezahlung regress beim versicherungsnehmer verlangen. vielleicht wird auch die krankenversicherung ein (teil)mitverschulden annehmen und behandlungskosten rückfordern. das kann eine ziemlich teure sache werden...

Überladen? LOL Typischerweise sind Motorroller für den Zwei-Personen-Betrieb und für weit mehr als die GEDROSSELTEN 45/50 km/h ausgelegt. In anderen Ländern dürfen diese schneller fahren und werden z. B. bis auf die fehlenden Teile zur Geschwindigkeitsbegrenzung baugleich ausgeliefert. Zusätzlich fahren die Roller in fast jedem nichtdeutschsprachigem Land wesentlich schneller, ohne das die dortige Polizei und die Justiz etwas dagegen hat/macht. Auch das wird beim Fahrzeugbau berücksichtigt.

So so....es ist wohl ziemlich bei den Haaren herbei gezogen, dass sie in einen VU verwickelt wird bei dem aufgrund einer zweiten Person auf dem Roller die Bremse "versagt".

Genauso könnte man auch behaupten, die Bremsleistung ist bei einem Motorroller mit zwei Personen aus 25 km/h wesentlich besser, da sich beim Bremsen das Gewicht nach vorne verlagert und durch den Sozius bzw. das Gewicht weit hinten eine Notbremsung erheblich wirksamer durchgeführt werden kann, da das Hinterrad eher am Boden bleibt und so höhere Bremskräfte übertragen werden können.

Die Versicherung kann sich gar nicht weigern einen vorhandenen Schaden zu ersetzen. Und kann auch nicht die Schadenssumme zurück fordern, sondern MAXIMAL Regress fordern. Ob diese Regressforderung statthaft ist bestimmt aber immer noch das Gericht und nicht die Versicherung. Wäre ja noch schöner. Und ein Regressanspruch ist auf MAXIMAL 5000 € beschränkt, mehr darf nicht gefordert werden.

Auf den anderen Blödsinn im Thread mag ich momentan erst gar nicht eingehen. Sofern der Roller nachträglich gedrosselt wurde und der Versicherungsvertrag deshalb noch auf 45/50 km/h läuft oder "versehentlich" die Versicherung für einen Roller mit 50 km/h abgeschlossen würde, dürfte die Versicherung wg. dem Roller selbst meiner Meinung nach erst gar nichts machen können. Da wäre dann ggf. die Führerscheinfrage (wobei Mofa und KKR die gleiche Fahrzeugart haben!), das kann aber nur ein Gericht beantworten und wilde Spekulationen helfen keinem weiter.

Damit ich nicht immer alles doppelt schreiben muss, verweise ich einfach mal auf http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=38312

P.S.:

Da Drahkke ja gern unnötig in Latein schreibt (um sich vom "gemeinen Pöbel" hervorzuheben?) hätte ich dazu auch noch was. Latein ist mir auch nicht so fremd. Nur drücke ich mich üblich lieber einfach aus, dami es auch viele verstehen. :rolleyes:

Corruptissima re publica plurimae leges. Actus non facit reum nisi mens sit rea. In dubio pro reo. (hoffe ich habe es noch richtig hinbekommen :D )

am 17. April 2009 um 19:17

trotzdem wird sich die versicherung im falle des unfalles sperren bzw warscheinlicher zumindest für eine person in regress gehn, wenn das mofa bauartbedingt nur eine person zu lässt und mit zwei besetzt ist. :)

Trotzdem ist das Blödsinn, eine Versicherung muss den Haftpflichtschaden bezahlen. Und was eine Versicherung will interessiert nicht, nur rechtskräftige Urteile zählen.

Da ein Betrieb mit zwei Personen auf einem Mofa schon seit Jahrzehnten verbreitet ist, hast Du dazu sicher ein paar Urteile parat, oder nicht? Einen Gegenbeweis kann man da ja nicht liefern, denn was nicht geahndet wird, erzeugt auch eine Gerichtsurteile.

Ich wüsste auch nicht, dass die Versicherungsprämie beim Betrieb mit zwei Personen höher wäre (Vergleich m. KKR). Also kann die Gefahr für die Versicherung nicht bedeutend höher sein, sonst muss sich das im Preis ausdrücken (Versicherungen sind auch zu kaufmännischer Vorsicht verpflichtet).

Und die Haftpflichtversicherung muss bei einem schuldhaft verursachtem Unfall auch an den Sozius zahlen.

Ansonsten gilt das, was auch beim Pkw usw. gilt: Will man komplett gegen und für alles abgesichert sein, bleibt man am besten im Bett und hofft auf einen schnellen Tod, denn der ist wenigstens sicher. Ansonsten gibt es auch dafür massenhaft Versicherungen. Insassenunfallversicherung, Lebensversicherung, Krankenzusatzversicherung wie z. B. Krankentagegeldversicherung, Unfallversicherung...

Hach...was wäre Deutschland bloß für ein Staat, wenn man nicht für jede Kleinigkeit ein Gesetz hätte, Dinge unter "shit happens" verbuchen müsste, die Schuld nicht bei anderen suchen könnte und nicht gegen alles und jeden versichert wäre. :o Der Kerl ist alt genug und wohl hoffentlich zurechnungsfähig, muss also wissen was er macht und Risiken eingehen können.

Gruß

Andreas

am 17. April 2009 um 20:44

natürlich muss die versicherung im ernstfall erstmal die versorgung sicherstellen.

wenn das mofa für zwei personen ausgelegt ist ist das auch ne andere geschichte.

wenn das mofa allerdings nur ein einzelsitz hat und sich zwei leute dort raufquetschen, dann hat die versicherung das recht den fahrzeugführer in regress zu nehmen und die behandlungskosten für zumindest die zweite person wieder zurückzufordern da diese rechtswiedrig mitgefahren ist.

aber zahlen muss sie erstmal das stimmt und ich habe da auch nichts anderes gesagt

(arbeite im gesundheitswesen und hatte einen ähnlichen fall letztens. in dem fall haben sich 5 leute in ein auto gequetsch bei dem nur 4 sitzplätze zugelassen waren.

unfall gebaut und leichte verletzungen(zum glück) davon getragen.

die versicherung hat die versorgung erstmal sichergestellt und fordert jetzt vom fahrer einen teil (ich glaube es waren 60%) der enstandenen kosten zurück, da eine person unzulässigerweise mitgefahren ist und nicht nachzuvollziehn ist welche verletzungen vermieden hätten werden können.)

das gleiche ist es mit dem mofa.

wenn es nur einen sitz hat darf nur eine person rauf. wenn es zwei hat sieht die welt anders aus

Hi! :)

 

Zu meinen Mofa-Zeiten ( vor 25 Jahren :D )

durfte man nur mit einer Person drauf fahren. :(

Meine hatte eine Sitzbank, wie die heutigen

Roller auch. Trotzdem habe ich, wegen vorhandener

Fußrasten für eine zweite Person, von der Renn-

leitung eine Verwarnung bekommen. :mad:

( 125,- DM und ! 3 Punkte ) :(

Heute würde ich Widerspruch einlegen.

Schon damals durfte man Kinder bis 6 Jahren auf

einer Mofa mitnehmen.

Aber man war ja noch jung und unerfahren. :p

Ich würde deswegen sagen, daß die Versicherung

sich ihr Geld wiederholt, da das versicherte Objekt

nicht ordnungsgemäß benutzt wurde. Denke mal,

das nennt sich erlöschen des Versicherungsschutzes.

Falls jemand korrekte Aussagen für meine Angaben

machen kann, bitte machen. Am besten Versicherer,

Juristen und Gesetzeshüter, das sind welche, die

sich damit ( hoffentlich ) auskennen. :D

 

Allen eine gute Fahrt wünscht

 

Flensman

 

am 21. April 2009 um 22:29

@andyNE: ich finde es ziemlich bedenklich, dass du andere mitglieder dahingehend "berätst", lieber ein rechtskräftiges urteil im regressprozess zu provozieren, als sich an die gesetze zu halten. deine postings sind nicht minder unsinnig, als ein stein am schädel schmerzt!

am 21. April 2009 um 22:30

übrigens: ich bin rechtsanwalt

Auch das kann ich wieder nur unter der Kategorie Blödsinn abstempeln. Ich korrigiere hier lediglich die wilden Behauptungen. Hier wird der Teufel an die Wand gemalt und werden Sachen behauptet, die einfach nicht stimmen.

- Die Betriebserlaubnis bzw. Fahrzeugart ändert sich nicht durch einen Sozius

- Die Versicherung kann sich nicht gegen eine berechtigte Forderung sperren

- Die Haftpflichtversicherung darf nicht die gesamten Kosten oder einen prozentualen Anteil vom Versicherungsnehmer einfordern

- Was die Versicherung evtl fordert (Regress) ist nicht absehbar und ob das zulässig ist, entscheidet nicht die Versicherung selbst

- Ein normaler Motoroller ist für den Zwei-Personen-Betrieb ausgelegt

Von mir aus bist Du Jurist, dafür kann ich ja nichts. Aber dann verwundert es mich umso mehr, wie Du auf deine Aussage kommst:

Zitat:

(...) dann wird sich die Versicherung wahrscheinlich weigern, den schaden des unfallgegners zu bezahlen (...)

Natürlich kann eine Versicherung im Schadensfall die Regulierung hinauszögern oder sich weigern. Aber das ist rechtlich nicht gedeckt und gewisse Versicherungsunternehmen betreiben diese Praxis generell, also auch in eindeutig unverschuldeten Fällen und ist somit kein Argument. Fakt ist nun mal, dass die Versicherung zahlen muss. Mich wundert es sehr, dass dies einem Juristen unbekannt sein soll?

Davon abgesehen war lediglich gefragt, welche Konsequenzen bei einer Kontrolle zu erwarten sind. Darauf bist Du erst gar nicht eingegangen und hast direkt wild spekuliert was bei einem "VU mit" schlimmstenfalls passieren KÖNNTE, das Fahrzeug überladen sein könnte, die Bremsen versagen könnten... Nur selbst als Jurist konntest Du es offenbar nicht mit Urteilen belegen, was einen umso stutziger machen sollte.

Deine mehr oder minder verdeckte persönliche Beleidigung macht es auch nicht besser. Und wenn Du so ein Heiliger bist, hast Du sicherlich auch deine mit verhältnismäßigem Aufwand nicht eintragungsfähige Malossi Multivar Tuningvariomatik bestimmt auch eingetragen, inkl. Abgasmessung und allem drum und dran, obwohl es dafür gar kein Gutachten gibt, oder? Siehe: http://www.motor-talk.de/.../...er-malossi-multivar-2000-t2070699.html Ansonsten betreibst Du im Gegensatz zum Threadstarter hier ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis, was nicht nur deine hier aufgeführten Folgen beinhaltet, sondern auch noch ein paar mehr. Da könnte man jetzt auch behaupten, der schafft so nicht mehr die Abgasklasse und mit der vorsätzlichen Änderung würdest Du zusätzlich auch noch Steuerbetrug begehen, da Du die Kfz-Steuer nicht für die reale Schadstoffnorm zahlst. Außerdem lassen deine Äußerungen hier im Forum darauf schließen, dass Du gerne illegale Ampelrennen fährst, was auf eine mangelnde Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen vermuten lässt. Als Jurist ist Dir das aber sicherlich bewusst. :D

Zitat:

Original geschrieben von walterONE

Ja - ich hab mir gerade vor zwei wochen die multivar 2000 einbauen lassen. ich kann sie nur jedem empfehlen. musste der motor früher alles bei geringen drehzahlen (beim beschleunigen max. 5500) mit drehmoment stemmen, macht ihn die multivar jetzt auf, dass es eine wahre freude ist. Ein dreh am gasgriff und sie springt auf 7000 touren und geht ab wie die sau. beschleunigung auf 100 sicher eine sekunde schneller - ich schätze so knapp 7 sec.

(...)

allerdings ist das drehzahlniveau außer bei höchstgeschwindigkeit generell um 500 bis 1000 touren höher, was auch 0,5 bis 1 liter mehrverbrauch verursacht. die geräuschkulisse beim giftigen beschleunigen hat sich auch vom dumpfen brabbeln (wie eine enduro) zum scharfen sägen (herrlich giftig) verändert.

(...)

http://www.motor-talk.de/.../...multivar-erfahrungen-t1696060.html?...

Zitat:

Original geschrieben von shotokan-man

Für ne Multivar gibt es keine ABE. Der Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr ist untersagt, nach der Montage erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. (...)

Zitat:

Original geschrieben von walterONE

Das ist geanauso, wie wenn du dein Auto Chip-tunen lässt. Das merkt niemand. Gefährlich ist es nur bei 50 Kubik Geräten, die geschwindigkeitslimitiert sind. Bei den großen schert sich niemand. Und die Variomatik mit den leichteren Rollen macht nichts anderes, als wenn man den Motor mit einem manuellen Getriebe höher ausdreht.

http://www.motor-talk.de/.../...multivar-erfahrungen-t1696060.html?...

Eine interessante Doppelmoral die Du hier an den Tag legst. Aber für einen Rechtsverdreher sicherlich nichts außergewöhnliches.

Gruß

Andreas

am 22. April 2009 um 0:54

Habe da nicht so die Ahnung, aber habe mal ne Frage. Wieso darf man nicht mit 2 Personen auf einem Roller fahren, obwohl der Roller für zwei Personen ausgelegt ist?

 

Ich habe die ganz normale Führerscheinklasse B und will mir demnächst eine Simson S51 kaufen. Dürfte ich nicht zu zweit fahren?

 

Lg.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Motorroller
  5. tochter nimmt Freunde auf dem mofa mit.