tochter nimmt Freunde auf dem mofa mit.
Nun fängt die Rollersaison bei uns an und schon sitzen Freunde hinten auf dem Roller.Genauso blöd,der Freund hat den Führerschein für 50er und fährt mit meiner Tochter hintendrauf.Beide leben in dem Glauben,das koste nur 10 Euro,da sie ja beide einen Helm anhaben. Dass das versicherungstechnischer Wahnsinn ist ist mir klar,aber wie ist die Knöllchenlage? Was würde erwischt werden für den Autoführerschein mit 17 bedeuten?Müssen sie den Roller stehenlassen und abgeholt werden,wenn sie erwischt werden?Ich hoffe auf informative Antworten von euch,damit ich einigermaßen kompetent in die Debatte mit meiner Tochter gehen kann.
Dank im voraus
isico
Beste Antwort im Thema
vor der polizei würde ich mich nicht so fürchten - schlimmer ist die sache versicherungsrechtlich. der haftpflichtversicherer könnte die beförderung einer weiteren person als sogenannte "obliegenheitsverletzung" werten und sich auf seine leistungsfreiheit berufen.
denkbares szenario: das voraus fahrende fahrzeug bremst verkehrsbedingt stark ab und aufgrund der tatsache, dass der roller überladen ist, verzögert das fahrzeug deiner tochter zu langsam und es kommt zu einem auffahrunfall. mit nur einer person besetzt wäre der unfall unterblieben - das kann ein sachverständiger ziemlich einfach nachrechnen. dann wird sich die versicherung wahrscheinlich weigern, den schaden des unfallgegners zu bezahlen - oder nach bezahlung regress beim versicherungsnehmer verlangen. vielleicht wird auch die krankenversicherung ein (teil)mitverschulden annehmen und behandlungskosten rückfordern. das kann eine ziemlich teure sache werden...
25 Antworten
Das bezieht sich lediglich auf die Zulassung als Mofa und den Betrieb nur mit einer Prüfbescheinung ("Mofaführerschein"😉.
Trotzdem sollten die Simson nicht zeitgleich zwei Personen fahren. Besser ist es fährt eine Person und die andere nur als Sozius/Sozia mit. 😛
Gruß
Andreas
lieber andreas!
du schmeißt äpfel mit birnen zusammen. zuerst eine kleine klarstellung: mein multivar-getriebe ist vollkommen legal. so etwas wie eine ABE gibt es in österreich, wo ich wohne, nicht. verboten sind nur nicht typisierte änderungen am motor - also leistungssteigerungen oder die montage von nicht abgenommenen anbauteilen. Eine höhere drehzahl ist vollkommen legal. Auch schnelles beschleunigen an der ampel ist nicht verboten.
und zum thema "beförderung von 2 personen auf einem mofa" bleibe ich bei meinem statement. da hilft dein überbordender wortschwall auch nichts. halte dich an das thema des threads und versuche lieber, einer besorgten mutter hilfreiche tipps zu geben, anstatt alle anderen, die dies machen, totzulabern.
meine Erfahrung mit Versicherungen pauschal:Machen können die erstmal alles. Du kannst dir dann als Kunde deine evt. vorhandenen Rechte mühsam vor Gericht erklagen.
Alex.
Zitat:
Original geschrieben von ap11
meine Erfahrung mit Versicherungen pauschal:Machen können die erstmal alles. Du kannst dir dann als Kunde deine evt. vorhandenen Rechte mühsam vor Gericht erklagen.
Das ist manchmal auch nüchternes Kalkül. Personenschäden und Rehakosten mögen hohe Schadenssummen ergeben. Die verzögerte Auszahlung bringt dann beachtliche Zinsgewinne, oft mehr als die Prozeßkosten aufzehren.
Zwar haben in krassen Einzelfällen einer unmoralischen Verzögerungstaktik Richter schon durch extra hohe Verurteilungen bestraft, aber um die mutmaßliche Schadensauswirkung eines unzulässigen Sozius kann man ja wirklich _sinnvoll_ streiten (und verzögern).
Der Leidtragende wäre dann...
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Zitat:
Original geschrieben von tomS
Das ist manchmal auch nüchternes Kalkül. Personenschäden und Rehakosten mögen hohe Schadenssummen ergeben. Die verzögerte Auszahlung bringt dann beachtliche Zinsgewinne, oft mehr als die Prozeßkosten aufzehren.Zitat:
Original geschrieben von ap11
meine Erfahrung mit Versicherungen pauschal:Machen können die erstmal alles. Du kannst dir dann als Kunde deine evt. vorhandenen Rechte mühsam vor Gericht erklagen.Zwar haben in krassen Einzelfällen einer unmoralischen Verzögerungstaktik Richter schon durch extra hohe Verurteilungen bestraft, aber um die mutmaßliche Schadensauswirkung eines unzulässigen Sozius kann man ja wirklich _sinnvoll_ streiten (und verzögern).
Der Leidtragende wäre dann...
Entweder werden die großen Sachen erstmal ganz abgelehnt oder es werden immer mal ein paar Kleinigkeiten nicht bezahlt,weil der Kunde sich wegen ein paar Euro sowieso nicht aufregt.Kleinvieh macht auch Mist.
Vor dem Abschluß jeder Versicherung braucht man eine Rechtsschutzversicherung 😉
Alex.
@walterONE
In Deutschland erlischt bei einer willentlichen Veränderung bzw. Verschlechterung der Geräusch- und Abgaswerte ohne Gutachten die Betriebserlaubnis (Nachweise hatte ich bereits auf der ersten Seite heraus gesucht). Das ist meines Wissens auch in Ösiland nicht anders. Nebenbei entspricht der Roller nicht mehr der Typisierung nach dem COC, die Leistung am Motor (durch die höhere Drehzahl) und Rad steigt (ggf. auch durch geringere Reibwerte, als weniger Verlustleistung) lt. Rollenprüfstandtests bei diesem 500er-Master-Motors um bis ca. 3 PS am Hinterrad (Quelle), die Höchstgeschwindigkeit (wie Du ja selbst zugegeben hast) und ggf. hält er durch die Drehzahlerhöhung nicht mal mehr die Schadstoffklasse ein...und das soll in Österreich legal sein?
Ob Ampelsprints mit dem Ziel "GTI-Schüsseln an der Ampel zu verblasen" legal sind, lasse ich mal dahin gestellt. Aber Verkehrsrecht ist ja auch nicht dein Metier, als Schlafverteidiger dürftest du damit seltener zu tun haben. 😉
Aber selbst WENN es in Österreich legal wäre, stört es dich offensichtlich nicht, wenn andere Rollerfahrern "deiner Klasse" in Deutschland ohne Betriebserlaubnis herum fahren.
P.S.: Ich vermisse immer noch (Quellen-)Nachweise von dir. Schade. 🙁
@ap11 und tomS
Genau das meine ich. 🙂
Insbesondere im Verkehrswesen ist die HUK sehr berüchtigt. Und da spielt es keine Rolle, ob der Verursacher eine Mitschuld hat oder nicht. Siehe dazu z. B. captain-huk.de, MDR, VOX , unfall-recht.net und zahlreicher Urteile wie z. B. exemplarisch dieser .
Die Rechtsschutzversicherung aber bitte bei einem anderen, konzernunabhängigen Versicherer abschließen. 😁
Gruß
Andreas
Vielen Dank. ist ja spannend zu erleben wie vielfältig und durchaus verschieden die Meinungen zu dem Thema sind und auch,dass die Gemüter sich da erhitzen können.Ich konnte mein Bild dank eurer Beiträge erweitern und debattiere mit meiner Tochter entsprechend.
Das Niveau auf dem hier diskutiert wird freut mich übrigens oft wenn ich Beiträge lese.Klare Meinungen, gern auch mal leise ironisch formuliert,dabei sachlich am Thema,was will man mehr.
Gruß isico
Zitat:
Original geschrieben von AndyNE
@walterONE@ap11 und tomS
Genau das meine ich. 🙂
Insbesondere im Verkehrswesen ist die HUK sehr berüchtigt. Und da spielt es keine Rolle, ob der Verursacher eine Mitschuld hat oder nicht. Siehe dazu z. B. captain-huk.de, MDR, VOX , unfall-recht.net und zahlreicher Urteile wie z. B. exemplarisch dieser .Die Rechtsschutzversicherung aber bitte bei einem anderen, konzernunabhängigen Versicherer abschließen. 😁
Gruß
Andreas
Ich bitte zu beachten dass ich in keiner Weise den Namen einer Versicherung genannt habe!
Alex.
Hast Du etwa keine gute Rechtsschutzversicherung, wie Du sie selbst empfohlen hast? 😁 Das sind ja alles belegte und sachliche Aussagen (siehe Quellenangaben), da wird einem so schnell keiner an die Karre pinkeln können. Zum Ausgleich könnte man auch einen Versicherungskonzern nennen, bei dem erst eine gerichtliche Kontenpfändung erzwungen werden musste, bevor die bereit waren zu zahlen. Aber das findet man auch über Google , denke ich. 😉
Gruß vom
Andreas
, der weiß, warum er ein paar Euro mehr für "die gleiche" Versicherung ausgibt.
Zitat:
Original geschrieben von AndyNE
Hast Du etwa keine gute Rechtsschutzversicherung, wie Du sie selbst empfohlen hast? 😁 Das sind ja alles belegte und sachliche Aussagen (siehe Quellenangaben), da wird einem so schnell keiner an die Karre pinkeln können. Zum Ausgleich könnte man auch einen Versicherungskonzern nennen, bei dem erst eine gerichtliche Kontenpfändung erzwungen werden musste, bevor die bereit waren zu zahlen. Aber das findet man auch über Google , denke ich. 😉Gruß vom
Andreas
, der weiß, warum er ein paar Euro mehr für "die gleiche" Versicherung ausgibt.
Ich
persönlichhatte noch nie ein Problem mit einer Versicherung.Deshalb werde ich auch keine Namen nennen.Ansonsten hätte ich kein Problem,Ross und Reiter zu nennen.
Und ich bin wirklich gut versichert 😁
Alex.
@AndyNE
könnte, hätte, würde und ist woanders anders mag ja sein!
Wir sind aber glücklicherweise im deutschsprachigen Raum und müssen uns an dessen Gesetzte halten, egal was wie wo anders ausgelegt ist und bremst und macht und tut!!!
Zwei Personen auf einem Mofa war und ist und hat und bleibt verboten.
Meist verlangt der TÜV beim Eintragen einer Drosselung auch das anbrigen einer Mofatasche auf dem Sozia.
Ich kenne z.B. einen Fall da wurde alleinig der Fahrer für die Verletzungen eines Sozia bei einem Unfall auf einem nicht dafür zugelassen Fahrzeug wegen grober Fahrlässigkeit haftbar gemacht.
Er zahlt heute noch! Auch 5000 Eu sind ja kein Pappenstil.
Meinst Du auch nur ein Richter/in hätte ein offenes Ohr für " aber in Italien sind die Roller schneller und bremen weil dafür ausgelegt ja sowieso und bla und bla,...............