TN Facelift Rückleuchten
Hallo, hat einer von euch die Teilenummer von den neuen Facelift Rückleuchten und wenn es geht den Preis auch??
Schonmal Danke.
42 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von afralu
Wäre jetzt gut zu wissen was der Gesetzgeber bzgl. Mindestgröße sagt und welche Alternativen es dann gibt.
Und dann würde die Frage bleiben, wo macht man Alternativen hin ?!Gruß
Afralu
Die Frage stellt sich mir nicht, weil ich es ja nicht machen würde.
Zitat:
Original geschrieben von 2xPapa
Die Frage stellt sich mir nicht, weil ich es ja nicht machen würde.
Mir doch auch nicht, behalte ja meine Griechen am Heck. Aber wenn jemand die Frage stellt, könnten wir darauf verweisen 😉
Gruß
Afralu
Zitat:
Original geschrieben von afralu
Wäre jetzt gut zu wissen was der Gesetzgeber bzgl. Mindestgröße sagt und welche Alternativen es dann gibt.
Und dann würde die Frage bleiben, wo macht man Alternativen hin ?!Gruß
Afralu
An PKWs mindestens ein gleichschenkliges Dreieck pro Seite (eins links, eins rechts) mit einer Schenkellänge von mindestens 12cm. An LKWs, Busse und Großgespanne (damit sollen wohl Wohnwagen gemeint sein, keine Ahnung) mindestens 15cm Schenkellänge.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von SemiconBCL
An PKWs mindestens ein gleichschenkliges Dreieck pro Seite (eins links, eins rechts) mit einer Schenkellänge von mindestens 12cm
Das kann ja nicht sein, der FL hat ja auch kein Dreieck dran, nur einen Streifen 😉
Gruß
Afralu
Zitat:
Original geschrieben von afralu
Das kann ja nicht sein, der FL hat ja auch kein Dreieck dran, nur einen Streifen 😉
Gruß
Afralu
Afralu hat wie meistens - : o ) - recht....an Kfz DÜRFEN keine dreieckigen Rückstrahler dran sein.... !!
Ist ja kein Anhänger. Ich meine auch, daß die Rückstrahler mind. 10 cm² groß sein müssen und wer es genau nehmen möchte lese hier nach :
StVZO §53: Absatz 4
4) Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit 2 roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Anhänger müssen mit 2 dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muß mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muß nach oben zeigen. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind 2 zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muß. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. An den hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Schneeräumgeräten mit einer Breite von mehr als 3 m muß in der Mitte zwischen den beiden anderen Rückstrahlern ein zusätzlicher dreieckiger Rückstrahler angebracht sein. Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen mit Pedalrückstrahlern (§ 67 Abs. 6) ausgerüstet sein. Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig.
Glaubt wirklich jemand ernsthaft, originale Rücklichter vom Truthahn sind eingebaut und der Herr in Grün sucht nach Reflektoren.................?
MfG
@Gert
Genau das hab ich am Anfang auch mal geschrieben, ich bin mir sicher der Rennleitung würde das nie auffallen denn 1. Rot 2. Original VW.
Ich würde die Teile auf jeden Fall ohne die Strahler fahren.
Aber wie Afralu gleich darauf schrieb wenn mal was ist und dein Auto wird ernsthaft untersucht dann ist das natürlich nicht mehr rechtens und der Schuss kann dann ganz schön nach hinten losgehen.
Bei mir am Motorrad ist ein Reflektor ca. 1,5 hoch und vielleicht 4cm breit ich denk sowas würde durchaus reichen
Grüsse
was bringt es einem, für etwas, daß nicht in ordnung ist, auch noch geld zu bezahlen???
oder hat wer eure heckleuchten zerschlagen + ihr habt einen wichtigen termin + euer 🙂 hat gerade nur die neuen da???
(aber - ich muss ja auch nicht alles begreifen...)
hallo an alle zusammen
es geht hier ja nicht um das fz wenn es in betrieb ist also vor euch fährt sondern im dunkeln ohne eigene beleuchtung abgestellt ist muss es von anderen verkehrsteilnehmen als solches also als fz zu erkennen sein darum die rückstrahler fäht jetzt jemand auf bekommt ihr schuld hoffe konnte weiter helfen
als einer, der dem "Verein" sehr nahe steht, kann ich euch versichern, dass da sehr wohl drauf geachtet wird. Es gibt, besonders im Bereich Verkehrspolizei Spezialisten die dafür geschult sind, solche "Kleinigkeiten" festzustellen. Und das sicher auch bald beim Touran.
Abgesehen davon meine ich, dass die Zu- oder Umrüstteile viel mehr Spass machen, wenn sie auch "legal" sind.
Gruß
Ritchy1
Zitat:
Original geschrieben von Ritchy1
Abgesehen davon meine ich, dass die Zu- oder Umrüstteile viel mehr Spass machen, wenn sie auch "legal" sind
Das ist eine Meinung die ich auch vollkommen unterstütze !!!
Gruß
Afralu
Zitat:
Original geschrieben von Ritchy1
Abgesehen davon meine ich, dass die Zu- oder Umrüstteile viel mehr Spass machen, wenn sie auch "legal" sind.
Ja?????? Seh ich anders.
Zitat:
Original geschrieben von GTI+Touran
Ja?????? Seh ich anders.
Na, kannst du das auch näher erläutern ???
Gruß
Afralu